Anwendbarkeit und Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852
Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt ein normiertes Klassifizierungssystem für grüne Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ dar und definiert Aktivitäten für die sechs EU-Umweltziele:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Gemäß EU-Taxonomie-Vorgaben sind Wirtschaftstätigkeiten „ökologisch nachhaltig“, wenn sie
- einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten („substantial contribution“/wesentlicher Beitrag),
- die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen („do no significant harm“ /nicht erheblich beeinträchtigen)
- die Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten („minimum safeguards“/Mindestschutz).
Die Analyse, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der Ziele leistet und die Erreichung der fünf weiteren Ziele nicht erheblich beeinträchtigt, ist anhand von technischen Bewertungskriterien vorzunehmen. Um Doppelzählung zwischen verschiedenen Wirtschaftsaktivitäten zu vermeiden, wurden mögliche Überschneidungsfelder identifiziert und analysiert.
Die Berichterstattung über die Art der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten erfolgt gemäß folgender Delegierter Verordnungen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139
- Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486
Erstmalig sind für das Geschäftsjahr 2023 Angaben zu allen sechs Umweltzielen zu machen, wobei zu den Umweltzielen 3–6 sowie zu den im Rahmen der Anpassungen und Ergänzungen des Delegierten Rechtsaktes zum Klimaschutz neu aufgenommenen Wirtschaftsaktivitäten nur Angaben zur Taxonomiefähigkeit erforderlich sind. Zu diesen neu in die EU-Taxonomie aufgenommenen Wirtschaftsaktivitäten zählen unter anderem die für die Lufthansa Group relevanten Wirtschaftsaktivitäten im Luftfahrtsektor. Damit werden erstmalig auch die Kernaktivitäten der Lufthansa Group von der EU-Taxonomie erfasst. Durch die Einbeziehung dieser Wirtschaftsaktivitäten weist die Lufthansa Group erstmals taxonomiefähige Umsatzerlöse aus.
Wirtschaftstätigkeiten sind „taxonomiefähig“ (eligible), wenn sie sich den Bewertungskriterien zuordnen lassen (unabhängig davon, ob die Kriterien erfüllt werden) und „taxonomiekonform“ (aligned), wenn sie die Bewertungskriterien auch erfüllen.
Entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung und relevanten delegierten Rechtsakten berichtet die Lufthansa Group nachfolgend über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der operativen Ausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen, taxonomiekonformen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und macht ergänzende qualitative Angaben.
Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung
Die Wirtschaftstätigkeiten der Lufthansa Group wurden zunächst den relevanten Taxonomietätigkeiten zugeordnet und jene bestimmt, die anhand der in der EU-Taxonomie dargelegten Beschreibungen als taxonomiefähig gelten.
Basierend auf der Zuordnung der Taxonomietätigkeiten wurden die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in den wesentlichen Konzerngesellschaften identifiziert und analysiert. Wie schon im Vorjahr erstrecken sich die zu berichtenden Wirtschaftsaktivitäten der Lufthansa Group auf das Umweltziel 1 (Klimaschutz). Zu allen anderen Umweltzielen gibt es keine wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten.
Entsprechend den Anforderungen der EU-Taxonomie wurde der Anteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx der identifizierten Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die gesamten Konzernaktivitäten ermittelt. Dabei sind die Umsatzerlöse definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Gesellschaften. Somit wurden Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und sonstige Beteiligungen nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich im ↗ Konzernanhang, Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Berechnung von CapEx erfolgt auf Bruttobasis, das heißt ohne Berücksichtigung von Neubewertungen oder planmäßigen beziehungsweise außerplanmäßigen Abschreibungen. CapEx umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte, einschließlich der im Rahmen von Asset oder Share Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die taxonomiefähigen CapEx wurden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Konten in Kombination mit den Anlageklassen ermittelt.
OpEx berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wie Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte.
Die EU-Taxonomie-Verordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden.
Unter Berücksichtigung des DRS 20.32 wurden die folgenden relevanten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten der Lufthansa Group identifiziert:
3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen
Die Lufthansa Technik AG und die zur Lufthansa Technik-Gruppe gehörenden Beteiligungen erbringen luftfahrttechnische Leistungen im Bereich Herstellung, Wartung, Reparatur und Überholung von luftfahrttechnischen Geräten. ↗ Geschäftsfeld Technik.
Taxonomiefähige Umsatzerlöse aus dieser Wirtschaftsaktivität werden im Zusammenhang mit Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen sowie Ersatzteilverkäufen erzielt. Die hieraus erzielten Umsätze in Höhe von 4.250 Mio. EUR entsprechen 12 % der gesamten Umsätze des Konzerns. ↗ T001 Kennzahlen Lufthansa Group.
In den CapEx werden die Segmentinvestitionen im Geschäftsfeld Technik erfasst, die sich dieser Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen. Sie umfassen im Wesentlichen immaterielle Vermögensgegenstände, technische Anlagen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die CapEx umfassen ausschließlich CapEx (a) gemäß der Definition der EU-Taxonomie und betragen mit 77 Mio. EUR 2 % der Investitionen der Lufthansa Group im Berichtsjahr.
OpEx nach der Definition der EU-Taxonomie umfassen die direkten Aufwendungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte. Auf diese Wirtschaftsaktivität entfallen 51 Mio. EUR und damit 2 % der gesamten Instandhaltungsaufwendungen im Konzern.
Eine Überprüfung dieser Wirtschaftsaktivität auf Taxonomiekonformität fand nicht statt.
6.19 Personen- und Frachtluftverkehr
Diese Wirtschaftsaktivität umfasst die wesentlichen Geschäftstätigkeiten der Lufthansa Group, die sich auf die Geschäftsfelder Passagier-Airlines ↗ Geschäftsfeld Passagier-Airlines und Logistik ↗ Geschäftsfeld Logistik erstrecken.
Die für diese Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig erfassten Umsätze entsprechen den im Rahmen der Finanzberichterstattung ausgewiesenen Verkehrserlösen, die mit 29.926 Mio. EUR einen Anteil von 84 % an den gesamten Umsatzerlösen der Lufthansa Group haben. ↗ T001 Kennzahlen Lufthansa Group.
Die CapEx für diese Wirtschaftsaktivität umfassen ausschließlich CapEx (a) gemäß der Definition der EU-Taxonomie. Diese beinhalten Ausgaben für Flugzeuge und Reservetriebwerke, Nutzungsrechte an Flugzeugen und Reservetriebwerken sowie Anzahlungen auf Flugzeugbestellungen und Flugzeuge in Bau. Mit 3.789 Mio. EUR machen sie 88 % der Gesamtinvestitionen der Lufthansa Group aus. ↗ T091 Flugzeuge und Reservetriebwerke.
Im Zusammenhang mit dieser Wirtschaftsaktivität umfassen die OpEx die direkten Aufwendungen zur Sicherstellung der laufenden Betriebsbereitschaft von Flugzeugen und Triebwerken der Lufthansa Group Airlines. Soweit diese Leistungen nicht durch die Fluggesellschaften selbst, sondern durch Konzerngesellschaften erbracht werden, werden Konsolidierungseffekte bei der Ermittlung der OpEx berücksichtigt. Mit 2.601 Mio. EUR entfallen 91 % der gesamten OpEx der Lufthansa Group auf diese Wirtschaftsaktivität.
Eine Überprüfung dieser Wirtschaftsaktivität auf Taxonomiekonformität fand nicht statt.
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden
Mit dem Erwerb von und dem Eigentum an Gebäuden werden keine zu berichtenden Umsatzerlöse erzielt. Der Umfang dieser Wirtschaftsaktivität richtet sich ausschließlich an dem internen Bedarf aus.
Für die Ermittlung der taxonomiefähigen CapEx wurden alle unter dieser Wirtschaftsaktivität erfassten Gebäude sowie Nutzungsrechte an Gebäuden und Einbauten berücksichtigt. Diese CapEx sind, gemäß der Definition der EU-Taxonomie, ausschließlich der Kategorie (c) zuzuordnen. Die CapEx wurden dahingehend überprüft, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden (Konformitätsprüfung). Im Ergebnis konnte keine Taxonomiekonformität festgestellt werden.
Die ausgewiesenen taxonomiefähigen CapEx betragen im Berichtsjahr 236 Mio. EUR und damit 5 % der Gesamtinvestitionen der Lufthansa Group. Ihr Anteil liegt 2 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Dieser Rückgang ist bei nahezu gleichbleibenden CapEx für diese Wirtschaftstätigkeit auf den Anstieg der sonstigen CapEx zurückzuführen.
Im Berichtsjahr betrugen die in den OpEx erfassten Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen 158 Mio. EUR und damit 6 % der gesamten OpEx im Konzern.
T047 | EU-Taxonomie - Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind | |||||||||||||||||||||||
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DSNH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen") | MS | ||||||||||||||||||||||
Wirtschaftstätigkeiten |
Code(s) | Absoluter Umsatz | Umsatzanteil | Klimaschutz | Anpassungen an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindestschutz | Taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Anteil des Umsatzes, 2022 | Kategorie "ermöglichende Tätigkeiten" | Kategorie "Übergangstätigkeiten" | |||||
Mio. EUR | in % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | in % | E | T | |||||||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | ||||||||||||||||||||||||
A.1 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten |
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n/a | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
Umsatz (A.1) | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | |||||||
davon ermöglichend | – | – | – | – | – | – | – | |||||||||||||||||
davon übergangsweise | – | – | – | – | – | – | – | |||||||||||||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten |
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n/a | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||||||||||
Umsatz (A.2) | – | – | – | – | – | – | – | |||||||||||||||||
Gesamt (A.1 + A.2) | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||||||||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN |
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Umsatz nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten (B) |
35.442 | 100 % | ||||||||||||||||||||||
Gesamt (A + B) | 35.442 | 100 % | ||||||||||||||||||||||
Anmerkung: Taxonomiefähige (und gegebenenfalls taxonomiekonforme) Umsätze werden mit Wirtschaftsaktivitäten erzielt, die im Berichtsjahr nicht in den Tabellen berichtet werden müssen. |
T048 | EU-Taxonomie - Anteil des CapEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind | ||||||||||||||||||||||||
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DSNH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen") | MS | |||||||||||||||||||||||
Wirtschaftstätigkeiten |
Code(s) | Absoluter CapEx | Anteil CapEx | Klimaschutz | Anpassungen an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindestschutz | Taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Anteil des CapEx, 2022 | Kategorie "ermöglichende Tätigkeiten" | Kategorie "Übergangstätigkeiten" | ||||||
Mio. EUR | in % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | in % | E | T | ||||||||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||||||||||||||||||
A.1 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten |
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n/a | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
CapEx (A.1) | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
davon ermöglichend | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||||||||||||
davon übergangsweise | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||||||||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten |
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Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 236 | 5% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 7 % | |||||||||||||||
CapEx (A.2) | 236 | 5% | 5% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% | |||||||||||||||||
Gesamt (A.1 + A.2) | 236 | 5% | 5% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% | 7 % | ||||||||||||||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN |
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CapEx nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten (B) |
4.093 | 95 % | |||||||||||||||||||||||
Gesamt (A + B) | 4.329 | 100% | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung: Weitere taxonomiefähige (und gegebenenfalls taxonomiekonforme) CapEx werden mit Wirtschaftsaktivitäten erzielt, die im Berichtsjahr nicht in den Tabellen berichtet werden müssen. |
T049 | EU-Taxonomie - Anteil des OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind | ||||||||||||||||||||||||
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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DSNH-Kriterien ("Keine erheblichen Beeinträchtigungen") | MS | |||||||||||||||||||||||
Wirtschaftstätigkeiten |
Code(s) | Absoluter OpEx | Anteil OpEx | Klimaschutz | Anpassungen an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Wasser- und Meeresressourcen | Kreislaufwirtschaft | Umweltverschmutzung | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | Mindestschutz | Taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Anteil des OpEx, 2022 | Kategorie "ermöglichende Tätigkeiten" | Kategorie "Übergangstätigkeiten" | ||||||
Mio. EUR | in % | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J; N; N/EL | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | J/N | in % | E | T | ||||||||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN | |||||||||||||||||||||||||
A.1 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten |
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n/a | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
OpEx (A.1) | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||
davon ermöglichend | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||||||||||||
davon übergangsweise | – | – | – | – | – | – | – | ||||||||||||||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten |
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Erwerb von und Eigentum an Gebäuden | CCM 7.7 | 158 | 6% | EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | N/EL | 8% | |||||||||||||||
OpEx (A.2) | 158 | 6% | 6% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% | |||||||||||||||||
Gesamt (A.1 + A.2) | 158 | 6% | 6% | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% | 8% | ||||||||||||||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN |
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OpEx nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten (B) |
2.688 | 94 % | |||||||||||||||||||||||
Gesamt (A + B) | 2.846 | 100 % | |||||||||||||||||||||||
Anmerkung: Weitere taxonomiefähige (und gegebenenfalls taxonomiekonforme) OpEx werden mit Wirtschaftsaktivitäten erzielt, die im Berichtsjahr nicht in den Tabellen berichtet werden müssen. |