Geschäftsethik und Compliance

Verantwortungsbewusstes Verhalten in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben und international anerkannten Maßstäben sowie unter Achtung der Menschenrechte ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur der Lufthansa Group. Als Teilnehmende des UN Global Compact (UNGC) ist es der Lufthansa Group wichtig, ihre Geschäftstätigkeit mit den darin niedergelegten international anerkannten Grundsätzen in Einklang zu bringen. Das Unternehmen berichtet darüber im Rahmen ihres jährlichen Fortschrittsberichts an den UNGC. Die Lufthansa Group ist davon überzeugt, dass wirtschaftlicher Erfolg nur durch ein wertorientiertes, integres unternehmerisches Handeln nachhaltig zu erreichen ist. Eine durch Werte, Integrität und Verantwortungsbewusstsein geprägte Führung der Geschäfte stärkt dauerhaft das Vertrauen der Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren sowie Geschäftspartner in die Gesellschaften der Lufthansa Group.

Code of Conduct gibt Rahmen für integres und verantwortungsbewusstes Handeln vor

Integres und im Einklang mit international anerkannten Werten und Standards stehendes Handeln setzt voraus, dass sich alle Organmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeitenden jederzeit an geltende Gesetze, interne Regelungen und freiwillige Selbstverpflichtungen halten. Mit der Verabschiedung eines Code of Conduct hat der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG einen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen alle unternehmerischen Entscheidungen zu treffen sind. Die im Code of Conduct niedergelegten Grundsätze umfassen unter anderem die Unternehmensverantwortung für die Gesellschaft und die Umwelt, ein integres geschäftliches Handeln und die Verantwortung für das Unternehmen und dessen Ressourcen. Damit bildet er das Fundament des Wertesystems der Lufthansa Group und legt die Leitlinien fest, an denen ihre Organe, Führungskräfte und Mitarbeitenden ihr Handeln ausrichten. Der Code of Conduct ist über die Internetseite der Lufthansa Group abrufbar.

Lufthansa Group Geschäftsbericht 2023