Kennzahlen und Ziele

E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die Lufthansa Group verfolgt dauerhaft und ohne zeitliche Begrenzung das Ziel, den Fluglärm zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Minderung des Schalls direkt an der Quelle sowie die kontinuierliche Optimierung von Flugverfahren und -routen in Zusammenarbeit mit den Systempartnern.

Hier engagiert sich die Lufthansa Group seit 2012 insbesondere in der Allianz für Lärmschutz am Standort Frankfurt. Seither verfolgt das Unternehmen zusammen mit den Beteiligten im Forum Flughafen und Region die Wirksamkeit von Maßnahmen zum aktiven Schallschutz. Die Wirkung von lärmmindernden Modifikationen kann, je nach Position der Fluglärmüberwachungsstation, durch Messungen der Flughäfen bestimmt werden. Verbesserungen durch die Flottenmodernisierung lassen sich beispielsweise über die Änderungen der Lärmwerte im Lärmschutzzeugnis nachvollziehen. Die Prüfung der Wirksamkeit im Rahmen der Ermittlung des Anteils der Flotte, der die ICAO-Kapitel-3-Lärmgrenzwerte kumulativ um 10 Dezibel oder mehr unterschreitet, erfolgt jährlich ohne ein definiertes Enddatum. Darüber hinaus prüft das Unternehmen derzeit, ob die Festlegung eines an der bisherigen Kennzahl zum aktiven Schallschutz orientierten Ziels mit Blick auf den aktiven Lärmschutz ein geeignetes Steuerungsinstrument wäre. Die Kennzahl zum aktiven Schallschutz hängt vom Stand der Flottenerneuerung ab.

E2-4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
99,6 % der operativen Konzernflotte erfüllen 2025 den Fluglärmstandard

Verbesserungen im Schallschutz durch die Modernisierung der operativen Konzernflotte werden durch einen unternehmensspezifischen Leistungsindikator gemessen. Die Kennzahl zum aktiven Schallschutz beschreibt den Anteil der Flotte, der bestimmte Lärmgrenzwerte unterschreitet, und hängt damit von der Zusammensetzung der Flotte der Lufthansa Group sowie von entsprechenden Flottenerneuerungen ab. Da es sich bei den Flottenerneuerungen um einen langfristigen Prozess handelt, sind die jährlichen Veränderungen gering. Zum Stichtag 25. Oktober 2025 erfüllten 99,6 % (Vorjahr: 99,6 %) der Flugzeuge – und damit so wie in den vergangenen Jahren nahezu die gesamte operative Konzernflotte – dieses Kriterium. Eine detaillierte Beschreibung der Berechnungsmethoden ist unter ↗ Berechnungsgrundlagen im Jahr 2025 – Umwelt aufgeführt.

E2-6 – Antizipierte finanzielle Effekte

Die Lufthansa Group macht von der Übergangserleichterung gemäß dem delegierten Rechtsakt zum Quick Fix Gebrauch und verzichtet auf die Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte i. S. d. ESRS E2-6.