Rechtliche und regulatorische Einflussfaktoren
Die Lufthansa Group unterliegt einer Vielzahl nationaler, europäischer und internationaler Vorschriften. Die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflussen sowohl die Kosten als auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Dies gilt insbesondere, wenn Regelungen nur in bestimmten Ländern oder Regionen greifen und so den Wettbewerb konkurrierender Airlines verzerren.
Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Gesetzgebung auf europäischer Ebene, insbesondere in der Klimaschutzpolitik und beim Verbraucherschutz. Auch geopolitische Risiken, Zollkonflikte und Luftraumsperrungen stellen Herausforderungen dar. Die Wirtschaftlichkeit von Flügen in und ab Deutschland wird durch die hohen staatlich induzierten Standortkosten besonders belastet. Dazu zählen die Luftverkehrsteuer sowie die Luftsicherheits- und Flugsicherungsgebühren.
EU-Klimaschutzregularien führen zu Wettbewerbsnachteilen
Die EU verfolgt mit ihrem „Fit for 55“-Programm das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Für den Luftverkehr sind drei Dossiers maßgeblich: die Verordnung über nachhaltige Flugkraftstoffe (ReFuelEU Aviation), die Reform des EU-Emissionshandels (EU-ETS) sowie der Vorschlag zur Einführung einer Kerosinsteuer (EU-Energiesteuerrichtlinie).
Seit Januar 2025 gilt in der EU eine verbindliche Beimischungsquote für nachhaltige Flugkraftstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Gemäß ReFuelEU Aviation steigt die Quote stufenweise von aktuell 2 % auf 70 % im Jahr 2050. Eine Unterquote für synthetische PtL-Flugkraftstoffe ist ab dem Jahr 2030 geplant und soll von 1,2 % auf 35 % im Jahr 2050 steigen. Nach Einschätzung der Lufthansa Group führt die Quote zu stark steigenden Kosten für europäische Fluggesellschaften und zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen im interkontinentalen Verkehr. Da sie nur für Flüge ab EU-Flughäfen gilt, müssen außereuropäische Fluggesellschaften mit Umsteigeflughäfen in der Nähe von Europa die SAF-Quote nur auf der Teilstrecke aus Europa zu ihrem Drehkreuz erfüllen. Zugleich bleibt die Verfügbarkeit von SAF mittelfristig begrenzt, die Preise sind weiterhin nicht wettbewerbsfähig. PtL-Kraftstoffe sind bisher nur in Labormengen verfügbar und bis zu zehnmal teurer als herkömmliches Kerosin.
Im EU-ETS wird die Gesamtzahl der CO2-Zertifikate schrittweise reduziert. Die bisherigen kostenlosen („freien“) Zuteilungen werden ab 2026 abgeschafft. Vor allem durch den Wegfall der freien Zuteilungen erhöhen sich die Kosten. Die Regelungen werden den Zubringerverkehr europäischer Airlines verteuern und bergen das Risiko, dass Langstreckenverbindungen verstärkt auf außereuropäische Drehkreuze verlagert werden. Um einen Anreiz für das Tanken von SAF zu schaffen, wurde beschlossen, zeitlich befristet ein begrenztes Kontingent an CO2-Zertifikaten als Ausgleich für die Mehrkosten von SAF zur Verfügung zu stellen. Hierdurch können jedoch weder die Mehrkosten in hinreichendem Maße ausgeglichen noch die notwendigen gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Fluggesellschaften außerhalb der EU erreicht werden. Zudem ist die Zuteilung von CO2-Zertifikaten so angelegt, dass einige EU-Netzwerkfluggesellschaften stärker von ihren SAF-Mehrkosten entlastet werden als andere. Dies sorgt für innereuropäische Wettbewerbsverzerrungen.
Die Einführung einer EU-weiten Mindestbesteuerung von Kerosin ist Gegenstand politischer Diskussionen. Zuletzt hat der EU-Rat die Steuerbefreiung für Kerosin bis 2035 verlängert. Die Einführung, die einen einstimmigen Beschluss des EU-Rats voraussetzt, würde das bestehende globale Wettbewerbsgefälle massiv verschärfen.
Aus Sicht der Lufthansa Group sind Nachbesserungen in der EU-Klimaschutzregulatorik zwingend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der in der EU beheimateten Airlines zu erhalten und die Verlagerung von Verkehren und Emissionen – den sogenannten „Carbon-Leakage-Effekt“ – zu vermeiden. Ziel muss es sein, Klimaschutzmaßnahmen so zu gestalten, dass sie wirksam und zugleich wettbewerbsneutral sind. ↗ Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung.
Verschärfungen in der Verbraucherpolitik können sich belastend auswirken
Derzeit wird auf europäischer Ebene über eine Reform der Fluggastrechte-Verordnung ((EG) Nr. 261/2004) verhandelt. Die Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission haben im Oktober 2025 begonnen. Zur Diskussion stehen einige rechtliche Verschärfungen, die für die Lufthansa Group sowie ihre Kundinnen und Kunden zu steigenden Kosten führen würden. Hierzu zählen insbesondere höhere Entschädigungsbeträge, zusätzliche kostenfreie Handgepäckstücke, zahlreiche Einschränkungen der Ausnahmetatbestände bei der Entschädigungspflicht sowie Vorgaben für das Entschädigungsprozedere. Umfassendere Handgepäckmengen würden zudem die Sicherheitskontrollen und Einsteigeprozesse verlangsamen und somit die operative Stabilität und Pünktlichkeit gefährden.
Standortkosten belasten die Konnektivität Deutschlands
Die staatlichen Standortkosten für den Luftverkehr ab Deutschland – die Luftverkehrsteuer sowie die Gebühren für Luftsicherheit und Flugsicherung – haben sich seit 2019 in Summe mehr als verdoppelt. Entsprechend hat die Lufthansa Group innerdeutsche Strecken aus wirtschaftlichen Gründen einstellen müssen. Diese Entwicklung belastet die Anbindung Deutschlands an den europäischen und globalen Luftverkehr erheblich.
In ihrem Entlastungspaket hat die Bundesregierung im November 2025 unter anderem beschlossen, die Erhöhung der Luftverkehrsteuer aus dem Jahr 2024 mit Wirkung zum 1. Juli 2026 zurückzunehmen und auch die Flugsicherungsgebühren zu senken. Aus Perspektive der Lufthansa Group sind die Beschlüsse ein erster wichtiger Schritt, um das aktuelle Angebotsniveau an deutschen Flughäfen zu halten.