Anwendbarkeit und Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852

Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt ein normiertes Klassifizierungssystem für grüne Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ dar und definiert Aktivitäten für die sechs EU-Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Gemäß EU-Taxonomie-Vorgaben sind Wirtschaftstätigkeiten „ökologisch nachhaltig“, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten („substantial contribution“/wesentlicher Beitrag), die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen („do no significant harm“/nicht erheblich beeinträchtigen) sowie die Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte („minimum safeguards“/Mindestschutz) einhalten.

Die Analyse, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der Ziele leistet und die Erreichung der fünf weiteren Ziele nicht erheblich beeinträchtigt, ist anhand von technischen Bewertungskriterien vorzunehmen.

Die Berichterstattung über die Art der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten erfolgt gemäß folgenden Delegierten Verordnungen:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486

Vor dem Hintergrund der von der Europäischen Kommission beschlossenen Vereinfachung der Berichtsanforderungen sowie der technischen Bewertungskriterien (Delegierte Verordnung (EU) 2026/73) hat sich die Lufthansa Group entschieden, die vorgesehenen Erleichterungen in diesem Berichtsjahr anzuwenden. Diese betreffen insbesondere den Umfang und die Darstellung der offenzulegenden Taxonomie-Informationen sowie die Anwendung vereinfachter technischer Kriterien zur Beurteilung, ob Wirtschaftstätigkeiten erhebliche Beeinträchtigungen der Umweltziele vermeiden.  

Wirtschaftstätigkeiten sind „taxonomiefähig“ (eligible), wenn sie sich einer der in der EU-Taxonomie-Verordnung beschriebenen Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen, und „taxonomiekonform“ (aligned), wenn sie die technischen Bewertungskriterien erfüllen und soziale Mindeststandards eingehalten werden.

Für das Geschäftsjahr 2025 sind gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 detaillierte Angaben zur Taxonomiekonformität der für die Lufthansa Group relevanten Wirtschaftsaktivitäten im Luftfahrtsektor vorzunehmen.

Entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung und relevanten delegierten Rechtsakten berichtet die Lufthansa Group nachfolgend über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der operativen Ausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen, taxonomiekonformen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und macht ergänzende qualitative Angaben. Zudem werden gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung auch Informationen zur Gesamtheit der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx offengelegt.

Die EU-Taxonomie-Verordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden.

Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung
Analyse der Taxonomiefähigkeit

Die Geschäftstätigkeiten der Lufthansa Group wurden zunächst den Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung zugeordnet und jene wesentliche bestimmt, die anhand der in der Verordnung dargelegten Beschreibungen als taxonomiefähig gelten. Die Analyse beruht maßgeblich auf den im Vorjahr gewonnen Ergebnissen und wurde für das aktuelle Geschäftsjahr insbesondere im Hinblick auf ihre Aktualität sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Konsolidierungskreises überprüft.

Im Ergebnis wurden die folgenden relevanten taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten der Lufthansa Group identifiziert:

  • 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen
  • 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr
  • 7.7   Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Entsprechend der neuen delegierten Verordnung berichtet die Lufthansa Group nicht zu unwesentlichen Wirtschaftsaktivitäten, die kumuliert weniger als 10 % zu der jeweiligen EU-Taxonomie-Kennzahl beitragen. Bei den nicht bewerteten Aktivitäten handelt es sich um Querschnittsaktivitäten, wie beispielsweise IT-basierte Lösungen, Lade- und Mobilitätsinfrastruktur sowie weitere unterstützende Tätigkeiten, die teilweise zwar taxonomiefähig sind, jedoch nicht zum Kerngeschäft der Lufthansa Group im Bereich Luftverkehr zählen.

Analyse der Taxonomiekonformität

In einem ersten Schritt wurden die zu berichtenden Wirtschaftsaktivitäten anhand der jeweiligen technischen Bewertungskriterien daraufhin überprüft, ob sie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies trifft für die Wirtschaftsaktivitäten 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen und 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr zu.

Der Umfang, in dem die Wirtschaftsaktivität 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet, hängt auch vom Einsatz von Sustainable Aviation Fuel (SAF) ab. Bei der Bestimmung der Flugzeuge, die nur durch den Einsatz von SAF die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz erfüllen, wird die Konzernflotte herangezogen. Dabei sind neben der im Berichtsjahr eingesetzten SAF-Mengen insbesondere auch die im Geschäftsjahr verschrotteten sowie neu angeschafften Flugzeuge relevant, da Veränderungen in der Flottenzusammensetzung maßgeblich beeinflussen, welche Flugzeuge technische Bewertungskriterien erfüllen können.

Mit dem von der Lufthansa Group im Berichtsjahr für den Eigenverbrauch erworbenen SAF wird die Menge Flugkraftstoff mit einer rechnerischen elfprozentigen SAF-Beimischung (SAF-Blend) ermittelt. Anhand der tatsächlichen Treibstoffverbräuche je Flugzeug im Geschäftsjahr wurden die Flugzeuge identifiziert, die mit dem SAF-Blend hätten betrieben werden können und so die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz erfüllen.

Für die Wirtschaftsaktivität 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden ergibt sich unter Zugrundelegung der technischen Bewertungskriterien kein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz.

In einem weiteren Schritt wurde die Einhaltung der „do no significant harm“- (DNSH-)Kriterien zu den weiteren Umweltzielen für die Wirtschaftstätigkeiten 3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen und 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr analysiert. Für die Wirtschaftstätigkeit 3.21 wurde die Erfüllung dieser Kriterien im Wesentlichen auf Ebene der konsolidierten Produktionsstandorte von Lufthansa Technik überprüft, an denen Wartungs-, Reparatur- oder Überholungstätigkeiten an Flugzeugen oder Teilen hiervon, die den wesentlichen Beitrag erfüllen, vorgenommen werden. Für die Wirtschaftsaktivität 6.19 erfolgte die Überprüfung der DNSH-Kriterien im Wesentlichen durch die Airlines der Lufthansa Group beziehungsweise auf Konzernebene. Im Ergebnis wurde keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Wirtschaftsaktivitäten 3.21 und 6.19 hinsichtlich der Umweltziele 2–6 festgestellt.

Für die Wirtschaftsaktivität 7.7 erfolgte keine Überprüfung der DNSH-Kriterien, da bereits die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag nicht erfüllt wurden.

Bei der ebenfalls im Rahmen der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung notwendigen Prüfung der Einhaltung der Mindestschutzvorschriften bedient sich die Lufthansa Group etablierter Prozesse und Dokumentationen auf Konzernebene. Über Richtlinien und die damit verbundenen Prozesse und Überwachungsmaßnahmen stellt die Lufthansa Group sicher, dass die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte (einschließlich Arbeitsrechte), der Vermeidung von Bestechung und Korruption, Besteuerung und eines fairen Wettbewerbs vollumfänglich erfüllt werden. Die Gesellschaften sind angehalten, Prozesse und Überwachungsmaßnahmen umzusetzen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei den jeweiligen Gesellschaften. ↗ ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens.

Herleitung der Kennzahlen (KPI)

Entsprechend den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung wurde der Anteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx der identifizierten Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die gesamten Konzernaktivitäten ermittelt. Dabei sind die Umsatzerlöse definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Gesellschaften. Somit wurden Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und sonstige Beteiligungen nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich im ↗ Konzernanhang, Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Berechnung von CapEx erfolgt auf Bruttobasis, das heißt ohne Berücksichtigung von Neubewertungen oder planmäßigen beziehungsweise außerplanmäßigen Abschreibungen. CapEx umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte, einschließlich der im Rahmen von Asset oder Share Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die taxonomierelevanten CapEx wurden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Konten in Kombination mit den Anlageklassen ermittelt.

OpEx berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wie Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte.

Um eine Doppelzählung zwischen verschiedenen Wirtschaftsaktivitäten zu vermeiden, wurden mögliche Überschneidungsfelder identifiziert und analysiert.

3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen

Die Lufthansa Technik AG und die zur Lufthansa Technik-Gruppe gehörenden Beteiligungen erbringen luftfahrttechnische Leistungen im Bereich Herstellung, Wartung, Reparatur und Überholung von luftfahrttechnischen Geräten. ↗ Geschäftsfeld Technik.

Taxonomiefähige Umsatzerlöse aus dieser Wirtschaftsaktivität werden im Zusammenhang mit Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen sowie Ersatzteilverkäufen erzielt. Die daraus erzielten Umsätze in Höhe von 6.044 Mio. EUR entsprechen 15 % der gesamten Umsätze des Konzerns. ↗ T001 Kennzahlen Lufthansa Group.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die taxonomiefähigen Umsatzerlöse um 1.146 Mio. EUR aufgrund gestiegener Nachfrage nach Wartungs- und Reparaturleistungen sowie weiteren Produkten und Services von Lufthansa Technik. Der Anteil der taxonomiekonformen Umsätze betrug im Berichtsjahr 682 Mio. EUR und damit 2 % der gesamten Umsätze des Konzerns.

In den CapEx werden die Segmentinvestitionen im Geschäftsfeld Technik erfasst, die sich dieser Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen. Sie umfassen im Wesentlichen sowohl immaterielle Vermögensgegenstände als auch technische Anlagen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die CapEx umfassen ausschließlich CapEx (a) und betrugen mit 101 Mio. EUR 2 % der Investitionen der Lufthansa Group im Berichtsjahr. Damit stiegen die taxonomiefähigen CapEx aufgrund zunehmender Investitionstätigkeit um 4 Mio. EUR. Die taxonomiekonformen Investitionsauszahlungen betragen 8 Mio. EUR oder 0,2 % der Investitionen der Lufthansa Group.

OpEx-Aufwendungen nach der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung umfassen die direkten Aufwendungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte. Auf diese Wirtschaftsaktivität entfallen 60 Mio. EUR (Vorjahr: 53 Mio. EUR) und damit 2 % der gesamten Instandhaltungsaufwendungen im Konzern. Taxonomiekonforme OpEx für diese Wirtschaftsaktivität fielen in Höhe von 11 Mio. EUR an, was einem Anteil von unter 1 % an den gesamten OpEx des Konzerns entspricht.

Zur Bestimmung der taxonomiekonformen OpEx wird der Gesamtbetrag der OpEx-Aufwendungen entsprechend der Quote der potenziell taxonomiekonformen Umsätze vor Anwendung der globalen Ersatzrate gewichtet.

Im Vorjahr ergab die Taxonomiekonformitäts-Prüfung keinen taxonomiekonformen Anteil.

6.19 Personen- und Frachtluftverkehr

Diese Wirtschaftsaktivität umfasst die wesentlichen Geschäftstätigkeiten der Lufthansa Group, die sich auf die Geschäftsfelder Passagier-Airlines ↗ Geschäftsfeld Passagier-Airlines und Logistik ↗ Geschäftsfeld Logistik erstrecken.

Die für diese Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig erfassten Umsätze entsprechen den im Rahmen der Finanzberichterstattung ausgewiesenen Verkehrserlösen, die mit 32.325 Mio. EUR einen Anteil von 82 % an den gesamten Umsatzerlösen der Lufthansa Group haben. Die taxonomiekonformen Umsatzerlöse betragen 6.887 Mio. EUR oder 17 % der Gesamtumsatzerlöse. ↗ T001 Erlöse aus den Verkehrsleistungen

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die taxonomiefähigen Erlöse um 886 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund gestiegener Passagier- und Frachtmengen.

Die CapEx für diese Wirtschaftsaktivität umfassen ausschließlich CapEx (a) und beinhalten Ausgaben für Flugzeuge und Reservetriebwerke, Nutzungsrechte an Flugzeugen und Reservetriebwerken sowie Flugzeuge in Bau und Anzahlungen auf Flugzeug- und Reservetriebwerksbestellungen. Mit 4.666 Mio. EUR machen sie 86 % der Gesamtinvestitionen der Lufthansa Group aus. ↗ T116 Flugzeuge und Reservetriebwerke inklusive Nutzungsrechten.

Der Anstieg der Investitionsausgaben um 754 Mio. EUR resultiert aus der gestiegenen Anzahl neu bei den Airlines der Lufthansa Group in Dienst gestellter Flugzeuge. Die taxonomiekonformen Investitionsauszahlungen betragen 3.752 Mio. EUR oder 69 % der gesamten Investitionen.

Im Zusammenhang mit dieser Wirtschaftsaktivität umfassen die OpEx die direkten Aufwendungen zur Sicherstellung der laufenden Betriebsbereitschaft von Flugzeugen und Triebwerken der Lufthansa Group Airlines sowie die im Rahmen von Wet-Lease-Verträgen gezahlten Charterkosten. Soweit diese Leistungen nicht durch die Fluggesellschaften selbst, sondern durch Konzerngesellschaften erbracht werden, werden Konsolidierungseffekte bei der Ermittlung der OpEx berücksichtigt. Mit 3.588 Mio. EUR entfallen 92 % der gesamten OpEx der Lufthansa Group auf diese Wirtschaftsaktivität.

Taxonomiekonforme OpEx für diese Wirtschaftsaktivität fielen in Höhe von 1.274 Mio. EUR an, was einem Anteil von 33 % an den gesamten OpEx des Konzerns entspricht.

Im Vorjahr ergab die Taxonomiekonformitäts-Prüfung keinen taxonomiekonformen Anteil.

7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Mit dem Erwerb von und dem Eigentum an Gebäuden werden keine zu berichtenden Umsatzerlöse erzielt. Der Umfang dieser Wirtschaftsaktivität richtet sich ausschließlich an dem internen Bedarf aus.

Für die Ermittlung der taxonomiefähigen CapEx wurden alle unter dieser Wirtschaftsaktivität erfassten Gebäude sowie Nutzungsrechte an Gebäuden und Einbauten berücksichtigt. Diese CapEx sind gemäß der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung ausschließlich der Kategorie (c) zuzuordnen. Die CapEx wurden dahingehend überprüft, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden (Konformitätsprüfung). Im Ergebnis konnte keine Taxonomiekonformität festgestellt werden.

Die ausgewiesenen taxonomiefähigen CapEx betragen im Berichtsjahr 362 Mio. EUR und liegen damit um 160 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Ihr Anteil an den Gesamtinvestitionen der Lufthansa Group beträgt 7 %.

Im Berichtsjahr erhöhten sich die in den OpEx erfassten taxonomiefähigen Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr um 17 Mio. EUR auf 197 Mio. EUR. Deren Anteil beträgt damit 5 % der gesamten OpEx im Konzern.

T063 Anteil des Umsatzes, CapEx und OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2025 (zusammenfassende KPI)
Berichtsjahr 2025                              
            Aufschlüsselung nach Umweltzielen der taxonomiekonformen Tätigkeiten          
KPI Insgesamt Anteil taxonomiefähigen Tätigkeiten Taxonomiekonforme Tätigkeiten Anteil taxonomiekonformen Tätigkeiten Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt Anteil der ermöglichenden Tätigkeiten Anteil der Übergangstätigkeiten Nicht bewertete, nicht wesentliche Tätigkeit Taxonomiekonforme Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (2024) Anteil taxonomiekonformer Tätigkeiten im vorangegangenen Geschäftsjahr (2024)
  Mio. EUR in % Mio. EUR in % in % in % in % in % in % in % in % in % in % Mio. EUR in %
                                 
Umsatz 39.597 97 7.569 19 19 0 0 0 0 0 0 19 3 0 0
CapEx 5.453 94 3.760 69 69 0 0 0 0 0 0 69 6 0 0
OpEx 3.885 99 1.285 33 33 0 0 0 0 0 0 33 1 0 0
                               
 
T064 Umsatz-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Wirtschaftstätigkeit)
KPI: Umsatz                          
Berichtsjahr 2025                          
            Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten      
Wirtschaftstätigkeiten Code Taxonomiefähiger Umsatz (Anteil des taxonomie-fähigen Umsatzes) Taxonomiekonformer Umsatz (Geldwert des Umsatzes) Taxonomiekonformer Umsatz (Anteil des taxonomie-konformen Umsatzes) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt Ermöglichende Tätigkeiten Übergangstätigkeiten Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten
      in % Mio. EUR in % in % in % in % in % in % in %     in %
                             
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 15 682 2 2 0 0 0 0 0   T 13
Personen- und Frachtluftverkehr CCM 6.19 82 6.887 17 17 0 0 0 0 0   T 21
Summe der Konformität je Ziel       19 0 0 0 0 0      
Umsatz - Gesamtwert 97 7.569 19 19 0 0 0 0 0     20
 
T065 CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Wirtschaftstätigkeit)
KPI: CapEx                          
Berichtsjahr 2025                          
            Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten      
Wirtschaftstätigkeiten Code Taxonomiefähiger CapEx (Anteil des taxonomie-fähigen CapEx) Taxonomiekonformer CapEx (Geldwert des CapEx) Taxonomiekonformer CapEx (Anteil des taxonomie-konformen CapEx) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt Ermöglichende Tätigkeiten Übergangstätigkeiten Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten
      in % Mio. EUR in % in % in % in % in % in % in %     in %
                             
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 2 8 0,2 0,2 0 0 0 0 0   T 10
Personen- und Frachtluftverkehr CCM 6.19 86 3.752 69 69 0 0 0 0 0   T 80
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 7 - 0 0 0 0 0 0 0     0
Summe der Konformität je Ziel       69 0 0 0 0 0      
CapEx - Gesamtwert 94 3.760 69 69 0 0 0 0 0     73
 
T065 OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2025 (Aufgliederung nach Wirtschaftstätigkeit)
KPI: OpEx                          
Berichtsjahr 2025                          
            Umweltziel der taxonomiekonformen Tätigkeiten      
Wirtschaftstätigkeiten Code Taxonomiefähiger OpEx (Anteil des taxonomie-fähigen OpEx) Taxonomiekonformer OpEx (Geldwert des OpEx) Taxonomiekonformer OpEx (Anteil des taxonomie-konformen OpEx) Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt Ermöglichende Tätigkeiten Übergangstätigkeiten Taxonomiekonformer Anteil der taxonomiefähigen Tätigkeiten
      in % Mio. EUR in % in % in % in % in % in % in %     in %
                             
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 2 11 0,3 0,3 0 0 0 0 0   T 15
Personen- und Frachtluftverkehr CCM 6.19 92 1.274 33 33 0 0 0 0 0   T 36
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 5 - 0 0 0 0 0 0 0     0
Summe der Konformität je Ziel       33 0 0 0 0 0      
OpEx - Gesamtwert 99 1.285 33 33 0 0 0 0 0     34