Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Struktur der Aufsichtsratsvergütung

Die seit dem 1. Januar 2023 geltende Regelung für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats basiert auf einem Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Mai 2023. Die Vergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Die Aufsichtsratsvergütung trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. So werden der höhere zeitliche Aufwand des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes des Aufsichtsrats sowie die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen durch eine zusätzliche Vergütung angemessen berücksichtigt.

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Aufsichtsratsvergütung zu beschließen. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 9. Mai 2023 mit 98,27 % der Stimmen der Änderung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 14 der Satzung in der neuen Fassung zugestimmt und das der Aufsichtsratsvergütung zugrunde liegende System gebilligt und bestätigt.

Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung erhalten die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 100 Tsd. EUR. Der Vorsitzende erhält 300 Tsd. EUR, der stellvertretende Vorsitzende 150 Tsd. EUR. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses beziehungsweise des Präsidiums erhält zusätzlich 100 Tsd. EUR, sonstige Mitglieder des Prüfungsausschusses beziehungsweise des Präsidiums erhalten zusätzlich 50 Tsd. EUR. Vorsitzende anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich 50 Tsd. EUR, sonstige Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich 25 Tsd. EUR. Vergütungen für Ausschusstätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr mindestens einmal getagt hat. Die zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit ist dabei auf maximal zwei Ausschussvergütungen begrenzt, wobei in diesem Fall die beiden betragsmäßig höchsten Ausschussvergütungen berücksichtigt werden.

Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung verbundenen Tätigkeit in einem seiner Ausschüsse aus, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss bereits mindestens einmal getagt hat.

Die feste Vergütung sowie die Vergütung für die Ausschusstätigkeit werden mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Für das Geschäftsjahr 2025 erfolgte die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung im Januar 2026.

Im Geschäftsjahr 2025 gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 AktG

Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 gewährte und geschuldete Vergütung (Festvergütung sowie Vergütung für die Ausschusstätigkeit) beläuft sich insgesamt auf 2.975 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.975 Tsd. EUR).

Tabelle T219 zeigt die auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallenden Beträge. Bei der Festvergütung sowie der Vergütung für die Ausschusstätigkeit handelt es sich um für das jeweilige Geschäftsjahr geschuldete Vergütungen, da diese mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig werden.

T219 Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 AktG – Mitglieder des Aufsichtsrats
    20251) 20242)
  Festvergütung Vergütung für
Ausschusstätigkeit
AR-
Vergütung
gesamt
Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit AR-Vergütung gesamt
    in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. € in Tsd. € in % in Tsd. € in % in Tsd. €
Karl-Ludwig Kley 300 80,0 75 20,0 375 300 80,0 75 20,0 375
Christine Behle 150 85,7 25 14,3 175 150 85,7 25 14,3 175
Tim Busse 100 100,0 100 100 100,0 100
Erich Clementi 100 66,7 50 33,3 150 100 66,7 50 33,3 150
Thomas Enders (bis 06.05.2025) 34 56,7 26 43,3 60 100 57,1 75 42,9 175
Karl Gernandt 100 60,2 66 39,8 166 100 75,2 33 24,8 133
Sara Grubisic 100 80,0 25 20,0 125 100 80,0 25 20,0 125
Sara Hennicken (seit 07.05.2024) 100 75,2 33 24,8 133 65 100 65
Christian Hirsch 100 66,7 50 33,3 150 100 66,7 50 33,3 150
Alexis von Hoensbroech (seit 06.05.2025) 66 100,0 66
Jamila Jadran 100 100,0 100 100 100,0 100
Arne Christian Karstens 100 66,7 50 33,3 150 100 66,7 50 33,3 150
Michael Kerkloh (bis 07.05.2024) 35 67,3 17 32,7 52
Carsten Knobel 100 66,7 50 33,3 150 100 66,7 50 33,3 150
Holger Benjamin Koch 100 66,7 50 33,3 150 100 66,7 50 33,3 150
Harald Krüger 100 44,4 125 55,6 225 100 44,4 125 55,6 225
Marvin Reschinsky 100 80,0 25 20,0 125 100 80,0 25 20,0 125
Birgit Rohleder 100 100,0 100 100 100,0 100
Britta Seeger 100 100,0 100 100 100,0 100
Astrid Stange 100 100,0 100 100 100,0 100
Angela Titzrath 100 80,0 25 20,0 125 100 80,0 25 20,0 125
Klaus Winkler 100 66,7 50 33,3 150 100 66,7 50 33,3 150
Gesamt 2.250 75,6 725 24,4 2.975 2.250 75,6 725 24,4 2.975
                       
1) Gemäß § 162 AktG geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2025, ausbezahlt im Januar 2026.
2) Gemäß § 162 AktG geschuldete Vergütung für das Geschäftsjahr 2024, ausbezahlt im Januar 2025.

Die Beiträge für die Versicherungsprämie der Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen der Gruppenunfallversicherung der Deutschen Lufthansa AG beliefen sich auf insgesamt 2,6 Tsd. EUR (Vorjahr: 2,6 Tsd. EUR). Mitglieder des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG, die Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften wahrnehmen, erhielten für diese Tätigkeit im aktuellen Geschäftsjahr wie im Vorjahr keine Vergütung.