Achtung der Menschenrechte

Konzept
Achtung der Menschenrechte ist für Lufthansa Group wesentlich

Die Lufthansa Group trägt als Arbeitgeberin direkt zu den Lebensgrundlagen von derzeit über 96.677 Mitarbeitenden und deren Familien weltweit bei. Darüber hinaus umfasst ihre Wertschöpfungskette eine Vielzahl von Geschäftspartnern, deren Mitarbeitende indirekt am geschäftlichen Erfolg der Lufthansa Group teilhaben und gegebenenfalls auf diesen angewiesen sind. Damit trägt sie eine Mitverantwortung für die Belange der eigenen Belegschaft und indirekt auch für die der Beschäftigten in der Wertschöpfungskette. Dies spiegelt sich unter anderem in den Arbeitsbedingungen der Konzerngesellschaften, der Gewährleistung der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, in Regelungen zur Gleichstellung der Geschlechter sowie der Inklusion von Minderheiten wider, aber auch in der im Verhaltenskodex für Lieferanten zum Ausdruck gebrachten Erwartungshaltung, dass auch die in die Wertschöpfungskette einbezogenen Geschäftspartner dieselben Grundsätze einhalten.

Die Lufthansa Group richtet ihre Geschäftstätigkeit an international anerkannten Standards wie den nachfolgenden aus:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
  • Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Zehn Prinzipien des UN Global Compact
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
  • Sustainable Development Goals (SDG)
  • Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • IATA Resolution against Trafficking in Persons
Risikomanagement zur Achtung menschenrechts- und umweltbezogener unternehmerischer Sorgfaltspflichten ausgebaut

Die Lufthansa Group hat ihr etabliertes Risikomanagement weiterentwickelt. Es umschließt, neben der regelmäßigen Durchführung einer Risikoanalyse in Bezug auf ihre eigenen Gesellschaften, nun auch die Analyse in Bezug auf ihre Lieferkette. Der bislang auf menschenrechtliche Risiken beschränkte Prüfungsumfang ist auf ausgewählte umweltbezogene Risiken erweitert. Zum Beispiel wird analysiert, ob Risiken hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Minamata-Übereinkommen, das die Freisetzung und Emissionen von Quecksilber eindämmen will, oder Risiken hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung bestehen. Ein Präventions- und Abhilfemaßnahmenportfolio ist entwickelt und für die Anwendung bei identifizierten Risiken oder festgestellten Rechtsverstößen in einen etablierten Prozess integriert. Beispielsweise wurden basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse die Anstellungsverträge der Führungskräfte durch einen Anhang ergänzt, wenn es sich um eine Gesellschaft mit erhöhtem Risiko handelt. Dieser Vertragsanhang verpflichtet die Führungskräfte die Beachtung der Menschenrechte in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen. Die Lufthansa Group strebt an, ihre Sorgfaltspflichten sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette entsprechend ihren tatsächlichen Einflussmöglichkeiten umzusetzen. Darüber hinaus wurde ein Konzept im Internen Kontrollsystem erarbeitet, das die Einhaltung unternehmensbezogener Sorgfaltspflichten überwachen soll.

Unternehmensleitung gibt Grundsatzerklärung über Menschenrechtsstrategie der Lufthansa Group ab

Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat im Berichtsjahr eine Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der Lufthansa Group verabschiedet. Die Grundsatzerklärung spiegelt das Bekenntnis des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte wider. In ihr wird beschrieben, wie die Lufthansa Group ihren Sorgfaltspflichten nachkommt, welche prioritären menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken auf Basis der Risikoanalyse identifiziert wurden und welche menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen an die Beschäftigten der Lufthansa Group sowie ihre Lieferanten bestehen. Sie wird durch den Verhaltenskodex der Lufthansa Group, der sich an alle Organmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeitenden der Lufthansa Group richtet, und den Verhaltenskodex für Zuliefernde ergänzt. Beide Verhaltenskodizes wurden im Berichtsjahr überarbeitet und berücksichtigen auch die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). ↗ Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement.

Über die Weiterentwicklung des Managementansatzes zur Minimierung von Menschenrechtsverletzungen wird ausführlich berichtet

Um Transparenz über die Weiterentwicklung des Risikomanagements zur Achtung der Menschenrechte zu schaffen und ihren Berichtspflichten nachzukommen, veröffentlicht die Lufthansa Group neben einem jährlichen Fortschrittsbericht als Teilnehmende des UN Global Compact eine Erklärung nach dem UK Modern Slavery Act 2015. Diese ist über die Internetseite der Lufthansa Group abrufbar. Ob für die Lufthansa Group auch nach weiteren Regelungen eine Berichtspflicht entsteht, wird fortlaufend geprüft.

Lufthansa Group entwickelt Managementansatz zum Umgang mit Human Trafficking weiter

Für die Lufthansa Group als Unterzeichnende der IATA-Resolution gegen Menschenhandel (Resolution against Trafficking in Persons) ist ein Umfeld frei von moderner Sklaverei und Menschenhandel selbstverständlich, wobei die Verantwortung für die rechtliche Verfolgung von Menschenhandel bei den Regierungen und nationalen Strafverfolgungsbehörden liegt. Die Lufthansa Group ist sich jedoch der Bedeutung des Themas bewusst und erkennt an, dass sie als Luftfahrtunternehmen eine wichtige Rolle bei der Identifizierung einer möglichen Straftat spielen kann. So hat sie einen mit den Behörden abgestimmten Meldeprozess für Verdachtsfälle von Menschenhandel implementiert.

Darüber hinaus hat die Lufthansa Group ein webbasiertes Training entwickelt, um die Thematik entsprechend den Empfehlungen der IATA in die regelmäßigen Schulungen des fliegenden Personals zu integrieren. Diese Mitarbeitergruppen sollen für die möglichen Anzeichen von Menschenrechtsverletzungen besonders sensibilisiert werden. Das Training wird aktuell hinsichtlich etwaigen Aktualisierungsbedarfs überprüft und bei Bedarf im Folgejahr überarbeitet. Die Weiterentwicklung des Managementansatzes zur Bekämpfung des Menschenhandels wird vom Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team in enger Kooperation mit den Passagier-Airlines der Lufthansa Group und den relevanten Konzernfunktionen gesteuert.

Verfahren zur Anzeige von Menschenrechtsverletzungen sind implementiert

Die Lufthansa Group hat sowohl für die Abgabe von Hinweisen auf Compliance Verstöße als auch auf menschenrechts- und umweltbezogene Verstöße externe Meldekanäle über ein elektronisches Hinweisgebersystem und eine Ombudsperson eingerichtet. Individuelle Beschwerden können der Lufthansa Group über diese Meldewege anonym zur Kenntnis gebracht werden. Beschäftigte der Lufthansa Group können sich darüber hinaus auch direkt an das Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team, ihre Vorgesetzten, das Personalmanagement oder die Mitbestimmungsgremien wenden. Das bereits in der Lufthansa Group etablierte interne Beschwerdeverfahren, das für die in Deutschland ansässigen Mitarbeitenden in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist und für verschiedene Arten von Beschwerden zum Einsatz kommt, kann auch für Beschwerden bezüglich Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.

Eine Verfahrensordnung zum Umgang mit Hinweisen auf Menschenrechtsverletzungen bei der Lufthansa Group ist über die Internetseite der Lufthansa Group einzusehen.

„Null Toleranz“ gilt bei Vorfällen sexueller Belästigung und Diskriminierung

Die Lufthansa Group legt besonderen Wert auf ein respektvolles Miteinander. Dazu gehört auch, die Voraussetzungen für ein diskriminierungs-, belästigungs- und benachteiligungsfreies Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Die Lufthansa Group erwartet, dass sich dieser Grundgedanke weltweit im Verhalten aller Mitarbeitenden zueinander sowie im Verhalten gegenüber externen Dritten wie Kunden und Zuliefernden widerspiegelt. Dies wird insbesondere durch eine regelmäßige interne Kommunikation sowie durch das Beratungsangebot des Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Teams umgesetzt. Das Team fungiert auch als konzernweite Meldestelle für sexuelle Belästigung und Diskriminierung. Jedem Hinweis wird gemäß dem in der Verfahrensordnung beschriebenen Prozess nachgegangen und gegebenenfalls werden erforderliche disziplinarische Maßnahmen ergriffen.

Organisatorische Verankerung und Verantwortlichkeiten

Die Überwachung des Risikomanagements zur Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen unternehmerischen Sorgfaltspflichten obliegt dem Menschenrechtsbeauftragten der Lufthansa Group. Er wird dabei von der Internen Revision unterstützt, die die Umsetzung der Sorgfaltspflichten in den Gesellschaften der Lufthansa Group sowie die Angemessenheit des Risikomanagements prüft. Der Menschenrechtsbeauftragte ist im Ressort „Personal & Infrastruktur“ angesiedelt und berichtet regelmäßig dem Ressortvorstand sowie bei wesentlichen Entwicklungen dem Konzernvorstand. Der Menschenrechtsbeauftragte ist zudem erster Ansprechpartner für alle menschenrechtsbezogenen Belange seitens der Behörden, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Das Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team sowie die Einkaufsorganisation koordinieren gemeinsam die Aktivitäten der Lufthansa Group in Bezug auf deren menschenrechtliche Verantwortung. Die Teams sind unter anderem für die Durchführung der menschenrechts- und umweltbezogenen Konzernrisikoanalyse in enger Zusammenarbeit mit den operativen Geschäftseinheiten verantwortlich, bearbeiten Beschwerdefälle und entwickeln das Risikomanagementsystem kontinuierlich weiter. Sie werden von einem Ausschuss, dem Human Rights Steering Committee, in dem neben dem Menschenrechtsbeauftragten auch die Compliance-, Einkaufs-, Nachhaltigkeits- und Arbeitsschutzabteilung vertreten sind, unterstützt. Der Ausschuss steuert die maßgeblichen Entscheidungen bei der Umsetzung der unternehmensbezogenen Sorgfaltspflichten in der Lufthansa Group. Zusätzlich stehen ausgewählte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Kerngesellschaften der Lufthansa Group für menschenrechtsbezogene Fragen der Beschäftigten zur Verfügung und unterstützen bei der Implementierung des konzernweiten Risikomanagements. Sie nehmen vierteljährlich an einem Menschenrechtsinformationsaustausch teil, den das Lufthansa Group Human Rights & Non-Discrimination Team für interne Schnittstellen organisiert. In der Einkaufsorganisation sind Koordinatoren für die Belange des LkSG für die einzelnen Warengruppenbereiche und Airlines im Konzern ernannt. So besteht ein Netzwerk, um Maßnahmen zwischen den Zuliefernden und den Einkäuferinnen und Einkäufern direkt zu besprechen und zu vereinbaren.

Ziele
Menschenrechts- und umweltbezogene Risiken sollen vermieden und Verletzungen beendet werden

Übergeordnetes Ziel des Managementansatzes ist es, den Menschenrechten weltweit Geltung zu verschaffen, soweit dies im Einfluss- und Verantwortungsbereich der Lufthansa Group liegt, also insbesondere in den Gesellschaften der Lufthansa Group und ihrer Lieferkette. Gleichzeitig sollen durch organisatorische und prozessuale Maßnahmen Menschenrechtsverletzungen in der Lufthansa Group und ihrer Lieferkette vermieden werden. Im Falle der Identifizierung eines entsprechenden Risikos soll dieses minimiert beziehungsweise im Falle der Feststellung einer Verletzung sollen diese beendet und deren Folgen weitestgehend abgemildert werden.

Maßnahmen
Menschenrechts- und umweltbezogene Risikoanalyse wird durchgeführt

Das Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team hat im Berichtsjahr eine Risikoanalyse des eigenen Geschäftsbereichs durchgeführt. Mit Hilfe einer Software wurde, anhand von Länder- und Branchenrisikoindikatoren sowie Medienberichten, ein menschenrechts- und umweltbezogenes Risiko für mehr als 400 Gesellschaften sowie Niederlassungen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, ermittelt. Bei Gesellschaften, die ein erhöhtes Risiko aufwiesen, wurde eine tiefergehende Risikoanalyse auf Basis von Befragungen durchgeführt. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Hinweise, die über die Konzernmeldewege eingegangen sind, wurde eine Gewichtung und Priorisierung der Risiken vorgenommen.

Verpflichtende Schulungen zu den Themen Menschenrechte, Diversität und Inklusion sind etabliert

Im Berichtsjahr wurden zwei webbasierte Trainings (WBT) entwickelt. Das WBT „Menschenrechte“ soll grundsätzliches Wissen zum Thema Menschenrechte sowie zum Erkennen von Risiken und Verstößen sowie zu Meldewegen vermitteln. Ein weiteres WBT „Unbewusste Vorurteile und interkulturelles Bewusstsein“ soll zum Thema Anti-Diskriminierung sensibilisieren sowie zu den Themen Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion Bewusstsein schaffen. Die Schulungen werden verpflichtend im Turnus von zwei Jahren als vorbeugende Präventionsmaßnahme bei Mitarbeitenden und Führungskräften in Gesellschaften mit erhöhtem Risiko eingesetzt sowie für Mitarbeitende aus Bereichen mit hoher Umsetzungsrelevanz, wie zum Beispiel Einkauf und Personal.

Informationsformate und -kampagnen für Mitarbeitende werden durchgeführt

Das Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team hat 2023 mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt. Zum einen wurden neue Mitarbeitende gezielt über das Beratungsangebot des Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Teams aufgeklärt. Zum anderen wurden Mitarbeitende, die mit der Umsetzung der unternehmensbezogenen Sorgfaltspflichten befasst sind oder für die das Thema von besonderer Relevanz ist, wie zum Beispiel aus den Bereichen Personal und Einkauf, im Rahmen des etablierten, vierteljährlich stattfindenden Menschenrechtsaustausches vom Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team über die aktuellen Entwicklungen des menschenrechts- und umweltbezogenen Risikomanagements informiert.

Um mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Verletzungen möglichst frühzeitig erkennen und beenden zu können, wurden Mitarbeitende und Führungskräfte zudem mit Hilfe von mehreren Kommunikationen im Intranet über Beschwerdemöglichkeiten informiert. Umfassende Informationen stehen auch auf den Intranet-Seiten des Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Teams sowie der Einkaufsorganisation zur Verfügung.

Dialogformate unterstützen den Wissensaufbau zu unternehmerischer Verantwortung

Vor dem Hintergrund der Einführung des LkSG im Berichtsjahr wurden branchenübergreifende Dialoge und Wirtschaftsgespräche genutzt, um erste Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. So nimmt das Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team unter anderem regelmäßig an der „Peer Learning Group Menschenrechte“ des UN Global Compact Netzwerks Deutschland und dem econsense Forum für Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft e. V. teil. Der Menschenrechtsbeauftragte der Lufthansa Group gründete zudem im Berichtsjahr gemeinsam mit econsense einen speziell an Menschenrechtsbeauftragte gerichteten „Human Rights Officer Roundtable“ mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs über effektives Risikomanagement.

Leistungsindikator

Die Lufthansa Group wird der Zielsetzung entsprechend im Jahr 2024 geeignete Indikatoren analysieren und implementieren.

Lufthansa Group Geschäftsbericht 2023