Sonstige Erläuterungen
46. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungskategorien
Zum aktuellen Stichtag lassen sich die finanziellen Vermögenswerte in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern:
T143 | FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE IN DER BILANZ | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||||||
in Mio. € | Fortgeführte Anschaffungs- kosten |
Zum beizulegen- den Zeitwert über die GuV |
Erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert mit Recycling |
Erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert ohne Recycling |
Derivative Finanz- instrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungs- beziehung sind |
Gesamt | Fortgeführte Anschaffungs- kosten |
Zum beizulegen- den Zeitwert über die GuV |
Erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert mit Recycling |
Erfolgsneutral zum beizulegen- den Zeitwert ohne Recycling |
Derivative Finanz- instrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungs- beziehung sind |
Gesamt | ||
Übrige Beteiligungen | – | 24 | – | – | – | 24 | – | 28 | – | – | – | 28 | ||
Langfristige Wertpapiere | 20 | – | – | – | – | 20 | 12 | – | – | 25 | – | 37 | ||
davon Eigenkapitalinstrumente | – | – | – | – | – | – | – | – | – | 25 | – | 25 | ||
davon Fremdkapitalinstrumente | 20 | – | – | – | – | 20 | 12 | – | – | – | – | 12 | ||
Ausleihungen | 213 | – | – | – | – | 213 | 72 | – | – | – | – | 72 | ||
Langfristige Forderungen | 756 | – | – | – | – | 756 | 460 | – | – | – | – | 460 | ||
Langfristige derivative Finanzinstrumente | – | – | – | – | 659 | 659 | – | 86 | – | – | 1.034 | 1.120 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige kurzfristige Forderungen | 3.694 | – | – | – | – | 3.694 | 3.974 | – | – | – | – | 3.974 | ||
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente | – | 2 | – | – | 435 | 437 | – | 15 | – | – | 846 | 861 | ||
Kurzfristige Wertpapiere | – | 5.263 | 1.136 | – | – | 6.399 | – | 5.415 | 1.096 | – | – | 6.511 | ||
davon Eigenkapitalinstrumente | – | 5.263 | – | – | – | 5.263 | – | 5.415 | – | – | – | 5.415 | ||
davon Fremdkapitalinstrumente | – | – | 1.136 | – | – | 1.136 | – | – | 1.096 | – | – | 1.096 | ||
Bankguthaben und Kassenbestände | 1.865 | – | – | – | – | 1.865 | 1.790 | – | – | – | – | 1.790 | ||
Summe | 6.548 | 5.289 | 1.136 | – | 1.094 | 14.067 | 6.308 | 5.544 | 1.096 | 25 | 1.880 | 14.853 | ||
Die im Vorjahr unter den Eigenkapitalinstrumenten mit erfolgsneutraler Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ohne Recycling ausgewiesene Position ist Bestandteil der zum Verkauf stehenden Vermögenswerte und wird deshalb hier nicht mehr ausgewiesen.
In der Kategorie „Zum beizulegenden Zeitwert über die GuV“ sind Derivate klassifiziert, die die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting nicht erfüllen und damit als frei stehende Derivate bilanziert werden. Daneben enthält diese Kategorie Eigenkapitalinstrumente, bestehend aus Geldmarktfonds und Beteiligungen, für die das instrumentenspezifische Wahlrecht der erfolgsneutralen Bewertung zum Zeitwert ohne Recycling nicht ausgeübt wurde. Die Fremdkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Recycling designiert waren, betreffen Anleihepositionen im Rahmen der Liquiditätsanlage.
Finanzielle Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien
Die finanziellen Verbindlichkeiten lassen sich in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern, wobei in der Kategorie „Zum beizulegenden Zeitwert über die GuV“ Derivate klassifiziert sind, die die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting nicht erfüllen und damit als frei stehende Derivate bilanziert werden. Daneben wurde für die 2020 emittierte Wandelanleihe das instrumentenspezifische Wahlrecht ausgeübt, diese zum beizulegenden Zeitwert über die GuV zu designieren, der zum Stichtag 643 Mio. EUR beträgt. Die gesamte Marktwertveränderung der Wandelanleihe in Höhe von -22 Mio. EUR wurde dementsprechend aufgeteilt in einen kreditrisikoinduzierten Anteil von 42 Mio. EUR, der als Aufwand in den erfolgsneutralen Aufwendungen und Erträgen erfasst wird, und einen kursinduzierten Anteil von 20 Mio. EUR, der als Ertrag im Handelsergebnis erfasst wird.
T144 | FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN IN DER BILANZ | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
in Mio. € | Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert über die GuV |
Derivative Finanz- instrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten | Gesamt | Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert über die GuV |
Derivative Finanz- instrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind |
Andere finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten | Gesamt | ||
Finanzschulden (ohne IFRS 16-Leasingverbindlichkeiten) | 643 | – | 10.733 | 11.376 | 621 | – | 12.087 | 12.708 | ||
Derivative Finanzinstrumente | 7 | 751 | – | 758 | 1 | 882 | – | 883 | ||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | – | – | 4.125 | 4.125 | – | – | 4.041 | 4.041 | ||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | – | – | 1.835 | 1.835 | – | – | 1.691 | 1.691 | ||
Summe | 650 | 751 | 16.693 | 18.094 | 622 | 882 | 17.819 | 19.323 | ||
Das Nettoergebnis der verschiedenen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten setzt sich wie in Tabelle T145 dargestellt zusammen.
T145 | NETTOERGEBNIS FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2023 | 2022 | |||||||||||||
in Mio. € | Zins- aufwand |
Zins- ertrag |
Abschrei- bungen |
Ergebnis aus Bewertung und Veräußerungen |
Währungs- ergebnis |
Netto- ergebnis |
Zins- aufwand |
Zins- ertrag |
Abschrei- bungen |
Ergebnis aus Bewertung und Veräußerungen |
Währungs- ergebnis |
Netto- ergebnis |
||
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | – | 7 | 17 | – | -135 | -111 | – | 3 | -24 | – | -7 | -28 | ||
Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (mit Recycling) | -5 | 22 | – | 59 | -1 | 75 | -8 | 13 | – | -87 | 1 | -81 | ||
Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | – | ||
Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über die GuV1) | – | 135 | – | 73 | – | 208 | – | -1 | – | 119 | – | 118 | ||
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten | -408 | – | – | – | 93 | -315 | -409 | – | – | – | -41 | -450 | ||
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert über die GuV | -12 | – | – | 13 | – | 1 | -12 | – | – | 69 | – | 57 | ||
Summe | -425 | 164 | 17 | 145 | -43 | -142 | -429 | 15 | -24 | 101 | -47 | -384 | ||
1) Der negative Zinsertrag der in dieser Kategorie enthaltenen Geldmarktfonds ergab sich aus den Negativzinsen auf Geldmarktanlagen im Vorjahr. |
Tabelle T146 enthält die Buch- und Marktwerte der einzelnen Klassen von Finanzschulden. Die angegebenen Marktwerte der Anleihen entsprechen deren Börsennotierungen (Level 1 der Fair Value-Hierarchie). Die Marktwerte für die übrigen Finanzschulden wurden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze für entsprechende Restlaufzeiten/Tilgungsstrukturen unter Zugrundelegung zugänglicher Marktinformationen (Bloomberg) ermittelt (Level 2 der Fair Value-Hierarchie). Für die weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, langfristige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Kassenbestände wird der Buchwert als angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert angesehen.
T146 | FINANZSCHULDEN | |||||||||
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in Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||||||||
Buchwert | Marktwert | Buchwert | Marktwert | |||||||
Anleihen | 6.224 | 6.018 | 6.659 | 6.168 | ||||||
Commercial Paper gegenüber Kreditinstituten | – | – | – | – | ||||||
Schuldscheindarlehen | 1.143 | 1.152 | 1.242 | 1.162 | ||||||
Kreditlinien | 21 | 18 | – | – | ||||||
Flugzeugfinanzierungen | 3.802 | 3.965 | 4.407 | 4.539 | ||||||
Übrige Finanzschulden | 185 | 192 | 400 | 391 | ||||||
Summe | 11.375 | 11.345 | 12.708 | 12.260 | ||||||
Leasingverbindlichkeiten | 2.568 | – | 2.443 | – | ||||||
Summe | 13.943 | 15.151 | ||||||||
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungsstufen
In den Tabellen T147 und T148 sind die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungsstufen gegliedert. Die Bewertungsstufen sind dabei folgendermaßen definiert:
Stufe 1: Auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden.
Stufe 2: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
Stufe 3: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.
Für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 ergaben sich folgende Untergliederungen der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungsstufen:
T147 | FAIR VALUE-HIERARCHIE VON VERMÖGENSWERTEN | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
in Mio. € | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | ||
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über die GuV | 5.160 | 105 | 24 | 5.289 | 5.415 | 101 | 28 | 5.544 | ||
Als Handelsgeschäfte klassifizierte Finanzderivate | – | 2 | – | 2 | – | 101 | – | 101 | ||
Wertpapiere | 5.160 | 103 | – | 5.263 | 5.415 | – | – | 5.415 | ||
Beteiligungen | – | – | 24 | 24 | – | – | 28 | 28 | ||
Derivative Finanzinstrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind | – | 1.094 | – | 1.094 | – | 1.880 | – | 1.880 | ||
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value | – | 1.136 | – | 1.136 | 18 | 1.103 | – | 1.121 | ||
Eigenkapitalinstrumente | – | – | – | – | 18 | 7 | – | 25 | ||
Fremdkapitalinstrumente | – | 1.136 | – | 1.136 | – | 1.096 | – | 1.096 | ||
Vermögenswerte gesamt | 5.160 | 2.335 | 24 | 7.519 | 5.433 | 3.084 | 28 | 8.545 | ||
T148 | FAIR VALUE-HIERARCHIE VON VERBINDLICHKEITEN | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||
in Mio. € | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | ||
Finanzielle Verbindlichkeiten zum Fair Value über die GuV | – | -643 | – | -643 | – | -621 | – | -621 | ||
Derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über die GuV | – | -7 | – | -7 | – | -1 | – | -1 | ||
Derivative Finanzinstrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind | – | -751 | – | -751 | – | -882 | – | -882 | ||
Verbindlichkeiten gesamt | – | -1.401 | – | -1.401 | – | -1.504 | – | -1.504 | ||
Unter den Beteiligungen in Stufe 3, die zum Fair Value über die GuV ausgewiesen sind, befanden sich zum aktuellen Stichtag insgesamt 36 Einzelbeteiligungen (Vorjahr: 35), deren Anschaffungskosten, aus Wesentlichkeitsgründen, als bester Schätzwert für den Fair Value angesehen werden.
Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Die nachfolgenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegen Globalverrechnungsverträgen und sonstigen Vereinbarungen.
T149 | SALDIERUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||||||
in Mio. € | Brutto- betrag |
Vorgenommene Saldierungen |
Ausgewiesener Nettobetrag |
Nicht saldierte Beträge |
Barsicher- heiten |
Netto- betrag |
Brutto- betrag |
Vorgenommene Saldierungen |
Ausgewiesener Nettobetrag |
Nicht saldierte Beträge |
Barsicher- heiten |
Netto- betrag |
||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen | 3.818 | 124 | 3.694 | – | 164 | 3.530 | 4.089 | 115 | 3.974 | – | 70 | 3.904 | ||
Derivative Finanzinstrumente – Aktiva | 1.096 | – | 1.096 | 183 | 32 | 881 | 1.981 | – | 1.981 | 46 | 79 | 1.856 | ||
Bankguthaben und Kassenbestände | 1.865 | – | 1.865 | – | – | 1.865 | 1.821 | 31 | 1.790 | – | – | 1.790 | ||
Summe Aktiva | 6.779 | 124 | 6.655 | 183 | 196 | 6.276 | 7.891 | 146 | 7.745 | 46 | 149 | 7.550 | ||
T150 | SALDIERUNGEN VON FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
31.12.2023 | 31.12.2022 | |||||||||||||
in Mio. € | Brutto- betrag |
Vorgenommene Saldierungen |
Ausgewiesener Nettobetrag |
Nicht saldierte Beträge |
Barsicher- heiten |
Netto- betrag |
Brutto- betrag |
Vorgenommene Saldierungen |
Ausgewiesener Nettobetrag |
Nicht saldierte Beträge |
Barsicher- heiten |
Netto- betrag |
||
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.249 | 124 | 4.125 | – | 32 | 4.093 | 4.187 | 146 | 4.041 | – | 79 | 3.962 | ||
Derivative Finanzinstrumente – Passiva | 758 | – | 758 | 183 | 164 | 411 | 883 | – | 883 | 46 | 70 | 767 | ||
Summe Passiva | 5.007 | 124 | 4.883 | 183 | 196 | 4.504 | 5.070 | 146 | 4.924 | 46 | 149 | 4.729 | ||
Grundsätze der Sicherungspolitik
Die Lufthansa Group ist als international tätiger Luftverkehrskonzern Wechselkurs-, Zins- und Treibstoffpreisänderungsrisiken sowie Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Finanzmanagement ist Bestandteil der Unternehmenspolitik.
Marktrisiko
Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen Währungen, Zinsschwankungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie Preisschwankungen an den Märkten für Rohöl und Ölprodukte stellen die wesentlichen Markt- beziehungsweise Preisrisiken für die Lufthansa Group dar. Die Sicherungspolitik zur Eingrenzung dieser Risiken wird vom Vorstand vorgegeben und ist in konzerninternen Richtlinien dokumentiert. Sie sieht auch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen.
Währungsrisiko
Im Hinblick auf Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft befindet sich die Lufthansa Group im US-Dollar aufgrund der dollarabhängigen Treibstoffzahlungen in einer Nettozahlerposition. In den übrigen Währungen liegen grundsätzlich Nettoüberschüsse vor. Dies gilt insbesondere für den Chinesischen Renminbi, das Britische Pfund, den Japanischen Yen und die Indische Rupie. Abhängig von der Marktliquidität werden Währungsrisiken aus dem geplanten operativen Exposure in der Regel schrittweise über einen Zeitraum von 24 Monaten mittels Termingeschäften gesichert, die bilanziell als Cashflow Hedge abgebildet werden. Das Exposure zum Ende des Geschäftsjahres 2023 zeigt im operativen Geschäft für die nächsten 24 Monate die in Tabelle T151 dargestellten Werte.
T151 | WÄHRUNGSEXPOSURE, STAND 2023 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. | USD | CNY | JPY | GBP | INR | ||
Exposure (Währung) | -9.926 | 5.480 | 131.502 | 1.213 | 89.605 | ||
Exposure (EUR zum Kassakurs) | -8.971 | 698 | 844 | 1.399 | 973 | ||
Sicherungen (Währung) | 3.412 | -1.676 | -38.737 | -361 | -14.406 | ||
Sicherungsgrad | 34% | 31% | 29% | 30% | 16% | ||
Sicherungskurs | 1,09 | 7,52 | 145,01 | 0,89 | 91,85 | ||
Währungsrisiken aus Flugzeuginvestitionen werden in der Regel zu 50 % unmittelbar nach Vertragsabschluss gesichert. Der Sicherungsgrad wird überprüft und gegebenenfalls erhöht, wenn während der Vertragslaufzeit der Kalkulationskurs des Investitionsvorhabens deutlich über- oder unterschritten wird. In den letzten 24 Monaten vor Zahlung wird der Sicherungsgrad in halbjährlichen 10 %-Schritten erhöht, sodass er am Ende 90 % entspricht. Die bilanzielle Abbildung dieser Investitionssicherungen erfolgt damit ebenfalls als Cashflow Hedge. Flugzeuginvestitionen werden in US-Dollar getätigt und, abhängig von der funktionalen Währung der beziehenden Konzerngesellschaft, entweder in Euro oder in Schweizer Franken gesichert, wobei es zum Stichtag kein Exposure in Schweizer Franken gab.
Tabelle T152 zeigt das US-Dollar-Exposure für Investitionen am Jahresende 2023, aufgeteilt nach gesicherter Währung.
T152 | USD-INVESTITIONSEXPOSURE, GESICHERT IN EUR | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | ||||
Exposure Nettoinvestitionen (USD) | -3.644 | -3.385 | -2.634 | -2.593 | -2.113 | -1.421 | -1.192 | -508 | -87 | ||||
Exposure Nettoinvestitionen (EUR zum Kassakurs) | -3.293 | -3.060 | -2.381 | -2.343 | -1.909 | -1.285 | -1.077 | -459 | -79 | ||||
Sicherungen (USD) | 3.205 | 2.541 | 1.736 | 1.540 | 1.085 | 546 | 448 | 119 | – | ||||
Sicherungsgrad | 88% | 75% | 66% | 59% | 51% | 38% | 38% | 23% | 0% | ||||
Sicherungskurs EUR/USD | 1,17 | 1,23 | 1,25 | 1,22 | 1,18 | 1,17 | 1,15 | 1,16 | - | ||||
Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T153 zeigt, wie Ergebnis und Eigenkapital sich verändert hätten, wenn die Währungen, die als Preisrisikovariablen identifiziert wurden, aus Sicht des Bilanzstichtags anders ausgefallen wären.
T153 | SENSITIVITÄTSANALYSE NACH WÄHRUNGEN | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern¹⁾ | Auswirkungen auf das Eigenkapital¹⁾ | |||||
in Mio. € | Abweichung um +10% | Abweichung um -10% | Abweichung um +10% | Abweichung um -10% | ||
USD | -239 | 264 | 1013 | -829 | ||
JPY | -44 | 26 | -21 | 17 | ||
CHF | -29 | 33 | -1 | 1 | ||
GBP | 4 | -1 | -33 | 27 | ||
CNY | 4 | -5 | -17 | 14 | ||
INR | 1 | -3 | -13 | 10 | ||
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital. |
Zinsrisiko
Die Lufthansa Group verfolgt grundsätzlich das Ziel, ihre Finanzverbindlichkeiten in EUR zu verzinsen. Dazu können zinstragende, in Fremdwährung denominierte Finanzverbindlichkeiten mit Cross-Currency-Zinsswaps gesichert werden.
Die Tabellen T154 und T155 beschreiben die Float/Fix-Ratio der langfristigen Geldaufnahmen aus Sicht des Geschäftsjahresendes 2023 nach Berücksichtigung von Zinssicherungsgeschäften sowie die Verteilung der Nominalvolumina der Zinssicherungen. Das verbleibende variable Zinsexposure der langfristigen Geldaufnahme liegt unterhalb des Exposure der variablen Geldanlagen. Mittelfristiges Ziel ist es, dass das Nettoexposure aus Gesamtexposure minus variabel verzinster Geldanlage fest verzinst ist.
T154 | ZINSEXPOSURE NACH ZINSSICHERUNGEN | ||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | 2034 | ||
Fix | 6.968 | 6.025 | 4.481 | 2.805 | 1.680 | 760 | 243 | 148 | 134 | 5 | 4 | ||
Variabel | 4.525 | 3.147 | 2.645 | 2.167 | 1.851 | 1.514 | 978 | 565 | 149 | 40 | 40 | ||
Float/Fix-Ratio | 39% | 34% | 37% | 44% | 52% | 67% | 80% | 79% | 53% | 89% | 91% | ||
T155 | NOMINALVOLUMEN DER ZINSSICHERUNGSGESCHÄFTE | |||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 | 2033 | 2034 | |||||||||||||
Fix | -3.255 | -3.255 | -2.190 | -1.894 | -1.574 | -1.355 | -1.116 | -691 | -376 | -86 | – | |||||||||||||
Variabel | 3.287 | 3.287 | 2.235 | 1.967 | 1.641 | 1.420 | 1.167 | 717 | 398 | 103 | – | |||||||||||||
Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T156 zeigt, wie Ergebnis und Eigenkapital sich verändert hätten, wenn das als Preisrisikovariable identifizierte Zinsniveau aus Sicht des Bilanzstichtags anders ausgefallen wäre. Wegen des aktuell volatilen Zinsniveaus wird eine symmetrische Sensitivierung um 100 Basispunkte angesetzt. Dabei sind freistehende Zinsderivate sowie Zinsderivate im Cashflow Hedge Accounting einbezogen worden, da sich Zinsderivate im Fair Value Hedge Accounting mit den Bewegungen der entsprechenden Grundgeschäfte im Ergebnis ausgleichen.
T156 | SENSITIVITÄTSANALYSE NACH ZINSNIVEAU | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern ¹⁾ | Auswirkungen auf das Eigenkapital ¹⁾ | ||||
Zinsniveau + 100 Basispunkte | -14 | -17 | ||||
Zinsniveau - 100 Basispunkte | 14 | 16 | ||||
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital. |
Auswirkungen der EU-Benchmark-Verordnung globaler Referenzzinssätze
Durch die globale Reform von variablen Referenzzinssätzen führte im Bereich der von der Lufthansa Group gehaltenen Finanzinstrumente dazu, dass vormals verfügbare variable Referenzzinssätze, auf denen Transaktionen basierten, zum Berichtsstichtag nicht mehr verfügbar waren beziehungsweise durch veränderte Methoden ermittelt wurden. Ersteres betraf vorwiegend USD-LIBOR abhängige Finanzinstrumente, insbesondere variabel verzinsliche Verbindlichkeiten sowie Sicherungsinstrumente. Methodenänderungen betrafen insbesondere die Ermittlung des EURIBOR.
Sämtliche ehemals betroffenen Finanzinstrumente wurden auf nachfolgende Referenzzinssätze umgestellt, wobei dies insbesondere den SOFR (USD) Referenzzinssatz betrifft. Die Umstellungen wurden zu gleichwertigen Bedingungen, ohne wesentlichen Zeitverzug und unter Beibehaltung der bestehenden Sicherungsbeziehungen umgesetzt. Die in diesem Zusammenhang relevanten IT-Systeme wurden hierzu entsprechend angepasst.
Treibstoffpreisrisiko
Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Anteil der Treibstoffaufwendungen an den betrieblichen Aufwendungen der Lufthansa Group 22,1 % (Vorjahr: 22,6 %). Starke Veränderungen der Treibstoffpreise können daher das Ergebnis der Lufthansa Group erheblich beeinflussen.
Zur Begrenzung des Treibstoffpreisrisikos werden Rohöl- sowie Gasoil-Preissicherungsgeschäfte abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt hierbei eine monatliche Absicherung von bis zu 4 % des Exposures für bis zu 24 Monate in Bandbreitenoptionen und sonstigen Sicherungskombinationen. Parallel wurden Terminsicherungen der Preisdifferenz zwischen Kerosin und Rohöl beziehungsweise Gasoil und Rohöl abgeschlossen. Zur Wahrnehmung von Marktgegebenheiten kann über eine Vorstandsentscheidung der Sicherungszeitraum verlängert und das monatliche Sicherungsvolumen erhöht werden. Der angestrebte Zielsicherungsgrad beträgt zum 31. Dezember 2023 bis zu 85 %.
Tabelle T157 stellt das Treibstoffexposure am Geschäftsjahresende dar.
T157 | TREIBSTOFFEXPOSURE | ||||
---|---|---|---|---|---|
2024 | 2025 | ||||
Treibstoffbedarf | Tsd. t | 9.842 | 10.627 | ||
Sicherungen | Tsd. t | 7.527 | 2.949 | ||
Sicherungsgrad | in % | 77% | 28% | ||
Sicherungskurs | USD/bbl | 92,72 | 94,05 | ||
Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T158 zeigt, wie sich das Eigenkapital durch die reine Marktwertänderung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsgeschäfte verändert hätte, wenn der als Risikovariable identifizierte Treibstoffpreis zum Stichtag anders ausgefallen wäre. Da sich Marktwertänderungen der Instrumente durch die Anwendung der Hedge Accounting-Regelungen nur erfolgsneutral im Eigenkapital auswirken, entsteht aus der reinen Treibstoffpreisänderung der Hedges kein Ergebniseffekt.
T158 | SENSITIVITÄTSANALYSE DES TREIBSTOFFPREISES | |||
---|---|---|---|---|
in Mio. € | Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern1) | Auswirkungen auf das Eigenkapital1) | ||
Treibstoffpreis | ||||
+ 10 % | – | 253 | ||
– 10 % | – | -228 | ||
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital. |
Marktwerte der zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente
Zur Absicherung der Wechselkurs-, Zins- und Treibstoffpreisrisiken bestehen zum Bilanzstichtag Sicherungsgeschäfte, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind und die sich im Geschäftsjahr wie in Tabelle T159 veranschaulicht verändert haben.
T159 | ZU SICHERUNGSZWECKEN EINGESETZTE DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 31.12.2023 | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | Positive Markt- werte |
Negative Markt- werte |
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument - designiertes Risiko |
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument - nicht designiertes Risiko |
Basis Adjustment auf Grund-geschäfte | OCI - Cashflow Hedge Rücklage |
OCI - Cost of Hedging |
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität - designiertes Risiko |
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität - nicht designiertes Risiko |
||
Absicherung von Zeitwerten | |||||||||||
Zinssicherung - Zinsswaps | 42 | – 244 | – 42 | – | 41 | – | – | – | – | ||
Absicherung von Cashflows | |||||||||||
Treibstoffpreissicherung - Optionen | 164 | – 34 | 5 | – 142 | – | 5 | – 138 | – | -4 | ||
Devisensicherung - Termingeschäfte | 838 | – 447 | – 433 | – 59 | – | – 398 | 11 | – 35 | -70 | ||
Zinssicherung - Zinsswaps | 51 | – 26 | – 52 | – | – | – 46 | – | – 6 | – | ||
Gesamt | 1.095 | – 751 | – 522 | – 201 | 41 | – 439 | – 127 | – 41 | – 74 | ||
davon kurzfristig | 436 | – 258 | |||||||||
T159 | ZU SICHERUNGSZWECKEN EINGESETZTE DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 31.12.2022 | ||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | Positive Markt- werte |
Negative Markt- werte |
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument - designiertes Risiko |
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument - nicht designiertes Risiko |
Basis Adjustment auf Grund-geschäfte | OCI - Cashflow Hedge Rücklage |
OCI - Cost of Hedging |
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität - designiertes Risiko |
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität - nicht designiertes Risiko |
||
Absicherung von Zeitwerten | |||||||||||
Zinssicherung - Zinsswaps | 70 | – 210 | – 234 | – | 274 | – | – | 40 | 0 | ||
Absicherung von Cashflows | |||||||||||
Treibstoffpreissicherung - Optionen | 256 | – 79 | – 111 | – 141 | – | – 112 | – 131 | 1 | -10 | ||
Devisensicherung - Termingeschäfte | 1.469 | – 586 | 372 | 54 | – | 310 | 79 | 62 | -25 | ||
Zinssicherung - Zinsswaps | 85 | – 8 | 25 | – | – | 25 | – | – | 0 | ||
Gesamt | 1.880 | – 883 | 52 | – 87 | 274 | 223 | – 52 | 103 | -35 | ||
davon kurzfristig | 846 | – 489 | |||||||||
Die angegebenen Marktwerte der Finanzderivate entsprechen jeweils dem Preis, zu dem eine unabhängige Dritte/ein unabhängiger Dritter die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Finanzinstrument übernehmen würde. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsderivate entsprechen dem jeweiligen Marktwert, der durch geeignete finanzmathematische Verfahren, wie durch Diskontierung erwarteter künftiger Cashflows, bestimmt wird. Die Diskontierung berücksichtigt marktübliche Zinsen und die Restlaufzeiten der jeweiligen Instrumente. Devisentermingeschäfte und Zinsswaps werden einzeln mit ihren jeweiligen Terminkursen bewertet und auf Basis der entsprechenden Zinskurve auf den Stichtag diskontiert. Die Marktpreise von Optionen, die im Rahmen der Treibstoffpreissicherung verwendet werden, werden über anerkannte Optionspreismodelle ermittelt.
Zinssicherungsgeschäfte werden bei der Lufthansa Group, in Abhängigkeit des gesicherten Exposures, sowohl in Fair Value Hedges als auch in Cashflow Hedges designiert und bilanziell abgebildet. Zinsswaps werden dabei als Ganzes in einer Hedge-Beziehung designiert, ohne Trennung beziehungsweise Abspaltung einzelner Komponenten. Ineffektivitäten resultieren in diesen Sicherungsbeziehungen vor allem aus abweichenden Eckdaten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie dem Basis-Spread in Cross-Currency-Swaps. Ineffektivitäten aus Fair Value Hedges und Cashflow Hedges werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten erfasst und ausgewiesen.
Im Bereich der Treibstoffpreissicherungen sind abgeschlossene Derivate zur Absicherung künftiger Kerosineinkäufe in Cashflow Hedges designiert. Hierbei wendet die Lufthansa Group den Komponentenansatz nach IFRS 9 an, mit Rohöl, basierend auf der Sorte Brent ICE, als designierter Risikokomponente im Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft wird durch einen weltweiten Rohölmix abgebildet. Das Basisrisiko zwischen einzelnen Rohölkomponenten im Sicherungsgeschäft und dem Rohölmix im Grundgeschäft wird durch ein quartalsweises mengenmäßiges Rebalancing des Grundgeschäfts reduziert. Die Rebalancingfaktoren zur Anpassung des Grundgeschäfts lagen in den Quartalen 2023 bei 1,010/1 (Q1), 1,011/0,985 (Q2), 1,012/0,983 (Q3) und 1,012/0,984 (Q4) (Rohöl/Gasoil). Die Lufthansa Group setzt für Treibstoffpreissicherungen in der Regel Optionen beziehungsweise Optionskombinationen ein. Dabei ist der innere Wert der Optionen als Sicherungsinstrument im Hedge designiert, sodass effektive Wertänderungen aus den inneren Werten in der Cashflow Hedge-Rücklage im OCI erfasst werden. Der Zeitwert einer Option ist nicht als Sicherungsinstrument designiert, und effektive Zeitwertänderungen werden dementsprechend als Cost of Hedging bilanziert. Ineffektivitäten im Treibstoff-Hedge resultieren aus dem Basisrisiko zwischen Rohölkomponente und Rohölmix im Komponentenansatz. Ineffektivitäten werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten erfasst und ausgewiesen.
Im Bereich der Devisensicherung mit Termingeschäften, die in Cashflow Hedges designiert sind, wendet die Lufthansa Group die Spot-to-Spot-Methode an. Dabei wird die Spot-Komponente eines Termingeschäfts als Sicherungsinstrument designiert und effektive Wertänderungen werden in der Cashflow Hedge-Rücklage erfasst. Die weiteren, effektiven Komponenten eines Termingeschäfts, die Terminkomponente und der Basis-Spread, werden den Vorgaben des Cost of Hedging folgend in einer separaten OCI-Komponente dargestellt. Ineffektivitäten aus den Sicherungsbeziehungen resultieren aus zeitlichen Verschiebungen der geplanten Flugzeugkäufe. Ineffektivitäten werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten ausgewiesen ↗ Erläuterung 14.
Die Wertänderungen von im Hedge Accounting designierten Grundgeschäften werden bei der Lufthansa Group mit der hypothetischen Derivate-Methode ermittelt.
T160 | IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN DESIGNIERTE GRUNDGESCHÄFTE | |||||||||
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2023 | 2022 | |||||||||
in Mio. € | Buchwert Verbindlichkeit | Fair Value-Änderung Grundgeschäft - designiertes Risiko |
Fair Value-Änderung Grundgeschäft - nicht designiertes Risiko |
Basis Adjustment aus Fair Value Hedges auf Grundgeschäfte - kumuliert | Buchwert Verbindlichkeit | Fair Value-Änderung Grundgeschäft - designiertes Risiko |
Fair Value-Änderung Grundgeschäft - nicht designiertes Risiko |
Basis Adjustment aus Fair Value Hedges auf Grundgeschäfte - kumuliert | ||
Absicherung von Zeitwerten | ||||||||||
Zinssicherung – Zinsswaps | -4.204 | 41 | – | 295 | -4.717 | 274 | – | 194 | ||
Absicherung von Cashflows | ||||||||||
Treibstoffpreissicherung - Optionen | – | -5 | 138 | – | – | 112 | 131 | – | ||
Devisensicherung - Termingeschäfte | – | 518 | -21 | – | – | -346 | -81 | – | ||
Zinssicherung - Zinsswaps | – | 54 | – | – | – | -27 | – | – | ||
Gesamt | -4.204 | 608 | 117 | 295 | -4.717 | 13 | 50 | 194 | ||
T161 | EIGENKAPITALÜBERLEITUNGSRECHNUNG FÜR CASHFLOW HEDGES | |||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2023 | 2022 | |||||||||||||
in Mio. € | Stand 01.01.2023 | Gewinne oder Verluste aus effektiven Sicherungs-beziehungen | Umgliederung in den Gewinn oder Verlust | Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Vorräten | Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Flugzeugen | Stand 31.12.2023 | Stand 01.01.2022 | Gewinne oder Verluste aus effektiven Sicherungs-beziehungen | Umgliederung in den Gewinn oder Verlust | Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Vorräten | Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Flugzeugen | Stand 31.12.2022 | ||
OCI - Cashflow Hedge-Rücklage | 853 | -178 | 65 | 12 | 112 | 486 | 711 | 1.493 | 161 | 1.025 | 165 | 853 | ||
Treibstoffpreissicherung - Optionen | 11 | 17 | – | 12 | – | 16 | 123 | 913 | – | 1.025 | – | 11 | ||
Devisensicherung - Termingeschäfte | 840 | -188 | 65 | – | 112 | 475 | 591 | 575 | 161 | – | 165 | 840 | ||
Zinssicherung - Zinsswaps | 2 | -7 | – | – | – | -5 | -3 | 5 | – | – | – | 2 | ||
OCI - Cost of Hedging | 509 | -131 | – | – | – | 378 | 564 | -55 | – | – | – | 509 | ||
Treibstoffpreissicherung - Optionen | -41 | -142 | – | – | – | -183 | 94 | -135 | – | – | – | -41 | ||
Devisensicherung - Termingeschäfte | 550 | 11 | – | – | – | 561 | 470 | 80 | – | – | – | 550 | ||
Gesamt | 1.362 | -309 | 65 | 12 | 112 | 864 | 1.275 | 1.438 | 161 | 1.025 | 165 | 1.362 | ||
Die derivativen Finanzinstrumente, die nicht die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting erfüllen, werden zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet. In der Regel stehen diese Derivate ursprünglich zwar in einem ökonomischen Sicherungszusammenhang mit einem Exposure, das Exposure ist aber entweder für Hedge Accounting-Zwecke nicht bewertbar oder es ist weggefallen.
Die beizulegenden Zeitwerte werden ausschließlich mit Hilfe anerkannter finanzmathematischer Methoden unter Verwendung öffentlich zugänglicher Marktinformationen ermittelt.
Die Marktwertentwicklung der Derivate, die nicht als wirksame Sicherungsgeschäfte nach IFRS 9 qualifiziert werden konnten, ist der Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise der Übersicht der übrigen Finanzposten ↗ Erläuterung 14 zu entnehmen.
Liquiditätsrisiko
Komplexe Finanzplanungssysteme sichern die frühzeitige Erkennung der künftigen Liquiditätssituation. Auf Basis der Ergebnisse der Konzernstrategie- und Konzernplanungsprozesse erfolgt eine monatliche rollierende und grundsätzlich währungsdifferenzierte Liquiditätsplanung mit einem Planungshorizont von 24 Monaten. Diese Planung bietet ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschafts- und Währungsebene.
Die Lufthansa Group verfügte zum 31. Dezember 2023 über freie Kreditlinien in Höhe von 2.097 Mio. EUR (Vorjahr: 2.119 Mio. EUR).
Zur Vermeidung möglicher Liquiditätsbeschränkungen, die sich aus exogenen Entwicklungen ergeben könnten, nutzt der Konzern spezifische und übergreifende Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und -steuerung. Unter anderem wird ein Monitoring auf Basis detaillierter rollierender kurzfristiger Cash-Planungen durchgeführt, um die Liquidität effektiv zu steuern und die Mittel für den jeweils aktuellen Finanzierungsbedarf ausreichend nachzuhalten. Zudem werden die speziellen Liquiditätsrisiken aus Rückerstattungen aufgrund von Flugannullierungen analysiert und gesteuert. Daneben wird die Steuerung der Liquidität in Verbindung mit dem aktuellen Bedarf an Waren und Dienstleistungen aus Bestellungen vorgenommen. Des Weiteren liegt eine konzernweite Transparenz inklusive Frühwarnsystem und Maßnahmenkaskade bei offenen Forderungen vor und es gelten scharfe Genehmigungsanforderungen im Bestellprozess.
Eine Laufzeitenanalyse für die finanziellen Verbindlichkeiten sowie die derivativen Finanzinstrumente, basierend auf undiskontierten Bruttozahlungsströmen inklusive zugehöriger Zinszahlungen, zeigt die folgenden zu erwartenden Zahlungszu- und -abflüsse vom Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 aus betrachtet. Aufgrund der eingesetzten Sicherungsgeschäfte bestehen zum überwiegenden Teil unmittelbare Zusammenhänge zwischen den dargestellten Zahlungsmittelzuflüssen und -abflüssen der derivativen Finanzinstrumente.
T162 | LAUFZEITENANALYSE VON VERBINDLICHKEITEN AUS DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | Aus Treibstoffderivaten | Mittelzufluss aus Bruttoausgleich für Zins- und Devisenderivate | Mittelabfluss aus Bruttoausgleich für Zins- und Devisenderivate | Netto | ||
Im 1. Quartal | -3 | 2.377 | -2.486 | -112 | ||
Bis 1 Jahr ¹⁾ | -11 | 4.150 | -4.307 | -168 | ||
1–5 Jahre | -3 | 7.403 | -7.538 | -138 | ||
Später | – | 2.247 | -2.290 | -43 | ||
1) Ohne Zahlungen des ersten Quartals. |
T163 | LAUFZEITENANALYSE VON VERBINDLICHKEITEN AUS NICHT DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN | |
---|---|---|
in Mio. € | Abflüsse | |
Im 1. Quartal | -5.650 | |
Bis 1 Jahr ¹⁾ | -4.063 | |
1–5 Jahre | -7.960 | |
Später | -2.360 | |
1) Ohne Zahlungen des ersten Quartals. |
Kreditrisiko
Der Verkauf von Passage- und Frachtdokumenten wird größtenteils über Agenturen abgewickelt. Diese Agenturen sind überwiegend länderspezifischen Clearingsystemen für die Abrechnung von Passage- beziehungsweise Frachtverkäufen angeschlossen. Die Bonität der Agenturen wird von den jeweiligen Clearingstellen überprüft. Das Kreditrisiko bei Verkaufsagenten ist aufgrund der breiten Streuung weltweit relativ gering. Zur weiteren Reduzierung der Kreditrisiken gegenüber den Agenturen beobachtet die Lufthansa Group das Zahlungsverhalten und versucht – wo möglich und begleitet von der International Air Transport Association (IATA) – Verkürzungen der Zahlungsziele zu erreichen.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Luftverkehrsgesellschaften werden auf bilateraler Basis oder mittels Verrechnung über ein Clearing-Haus der IATA beglichen, soweit die einer Leistung zugrunde liegenden Verträge nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen. Die grundsätzliche Verrechnung mittels Saldierung aller Forderungen und Verbindlichkeiten in wöchentlichen Intervallen führt zu einer deutlichen Reduzierung des Ausfallrisikos. Zusätzlich besteht eine Vertrauensschadensversicherung, die Teilrisiken innerhalb einer bestimmten Bandbreite abdeckt. Im Einzelfall wird im jeweiligen Leistungsvertrag bei sonstigen Geschäften eine gesonderte Sicherheit gefordert. Für alle übrigen Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Vermeidung von Zahlungsausfällen in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Kreditrisiken aus dem MRO-Geschäft werden mittels eines eigenständigen Kreditrisikomanagement-Systems überwacht und gesteuert. Dies umfasst sowohl die Ermittlung, Vergabe und Überwachung von kundenspezifischen Kreditlimits als auch die tägliche Überwachung von Zahlungseingängen und überfälligen Forderungen.
Kontrahentenrisiken im Zusammenhang mit Kreditkartengesellschaften werden eng überwacht, Zahlungseingänge täglich überprüft. Zur weiteren Risikominimierung erfolgt permanent eine Analyse einer möglichen weiteren Reduzierung der Zahlungsziele mit einzelnen Abrechnungspartnern. Neben dem Forderungsmonitoring auf Gesellschafts- beziehungsweise Geschäftsfeldebene besteht ein konzernweites Kontrahentenmonitoring mit individuell zugeordneten Limits, um konzernübergreifende, sich akkumulierende Risiken im Portfolio zu erkennen und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das maximale Kreditrisiko von finanziellen Vermögenswerten aus einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern entspricht grundsätzlich dem bilanzierten Buchwert.
Neben zu bildenden Einzelwertberichtigungen für Forderungen im Fall eines Ausfallereignisses ist unter IFRS 9 ebenfalls eine Risikovorsorge für erwartete Verluste zu erfassen. Die Lufthansa Group unterliegt im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen externen Kreditrisiken, für die nach IFRS 9 neben Einzelwertberichtigungen bereits erwartete Verluste berücksichtigt werden. Hierbei wird für den Teil des Forderungsportfolios, der nicht aus Kreditkartenforderungen besteht, aber externen Kreditrisiken unterliegt, das vereinfachte Wertminderungsmodell mittels einer Wertminderungsmatrix angewendet. Das Portfolio wird dabei nach Debitorengruppen, Regionen und Überfälligkeiten geclustert. Basierend auf historisch beobachtbaren Ausfallereignissen im Forderungsportfolio der Lufthansa Group wird eine Ausfallmatrix berechnet, die um zukunftsorientierte, öffentlich verfügbare Insolvenzprognosen ergänzt wird. Diese Wertminderungsmatrix findet Anwendung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ein externes Kreditrisiko aufweisen und keine Kreditkartenforderung darstellen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im MRO-Segment wird ebenfalls eine Wertminderungsmatrix angewendet. Hierzu wird das Kundenportfolio in vier Risikoklassen mit geringem, mittlerem, hohem und sehr hohem Ausfallrisiko aufgeteilt. Die kontrahentenspezifische Zuordnung erfolgt hierbei anhand des MRO-segmenteigenen Kreditrisikomanagement-Systems, das sowohl Fundamentaldaten und Marktinformationen als auch das Zahlungsverhalten nutzt. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden aus historisch beobachtbaren Ausfallereignissen sowie aktuellen Marktinformationen abgeleitet. Zur Verfügung stehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Daneben umfasst das Forderungsportfolio Kreditkartenforderungen, bei denen die Lufthansa Group als Herausgeberin der Kreditkarten auftritt. Für diese Kreditkartenforderungen werden erwartete Verluste in einem separaten Modell, basierend auf kontrahentenspezifischen externen Ratings beziehungsweise Ausfallwahrscheinlichkeiten, ermittelt. Die Kreditkartenforderungen entfallen auf die AirPlus-Gruppe und wurden in die Position „Zum Verkauf stehende Vermögenswerte“ umgegliedert. Die Lufthansa Group wendet eine Ausfalldefinition von 90 Tagen Überfälligkeit einer Forderung an, die im Ausfallereignis grundsätzlich zu 100 % einzelwertberichtigt wird, wovon jedoch in begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf.
In Tabelle T164 beschreiben die Stufen 1 und 2 erwartete Kreditverluste, während in Stufe 3 Einzelwertberichtigungen aufgrund tatsächlicher Ausfallereignisse dargestellt sind.
T164 | RISIKOVORSORGESPIEGEL 2023 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | Anfangsbestand Risikovorsorge zum 01.01.2023 | Ergebniswirksame Zuführung | Ergebniswirksame Auflösung | Inanspruchnahme | Endbestand Risikovorsorge zum 31.12.2023 | Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01.01.2023 | Endbestand Bruttobuchwert zum 31.12.2023 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vereinfachter Ansatz) |
430 | 35 | -54 | -77 | 334 | 1.888 | 1.934 | ||
davon aus erwarteten Verlusten | 42 | -3 | -5 | 0 | 34 | 1.530 | 1.654 | ||
davon aus Einzelwertberichtigungen | 388 | 38 | -49 | -77 | 300 | 358 | 280 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kreditkartenforderungen) |
10 | 5 | -9 | -1 | 5 | 741 | 1.050 | ||
davon Stufe 1 | 7 | 3 | -6 | 0 | 4 | 734 | 1.036 | ||
davon Stufe 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 7 | ||
davon Stufe 3 | 3 | 2 | -3 | -1 | 1 | 6 | 7 | ||
Summe | 440 | 40 | -63 | -78 | 339 | 2.629 | 2.984 | ||
T164 | RISIKOVORSORGESPIEGEL 2022 | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in Mio. € | Anfangsbestand Risikovorsorge zum 01.01.2022 | Ergebniswirksame Zuführung | Ergebniswirksame Auflösung | Inanspruchnahme | Endbestand Risikovorsorge zum 31.12.2022 | Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01.01.2022 | Endbestand Bruttobuchwert zum 31.12.2022 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vereinfachter Ansatz) |
505 | 66 | -45 | -96 | 430 | 1.951 | 1.888 | ||
davon aus erwarteten Verlusten | 51 | 9 | -18 | 0 | 42 | 1.453 | 1.530 | ||
davon aus Einzelwertberichtigungen | 454 | 57 | -27 | -96 | 388 | 498 | 358 | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Kreditkartenforderungen) |
8 | 4 | 0 | -2 | 10 | 458 | 741 | ||
davon Stufe 1 | 6 | 1 | 0 | 0 | 7 | 450 | 734 | ||
davon Stufe 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | ||
davon Stufe 3 | 2 | 3 | 0 | -2 | 3 | 8 | 6 | ||
Summe | 513 | 70 | -45 | -98 | 440 | 2.409 | 2.629 | ||
Im Rahmen der Wertminderungsmatrix für den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodells wendet die Lufthansa Group im Geschäftsjahr die in Tabelle T165 dargestellten Ausfallquoten pro Überfälligkeitsband an.
T165 | WERTMINDERUNGSMATRIX FÜR FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN | ||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
2023 | 2022 | ||||||||||||||
nicht überfällig | 1–30 Tage überfällig | 31–60 Tage überfällig | 61–90 Tage überfällig | mehr als 90 Tage überfällig | Summe | nicht überfällig | 1–30 Tage überfällig | 31–60 Tage überfällig | 61–90 Tage überfällig | mehr als 90 Tage überfällig | Summe | ||||
Ausfallquote | % | 1,6 | 1,2 | 3,7 | 6,1 | 9,9 | - | 2,1 | 2,1 | 5,0 | 5,3 | 12,4 | – | ||
Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Mio. € | 1.206 | 318 | 24 | 3 | 103 | 1.654 | 1.167 | 235 | 20 | 19 | 89 | 1.530 | ||
Erwarteter Verlust | Mio. € | 19 | 4 | 1 | – | 10 | 34 | 24 | 5 | 1 | 1 | 11 | 42 | ||
Für Kreditkartenforderungen wird neben dem bilanziellen Exposure für Zwecke der Berechnung des Kreditrisikos nach IFRS 9 ebenfalls das außerbilanzielle Exposure berücksichtigt. Das außerbilanzielle Exposure beschreibt den Teil des noch ungenutzten beziehungsweise freien Limits einer Kreditkarte. Die nachfolgende Übersicht T166 beschreibt die Risikodaten des Kreditkartenportfolios. Die Berechnung des erwarteten Verlusts wird auf der Ebene der einzelnen Kreditkarte durchgeführt, sodass sich die Größen durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit und durchschnittlicher Verlust auf die einzelne Kreditkarte beziehen.
T166 | KREDITRISIKOKONZENTRATIONEN VON KREDITKARTENFORDERUNGEN | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Internes Bonitätsrating | Ausfall-wahrscheinlichkeit nach externem Bonitätsrating | Durchschnittliche Ausfall-wahrscheinlichkeit | Durchschnittlicher erwarteter Verlust je betroffener Kreditkarte in € |
Exposure Stufe 1 Wertminderungs-modell in Mio. € |
Exposure Stufe 2 Wertminderungs-modell in Mio. € |
Exposure Stufe 3 Wertminderungs-modell in Mio. € |
||
Bilanzielles Exposure | ||||||||
Niedriges Risiko | ≤ 2% | 0,0% | 1 | 1.035 | 6 | – | ||
Mittleres Risiko | > 2,0% bis ≤ 6,5% | 4,0% | 290 | – | – | – | ||
Hohes Risiko | > 6,5% | 73,1% | 2.659 | – | – | 7 | ||
Gesamt | 1.036 | 7 | 7 | |||||
Außerbilanzielles Exposure | ||||||||
Niedriges Risiko | ≤ 2% | 0,0% | 2 | 8.566 | 302 | – | ||
Mittleres Risiko | > 2,0% bis ≤ 6,5% | 4,0% | 162 | 3 | – | – | ||
Hohes Risiko | > 6,5% | 73,1% | – | – | 18 | – | ||
Gesamt | 8.569 | 321 | – | |||||
Die Wertpapiere, die Fremdkapitaltitel sind, weisen die in Tabelle T167 ausgewiesenen Ratings (Standard & Poor’s) auf.
T167 | RATINGS DER WERTPAPIERE – FREMDKAPITAL | |
---|---|---|
in Mio. € | ||
AAA | 210 | |
AA+ | 32 | |
AA | 11 | |
AA– | 90 | |
A+ | 85 | |
A | 131 | |
A– | 258 | |
BBB+ | 115 | |
BBB | 122 | |
Unter BBB bzw. kein Rating | 102 | |
Gesamt | 1.156 | |
Das Kreditrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren, die erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Das maximale Kreditrisiko aus diesen Instrumenten entspricht dem bilanzierten Buchwert. Das Kontrahentenausfallrisiko aus Finanzmarktgeschäften ist durch die Festlegung des maximalen Risikos unter Berücksichtigung der Bonitätseinstufung anerkannter Ratingagenturen begrenzt.
47. Erfolgsunsicherheiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
T168 | HAFTUNGSVERHÄLTNISSE | |||
---|---|---|---|---|
in Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
Aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften | 2.038 | 1.446 | ||
Aus Gewährleistungsverträgen | 199 | 249 | ||
Aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 19 | 19 | ||
2.256 | 1.714 | |||
In den Bürgschaften betreffen 3 Mio. EUR (Vorjahr: 3 Mio. EUR) gewährte Sicherheiten für Gemeinschaftsunternehmen. In den Gewährleistungen ist ein Betrag von 160 Mio. EUR (Vorjahr: 178 Mio. EUR) enthalten, der jeweils Eventualverbindlichkeiten gegenüber Gläubigerinnen und Gläubigern von Gemeinschaftsunternehmen betrifft. Bei der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten entfiel ein Betrag von 3 Mio. EUR (Vorjahr: 3 Mio. EUR) auf Eventualverbindlichkeiten gegenüber Gläubigerinnen und Gläubigern von Gemeinschaftsunternehmen. Insgesamt 1.876 Mio. EUR (Vorjahr: 1.467 Mio. EUR) entfallen auf die Übernahme gesamtschuldnerischer Bürgschaften und Gewährleistungen. Diesem Betrag stehen Ausgleichsansprüche gegen die übrigen Gesamtschuldner in Höhe von 1.823 Mio. EUR (Vorjahr: 1.422 Mio. EUR) gegenüber. Soweit Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen, sind die vorgenannten Beträge vorläufig.
Im Übrigen wurde wegen geringer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf die Bildung von Rückstellungen für sonstige Risiken mit einer gesamten möglichen finanziellen Ergebnisauswirkung von 49 Mio. EUR (Vorjahr: 65 Mio. EUR) verzichtet.
Zum 31. Dezember 2023 wurden Forderungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 119 Mio. EUR (Vorjahr: 53 Mio. EUR) nicht angesetzt, da der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens vom Ausgang der zugrunde liegenden Gerichtsprozesse abhängt.
Rechtliche Risiken
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Lufthansa Group einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich hieraus über die für Prozessrisiken gebildeten Rückstellungen ↗ Erläuterung 37 hinaus keine wesentlichen, nachhaltigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben werden.
Allerdings sind Rechtsstreitigkeiten und andere geltend gemachte Ansprüche stets mit Unsicherheiten verbunden. Darüber hinaus können sich die Einschätzungen des Managements zu diesen Risiken im Zeitablauf verändern. Der tatsächliche Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten kann von früheren Einschätzungen des Managements abweichen, was zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation unseres Unternehmens führen könnte.
Aufgrund der bestehenden und im Folgenden beschriebenen Unsicherheiten können wir die Höhe der jeweiligen Eventualverbindlichkeiten beziehungsweise Gruppe von Eventualverbindlichkeiten nicht schätzen. Zu den Rechtsstreitigkeiten, auf die sich diese Ausführungen beziehen, gehören unter anderem:
Risiko aus erfolgreicher Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche in laufenden Kartellverfahren
Verschiedene Frachtfluggesellschaften haben sich unter Beteiligung der Lufthansa Cargo AG und der Swiss International Air Lines AG im Zeitraum zwischen Dezember 1999 und Februar 2006 an einem Cargo-Kartell beteiligt. Risiken für die Deutsche Lufthansa AG, die Lufthansa Cargo AG und die Swiss International Air Lines AG ergeben sich aus zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren in Norwegen, Israel, Korea und den Niederlanden. Die Klagen wurden sowohl seitens direkter als auch indirekter Kunden erhoben und richten sich gegen die Fluggesellschaften als Gesamtschuldner.
Über die Erfolgsaussichten der noch anhängigen Klagen sowie über Anzahl und Höhe möglicher weiterer Ansprüche lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage treffen. Bei der Risikobewertung ist aber zu berücksichtigen, dass die EU-Kommissionsentscheidung zum Cargo-Kartell, auf die sich die Kläger in den zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren unter anderem berufen, weiterhin nicht rechtskräftig ist. Nach Kassation dieser Entscheidung aus dem Jahr 2010 durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2015 hat die EU-Kommission im März 2017 revidierte Bußgeldbescheide zugestellt, die inhaltsgleich, aber mit angepasster Begründung ergangen sind. Diese wurden von den Fluggesellschaften inklusive der Lufthansa Group Airlines erneut angefochten. Die Einsprüche wurden mittlerweile abgelehnt, wogegen die Gesellschaften Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt haben, sodass sich die Rechtskraft der Bescheide weiterhin verzögert.
Ferner liefert ein von der Lufthansa Cargo AG und der Swiss International Air Lines AG in Auftrag gegebenes ökonomisches Gutachten das Ergebnis, dass bei Kunden kein tatsächlicher Schaden durch das Kartell entstanden sei. Selbst bei Vorliegen eines Schadens wäre zu prüfen, ob Kläger behauptete Schäden (durch angeblich erhöhte Kartellpreise) an ihre Kunden weitergeleitet haben (im Fall von Spediteuren) beziehungsweise ob solche an diese Kläger weitergeleitet wurden (im Fall von Endkundinnen und Endkunden). Gleichwohl ist ein Unterliegen in einzelnen dieser Rechtsstreitigkeiten mit nicht unwesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht vollkommen auszuschließen.
Ryanair-Klage gegen Beihilfeentscheidung der EU-Kommission
Unter anderem Ryanair DAC hat gegen die Beihilfeentscheidungen, mit denen die Europäische Kommission die Stabilisierungsmaßnahmen für Gesellschaften der Lufthansa Group genehmigt hat, Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) erhoben. Betroffen sind die Stabilisierungen der Deutschen Lufthansa AG, der Austrian Airlines AG und der Brussels Airlines SA/NV in Höhe von insgesamt rund 7,6 Mrd. EUR. Die Klage im Hinblick auf die Beihilfe für Austrian Airlines und Brussels Airlines wurde mittlerweile in der ersten Instanz abgewiesen. Die Rechtmäßigkeit der Beihilfe für Brussels Airlines ist damit rechtskräftig; gegen das Urteil bezüglich Austrian Airlines hat Ryanair allerdings Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt. Im Mai 2023 wurde der Nichtigkeitsklage gegen den Beihilfebescheid für die Deutsche Lufthansa AG stattgegeben. Lufthansa hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt, die allerdings keine aufschiebende Wirkung haben. Unklar ist, welche Folgen eine Nichtigkeit des Bescheids nach sich ziehen würde, da die Beihilfen bereits zurückgezahlt wurden beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland ihre gewährten Eigenkapitalmittel am Markt veräußert hat. Mittelbare Folgen können die Forderung von Rückforderungszinsen für den Zeitraum zwischen Gewährung und Rückzahlung der Stabilisierungsmittel, aber auch Auflagen einer neuen Beihilfeentscheidung sein. Wie der weitere Verfahrensgang bei der Europäischen Kommission im Umgang mit dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union ausgestaltet wird, ist zum Berichtszeitpunkt noch nicht abzusehen. Die Deutsche Lufthansa AG rechnet damit, dass die Europäische Kommission wie in ähnlich gelagerten Fällen ein förmliches Prüfverfahren eröffnet.
Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Mittelgewährung des WSF
Der inzwischen beendete Rahmenvertrag mit dem WSF sah neben Informations- und Prüfrechten für den WSF auch umfassende Verhaltensverpflichtungen für die Lufthansa Group unter anderem in Bezug auf das Verbot von Dividendenzahlungen sowie das Verbot der Quersubventionierung von Gesellschaften der Lufthansa Group vor, die bereits am 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten im Sinne der EU VO Nr. 651/2014 waren. Mögliche unterschiedliche Auffassungen zwischen der Lufthansa Group und der Europäischen Kommission über die Anwendbarkeit dieser Verhaltensverpflichtungen könnten daher potenzielle Risiken darstellen, sollte die Europäische Kommission eine neue, gegebenenfalls an das Urteil des EuG angepasste Genehmigungsentscheidung für die Stabilisierung erlassen und dabei an ihrer Auffassung festhalten.
Dieser Dissens betraf insbesondere das Verbot von Dividendenzahlungen. Hierzu liegen der Lufthansa Group vorläufige Stellungnahmen der Dienststellen der Europäischen Kommission vor, in denen der Argumentation des Konzerns zur Nichtanwendbarkeit des Verbots auf bestimmte Gesellschaften nicht gefolgt wird. In diesem Zusammenhang sind im Konzernabschluss 2023 Rückstellungen in Höhe von 55 Mio. EUR insbesondere aufgrund von Ausschüttungen von Beteiligungsgesellschaften an externe Gesellschafter erfasst. Die Deutsche Lufthansa AG rechnet damit, dass die Europäische Kommission im Rahmen einer allfälligen neuen Genehmigungsentscheidung die Auszahlung der Dividenden entsprechend ihren vorläufigen Stellungnahmen unverändert als Verstoß gegen die genannte Verhaltensverpflichtung bewerten und deshalb die Zahlung eines Betrags in der oben genannten Höhe durch die Gesellschaft in einem förmlichen Beschluss fordern könnte. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Nichtigkeit des zugrundeliegenden Beihilfebescheids verzögert sich der weitere Verfahrensablauf.
Ausgehend von der Argumentation des Konzerns und der Würdigung der gegenteiligen Äußerungen der Dienststellen der Europäischen Kommission geht die Lufthansa Group für nahezu sämtliche Dividendenzahlungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Vorwurf der Europäischen Kommission eines Verstoßes gegen die genannte Verhaltensverpflichtung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Ein mögliches Urteil, mit dem die Zahlungspflicht rückgängig gemacht würde, erginge erst zu einem späteren Zeitpunkt. Da jedoch eine für die Bilanzierung einer Rückerstattungsforderung nach IAS 37 geforderte nahezu vollständige Sicherheit eines Gerichtsurteils zugunsten des Unternehmens nicht unterstellt werden kann, wurde für die wahrscheinliche Zahlungsverpflichtung die vorgenannte Rückstellung in Vorjahren gebildet und aufgrund der weiterhin bestehenden Ungewissheit beibehalten.
Zum Ausgang der Diskussionen um unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Verhaltensverpflichtung „Verbot der Quersubventionierung“ können auch aufgrund der stattgegebenen Nichtigkeitsklage derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Es ist daher weiterhin nicht auszuschließen, dass sich hieraus weitere wesentliche finanzielle Risiken für das Unternehmen aus letztlich festgestellten Verstößen gegen vereinbarte Verhaltensverpflichtungen ergeben könnten.
Steuerrechtliche Risiken
Steuerrechtliche Risiken bestehen im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen der bundesdeutschen Finanzverwaltung und dem Unternehmen. Im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen für die Geschäftsjahre 2001 bis 2018 ergaben sich von den Steuererklärungen abweichende Feststellungen der Finanzbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen, der Behandlung verschiedener Leasingkonstruktionen, dem Erwerb einer ausländischen Tochtergesellschaft sowie der Erfassung beziehungsweise Bewertung bestimmter Rückstellungen und Vermögenswerte. Gegen die dazu ergangenen Steuerbescheide hat die Lufthansa Group Rechtsmittel eingelegt. Ohne Aufgabe der Rechtsposition erfolgte in der Vergangenheit für nahezu alle strittigen Punkte die Zahlung der behördlich beschiedenen Nachforderungen. Hinsichtlich des Sachverhalts zu Teilwertabschreibungen erging im Jahr 2019 eine geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die zu einer negativen Beurteilung des anhängigen Verfahrens führte. Durch weitere Urteile im Jahr 2021 wurde diese geänderte Rechtsprechung allerdings nochmals adjustiert. Auf Grundlage der aktuellen Beurteilung ergeben sich nunmehr Chancen, dass zumindest für Teilbeträge die Abzugsfähigkeit anerkannt wird. Eine finale Entscheidung liegt hierzu noch nicht vor. Soweit für die strittigen Punkte mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit von einem Obsiegen ausgegangen wird, wurden gemäß IFRIC 23 entsprechende Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung eingestellt. Aufgrund einer mündlichen Stellungnahme der Finanzbehörde im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung, die die Besteuerung von bestimmten ausländischen Einkünften nach Außensteuergesetz infrage stellt, ergaben sich im Vorjahr zusätzliche steuerliche Risiken, wobei das Unternehmen weiterhin davon ausgeht, dass die bisherige steuerliche Behandlung korrekt ist. Für weitere potenziell strittige Sachverhalte wurden, soweit von einer Inanspruchnahme wahrscheinlich auszugehen ist, entsprechende Rückstellungen gebildet. Für Sachverhalte, die nach Einschätzung der Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu ihren Gunsten entschieden werden, wurden keine Rückstellungen gebildet. Hierfür könnten Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 400 Mio. EUR (Vorjahr: 450 Mio. EUR) entstehen. Die betragsmäßige Schätzung ist mit Unsicherheiten behaftet.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Ratingagentur Moody’s hat das Rating der Deutschen Lufthansa AG am 18. Januar 2024 von Ba1 auf Baa3 und damit auf Investment Grade-Niveau angehoben. Laut Moody’s folge die Heraufstufung dem positiven Trend der operativen Profitabilität der Lufthansa Group, die sich im Jahr 2023 deutlich verbessert habe.
Mit der Heraufstufung durch Moody’s wird die Deutsche Lufthansa AG von allen führenden Ratingagenturen wieder mit Investment Grade bewertet.
Der Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 eine weitreichende Umstrukturierung des Vorstands beschlossen. Dabei werden der Vorstand von sechs auf fünf Mitglieder verkleinert und Verantwortungsbereiche neu geordnet.
Christina Foerster, Harry Hohmeister und Detlef Kayser scheiden zum 30. Juni 2024, Remco Steenbergen mit Ablauf des 7. Mai 2024, dem Tag der Hauptversammlung, aus dem Vorstand aus.
Neu in den Vorstand berufen werden zum 1. Juli 2024 Grazia Vittadini und Dieter Vranckx.
Grazia Vittadini, vorher bei Rolls-Royce Holdings plc, London, als Chief Technology Officer und Mitglied des Executive Teams, zuletzt als Sonderberaterin, tätig, übernimmt als Chief Technology Officer das Ressort „Technik und IT“, das auch die Verantwortung für den Bereich „Sustainability“ umfassen wird. Sie erhält einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Dieter Vranckx, vorher CEO von SWISS International Airlines, wird zum Vorstand „Globale Märkte und kommerzielle Steuerung Hubs“ bestellt. Auch er erhält einen Vertrag mit drei Jahren Laufzeit. Dem Ressort werden zusätzlich die Bereiche „Customer Experience“ und „Konzernmarkenführung“ zugeordnet, die bisher im Ressort „Markenführung & Nachhaltigkeit“ lagen.
Das Vorstandsressort „Finanzen“ soll neu besetzt werden. Bis zur Neubesetzung wird Michael Niggemann neben seiner Vorstandsverantwortung für „Personal, Logistik und Non-Hub-Verkehre“ (vormals „Personal & Infrastruktur“) das Finanzressort kommissarisch führen.
48. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 besteht ein Bestellobligo für Investitionen in das Sachanlagevermögen inklusive reparaturfähiger Ersatzteile sowie für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 20,5 Mrd. EUR (Vorjahr: 16,2 Mrd. EUR). Darüber hinaus bestehen aus Beteiligungsverhältnissen Eigenkapital- beziehungsweise Gesellschafterdarlehenszusagen in Höhe von 520 Mio. EUR (Vorjahr: 170 Mio. EUR), wovon 512 Mio. EUR (Vorjahr: 162 Mio. EUR) auf Gemeinschaftsunternehmen entfallen.
Des Weiteren bestehen zum 31. Dezember 2023 die folgenden Zahlungsverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen, für die die geleasten Gegenstände noch nicht zugegangen sind:
T169 | ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN AUS NOCH NICHT ZUGEGANGENEN NUTZUNGSRECHTEN | |||
---|---|---|---|---|
in Mio. € | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
Lease-Raten 2024 (Vorjahr: 2023) | – | 13 | ||
Lease-Raten 2025 bis 2028 (Vorjahr: 2024 bis 2027) | 34 | 57 | ||
Lease-Raten nach 2028 (Vorjahr: 2027) | 121 | 16 | ||
Gesamt | 155 | 86 | ||
49. Berechnetes Honorar des Abschlussprüfers
Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
T170 | HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS | |||
---|---|---|---|---|
in Mio. € | 2023 | 2022 | ||
Abschlussprüfungsleistungen | 6,5 | 4,7 | ||
Andere Bestätigungsleistungen | 0,4 | 0,7 | ||
Sonstige Leistungen | 0,6 | 2,5 | ||
Gesamt | 7,5 | 7,9 | ||
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Deutschen Lufthansa AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sowie Entgelte für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses. Die Aufwendungen für die anderen Bestätigungsleistungen sind vor allem für Leistungen im Zusammenhang mit Kapitalbeschaffungsmaßnahmen angefallen. Die sonstigen Leistungen betreffen insbesondere Leistungen im Rahmen des Verkaufs der LSG Group.
Zusätzlich wurden mit Gesellschaften des weltweiten EY-Verbunds, insbesondere im Ausland, folgende Honorare als Aufwand erfasst:
T171 | ZUSÄTZLICHE HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS | |||
---|---|---|---|---|
in Mio. € | 2023 | 2022 | ||
Abschlussprüfungsleistungen | 2,1 | 2,7 | ||
Andere Bestätigungsleistungen | – | – | ||
Sonstige Leistungen | 0,1 | – | ||
Gesamt | 2,2 | 2,7 | ||
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bei der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Lufthansa Group ist Jörg Bösser. Er hat diese Funktion im Geschäftsjahr 2023 zum zweiten Mal wahrgenommen.