Vergütung der Mitglieder des Vorstands
Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich an der Größe, Komplexität und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens sowie an seinen Zukunftsaussichten. Es orientiert sich zudem an der Unternehmensstrategie und schafft so einen Anreiz für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung. Gleichzeitig werden sowohl die Aufgaben und Leistungen des Gesamtvorstands und des jeweiligen Vorstandsmitglieds als auch die aktuelle Lage der Gesellschaft berücksichtigt. Aus diesem Grund basiert das Vergütungssystem auf transparenten, leistungsbezogenen und auf den Unternehmenserfolg sowie auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Parametern.
Der Aufsichtsrat ist für die Struktur des Vergütungssystems der Mitglieder des Vorstands und die Festsetzung der individuellen Bezüge zuständig. Das Präsidium unterstützt den Aufsichtsrat dabei, überwacht die angemessene Ausgestaltung des Vergütungssystems und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Bei wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle vier Jahre, wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Das Vergütungssystem im Überblick
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands, die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie die diesen jeweils zugrunde liegenden Zielsetzungen.
T184 | Vorstandsvergütungssystem 2023 | |||
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Bestandteil | Zielsetzung | Ausgestaltung | ||
Erfolgsunabhängige Vergütung | ||||
Grundvergütung | Soll die Rolle und den Verantwortungsbereich im Vorstand widerspiegeln. Soll ein angemessenes Grundeinkommen sichern und das Eingehen unangemessener Risiken verhindern | • Jährliche Grundvergütung • Auszahlung in zwölf Monatsraten - Vorstandsvorsitz: 1.634.000 EUR - Herausgehobenes Vorstandsmitglied: 1.118.000 EUR - Ordentliches Vorstandsmitglied: 860.000 EUR | ||
Nebenleistungen | Dienstwagen inklusive Fahrerinnen und Fahrer, branchenüblichen Flugvergünstigungen für private Flugreisen, Versicherungsprämien | |||
Altersversorgung | Soll eine adäquate Altersversorgung absichern | Jährliche Zuführung eines festen Betrags im Rahmen eines beitragsorientierten Systems - Vorstandsvorsitz: 990.000 EUR - Herausgehobenes Vorstandsmitglied: 585.000 EUR - Ordentliches Vorstandsmitglied: 450.000 EUR | ||
Erfolgsabhängige Vergütung | ||||
Einjährige variable Vergütung (Jahresbonus) |
Soll ein profitables Wachstum unter Berücksichtigung der Liquiditätssteuerung sowie der Gesamtverantwortung des Vorstands und der individuellen Leistungen der Vorstandsmitglieder unterstützen | • Adjusted EBIT versus Zielwert (40 %) • Adjusted Free Cashflow versus Zielwert (40 %) • Gesamt- und individuelle Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele (20 %) • Individueller Leistungsfaktor (Bonus/Malus, 0,8–1,2) • Cap: 200% des Zielbetrags • Auszahlung: in bar oder in Aktien | ||
Mehrjährige variable Vergütung (LTI) |
Soll eine nachhaltig positive Entwicklung des Unternehmenswerts fördern, bei gleichzeitiger Verknüpfung der Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionärinnen und Aktionäre | • Zuteilung virtueller Lufthansa Aktien mit vierjähriger Laufzeit; • Endgültige Anzahl virtueller Aktien abhängig von: - Adjusted ROCE während der Performanceperiode versus jährlicher Zielwert (50 %) - Relativer TSR der Lufthansa Aktie versus Branchenindex NYSE Arca Global Airlines Index (30 %) - Strategische und Nachhaltigkeitsziele (20 %) • Wertentwicklung abhängig von der absoluten Entwicklung der Lufthansa Aktie (inkl. Dividenden) während der Programmlaufzeit • Cap: 200% des Zielbetrags • Auszahlung: in bar oder in Aktien | ||
Leistungen im Fall der Beendigung der Tätigkeit | ||||
Einvernehmliche Beendigung Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2023 |
Soll unangemessen hohe Abfindungszahlungen vermeiden | Abfindung begrenzt auf Restlaufzeit des Anstellungsvertrags bzw. maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungshöchstgrenze) | ||
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2023 |
Dient dem Schutz des Unternehmensinteresses | • Einjähriges Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus dem Vorstand bei Zahlung einer Karenzentschädigung in Höhe von 50% der Grundvergütung • Verzicht auf Wettbewerbsverbot durch Gesellschaft möglich (mit 6-Monatsfrist) | ||
Wechsel der Unternehmenskontrolle Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2023 |
Soll die Unabhängigkeit in Übernahmesituationen sicherstellen | • Abfindungszahlung in Höhe der Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags bzw. maximal 100% der Abfindungshöchstgrenze | ||
Weitere Vergütungsregelungen | ||||
Share Ownership Guidelines |
Soll die Aktienkultur und die enge Verknüpfung der Interessen der Vorstandsmitglieder und der Aktionärinnen und Aktionäre stärken | • Verpflichtung zur Investition in Lufthansa Aktien über einen Zeitraum von vier Jahren - Vorstandsvorsitz: 200 % der Grundvergütung - Ordentliches Vorstandsmitglied: 100 % der Grundvergütung • Halteverpflichtung für die Zeit der Vorstandstätigkeit; ratierlicher Abbau des Aktienbestands in Höhe von jährlich 25% nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand | ||
Compliance- und Performance-Clawback Keine Anwendung im Geschäftsjahr 2023 |
Soll eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sicherstellen | Möglichkeit des Aufsichtsrats, Jahresbonus und LTI einzubehalten oder bereits ausbezahlte Vergütung zurückzufordern | ||
Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG |
Soll unkontrolliert hohe Auszahlungen vermeiden | Kürzung der variablen Bezüge bei Überschreitung der Höchstgrenze für ein Geschäftsjahr: - Vorstandsvorsitz: 11,0 Mio. EUR - Herausgehobenes Vorstandsmitglied: 6,5 Mio. EUR - Ordentliches Vorstandsmitglied: 5,0 Mio. EUR | ||
Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2023 ausführlich mit der Angemessenheit der Vorstandsvergütung befasst und die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung überprüft und als angemessen eingestuft.
Bei der Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Üblichkeit der Vergütung und betrachtet dazu die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen sowie das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft, auch in der zeitlichen Entwicklung (siehe T199).
T185 | Zielvergütung und relativer Anteil 2023 und 2022 | |||||||||||||
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Vorstandsvorsitzender | Herausgehobenes Vorstandsmitglied Ressort "Finanzen" | Ordentliche Vorstandsmitglieder | ||||||||||||
2023 | 2023 | 2022 | 2022 | 2023 | 2023 | 2022 | 2022 | 2023 | 2023 | 2022 | 2022 | |||
in Tsd. € | Anteil | in Tsd. € | Anteil | in Tsd. € | Anteil | in Tsd. € | Anteil | in Tsd. € | Anteil | in Tsd. € | Anteil | |||
Feste Vergütung | ||||||||||||||
Grundvergütung | 1.892 | 33,6% | 1.634 | 33,6% | 1.118 | 33,6% | 860 | 33,6% | 860 | 33,6% | 860 | 33,6% | ||
Variable Vergütung | ||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung | 1.320 | 23,4% | 1.140 | 23,4% | 780 | 23,4% | 600 | 23,4% | 600 | 23,4% | 600 | 23,4% | ||
Mehrjährige variable Vergütung | 2.420 | 43,0% | 2.090 | 43,0% | 1.430 | 43,0% | 1.100 | 43,0% | 1.100 | 43,0% | 1.100 | 43,0% | ||
Zieldirektvergütung | 5.632 | 100% | 4.864 | 100% | 3.328 | 100% | 2.560 | 100% | 2.560 | 100% | 2.560 | 100% | ||
Bei der Überprüfung der Angemessenheit und Marktüblichkeit werden die Ziel- und Maximalvergütungen auf der Basis der Positionierung der Deutschen Lufthansa AG in einem Vergleichsmarkt anhand der Kennzahlen Umsatz, Mitarbeitende und Marktkapitalisierung bewertet. Der Vergleichsmarkt besteht aus den im DAX und MDAX gelisteten Gesellschaften, da diese hinsichtlich der Unternehmensgröße zum Stichtag der Betrachtung vergleichbar sind.
Im Rahmen der vertikalen Angemessenheitsprüfung stellt der Aufsichtsrat sowohl auf die Vergütung des oberen Führungskreises als auch der Belegschaft insgesamt, bezogen auf die deutschen Konzerngesellschaften im Lufthansa Tarifverbund, ab.
Zielvergütung
Die nachfolgende Tabelle zeigt die den Vorstandsmitgliedern für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 zugesagte Vergütung differenziert nach dem Vorsitzenden, dem vom Aufsichtsrat als herausgehobenes Mitglied qualifizierten Vorstandsmitglied für das Ressort „Finanzen“ sowie den übrigen ordentlichen Vorstandsmitgliedern.
Maximalvergütung
Ergänzend zu den betragsmäßigen Höchstgrenzen für die einjährige und mehrjährige variable Vergütung hat der Aufsichtsrat entsprechend § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG für jedes Vorstandsmitglied eine Maximalvergütung für die Gesamtvergütung eines Geschäftsjahres vorgesehen. Diese Maximalvergütung liegt seit dem Geschäftsjahr 2023 für den Vorstandsvorsitzenden bei 11 Mio. EUR, für das für Finanzen zuständige Vorstandsmitglied bei 6,5 Mio. EUR und für die weiteren ordentlichen Vorstandsmitglieder bei 5 Mio. EUR und bezieht sich auf den tatsächlichen Aufwand beziehungsweise die tatsächliche Auszahlung der für ein Geschäftsjahr zugesagten Vergütung (inklusive Nebenleistungen und Versorgungsaufwand). Sollte die Vergütung für ein Geschäftsjahr die genannte Höchstgrenze überschreiten, erfolgt eine entsprechende Kürzung der variablen Bezüge.
Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2023
Da der Auszahlungsbetrag für die mehrjährige variable Vergütung 2023 aufgrund der vierjährigen Performanceperiode erst zum 31. Dezember 2026 feststeht, kann über die Einhaltung der Maximalvergütung für die im Geschäftsjahr 2023 zugesagte Vergütung abschließend erst im Rahmen des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2026 informiert werden.
Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2020
Für das Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen Aufwandshöchstbetrag für die für das Geschäftsjahr zugesagte Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder festgelegt. Mit der Beendigung der Performanceperiode der für das Geschäftsjahr 2020 zugesagten mehrjährigen variablen Vergütung (LTI 2020) zum 31. Dezember 2023 steht fest, dass dieser Höchstbetrag bei keinem der im Geschäftsjahr 2020 aktiven Vorstandsmitglieder überschritten worden ist. Eine detaillierte Übersicht der Aufwandsbeträge der für das Geschäftsjahr 2020 den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugesagten Vergütung einschließlich der jeweiligen Höchstbeträge ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
T186 | MAXIMALVERGÜTUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 | |||||||||||||||
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Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender Vorsitzender seit 01.05.2014; Vorstand seit 01.01.2011 |
Christina Foerster Vorstand seit 01.01.2020 |
Harry Hohmeister Vorstand seit 01.01.2013 |
Detlef Kayser Vorstand seit 01.01.2019 |
Michael Niggemann Vorstand seit 01.01.2020 |
Thorsten Dirks Vorstand bis 30.06.20203) |
Ulrik Svensson Vorstand bis 30.04.2020 | ||||||||||
in Tsd. € | 2020 | 2020 (Max.) |
2020 | 2020 (Max.) |
2020 | 2020 (Max.) |
2020 | 2020 (Max.) |
2020 | 2020 (Max.) |
2020 | 2020 (Max.) |
2020 | 2020 (Max.) | ||
Feste Vergütung | ||||||||||||||||
Grundvergütung1) | 1.471 | 1.634 | 774 | 860 | 774 | 860 | 774 | 860 | 774 | 860 | 387 | 430 | 272 | 287 | ||
Nebenleistungen | 19 | 19 | 1 | 1 | 15 | 15 | 6 | 6 | 1 | 1 | 11 | 11 | 5 | 5 | ||
Summe | 1.490 | 1.653 | 775 | 861 | 789 | 875 | 780 | 866 | 775 | 861 | 398 | 441 | 277 | 292 | ||
Variable Vergütung | ||||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung 20202) | – | 2.280 | – | 1.200 | – | 1.200 | – | 1.200 | – | 1.200 | – | – | 51 | 400 | ||
Mehrjährige variable Vergütung 2020 | 321 | 4.180 | 169 | 2.200 | 169 | 2.200 | 169 | 2.200 | 169 | 2.200 | – | – | 56 | 733 | ||
Summe | 321 | 6.460 | 169 | 3.400 | 169 | 3.400 | 169 | 3.400 | 169 | 3.400 | 0 | 0 | 107 | 1.133 | ||
Versorgungsaufwand | 925 | 925 | 450 | 450 | 483 | 483 | 460 | 460 | 450 | 450 | 251 | 251 | 160 | 160 | ||
Gesamtvergütung | 2.736 | 9.038 | 1.394 | 4.711 | 1.441 | 4.758 | 1.409 | 4.726 | 1.394 | 4.711 | 649 | 692 | 544 | 1.585 | ||
Maximalvergütung gem. § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG | 9.500 | 5.000 | 5.000 | 5.000 | 5.000 | 2.500 | 1.667 | |||||||||
1) Unter Berücksichtigung des freiwilligen Verzichts auf 20 % der Grundvergütung für die Monate April bis September 2020 aufgrund der Corona-Krise. 2) Unter Berücksichtigung des Verzichts auf die Ansprüche aus der einjährigen variablen Vergütung 2020 aufgrund der Corona-Krise. 3) Herr Dirks hat gemäß Ausscheidensvereinbarung keinen Anspruch auf variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020. |
Variable Vergütung im Geschäftsjahr 2023
Die Leistungskriterien für die einjährige und mehrjährige variable Vergütung sind abgeleitet aus den strategischen Zielen und der operativen Steuerung des Unternehmens. Sie zielen auf eine Steigerung der Profitabilität, die gleichzeitig Wachstumsanreize setzt, und berücksichtigen die Bedeutung der Liquiditätssteuerung (inkl. Investitionstätigkeit) sowie eines optimalen Kapitaleinsatzes. Aus diesem Grund bilden das Adjusted EBIT, der Adjusted Free Cashflow sowie der Adjusted ROCE als die maßgeblichen Steuerungsgrößen der Lufthansa Group die wesentlichen Leistungskriterien der variablen Vergütung. Unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und weiterer Stakeholder soll so die Nachhaltigkeit des Wirtschaftens sichergestellt und der gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung der Lufthansa Group Rechnung getragen werden.
Auf der Basis des Vergütungssystems hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 die Ziel-, Schwellen- und Maximalwerte der finanziellen Ziele und der im Rahmen der Nachhaltigkeitsziele ausgewählten Schwerpunktthemen für die variable Vergütung festgelegt. Der Aufsichtsrat hat dabei darauf geachtet, dass die Zielsetzungen anspruchsvoll und ambitioniert sind.
Sowohl im Jahresbonus als auch in der mehrjährigen variablen Vergütung liegt die mögliche Bandbreite der Zielerreichung sowohl für die einzelnen finanziellen Ziele als auch die Nachhaltigkeitsziele zwischen 0 % und 200 %.
Einjährige variable Vergütung (Jahresbonus 2023)
Die einjährige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 orientiert sich zu 80% an finanziellen Zielen und zu 20 % an Gesamt- und individuellen Geschäfts- und Nachhaltigkeitszielen.
Im Sinne einer wertorientierten Unternehmenssteuerung wird mit dem Adjusted EBIT und dem Adjusted Free Cashflow, die mit jeweils 40 % in die Zielerreichung eingehen, bei den finanziellen Zielen auf die wesentlichen Steuerungsgrößen des Konzerns abgestellt. Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat als Schwerpunkte für die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele in der einjährigen variablen Vergütung wie in den Vorjahren die Ziele „Kunde“ und „Mitarbeiter“ festgelegt und damit die Interessen der wesentlichen Stakeholder berücksichtigt.
Die Zielwerte für die finanziellen Ziele werden vom Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung des Konzerns für das bevorstehende Geschäftsjahr festgelegt. Der Zielwert für das Adjusted EBIT lag im Geschäftsjahr 2023 bei 2,0 Mrd. EUR. Für den Parameter Adjusted Free Cashflow lag der Zielwert bei 1,6 Mrd. EUR. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Zielwerte sowie die Zielerreichung für die finanziellen Ziele ist in den Grafiken dargestellt.
Insgesamt ergibt sich für die finanziellen Ziele in der einjährigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 eine Zielerreichung von 180,75 %.
Für den Nachhaltigkeitsparameter „Kunde“ wird der Net Promoter Score1) (↗ Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung), also die Weiterempfehlungsrate der Kundinnen und Kunden, herangezogen. Hierfür werden sowohl die entsprechenden Ergebnisse der Network Airlines (Lufthansa German Airlines, SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines) als auch die Werte von Eurowings mit einer Gewichtung von drei Vierteln (Network Airlines) zu einem Viertel (Eurowings) einbezogen. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
1) Der Net Promoter Score ist eine eingetragene Marke von Bain & Company, Inc., Fred Reichheld und Satmetrix Systems, Inc.
Für den Parameter „Mitarbeiter“ wird der sogenannte Engagement Index betrachtet (↗ Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung), der die Verbundenheit von Mitarbeitenden mit dem Unternehmen, die Einsatzbereitschaft wie auch die Bereitschaft zur Weiterempfehlung des Arbeitgebers misst. Jedem Indexwert ist ein Zielerreichungswert zugeordnet. Der 100 %-Zielwert orientiert sich am Durchschnitt des externen Benchmarks.
Die Ziele „Kunde“ und „Mitarbeiter“ gehen jeweils mit 10 % in den Jahresbonus 2023 ein. Die konkreten Zielerreichungen für die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele für das Geschäftsjahr 2023 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
T187 | JAHRESBONUS 2023: ZIELERREICHUNG GESCHÄFTS- UND NACHHALTIGKEITSZIELE | |||||
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Gewichtung in % |
100%- Zielwert |
Ist-Wert | Zielerreichung in % | |||
Kunde (NPS) | 10 | 22,50 | ||||
Network Airlines (3/4) | 50 | 27 | 0,00 | |||
Eurowings (1/4) | 45 | 44 | 90,00 | |||
Mitarbeiter (Engagement Index) | 10 | 2,3 | 2,2 | 200,00 | ||
Gesamt | 20 | 111,25 | ||||
Insgesamt ergibt sich damit für den Jahresbonus 2023 aus der gewichteten Zielerreichung der finanziellen Ziele und der Nachhaltigkeitsziele eine Zielerreichung von 166,85 %.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, beim Jahresbonus im Rahmen der Bewertung der individuellen Leistung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds einen individuellen Leistungsfaktor (Bonus-/Malus-Faktor) in Höhe von 0,8 bis 1,2 anzuwenden. Basis hierfür bilden die jährlich zwischen dem Aufsichtsrat und den einzelnen Vorstandsmitgliedern festgelegten individuellen Zielvereinbarungen. Diese umfassen neben den individuellen Zielen für die einzelnen Vorstandsmitglieder gleichzeitig übergreifende Ziele für den Gesamtvorstand, um der kollektiven Verantwortung der Vorstandsmitglieder als Organ Rechnung zu tragen. Nach Ablauf des Geschäftsjahres werden diese von Präsidium und Aufsichtsrat bewertet.
Präsidium und Aufsichtsrat haben am Ende des Geschäftsjahres 2023 die Erreichung der individuellen Ziele bewertet. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die vorab festgelegten individuellen und kollektiven Ziele für das Geschäftsjahr 2023 und deren Beurteilung für die Festlegung des individuellen Leistungsfaktors für den Jahresbonus 2023.
T188 | Jahresbonus 2023: Individueller Leistungsfaktor | |
---|---|---|
Ziele 2023 | Beurteilung | |
Sicherstellung operationeller Stabilität | Flugbetrieb, insbesondere Pünktlichkeit und Regelmäßigkeit, im Vergleich zum Vorjahr deutlich stabilisiert | |
Forcierung des Premiumanspruchs | Implementierung organisatorischer Maßnahmen und Definition einer klaren „Roadmap to Premium“ | |
Stärkung der Führungs- und Unternehmenskultur | Gruppenweites Kulturprogramm implementiert | |
Internationalisierung: Weiterentwicklung in Bezug auf relevante Absatz- und Arbeitsmärkte sowie Konsolidierungs- und Partnerschaftsoptionen | Einleitung & Umsetzung diverser M&A-Transaktionen, z.B. LSG Group, Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH, ITA Airways | |
Operationalisierung der Unternehmensstrategie, insbesondere in den Bereichen
|
Ausbau der digitalen Self-Services; Fortführung der Flottenmodernisierung und Ausbau der Marktposition bei Sustainable Aviation Fuels; Stärkung der Bilanz (u.a. Reduktion der Nettokreditverschuldung); Ergebnis des Engagement Index auf Bestniveau der Vorkrisenzeit und Verbesserung des Rankings in Bezug auf Arbeitgeberattraktivität |
Unter Berücksichtigung der kollektiven Leistung sowie der individuellen Wertbeiträge der Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 für alle Vorstandsmitglieder einen individuellen Leistungsfaktor in Höhe von 1,05 festgelegt. Für jedes Vorstandsmitglied erfolgte dann eine Multiplikation des Leistungsfaktors mit der Gesamtzielerreichung aus den finanziellen Zielen sowie den Geschäfts- und Nachhaltigkeitszielen.
Die Gesamtzielerreichung und der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag für den Jahresbonus 2023 sind in der nachfolgenden Tabelle individuell für die Mitglieder des Vorstands dargestellt.
T189 | GESAMTZIELERREICHUNG UND AUSZAHLUNGSBETRÄGE JAHRESBONUS 2023 in Tsd. € | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Vorstand | Zielbetrag | Gesamtziel- erreichung in % |
Individueller Leistungsfaktor |
Auszahlungs- betrag | ||
Carsten Spohr | 1.320 | 166,85 | 1,05 | 2.313 | ||
Christina Foerster | 600 | 166,85 | 1,05 | 1.051 | ||
Harry Hohmeister | 600 | 166,85 | 1,05 | 1.051 | ||
Detlef Kayser | 600 | 166,85 | 1,05 | 1.051 | ||
Michael Niggemann | 600 | 166,85 | 1,05 | 1.051 | ||
Remco Steenbergen | 780 | 166,85 | 1,05 | 1.367 | ||
Mehrjährige variable Vergütung (LTI)
Zur Förderung einer langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung ist die mehrjährige variable Vergütung und damit ein Großteil der variablen Vergütung an der Erreichung langfristig orientierter Ziele ausgerichtet. Dabei wird über die Berücksichtigung der absoluten und relativen Aktienkursentwicklung eine enge Verknüpfung der Interessen der Vorstandsmitglieder mit den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre hergestellt.
Die mehrjährige variable Vergütung umfasst aktuell noch laufende Programme aus mehreren Geschäftsjahren, deren Zusage auf dem vor dem 1. Januar 2023 geltenden Vergütungssystemen beruht. Hierzu gehört insbesondere die im Geschäftsjahr 2020 zugesagte mehrjährige variable Vergütung (LTI 2020), deren vierjährige Programmlaufzeit zum 31. Dezember 2023 abgelaufen ist. Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die aktuell laufenden LTI-Programme für die Mitglieder des Vorstands einschließlich der jeweils vom Aufsichtsrat festgelegten Leistungskriterien.
Zusage mehrjährige variable Vergütung 2023 (LTI 2023)
Seit dem Geschäftsjahr 2020 erfolgt die Zusage der mehrjährigen variablen Vergütung für die Mitglieder des Vorstands aktienbasiert. Die Vorstandsmitglieder erhalten zu Beginn der Performanceperiode eine Anzahl virtueller Aktien, die im Wert dem vertraglich zugesagten Zielbetrag entspricht. Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgt dabei auf der Basis des Durchschnittskurses der Lufthansa Aktie während der ersten 60 Handelstage nach Beginn der vierjährigen Performanceperiode. Für den LTI 2023 liegt der Durchschnittskurs bei 9,55 EUR. Die Anzahl der im Berichtsjahr im Rahmen des LTI 2023 den einzelnen Vorstandsmitgliedern bedingt zugeteilten virtuellen Aktien ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
T190 | BEDINGT ZUGETEILTE AKTIEN LTI 2023 - ZUTEILUNGSKURS: 9,55 € | |||
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Vorstand | Zielbetrag in Tsd. € | Anzahl bedingt zugeteilter Aktien | ||
Carsten Spohr | 2.420 | 253.403 | ||
Christina Foerster | 1.100 | 115.183 | ||
Harry Hohmeister | 1.100 | 115.183 | ||
Detlef Kayser | 1.100 | 115.183 | ||
Michael Niggemann | 1.100 | 115.183 | ||
Remco Steenbergen1) | - | - | ||
1) Entsprechend der im Februar 2024 mit Remco Steenbergen aufgrund seines Ausscheidens aus dem Vorstand getroffenen Aufhebungsvereinbarung entfallen die Ansprüche von Remco Steenbergen auf den LTI 2023. |
Die finale Anzahl der virtuellen Aktien zum Ende der vierjährigen Performanceperiode ist abhängig von der Erreichung der finanziellen Erfolgsziele Adjusted ROCE (50 %) und relativer Total Shareholder Return (30 %) sowie der strategischen und Nachhaltigkeitsziele (20 %).
Als Schwerpunkt für die strategischen und Nachhaltigkeitsziele im LTI 2023 hat der Aufsichtsrat den Parameter „Umwelt“ festgelegt. Damit wird langfristig das umweltpolitische Ziel einer Reduktion der CO2-Emissionen incentiviert.
Die Ermittlung der Zielerreichung des Adjusted ROCE erfolgt über die vierjährige Performanceperiode auf Basis eines Vergleichs des Adjusted ROCE mit einem vom Aufsichtsrat zu Beginn der Performanceperiode für jedes Jahr der Programmlaufzeit festgelegten Zielwerts. Der Aufsichtsrat orientiert sich dabei an der für den Konzern maßgeblichen vierjährigen operativen Planung. Der untere Schwellenwert soll hierbei die Deckung der Kapitalkosten („Weighted Average Cost of Capital“, WACC) nicht unterschreiten. Dies steht im Einklang mit dem strategischen Ziel, eine Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erzielen, die über dem Kapitalkostensatz liegt.
Anhand der festgelegten Zielerreichungskurve ermittelt der Aufsichtsrat für jedes Jahr auf der Grundlage der Ist-Werte den Grad der Zielerreichung. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Gesamtzielerreichung ergibt sich nach Ablauf der vierjährigen Performanceperiode als Durchschnitt der ermittelten Zielerreichungen der einzelnen Jahre. Die für den LTI 2023 festgelegten Zielwerte sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt.
Der jeweils in den Geschäftsjahren der vierjährigen Performanceperiode tatsächlich erzielte Adjusted ROCE sowie die daraus resultierende Zielerreichung werden im Vergütungsbericht des Geschäftsjahres nach Ablauf der Performanceperiode veröffentlicht.
Die Ermittlung der relativen TSR-Performance für den LTI 2023 erfolgt nach Ablauf der vierjährigen Performanceperiode durch Gegenüberstellung der Aktienrendite der Deutschen Lufthansa AG mit der Aktienrendite des NYSE Arca Global Airlines Index. Für die Ermittlung der TSR-Performance wird der durchschnittliche Aktienkurs für die Deutsche Lufthansa AG über die letzten 60 Börsenhandelstage vor Beginn der Performanceperiode zum durchschnittlichen Aktienkurs über die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ende der Performanceperiode in Relation gesetzt. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung fiktiv reinvestierter Dividenden. Für den NYSE Arca Global Airlines Index erfolgt die Berechnung der TSR-Performance entsprechend analog. Der relative TSR berechnet sich sodann als Differenz aus der TSR-Performance der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft und der TSR-Performance des NYSE Arca Global Airlines Index in Prozentpunkten (Outperformance).
Auf dieser Grundlage wird anhand der festgelegten Zielerreichungskurve nach Ablauf der vierjährigen Performanceperiode der Grad der Zielerreichung ermittelt. Die Gestaltung der Zielerreichungskurve bezieht die marktübliche Ausgestaltung von aktienbasierten Vergütungskomponenten im europäischen Markt mit ein. Die Zielerreichung beträgt 100 %, wenn der TSR der Deutschen Lufthansa AG dem TSR des Vergleichsindex entspricht. Beträgt der relative TSR -20 Prozentpunkte oder weniger, beträgt die Zielerreichung 0 %. Die Zielerreichung beträgt 200 %, wenn der relative TSR 30 Prozentpunkte oder mehr beträgt. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Das Nachhaltigkeitsziel „Umwelt“ ist abgeleitet aus der langfristigen Strategie der Lufthansa Group. Seit dem Jahr 2022 orientieren sich die Reduktionsziele der Lufthansa Group in Bezug auf CO2-Emissionen an den international und branchenübergreifend anerkannten „Science Based Targets“ (SBT), die auf der Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens basieren. Damit verpflichtet sich die Lufthansa Group auf ein wissenschaftlich fundiertes Intensitätsziel auf der Basis der spezifischen CO2-Emissionen in Gramm pro verkauftem Tonnenkilometer. Das Reduktionsziel im Rahmen des LTI 2023 ist abgeleitet aus dem langfristigen Ziel einer Reduktion der spezifischen CO₂-Emissionen um 30,6 % bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Basisjahr 2019 (↗ Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung). Der Zielwert im Rahmen des LTI 2023 liegt bei einer Reduktion der CO2-Intensität um 14 Prozentpunkte bis zum Ende der Performanceperiode am 31. Dezember 2026. Die Eckpunkte der möglichen Bandbreite sind durch einen Abweichungswert von +/– 2 Prozentpunkten des Zielwerts definiert. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Zur Ermittlung der Zielerreichung wird am Ende der vierjährige Performanceperiode die Zielerreichung zur Reduktion der spezifischen CO₂-Emissionen festgestellt. Diese geht mit 20 % in die Gesamtzielerreichung des LTI 2023 am Ende der Performanceperiode ein.
Nach Ablauf der Performanceperiode wird die Anzahl der bedingt zugeteilten virtuellen Aktien mit der Gesamtzielerreichung, die sich aus der gewichteten Zielerreichung der finanziellen Ziele und der Nachhaltigkeitsziele ergibt, multipliziert, um die finale Anzahl an virtuellen Aktien zu ermitteln. Zu Ermittlung des Auszahlungsbetrags wird die finale Anzahl an virtuellen Aktien mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der Lufthansa Aktie über die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ablauf der Performanceperiode zuzüglich während der Performanceperiode gezahlter Dividenden multipliziert. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in bar.
Mehrjährige variable Vergütung 2020 (LTI 2020)
Die Zusage der mehrjährigen variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 (LTI 2020) erfolgte ebenfalls aktienbasiert. So erhielten die Vorstandsmitglieder zu Beginn der Performanceperiode eine Anzahl virtueller Aktien in Höhe des vertraglich zugesagten Zielbetrags. Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgt dabei – analog zum LTI 2023 – auf der Basis des Durchschnittskurses der Lufthansa Aktie während der ersten 60 Handelstage nach Beginn der vierjährigen Performanceperiode. Für den LTI 2020 lag der um die Effekte aus der Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2021 adjustierte Durchschnittskurs bei 9,48 EUR.
Die finale Anzahl der virtuellen Aktien im LTI 2020 ist abhängig von der Erreichung der finanziellen Erfolgsziele Adjusted ROCE (42,5 %) und relativer Total Shareholder Return im Vergleich zu den Unternehmen des DAX (42,5 %) sowie der strategischen- und Nachhaltigkeitsziele (15 %). Siehe dazu die detaillierten Ausführungen im Vergütungsbericht 2020 (↗ Geschäftsbericht 2020).
Die Ermittlung der Zielerreichung des Adjusted ROCE erfolgt auf der Basis eines Vergleichs des durchschnittlichen Adjusted ROCE über die vierjährige Performanceperiode mit dem vom Aufsichtsrat zu Beginn der Performanceperiode festgelegten strategischen Zielwert. Dieser war abgeleitet aus der operativen Planung des Konzerns und lag für den LTI 2020 bei 7 %. Die Eckpunkte der möglichen Bandbreite waren durch einen Abweichungswert von +/– 3 Prozentpunkten des Zielwerts definiert. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Für die Ermittlung der TSR-Performance wird der durchschnittliche Aktienkurs über die letzten 60 Börsenhandelstage vor Beginn der Performanceperiode zum durchschnittlichen Aktienkurs über die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ende der Performanceperiode in Relation gesetzt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung fiktiv reinvestierter Dividenden. Als Vergleichsgruppe für den relativen TSR werden im Rahmen des LTI 2020 die Unternehmen des DAX herangezogen, die sowohl zu Beginn als auch am Ende der Performanceperiode im Index vertreten sind. Die ermittelte TSR-Performance aller Gesellschaften wird in eine Rangreihe gebracht und die relative Positionierung der Deutschen Lufthansa AG anhand des erreichten Perzentils bestimmt. Die Zielerreichung beträgt 100 %, wenn der TSR der Deutschen Lufthansa AG dem Median (50. Perzentil) der Vergleichsgruppe entspricht. Bei einer Performance am oder unterhalb des 25. Perzentils liegt die Zielerreichung bei 0 %. Der Maximalwert von 200 % wird bei einer TSR-Performance am beziehungsweise über dem 75. Perzentil erreicht. Zwischenwerte werden linear interpoliert.
Die Zielerreichung für die finanziellen Ziele im Rahmen des LTI 2020 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
T191 | LTI 2020: FINANZIELLE ZIELE - ZIELSETZUNG UND ZIELERREICHUNG | ||||||
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Zielsetzung | Zielerreichung | ||||||
0% | 100% | 200% | in % | ||||
Adjusted ROCE (Ø 2020-2023) |
4% | 7% | 10% | -0,92% | 0% | ||
Relativer TSR im Vergleich zum DAX |
25. Perzentil | 50. Perzentil | 75. Perzentil | 8. Perzentil | 0% | ||
Gesamt | – | 0% | |||||
Als Nachhaltigkeitsziel für den LTI 2020 hatte der Aufsichtsrat den Parameter „Umwelt“ als Schwerpunkt festgelegt. Dabei wurden die seitens der IATA verabschiedeten Zielsetzungen für Treibstoffeffizienz, also der durchschnittliche Kerosinverbrauch, um einen Fluggast 100 Kilometer weit zu transportieren (↗ Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung), berücksichtigt, die eine Verbesserung des spezifischen Treibstoffverbrauchs um 1,5 % pro Jahr und damit eine Verbesserung der spezifischen CO₂-Emissionen vorsahen. Als 100%-Zielwert wurde entsprechend eine jährliche Verbesserung des spezifischen Treibstoffverbrauchs um 1,5 % definiert. Die Eckpunkte der möglichen Bandbreite sind durch einen Abweichungswert von +/– 1,5 Prozentpunkten des jährlichen Zielwerts definiert. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Im Rahmen des LTI 2020 werden dabei neben den Emissionswerten der eigenen Flotte auch die Emissionswerte von Wet-Lease-Flügen einbezogen.
Zur Ermittlung der Zielerreichung wird über die vierjährige Performanceperiode jährlich die Zielerreichung des Umweltziels durch den Aufsichtsrat festgestellt. Diese jährlichen Zielerreichungswerte gehen dann mit jeweils einem Viertel in die Gesamtzielerreichung des Nachhaltigkeitsziels am Ende der Performanceperiode ein.
Die Zielerreichungen für den Umweltparameter im Rahmen des LTI 2020 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Auf dieser Basis ergibt sich eine Gesamtzielerreichung für den Parameter „Umwelt“ in Höhe von 127,67 %.
T192 | Zielerreichung Nachhaltigkeitsziel im LTI 2020 Jährliche Reduktion der CO2-Emissionen | ||||
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Jahr der Performanceperiode | Reduktion der CO2-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr |
Zielerreichung | Gewichtung | ||
2020 | +13,76 % | 0,00 % | 1/4 | ||
2021 | -3,14 % | 200,00 % | 1/4 | ||
2022 | -11,41 % | 200,00 % | 1/4 | ||
2023 | -1,66 % | 110,67 % | 1/4 | ||
Gesamt | 127,67 % |
Insgesamt ergibt sich damit für die mehrjährige variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2020 eine Zielerreichung von 19,15 %.
Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags aus dem LTI 2020 wird sodann zunächst die Anzahl der bedingt zugeteilten virtuellen Aktien mit der Gesamtzielerreichung, die sich aus der gewichteten Zielerreichung der finanziellen Ziele und der Nachhaltigkeitsziele ergibt, multipliziert, um die finale Anzahl an virtuellen Aktien zu ermitteln. Die finale Anzahl an virtuellen Aktien wird im Anschluss mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der Lufthansa Aktie über die letzten 60 Börsenhandelstage vor dem Ablauf der Performanceperiode multipliziert. Dieser liegt für den LTI 2020 bei 7,61 EUR. Die Berechnung der individuellen Auszahlungsbeträge für die anspruchsberechtigten Mitglieder des Vorstands ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
T193 | Auszahlungsbeträge aus dem LTI 2020 – Gesamtzielerreichung 19,15 % | ||||
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Vorstand | Ziel- vergütung in Tsd. € |
Anzahl bedingt zugeteilter Aktien (Start-Kurs: 9,48 €1)) |
Finale Anzahl virtueller Aktien |
Auszahlungs- betrag in Tsd. € (End-Kurs: 7,61 €) | |
Carsten Spohr | 2.090 | 220.464 | 42.219 | 321 | |
Christina Foerster | 1.100 | 116.034 | 22.220 | 169 | |
Harry Hohmeister | 1.100 | 116.034 | 22.220 | 169 | |
Detlef Kayser | 1.100 | 116.034 | 22.220 | 169 | |
Michael Niggemann | 1.100 | 116.034 | 22.220 | 169 | |
Ulrik Svensson (bis 30.04.2020) |
367 | 38.678 | 7.407 | 56 |
1) Adjustiert um die Effekte aus der Kapitalerhöhung im Geschäftsjahr 2021.
Malus- und Clawback-Regelung
Der Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, die einjährige und mehrjährige variable Vergütung in den Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen Pflichten oder eines Verstoßes gegen unternehmensinterne Richtlinien (Compliance-Malus und -Clawback) oder in den Fällen, in denen variable Vergütungsbestandteile, die an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft sind, auf der Grundlage falscher Daten zu Unrecht ausbezahlt wurden (Performance-Clawback), einzubehalten oder zurückzufordern. Die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs oder Einbehalts steht im pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats.
Im Geschäftsjahr 2023 ist von der Möglichkeit, variable Vergütungsbestandteile einzubehalten beziehungsweise zurückzufordern, durch den Aufsichtsrat kein Gebrauch gemacht worden.
Share Ownership Guidelines
Die Share Ownership Guidelines (SOG) sind seit dem Jahr 2019 ein wesentlicher Bestandteil des Vorstandsvergütungssystems. Diese verpflichten den Vorstandsvorsitzenden Lufthansa Aktien in zweifacher Höhe und ordentliche Vorstandsmitglieder in einfacher Höhe ihrer jeweiligen Bruttogrundvergütung zu erwerben und diese für die Dauer der Dienstzeit und darüber hinaus zu halten. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ist jährlich durch die Mitglieder des Vorstands nachzuweisen.
Die von den aktuellen Vorstandsmitgliedern zu erwerbende Mindestanzahl an Lufthansa Aktien wurde zu Beginn der Vorstandstätigkeit anhand des durchschnittlichen Aktienkurses über die 125 Börsenhandelstage vor dem Beginn des Anstellungsvertrags ermittelt. Für den Aufbau des Aktienbestands gilt grundsätzlich eine vierjährige Aufbauphase. Vorhandene Aktienbestände können dabei angerechnet werden.
Im Zusammenhang mit den Beschränkungen der Vorstandsvergütung während der WSF-Stabilisierungsmaßnahmen hat der Aufsichtsrat beschlossen, die vierjährige Aufbaufrist für den Zeitraum der Stabilisierungsmaßnahmen, beginnend ab dem 21. Juni 2020, auszusetzen. Mit der vollständigen Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen am 13. September 2022 tritt die Aufbauphase wieder in Kraft und verlängert sich für die aktuellen Vorstandsmitglieder um den entsprechenden Zeitraum.
T194 | AKTIENBESITZ DER AKTUELLEN VORSTANDSMITGLIEDER | |||
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gemäß SOG zu haltende Lufthansa Aktien |
Aktienbestand am 31.12.2023 | |||
Carsten Spohr | 180.5961 | 321.950 | ||
Christina Foerster | 56.126 | 38.408 | ||
Harry Hohmeister | 41.044 | 152.096 | ||
Detlef Kayser | 41.044 | 44.640 | ||
Michael Niggemann | 56.126 | 100.000 | ||
Remco Steenbergen | 128.8471 | 130.000 | ||
1) Jeweils unter Berücksichtigung der Anpassung der Höhe der Grundvergütung zum 1. Januar 2023. |
Die im Rahmen der SOG erworbenen Aktien sind bis zur Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrags zu halten. Mit dem Ausscheiden aus dem Vorstand können Vorstandsmitglieder sodann jährlich 25 % des von ihnen im Rahmen der SOG gehaltenen Aktienbestands veräußern.
Versorgungsleistungen
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgungszusage auf der Basis eines beitragsorientierten Systems. Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses wird jedem Vorstandsmitglied jährlich ein fester Betrag auf dem persönlichen Versorgungskonto gutgeschrieben – für den Vorstandsvorsitzenden Herrn Spohr seit dem 1. Januar 2023 in Höhe von 990 Tsd. EUR, für den Finanzvorstand Herrn Steenbergen seit dem 1. Januar 2023 in Höhe von 585 Tsd. EUR beziehungsweise in Höhe von 450 Tsd. EUR für ein ordentliches Vorstandsmitglied.
Die Anlageregeln richten sich nach dem Anlagekonzept für den Lufthansa Pension Trust, das auch für Mitarbeitende der Deutschen Lufthansa AG gilt.
Der Versorgungsfall tritt ein bei Erreichen der Altersgrenze von 60 Jahren (sofern der Berechtigte nicht mehr Mitglied des Vorstands ist) oder bei Invalidität beziehungsweise Tod. Endet das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, erwerben die Berechtigten beziehungsweise deren Hinterbliebene einen Anspruch auf das Versorgungsguthaben gemäß Anlagekonzept. Dabei garantiert die Deutsche Lufthansa AG den Bestand der bereitgestellten Beiträge.
Bei Inanspruchnahme als Invaliden- oder Hinterbliebenenleistung wird das Versorgungsguthaben um ein ergänzendes Risikokapital angehoben. Dieses besteht aus dem Durchschnittsbetrag der letzten drei auf dem Versorgungskonto bereitgestellten Beiträge, multipliziert mit der Anzahl der ab Eintritt des Versorgungsfalls bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres fehlenden vollen Jahre.
Die Auszahlung des Versorgungsguthabens erfolgt grundsätzlich in zehn Raten. Auf Antrag des Vorstands oder von dessen Hinterbliebenen ist mit Zustimmung des Unternehmens auch eine Auszahlung als Einmalkapital oder in weniger als zehn Teilbeträgen möglich. Für die bis zum 31. Dezember 2018 aufgebauten Versorgungsguthaben von Carsten Spohr und Harry Hohmeister ist darüber hinaus ebenfalls auf Antrag und mit Zustimmung der Gesellschaft eine Verrentung möglich.
Carsten Spohr hat aus seinem derzeit ruhenden Arbeitsverhältnis als Flugzeugführer Anspruch auf eine Übergangsversorgung nach dem Tarifvertrag „Übergangsversorgung Cockpit“. Falls Carsten Spohr den Vorstand vor Vollendung des 60. Lebensjahres verlässt und sein Arbeitsverhältnis als Flugzeugführer wiederaufnimmt, steht ihm bei Vollendung des 60. Lebensjahres beziehungsweise auf Antrag bereits ab dem 55. Lebensjahr die tarifvertraglich geregelte Möglichkeit zur Inanspruchnahme der sogenannten „Übergangsversorgung für das Cockpit-Personal der Lufthansa“ zu. Diese Zusatzversorgung wird bei Vorliegen bestimmter Zugangsvoraussetzungen gewährt und sieht eine monatliche Rentenzahlung von bis zu 60 % der letzten modifizierten Tarifvergütung bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres vor.
Pensionsanwartschaften im Geschäftsjahr 2023
Der Gesamtbetrag für die im Geschäftsjahr 2023 von den aktiven Vorstandsmitgliedern erworbenen Pensionsanwartschaften von 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: 3,0 Mio. EUR) nach HGB beziehungsweise 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR) nach IFRS wurde im Personalaufwand (Dienstzeitaufwand) berücksichtigt. Es ergeben sich folgende individuelle Dienstzeitaufwendungen und Barwerte von Pensionsanwartschaften:
T195 | PENSIONSANWARTSCHAFTEN NACH HGB UND IFRS | |||||||||
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HGB | HGB | IFRS | IFRS | |||||||
Dienstzeitaufwand | Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen | Dienstzeitaufwand | Leistungsorientierte Verpflichtungen (DBO) | |||||||
in Tsd. € | 2023 | 2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | 2023 | 2022 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
Carsten Spohr | 958 | 810 | 10.493 | 8.730 | 996 | 865 | 10.490 | 8.728 | ||
Christina Foerster | 426 | 427 | 2.060 | 1.411 | 457 | 459 | 2.053 | 1.398 | ||
Harry Hohmeister | 442 | 435 | 4.887 | 4.018 | 450 | 451 | 4.887 | 4.017 | ||
Detlef Kayser | 436 | 431 | 2.680 | 1.983 | 451 | 453 | 2.680 | 1.982 | ||
Michael Niggemann | 430 | 433 | 2.111 | 1.457 | 461 | 464 | 2.100 | 1.438 | ||
Remco Steenbergen | 589 | 450 | 1.635 | 909 | 601 | 482 | 1.634 | 907 | ||
Summe | 3.281 | 2.986 | 23.866 | 18.508 | 3.416 | 3.174 | 23.844 | 18.470 |
Im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG
Gemäß § 162 AktG ist im Vergütungsbericht über die jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglied im letzten Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung zu berichten.
Eine Vergütung gilt danach als gewährt, wenn sie im Berichtszeitraum fällig wurde und dem einzelnen Vorstandsmitglied tatsächlich zugeflossen ist („zahlungsorientierte Sichtweise“). Nach geltender Rechtsauffassung in Bezug auf die Auslegung des Gewährungsbegriffs nach § 162 AktG ist es alternativ zulässig, Vergütungskomponenten bereits im Vergütungsbericht für das Berichtsjahr auszuweisen, in dem die der Vergütung zugrunde liegende ein- oder mehrjährige Tätigkeit vollständig erbracht worden ist („erdienungsorientierte Sichtweise“). Diese Sichtweise ermöglicht eine transparente und verständliche Berichterstattung, bei der sich Performance und Vergütung des betreffenden Berichtsjahres gegenüberstehen. Vor diesem Hintergrund kommt analog zum Vorjahr im vorliegenden Bericht die erdienungsorientierte Sichtweise des Gewährungsbegriffs nach § 162 AktG zur Anwendung.
In den nachfolgenden Tabellen werden daher die Auszahlungsbeträge aus dem Jahresbonus für das Berichtsjahr angegeben, obschon die Auszahlung erst nach dem Ablauf des jeweiligen Berichtsjahres erfolgt. Analog werden die Auszahlungsbeträge der mehrjährigen variablen Vergütungskomponenten in dem Berichtsjahr angegeben, in dem die Performanceperiode ausläuft, wenngleich auch hier die Auszahlung erst im darauffolgenden Jahr erfolgt.
Im folgenden Abschnitt ist die jedem einzelnen aktiven und früheren Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG individuell dargestellt.
Zu den im Geschäftsjahr in diesem Sinne gewährten variablen Vergütungsbestandteilen gehört neben dem Jahresbonus für das Geschäftsjahr 2023 die Auszahlung aus dem LTI 2020.
Im Geschäftsjahr aktive Mitglieder des Vorstands
In Tabelle T196 sind die den aktiven Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG sowie die relativen Anteile der festen und variablen Vergütungsbestandteile individuell dargestellt. Obschon der Versorgungsaufwand für die betriebliche Altersversorgung nicht als gewährte oder geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG zu klassifizieren ist, wird dieser aus Gründen der Transparenz in den folgenden Tabellen zusätzlich ausgewiesen. Dieser entspricht dem Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 aus Zusagen für Pensionen und sonstige Versorgungsleistungen.
T196 | GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG NACH § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG - IM GESCHÄFTSJAHR 2023 AKTIVE MITGLIEDER DES VORSTANDS | |||||||||||||
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Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender Vorsitzender seit 01.05.2014; Mitglied des Vorstands seit 01.01.2011 |
Christina Foerster Mitglied des Vorstands seit 01.01.2020 |
Harry Hohmeister Mitglied des Vorstands seit 01.01.2013 | ||||||||||||
in Tsd. € | 2023 | 20231) | 2022 | 20221) | 2023 | 20231) | 2022 | 20221) | 2023 | 20231) | 2022 | 20221) | ||
Feste Vergütung | ||||||||||||||
Festvergütung | 1.892 | 41,3% | 1.634 | 38,5% | 860 | 40,6% | 860 | 44,6% | 860 | 40,4% | 860 | 38,1% | ||
Nebenleistungen | 51 | 1,1% | 38 | 0,9% | 39 | 1,8% | 27 | 1,4% | 47 | 2,2% | 34 | 1,5% | ||
Summe | 1.943 | 42,5% | 1.672 | 39,4% | 899 | 42,4% | 887 | 46,0% | 907 | 42,6% | 894 | 39,6% | ||
Variable Vergütung | ||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung | 2.313 | 50,5% | 2.280 | 53,8% | 1.051 | 49,6% | 1.042 | 54,0% | 1.051 | 49,4% | 1.200 | 53,1% | ||
Mehrjährige variable Vergütung | – | – | – | – | – | – | ||||||||
LTI 2020 (2019) | 321 | 7,0% | 199 | 4,7% | 169 | 8,0% | – | 169 | 7,9% | 104 | 4,6% | |||
Optionsprogramm LH Performance 2018 | – | 90 | 2,1% | – | – | – | 60 | 2,7% | ||||||
Summe | 2.634 | 57,5% | 2.569 | 60,6% | 1.220 | 57,6% | 1.042 | 54,0% | 1.220 | 57,4% | 1.364 | 60,4% | ||
Gesamtvergütung i.S.v. § 162 AktG | 4.577 | 100,0% | 4.241 | 100,0% | 2.119 | 100,0% | 1.929 | 100,0% | 2.127 | 100,0% | 2.258 | 100,0% | ||
Versorgungsaufwand | 996 | – | 865 | – | 457 | – | 459 | – | 450 | – | 451 | – | ||
Gesamtvergütung | 5.573 | – | 5.106 | – | 2.576 | – | 2.388 | – | 2.577 | – | 2.709 | – | ||
1) Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die in der Tabelle dargestellte Gesamtvergütung i.S.v. § 162 AktG ohne Versorgungsaufwand. |
T196 | GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG NACH § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG - IM GESCHÄFTSJAHR 2023 AKTIVE MITGLIEDER DES VORSTANDS (Fortsetzung) | |||||||||||||
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Detlef Kayser Mitglied des Vorstands seit 01.01.2019 |
Michael Niggemann Mitglied des Vorstands seit 01.01.2020 |
Remco Steenbergen Mitglied des Vorstands seit 01.01.2021 | ||||||||||||
in Tsd. € | 2023 | 20231) | 2022 | 20221) | 2023 | 20231) | 2022 | 20221) | 2023 | 20231) | 2022 | 20221) | ||
Feste Vergütung | ||||||||||||||
Festvergütung | 860 | 40,6% | 860 | 42,3% | 860 | 40,6% | 860 | 42,2% | 1.118 | 31,7% | 860 | 27,8% | ||
Nebenleistungen | 37 | 1,7% | 26 | 1,3% | 38 | 1,8% | 32 | 1,6% | 63 | 1,8% | 61 | 2,0% | ||
Summe | 897 | 42,4% | 886 | 43,6% | 898 | 42,4% | 892 | 43,7% | 1.181 | 33,5% | 921 | 29,7% | ||
Variable Vergütung | ||||||||||||||
Einjährige variable Vergütung | 1.051 | 49,6% | 1.042 | 51,3% | 1.051 | 49,6% | 1.147 | 56,3% | 1.367 | 38,8% | 1.200 | 38,8% | ||
Mehrjährige variable Vergütung | – | 0 | – | – | – | – | ||||||||
LTI 2020 (2019) | 169 | 8,0% | 104 | 5,1% | 169 | 8,0% | – | – | – | |||||
Optionsprogramm LH Performance 2018 | – | – | – | – | – | – | ||||||||
Summe | 1.220 | 57,6% | 1.146 | 56,4% | 1.220 | 57,6% | 1.147 | 56,3% | 1.367 | 38,8% | 1.200 | 38,8% | ||
Sonstiges2) | – | – | – | – | – | – | – | – | 975 | 27,7% | 975 | 31,5% | ||
Gesamtvergütung i.S.v. § 162 AktG | 2.117 | 100,0% | 2.032 | 100,0% | 2.118 | 100,0% | 2.039 | 100,0% | 3.523 | 100,0% | 3.096 | 100,0% | ||
Versorgungsaufwand | 451 | – | 453 | – | 461 | – | 464 | – | 601 | – | 482 | – | ||
Gesamtvergütung | 2.568 | – | 2.485 | – | 2.579 | – | 2.503 | – | 4.124 | – | 3.578 | – | ||
1) Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die in der Tabelle dargestellte Gesamtvergütung i.S.v. § 162 AktG ohne Versorgungsaufwand. 2) Für den Verfall von Leistungen beim vorherigen Arbeitgeber hat der Aufsichtsrat Remco Steenbergen einen einmaligen Ausgleich in Höhe von 2.925.000 EUR brutto zugesagt. Die Ausgleichszahlung erfolgt in drei Raten zu jeweils 975 Tsd. EUR in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und wird in den jeweiligen Geschäftsjahren nicht auf die Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG angerechnet. |
Die Mitglieder des Vorstands haben im Geschäftsjahr 2023 von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder Leistungen erhalten noch sind sie ihnen zugesagt worden.
Frühere Mitglieder des Vorstands
Tabelle T197 zeigt die den früheren Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 gewährten und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Entsprechend § 162 Abs. 5 AktG erfolgen dabei keine personenbezogenen Angaben für ehemalige Vorstandsmitglieder, die vor dem 31. Dezember 2013 aus dem Vorstand ausgeschieden sind.
T197 | GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG NACH § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG - FRÜHERE MITGLIEDER DES VORSTANDS | ||||||
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Feste und variable Vergütung | Pensionen | ||||||
in Tsd. € | Neben- leistungen |
LTI 2020 | Rente | Kapital- zahlung |
Gesamt | ||
Thorsten Dirks Mitglied des Vorstands bis 30. Juni 2020 |
– | – | – | 1.663 | 1.663 | ||
Ulrik Svensson Mitglied des Vorstands bis 30. April 2020 |
1 | 56 | – | – | 57 | ||
Bettina Volkens Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2019 |
2 | – | 3.491 | 3.493 | |||
Karl Ulrich Garnadt Mitglied des Vorstands bis 30. April 2017 |
2 | – | – | 116 | 118 | ||
Insgesamt beliefen sich die laufenden Zahlungen und sonstigen Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder (inklusive der in Tabelle T197 individuell ausgewiesenen Bezüge) und ihre Hinterbliebenen im Berichtsjahr auf 9,2 Mio. EUR (Vorjahr: 5,7 Mio. EUR). Darin enthalten sind unter anderem geldwerte Leistungen und Beförderungsvergünstigungen. Für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 49,7 Mio. EUR (Vorjahr: 51,3 Mio. EUR).