Kennzahlen und Ziele
G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
Im Jahr 2025 gab es keine (Vorjahr: keine) Verurteilungen beziehungsweise 0 EUR (Vorjahr: 0 EUR) an Geldstrafen gegen die Lufthansa Group wegen Verstößen gegen Korruptions- oder Bestechungsvorschriften.
Die Lufthansa Group duldet keine Verstöße gegen geltende Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsvorschriften. Sollte eine Untersuchung einen Verstoß gegen geltende Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsvorschriften bestätigen, wird die Lufthansa Group unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Falles angemessene individuelle Maßnahmen ergreifen. Diese können zum Beispiel Disziplinarmaßnahmen, Schadensersatzforderungen, verstärkte Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, außerordentliche interne Audits, Verbesserungen der betroffenen Standards und Verfahren zur Vermeidung zukünftiger Verstöße umfassen.
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Nachfolgend sind Vertretende der Lufthansa Group aufgeführt, die im Zusammenhang von politischer Einflussnahme oder Lobbytätigkeiten des Konzerns tätig sind:
| T078 | ESRS G1-5 | 29a Vertretung der Lufthansa Group, im Zusammenhang politischer Einflussnahme oder Lobbytätigkeiten im Jahr 2025 | |
|---|---|---|
| Gesellschaft | Vertretung | |
| Deutsche Lufthansa AG | Bartels, Andreas | |
| Behle, Christine Maria | ||
| Benedict, Tom | ||
| Benz, Tabea | ||
| Bulling, Andreas | ||
| Courant, Sandra | ||
| Dietzen-Zill, Alexandra | ||
| Dörries, Henrietta | ||
| Dr. Kley, Karl-Ludwig | ||
| Dr. Kreuzpaintner, Stefan | ||
| Dr. Lindemann, Kay | ||
| Dr. Muhle, Christoph | ||
| Dr. Niggemann, Michael | ||
| Dr. Streichert, Till | ||
| Dr. Wagner, Frank Walter | ||
| Dr. Zilles, Stephan | ||
| Faust, Jürgen | ||
| Güler, Batughan | ||
| Heinecke, Anton | ||
| Herzog, Joachim | ||
| Hessel, Marc | ||
| Holowenko, Markus | ||
| Holzrichter, Alexander | ||
| Hug, Marcel | ||
| Kiewel, Maximilian | ||
| Körner, Jan | ||
| Kuchta, Helene | ||
| Leutke, Martin | ||
| Linke, Markus | ||
| Lumnitzer, Frank | ||
| Malliaras, Thrasivoulos | ||
| Pechstein, Jan | ||
| Pordomm, Marcel | ||
| Raepple, Christian | ||
| Sauerwein, Albert | ||
| Schäfer, Christian | ||
| Schmid, Michael | ||
| Schulz, Kerstin | ||
| Singh, Karan | ||
| Spohr, Carsten | ||
| Sproedt, Nina | ||
| Thies, Sebastian | ||
| Tubes, Yannick | ||
| Vittadini, Grazia | ||
| Vranckx, Dieter | ||
| Wallisch, Astrid | ||
| Winkler, Birgit Karin | ||
| Würz, Jim | ||
| Lufthansa Cargo AG | Archer, Julia | |
| Bauer, Frank | ||
| Bhat, Ashwin | ||
| Braun, Annette | ||
| Engelbart, Grit | ||
| Faust, Miriam | ||
| Grychta, Oliver | ||
| Jansen, Bettina | ||
| Mies, Nicole | ||
| Pacher, Sonja | ||
| Rauchhaus, Marc-Philip | ||
| Schleussner, Gregor | ||
| Schneider, Ulrike | ||
| von Götz, Oliver | ||
| Lufthansa Technik AG | Aringhoff, Hans-Bernd | |
| Dr. Kirschfunk, Thomas | ||
| Dr. Krüger, Jens | ||
| Dr. Leifeld, Christian | ||
| Dr. Schumacher, Janna | ||
| Gloy, Harald | ||
| Leitner, Sascha | ||
| Maaßen, Anna | ||
| Stark, Sören | ||
| von Puttkamer, Michael | ||
| Eurowings | Bischof, Jens | |
| Austrian Airlines | Cantele, Sofia Zoe | |
| Reimann, Walter | ||
| Zugmann, Stefanie | ||
| Brussels Airlines | von Boxberg, Dorothea | |
| Öwerdieck, Nina | ||
| Reinshagen, Tilman | ||
| Saeys-Desmedt, Philippe | ||
| Van Der Kamp, Menno | ||
| T079 | ESRS G1-5 | 29b) i) Realisierte (ggf. geleistete) finanzielle Beiträge und politische Sachleistungen im Jahr 2025 | ||
|---|---|---|---|
| Kategorie | Höhe in TEUR in 2025 | Höhe in TEUR in 2024 | |
| Finanzielle Zuwendungen | 322,8 | 333,6 | |
| Finanzielle Zuwendungen für Politische Akteure – Deutschland | 108,2 | – | |
| Finanzielle Zuwendungen für Politische Akteure – Schweiz | 214,5 | – | |
| Politische Sachleistung | 0,0 | – | |
Für die Erhebung der Daten in der Tabelle G1-5 29b) i) waren keine Schätzungen notwendig.
Nachfolgend sind die Themen der Lufthansa Group aufgeführt, die Gegenstand ihrer Lobbytätigkeit sind und quartalsweise im Lobbyregister des Deutschen Bundestags aktualisiert werden:
Reform der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 entsprechend dem Kommissionsvorschlag von 2013
Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Kommissionsvorschlag zur Reform der EU-Verordnung 261/2004 aus dem Jahr 2013 in der vorliegenden Form umzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die Definition außergewöhnlicher Umstände sowie die Anpassung der Verspätungsschwellenwerte.
SAF-Quote durch einheitliche Abgabe finanzieren
Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Finanzierung der Quote für SAF gleichermaßen auf europäische und nichteuropäische Luftverkehrsunternehmen zu verteilen, wie beispielsweise durch eine einheitliche europäische SAF-Abgabe, die auf Grundlage der gesamten Reisedistanz berechnet wird.
SAF-Freizertifikate ausweiten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, Zeitraum und Anzahl der SAF-Freizertifikate für den Luftverkehr im europäischen Zertifikatshandel auszuweiten.
Europäische Förderstrategie für SAF einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, eine Förderstrategie für die Produktion und Nutzung von SAF auf europäischer Ebene einzuführen.
„Book & Claim“-Mechanismus zur SAF-Nutzung einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, zur Erfüllung der SAF-Quoten einen „Book & Claim“-Mechanismus einzuführen. Dabei werden SAF-Zertifikate gehandelt, um standortunabhängig ausreichend SAF in den Verkehr zu bringen.
Einheitlichen europäischen Luftraum einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, einen einheitlichen europäischen Luftraum mit politisch unabhängigen europäischen Regulierungsbehörden und unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörden einzuführen.
Vorauszahlungspraxis beibehalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Vorauszahlungspraxis für den Flugticketkauf beizubehalten.
Bereitstellung von Flugzeugdaten an Airlines verpflichtend ermöglichen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass Flugzeughersteller den Fluggesellschaften Zugang, Kontrolle und Nutzung der im Flugbetrieb generierten Daten ermöglichen müssen.
Europäische Verordnung über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Slots auf Flughäfen beibehalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die europäische Slot-Verordnung in ihrer jetzigen Form beibehalten wird und sie allenfalls nur anhand von Empfehlungen internationaler Organisationen einheitlich angepasst wird.
Rechtliche Grundlage zur Modernisierung der Luftsicherheitskontrollen schaffen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass auf europäischer Ebene eine regulatorische Grundlage für die automatische Erkennung von gefährlichen Gegenständen bei der Sicherheitskontrolle geschaffen und die Zertifizierung vorangetrieben wird.
EU-Verordnung 1069/2009 (Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte) überarbeiten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die EU-Verordnung (1069/2009) dahingehend überarbeitet wird, dass Abfälle auf internationalen Flügen, die tierische (Neben-)Produkte enthalten, nicht verbrannt oder deponiert werden müssen.
Flugroutentechnologie ADS-C EPP Verpflichtung beibehalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Verpflichtung zur Nutzung der Flugroutentechnologie Automatic Dependent Surveillance – Contract Extended Projected Profile (ADS-C EPP) europaweit verpflichtend bleibt.
Deutsche Flughäfen an Hochgeschwindigkeitsstrecken der Bahn anbinden
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass deutsche Flughäfen an die Hochgeschwindigkeitsstrecken und das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG angebunden werden.
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Luftverkehr anwenden
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dieses CO₂-Grenzausgleichssystem im Rahmen der EU-Klimapolitik für nicht-europäische Fluggesellschaften anzuwenden.
Priorisierte Flugverkehrskontrollfreigaben einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, eine Rechtsgrundlage zur Erteilung von priorisierten Flugverkehrskontrollfreigaben nach Maßgabe des „BEBS-Prinzips“ in die Flugsicherungsdurchführungsverordnung einzufügen.
Kerosinsteuer nicht einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, im Rahmen der Energiesteuerrichtlinie keine Kerosinsteuer einzuführen.
Luftverkehr in deutscher Carbon-Management-Strategie berücksichtigen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Luftverkehr in Gesetze zu inkludieren, welche die Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie die Nutzung (CCU) von Kohlendioxid ermöglichen.
EU-Gesetzgebungslücken bei Arbeitsbedingungen schließen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, Gesetzeslücken zu schließen, die Scheinselbstständigkeit und die missbräuchliche Entsendung von Beschäftigten ermöglichen.
Streikrecht reformieren
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass das Streikrecht hinsichtlich der Ankündigungsfristen, Notdienstvereinbarungen und verpflichtenden Schlichtungsverfahren reformiert wird.
Arbeitszeugnis via Textform übermittelbar machen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Gewerbeordnung dahingehend angepasst wird, Arbeitszeugnisse auch via Textform (statt ausschließlich in Schriftform) übermitteln zu können.
Wochenarbeitszeit einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Betrachtung der Arbeitszeit von einer täglichen zu einer wöchentlichen Betrachtung geändert wird.
Berichtspflichten in der Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie bürokratiearm gestalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Berichtspflichten in der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz unbürokratisch umgesetzt und Privilegien für Tarifparteien geschaffen werden.
Privilegierung von Tarifparteien in der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass Tarifparteien in der nationalen Umsetzung der CSDDD eine Privilegierung erhalten.
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD unverändert in deutsches Recht umsetzen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die nationale Umsetzung der CSRD eins zu eins ins deutsche Recht erfolgt.
Keine weitere Erhöhung von Standortkosten durch staatliche Gebühren
Die Lufthansa Group fordert ein Belastungsmoratorium für den Luftverkehr. Konkret sollen absehbar keine Gebührenerhöhungen erfolgen. Zudem sollten die Kosten für Gefahrenabwehr durch den Staat getragen werden.
Abgleich der biometrischen Daten im Reisepass zur Identifizierung des Passagiers
Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Abgleich der biometrischen Daten im Reisepass zur Identifizierung des Passagiers im Luftverkehr zu ermöglichen.
Anpassung der Flugrestriktionsregelung für Fluggesellschaften mit Risikomanagementprozess
Die Lufthansa Group plädiert dafür, Ausnahmen bei der Flugrestriktionsregelung des Luftverkehrsgesetzes für Fluggesellschaften mit Risikomanagementprozess zu ermöglichen.
Anerkennung bestehender Schutzauflagen im KRITIS-Kontext
Die Lufthansa Group plädiert dafür, bestehende Schutzauflagen der Unternehmen im KRITIS-Kontext anzuerkennen und entsprechend (Umsetzungs-)Gesetze stimmig zueinander auszugestalten.
Anerkennung von Sicherheitsstandards im Luftverkehr
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass Sicherheitsstandards im Luftverkehr auf europäischer Ebene gegenseitig anerkannt werden.
Restriktionen für Flüssigkeiten an der Luftsicherheitskontrolle sachgerecht gestalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, Restriktionen für Flüssigkeiten an der Luftsicherheitskontrolle sachgerecht zu gestalten und beizubehalten. Dies umfasst insbesondere die Mitnahme im Handgepäck und die bestehenden Erleichterungen bei den Flüssigkeitsgrenzen.
Stand der Technik bei Regulierung zur Gepäckausladung berücksichtigen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, aktuelle Technologiestandards in der Regulierung zur Gepäckausladung mit neuer Kontrolltechnik zu berücksichtigen.
Erhalt der gegenseitigen Anerkennung der Luftsicherheitsdurchsuchungen in der EU
Die Lufthansa Group setzt sich dafür ein, dass die gegenseitige Anerkennung der Luftsicherheitsdurchsuchungen in der EU erhalten bleibt.
Einführung eines einheitlichen EU-Berichtswesens zu Luftsicherheitsereignissen
Die Lufthansa Group setzt sich dafür ein, dass ein einheitliches Berichtswesen zu Luftsicherheitsereignissen in der EU eingeführt wird.
Risikobasierte gesetzliche Vorgaben zu Eigensicherungsmaßnahmen an Flughäfen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, risikobasierte gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Eigensicherungsmaßnahmen an Flughäfen umzusetzen und Abschreckungsmaßnahmen (Strafverfolgung, Vorfeldaufklärung, die Verstärkung des Strafmaßes) zu verstärken.
Wettbewerbsnachteile durch Reaktionen auf Sanktionen kompensieren
Die Lufthansa Group plädiert dafür, als Reaktion auf kriegsbedingte Luftraumsperrungen gleiche Bedingungen im internationalen Wettbewerb durch finanzielle oder verkehrsrechtliche Maßnahmen herzustellen.
Green Deal reformieren
Die Lufthansa Group plädiert dafür, klimapolitische Regelungen, die überwiegend nur EU-Unternehmen treffen, rasch zu überarbeiten, um Wettbewerbsneutralität zu schaffen.
Luftverkehrsabkommen mit Katar aussetzen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, das Luftverkehrsabkommen mit Katar auszusetzen.
Verordnung über Luftfahrtpersonal an europäische Praxis anpassen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Erlaubnispflicht für freigabeberechtigtes Personal für Triebwerke und Luftsicherheitsausrüstungen durch mit dem deutschen Luftfahrtbundesamt abzustimmende interne Berechtigungskonzepte zu ersetzen.
Testflüge zur Klimaforschung fördern
Die Lufthansa Group plädiert dafür, Testflüge zur Erforschung der Klimawirkung finanziell durch den Staat zu fördern.
Anpassung des Bereitstellungsverbotes nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1529
Die Lufthansa Group plädiert dafür, das Bereitstellungsverbot in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1529 für Bodenverkehrsdienste anzupassen, sodass diese weiterhin nutzbar sind.
Eintragungen der Lufthansa Group in Transparenzregister
Die Lufthansa Group ist in folgenden Transparenzregistern eingetragen:
Europäische Union
- Lufthansa Group, EU Transparency Register 0714344663-32
- Brussels Airlines, EU Transparency Register 755555322381-50
- Austrian Airlines, EU Transparency Register 983474516327-48
Deutschland
- Deutsche Lufthansa AG, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R001474
- Eurowings GmbH, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R001213
- Lufthansa Cargo AG, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R000854
- Lufthansa Technik AG, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R003164
Österreich
- Austrian Airlines, Lobbying- und Interessenvertretungsregister, LIVR-00193
Ehemalige Mitarbeitende aus der öffentlichen Verwaltung in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Lufthansa Group
Die folgenden Mitarbeitenden in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Lufthansa Group hatten in den beiden Jahren vor ihrer Ernennung im laufenden Berichtszeitraum eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Regulierungsbehörden, inne:
- Tom Benedict
- Alexander Holzrichter
- Anna Maaßen
- Jim Würz
G1-6 – Zahlungspraktiken
Die Lufthansa Group verfolgt das Ziel, Zahlungen bei allen Zulieferern in dem vertraglich vereinbarten Zahlungsrahmen sowie im Einklang mit den Zahlungsbedingungen der Lufthansa Group umzusetzen. Dabei unterscheidet die Lufthansa Group nicht zwischen unterschiedlichen Lieferanten.
Die Lufthansa Group hält sich an die nationalen Gesetze und Vorschriften, die spezifisch Standardzahlungsziele regeln. Die Standard-Zahlungsziele des Lufthansa Konzerns betragen 30, 60 und 90 Tage. Hierbei erfolgt in Bezug auf die Zahlungsbedingungen bei der Lufthansa Group im Allgemeinen keine weitere Kategorisierung der Lieferanten. Zudem beträgt die durchschnittliche Zahlungsfrist bei der Lufthansa Group 51 Tage (Vorjahr: 41 Tage).
Im Hinblick auf Eingangsrechnungen kommen die mit den Lieferanten vereinbarten Zahlungsziele zur Anwendung. Sollten die im Rahmen einer Bestellung vereinbarten Zahlungsziele, die in den Stammdaten hinterlegten, vertraglich vereinbarten Zahlungsziele oder die auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziele voneinander abweichen, werden in der Regel die für die Lufthansa Group vorteilhafteren Zahlungsziele gewählt. Darüber hinaus ist die auf Basis der zu Anwendungen kommenden Zahlungsziele pünktliche Zahlung ein Kontrollindikator mit einem Ziel von 92 %, basierend auf der Anzahl der Eingangsrechnungen.
| T080 | ESRS G1-6 | 33b Standardzahlungsbedingungen & Zahlungen1), die mit diesen Standardbedingungen übereinstimmen, im Jahr 2025 | ||
|---|---|---|---|
| Standard-Zahlungsbedingungen | Konforme Zahlungen in % im Jahr 2025 | Konforme Zahlungen in % im Jahr 2024 | |
| 30 Tage | 28,0 | 24,3 | |
| 60 Tage | 5,1 | 5,4 | |
| 90 Tage | 0,6 | 0,5 | |
| 1) Weitere Zahlungen erfolgen auf Grundlage individuell vereinbarter Vertragsbedingungen und werden entsprechend von der Lufthansa Group beglichen, wodurch eine vollständige Abdeckung in der Tabelle nicht gegeben ist. | |||
Die Lufthansa Group überwacht die Zahlungsausgänge und damit die Dauer bis zur Begleichung einer Rechnung konzernweit anhand von Systemberichten auf monatlicher Basis. Die Ergebnisse werden mehrmals im Jahr mit den Geschäftsbereichen der Lufthansa Group im Rahmen von Abstimmungsrunden zur kontinuierlichen Verbesserung ausgetauscht und Handlungsbedarf wird diskutiert. Darüber hinaus sind die Zahlungsläufe so eingerichtet, dass ein regelmäßiger Zahlungsverkehr über die bestehenden Banksysteme möglich ist. Lieferanten haben mehrere Möglichkeiten, sich bei Zahlungsfragen an die Lufthansa Group zu wenden, zum Beispiel durch die Kontaktaufnahme mit dem Buchhaltungsteam oder durch die Statusabfrage in einem System für Lieferanten, in dem die Daten selbst verwaltet und eingesehen werden können.
Die derzeitige Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs beträgt 2 (Vorjahr: 0) für das Jahr 2025 bei der Lufthansa Group.
| T081 | Berechnungsgrundlagen im Jahr 2025 – Governance | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ESRS-Offenlegungsanforderung | Paragraf | Datenpunkt/Metrik | Grundlage für die Erstellung und Beschreibung der verwendeten Parameter, Beschreibung der Annahmen und Methodik | Ggf. Beschreibung der Quellen für Messunsicherheit | Resultierender Genauigkeitsgrad | Externe Validierung | Ggf. geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit | |
| G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | 21b | Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen | Erfassung der Daten der Lufthansa Group auf Basis der Auswertungen des zentralen Lerntools sowie einer vorherigen Risikoanalyse, die auf Grundlage der verfügbaren HR-Stammdaten und in Abstimmung mit einzelnen Konzerngesellschaften durchgeführt wurde, um zu ermitteln, welche Funktionen besonders betroffen sein könnten. | Geringe Unsicherheit durch die systemseitig angebundene direkte Erfassung der Daten | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig | |
| G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung | 24a | Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Erfassung der Daten erfolgt durch die Lufthansa Compliance-Abteilung, basierend auf den Verurteilungen und Bußgeldern gegen Unternehmen des Lufthansa Konzerns. | Geringe Unsicherheit, da Compliance-relevante Fälle vom Compliance Office gesteuert und dort erfasst werden | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig | |
| G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten | 29b | Gesamter monetärer Wert der direkt und indirekt von dem Unternehmen getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen |
Basis der Datenerhebung sind die einzelnen monetären Werte der einzelnen Legaleinheiten. Durch die Implementierung einer gruppenweiten Richtlinie, wodurch direkte monetäre Werte ausgeschlossen werden, erfolgt keine weitere Betrachtung dieses Sachverhalts. | Geringe Unsicherheit durch die vorhandene Richtlinie in Bezug auf direkte monetäre Werte und die zentrale Funktion innerhalb der Lufthansa Group, die sich mit der politischen Einflussnahme direkt auseinandersetzt | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig | |
| G1-6 – Zahlungspraktiken | 33a | Durchschnittliche Zeit (in Tagen), die das Unternehmen benötigt, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen |
Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der Rechnungs- und Zahlungsdaten der Lufthansa Group, die in einer zentralen Datenbank konsolidiert und verwaltet werden. Die Auswertungen basieren entsprechend auf diesen zentral bereitgestellten und gepflegten Informationen. | Geringe Unsicherheit durch die systemseitig angebundene direkte Erfassung der Daten | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig | |
| G1-6 – Zahlungspraktiken | 33b | Prozentsatz der Zahlungen, bei denen die Standardbedingungen angewandt werden |
Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der Standardzahlungsbedingungen und der einzelnen Zahlungsdaten der Lufthansa Group, die in einer zentralen Datenbank konsolidiert und verwaltet werden. Die Auswertungen basieren entsprechend auf diesen zentral bereitgestellten und gepflegten Informationen. | Geringe Unsicherheit durch die systemseitig angebundene direkte Erfassung der Daten | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig | |
| G1-6 – Zahlungspraktiken | 33c | Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs | Die Datenerhebung basiert auf Daten der einzelnen Rechtsabteilungen der Legaleinheiten der Lufthansa Group. | Geringe Unsicherheit dadurch, dass die Rechtsschriften direkt an die einzelnen Legaleinheiten adressiert sind und aufgenommen werden | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig | |