Sonstige Erläuterungen

45. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungskategorien

Zum aktuellen Stichtag lassen sich die finanziellen Vermögenswerte in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern:

T167 Finanzielle Vermögenswerte in der Bilanz
    31.12.2025 31.12.2024
in Mio. € Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Zum beizulegen-
den Zeitwert
über die GuV
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
mit Recycling
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
ohne Recycling
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil
einer Sicherungs-
beziehung sind
Gesamt Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Zum beizulegen-
den Zeitwert
über die GuV
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
mit Recycling
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
ohne Recycling
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil
einer Sicherungs-
beziehung sind
Gesamt
Übrige Beteiligungen 25 25 24 24
Langfristige Wertpapiere 7 15 22 7 14 21
davon Eigenkapitalinstrumente
davon Fremdkapitalinstrumente 7 15 22 7 14 21
Ausleihungen 281 281 253 253
Langfristige Forderungen1) 688 688 227 227
Langfristige derivative Finanzinstrumente 238 238 821 821
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige kurzfristige Forderungen 4.084 4.084 3.899 3.899
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente 2 338 340 6 798 804
Kurzfristige Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen 1.344 4.402 1.242 6.988 675 4.818 1.203 6.696
davon Eigenkapitalinstrumente 4.402 4.402 4.818 4.818
davon Fremdkapitalinstrumente 1.344 1.242 2.586 675 1.203 1.878
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-Äquivalente 1.160 1.160 1.790 1.790
Summe1) 7.564 4.444 1.242 576 13.826 6.851 4.862 1.203 1.619 14.535
                           
1) Vorjahreswert angepasst

In der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert über die GuV“ sind Derivate klassifiziert, die die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting nicht erfüllen und damit als freistehende Derivate bilanziert werden. Daneben enthält diese Kategorie Eigenkapitalinstrumente, bestehend aus Geldmarktfonds und Beteiligungen, für die das instrumentenspezifische Wahlrecht der erfolgsneutralen Bewertung zum Zeitwert ohne Recycling nicht ausgeübt wurde. Die Fremdkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Recycling designiert waren, betreffen Anleihepositionen im Rahmen der Liquiditätsanlage.

Finanzielle Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien

Die finanziellen Verbindlichkeiten lassen sich in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern, wobei in der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert über die GuV“ Derivate klassifiziert sind, die die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting nicht erfüllen und damit als freistehende Derivate bilanziert werden. Daneben wurde für die 2025 emittierte Wandelanleihe das instrumentenspezifische Wahlrecht ausgeübt, diese zum beizulegenden Zeitwert über die GuV zu designieren; er betrug zum Stichtag 614 Mio. EUR beträgt. Die gesamte Marktwertveränderung der Wandelanleihe mit einem Aufwand in Höhe von 14 Mio. EUR wurde dementsprechend aufgeteilt in einen kreditrisikoinduzierten Anteil von 4 Mio. EUR, der als Aufwand in den erfolgsneutralen Aufwendungen und Erträgen erfasst wird, und einen kursinduzierten Anteil von 10 Mio. EUR, der als Aufwand im Handelsergebnis erfasst wird.

T168 Finanzielle Verbindlichkeiten in der Bilanz
  31.12.2025 31.12.2024
in Mio. € Verbindlichkeiten
zum beizulegenden
Zeitwert über die GuV
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil einer
Sicherungsbeziehung
sind
Andere finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten Gesamt Verbindlichkeiten
zum beizulegenden
Zeitwert über die GuV
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil einer
Sicherungsbeziehung
sind
Andere finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten Gesamt
Finanzschulden (ohne IFRS-16-Leasingverbindlichkeiten) 614 10.454 11.068 600 10.737 11.337
Derivative Finanzinstrumente 1 1.204 1.205 2 602 604
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.375 4.375 4.472 4.472
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.793 1.793 1.570 1.570
Summe 615 1.204 16.622 18.441 602 602 16.779 17.983
                   

Das Nettoergebnis der verschiedenen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten setzt sich wie in Tabelle T169 dargestellt zusammen.

T169 Nettoergebnis für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien
    2025 2024
in Mio. € Zins-
aufwand
Zins-
ertrag
Abschrei-
bungen
Ergebnis aus
Bewertung und Veräußerungen
Währungs-
ergebnis
Netto-
ergebnis
Zins-
aufwand
Zins-
ertrag
Abschrei-
bungen
Ergebnis aus
Bewertung und Veräußerungen
Währungs-
ergebnis
Netto-
ergebnis
                         
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 7 ⁠-⁠11 ⁠-⁠161 ⁠-⁠165 7 ⁠-⁠26 24 5
Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (mit Recycling) ⁠-⁠2 33 5 ⁠-⁠4 32 ⁠-⁠3 31 25 1 54
Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling)
Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über die GuV 51 29 80 103 78 181
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten ⁠-⁠439 200 ⁠-⁠239 ⁠-⁠399 ⁠-⁠153 ⁠-⁠552
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert über die GuV ⁠-⁠9 ⁠-⁠16 ⁠-⁠25 ⁠-⁠12 43 31
Summe ⁠-⁠450 91 ⁠-⁠11 18 35 ⁠-⁠317 ⁠-⁠414 141 ⁠-⁠26 146 ⁠-⁠128 ⁠-⁠281
                           

Tabelle T170 enthält die Buch- und Marktwerte der einzelnen Klassen von Finanzschulden. Die angegebenen Marktwerte der Anleihen entsprechen deren Börsennotierungen (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie). Die Marktwerte für die übrigen Finanzschulden wurden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze für entsprechende Restlaufzeiten/Tilgungsstrukturen unter Zugrundelegung zugänglicher Marktinformationen (Bloomberg) ermittelt (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für die weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, langfristige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Kassenbestände wird der Buchwert als angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert angesehen.

T170 Finanzschulden
in Mio. € 31.12.2025 31.12.2024
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
           
Anleihen 6.736 6.719 6.969 6.915
Commercial Paper gegenüber Kreditinstituten
Schuldscheindarlehen 470 496 395 409
Kreditlinien 24 24 26 25
Flugzeugfinanzierungen 3.716 3.766 3.798 3.932
Übrige Finanzschulden 122 121 148 123
Summe 11.068 11.126 11.336 11.404
Leasingverbindlichkeiten 3.459 2.887
Summe 14.527   14.223  
           
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungsstufen

In den Tabellen T171 und T172 sind die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungsstufen gegliedert. Die Bewertungsstufen sind dabei folgendermaßen definiert:

  • Stufe 1: Auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden.
  • Stufe 2: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
  • Stufe 3: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Für die Geschäftsjahre 2025 und 2024 ergaben sich folgende Untergliederungen der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungsstufen:

T171 Fair-Value-Hierarchie von Vermögenswerten
  31.12.2025 31.12.2024
in Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
                 
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über die GuV 4.417 2 25 4.444 4.832 6 24 4.862
Als Handelsgeschäfte klassifizierte Finanzderivate 2 2 6 6
Wertpapiere 4.417 4.417 4.832 4.832
Beteiligungen 25 25 24 24
Derivative Finanzinstrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind 575 575 1.619 1.619
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 1.242 1.242 1.203 1.203
Eigenkapitalinstrumente
Fremdkapitalinstrumente 1.242 1.242 1.203 1.203
                 
Vermögenswerte gesamt 4.417 1.819 25 6.261 4.832 2.828 24 7.684
                   
T172 Fair-Value-Hierarchie von Verbindlichkeiten
  31.12.2025 31.12.2024
in Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
                 
Finanzielle Verbindlichkeiten zum Fair Value über die GuV ⁠-⁠614 ⁠-⁠614 ⁠-⁠600 ⁠-⁠600
Derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über die GuV ⁠-⁠1 ⁠-⁠1 ⁠-⁠2 ⁠-⁠2
Derivative Finanzinstrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind ⁠-⁠1.204 ⁠-⁠1.204 ⁠-⁠602 ⁠-⁠602
Verbindlichkeiten gesamt ⁠-⁠1.819 ⁠-⁠1.819 ⁠-⁠1.204 ⁠-⁠1.204
                   

Unter den Beteiligungen in Stufe 3, die zum Fair Value über die GuV ausgewiesen sind, befanden sich zum aktuellen Stichtag insgesamt 38 Einzelbeteiligungen (Vorjahr: 37), deren Anschaffungskosten aus Wesentlichkeitsgründen als bester Schätzwert für den Fair Value angesehen werden.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die nachfolgenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegen Globalverrechnungsverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

T173 Saldierung von finanziellen Vermögenswerten
    31.12.2025 31.12.2024
in Mio. € Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen 4.224 140 4.084 301 3.783 4.092 193 3.899 111 3.788
Derivative Finanzinstrumente – Aktiva 578 578 31 547 1.625 1.625 132 63 1.430
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-Äquivalente 1.160 1.160 1.160 1.790 1.790 1.790
Summe Aktiva 5.962 140 5.822 31 301 5.490 7.507 193 7.314 132 174 7.008
                           
T174 Saldierung von finanziellen Verbindlichkeiten
  31.12.2025 31.12.2024
in Mio. € Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.517 140 4.377 4.377 4.665 193 4.472 63 4.409
Derivative Finanzinstrumente – Passiva 1.205 1.205 31 301 873 604 604 132 111 361
Summe Passiva 5.722 140 5.582 31 301 5.250 5.269 193 5.076 132 174 4.770
                           
Grundsätze der Sicherungspolitik

Die Lufthansa Group ist als international tätiger Luftverkehrskonzern Wechselkurs-, Zins- und Treibstoffpreisänderungsrisiken sowie Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Finanzmanagement ist Bestandteil der Unternehmenspolitik.

Marktrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen Währungen, Zinsschwankungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie Preisschwankungen an den Märkten für Rohöl und Ölprodukte stellen die wesentlichen Markt- beziehungsweise Preisrisiken für die Lufthansa Group dar. Die Sicherungspolitik zur Eingrenzung dieser Risiken wird vom Vorstand vorgegeben und ist in konzerninternen Richtlinien dokumentiert. Sie sieht auch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen.

Währungsrisiko

Im Hinblick auf Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft befindet sich die Lufthansa Group beim US-Dollar aufgrund der dollarabhängigen Treibstoffzahlungen in einer Nettozahlerposition. In den übrigen Währungen liegen grundsätzlich Nettoüberschüsse vor. Dies gilt insbesondere für den chinesischen Renminbi, das britische Pfund, den japanischen Yen und die indische Rupie. Abhängig von der Marktliquidität werden Währungsrisiken aus dem geplanten operativen Exposure in der Regel schrittweise über einen Zeitraum von 24 Monaten mittels Termingeschäften gesichert, die bilanziell als Cashflow Hedge abgebildet werden. Die Sicherungen zum Ende des Geschäftsjahres 2025 zeigen im operativen Geschäft für die nächsten 24 Monate die in Tabelle T175 dargestellten Werte.

T175 Währungssicherungen, Stand 2025
in Mio.  USD CNY JPY GBP INR
Sicherungen (Währung) 2.984 ⁠-⁠2.973 ⁠-⁠42.225 ⁠-⁠309 ⁠-⁠18.987
Sicherungskurs 1,15 8,03 164,49 0,88 104,55
             

Währungsrisiken aus Flugzeuginvestitionen werden in der Regel zu einem festgelegten Anteil unmittelbar nach Vertragsabschluss gesichert. Der Sicherungsgrad wird überprüft und gegebenenfalls erhöht, wenn während der Vertragslaufzeit der Kalkulationskurs des Investitionsvorhabens deutlich über- oder unterschritten wird. In den letzten 24 Monaten vor Zahlung wird der Sicherungsgrad in halbjährlichen Schritten erhöht, sodass er am Ende 90 % entspricht. Die bilanzielle Abbildung dieser Investitionssicherungen erfolgt damit ebenfalls als Cashflow Hedge. Flugzeuginvestitionen werden in US-Dollar getätigt und, abhängig von der funktionalen Währung der beziehenden Konzerngesellschaft, entweder in Euro oder in Schweizer Franken gesichert, wobei es zum Stichtag kein Exposure in Schweizer Franken gab.

Tabelle T176 zeigt die US-Dollar-Sicherungen für Investitionen am Jahresende 2025.

T176 USD-Investitionssicherungen, gesichert in EUR
in Mio.  2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032
Sicherungen (USD) 3.730 3.773 1.503 1.237 1.030 367 44
Sicherungskurs EUR/USD 1,19 1,19 1,17 1,18 1,17 1,20 1,21
                 

Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T177 zeigt, wie sich Ergebnis und Eigenkapital sich verändert hätten, wenn die Währungen, die als Preisrisikovariablen identifiziert wurden, aus Sicht des Bilanzstichtags anders ausgefallen wären.

T177 Sensitivitätsanalyse nach Währungen
    Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern1) Auswirkungen auf das Eigenkapital1)
in Mio. € Abweichung um +10 % Abweichung um ⁠-⁠10 % Abweichung um +10 % Abweichung um ⁠-⁠10 %
USD ⁠-⁠384 259 967 ⁠-⁠791
JPY ⁠-⁠33 27 ⁠-⁠19 16
CHF ⁠-⁠56 49 ⁠-⁠1 0
GBP 2 4 ⁠-⁠29 23
CNY 3 ⁠-⁠2 ⁠-⁠30 24
INR 3 ⁠-⁠2 ⁠-⁠15 12
           
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital.
Zinsrisiko

Die Lufthansa Group verfolgt das Ziel, Zinsrisiken durch eine ausgewogene Mischung aus fest und variabel verzinsten Finanzinstrumenten zu steuern, um Zinsschwankungen zu begrenzen und das Zinsergebnis zu optimieren. Zur Steuerung des Zinsrisikos werden zinsbezogene Derivate, einschließlich Cross-Currency-Zinsswaps, eingesetzt, um das Portfolio aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu ergänzen. Dabei wird angestrebt, Finanzverbindlichkeiten vorrangig in der funktionalen Währung der Lufthansa Group zu verzinsen. Die Festlegung des Verhältnisses zwischen fester und variabler Verzinsung der Nettoverschuldung erfolgt durch ein zuständiges Finanzgremium.

Die Tabellen T178 und T179 beschreiben die Float/Fix-Ratio der langfristigen Geldaufnahmen aus Sicht des Geschäftsjahresendes 2025 nach Berücksichtigung von Zinssicherungsgeschäften sowie die Verteilung der Nominalvolumina der Zinssicherungen.

T178 Zinsexposure nach Zinssicherungen
in Mio. € 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Fix 6.346 4.315 3.243 2.325 1.810 317 305 129 131 134 71
Variabel 4.924 4.893 4.519 3.622 2.974 2.297 1.299 606 534 460 315
Float/Fix-Ratio 44 % 53 % 58 % 61 % 62 % 88 % 81 % 82 % 80 % 77 % 82 %
                         
T179 Nominalvolumen der Zinssicherungsgeschäfte
in Mio. € 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
Fix ⁠-⁠2.893 ⁠-⁠3.090 ⁠-⁠2.890 ⁠-⁠2.173 ⁠-⁠1.788 ⁠-⁠1.499 ⁠-⁠733 ⁠-⁠164 ⁠-⁠166 ⁠-⁠168 ⁠-⁠171
Variabel 3.147 3.318 3.096 2.343 1.893 1.573 776 176 178 180 182
                         

Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T180 zeigt, wie Ergebnis und Eigenkapital sich verändert hätten, wenn das als Preisrisikovariable identifizierte Zinsniveau aus Sicht des Bilanzstichtags anders ausgefallen wäre. Wegen des aktuell volatilen Zinsniveaus wird eine symmetrische Sensitivierung um 100 Basispunkte angesetzt. Dabei sind freistehende Zinsderivate sowie Zinsderivate im Cashflow Hedge Accounting einbezogen worden, da sich Zinsderivate im Fair Value Hedge Accounting mit den Bewegungen der entsprechenden Grundgeschäfte im Ergebnis ausgleichen.

T180 Sensitivitätsanalyse nach Zinsniveau
in Mio. € Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern1) Auswirkungen auf das Eigenkapital1)
Zinsniveau + 100 Basispunkte ⁠-⁠39 ⁠-⁠14
Zinsniveau ⁠-⁠ ⁠100 Basispunkte 40 16
       
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital.
Treibstoffpreisrisiko

Im Geschäftsjahr 2025 betrug der Anteil der Treibstoffaufwendungen an den betrieblichen Aufwendungen der Lufthansa Group 17,8 % (Vorjahr: 19,9 %). Starke Veränderungen der Treibstoffpreise können daher das Ergebnis der Lufthansa Group erheblich beeinflussen.

Zur Begrenzung des Treibstoffpreisrisikos werden Rohöl- sowie Gasoil-Preissicherungsgeschäfte abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt hierbei eine kontinuierliche monatliche Absicherung des Exposures für bis zu 24 Monate in Bandbreitenoptionen. Parallel können Terminsicherungen der Preisdifferenz zwischen Kerosin und Rohöl beziehungsweise Gasoil und Rohöl abgeschlossen werden. Zur Wahrnehmung von Marktgegebenheiten kann über eine Vorstandsentscheidung der Sicherungszeitraum verlängert und das monatliche Sicherungsvolumen erhöht werden. Der angestrebte Zielsicherungsgrad zum 31. Dezember 2025 liegt bei 85 %.

Tabelle T181 stellt die Treibstoffsicherungen am Geschäftsjahresende dar.

T181 Treibstoffsicherungen
    2026 2027
Sicherungen Tsd. t 7.446 2.948
Sicherungskurs USD/bbl 83,48 79,37
         

Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T182 zeigt, wie sich das Eigenkapital durch die reine Marktwertänderung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsgeschäfte verändert hätte, wenn der als Risikovariable identifizierte Treibstoffpreis zum Stichtag anders ausgefallen wäre. Da sich Marktwertänderungen der Instrumente durch die Anwendung der Hedge-Accounting-Regelungen nur erfolgsneutral im Eigenkapital auswirken, entsteht aus der reinen Treibstoffpreisänderung der Hedges kein Ergebniseffekt.

T182 Sensitivitätsanalyse des Treibstoffpreises
in Mio. € Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern1) Auswirkungen auf das Eigenkapital1)
Treibstoffpreis    
+ 10 % 219
⁠–⁠ ⁠10 % ⁠-⁠203
       
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital.
Marktwerte der zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente

Zur Absicherung der Wechselkurs-, Zins- und Treibstoffpreisrisiken bestehen zum Bilanzstichtag Sicherungsgeschäfte, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind und die sich im Geschäftsjahr wie in Tabelle T183 veranschaulicht verändert haben.

T183 Zu sicherungszwecken eingesetzte derivate Finanzinstrumente 31.12.2025
in Mio. € Positive
Markt-
werte
Negative
Markt-
werte
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment auf Grund-geschäfte OCI –
Cashflow
Hedge
Rücklage
OCI –
Cost of
Hedging
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- designiertes Risiko
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- nicht designiertes Risiko
                   
Absicherung von Zeitwerten                  
Zinssicherung – Zinsswaps 22 ⁠–⁠ ⁠300 ⁠–⁠ ⁠193 181 ⁠–⁠ ⁠12
Absicherung von Cashflows                  
Treibstoffpreissicherung – Optionen 30 ⁠–⁠ ⁠124 ⁠–⁠ ⁠73 32 ⁠–⁠ ⁠73 23 9
Devisensicherung – Termingeschäfte 520 ⁠–⁠ ⁠691 ⁠–⁠ ⁠1.386 190 ⁠–⁠ ⁠1.380 179 ⁠–⁠ ⁠4 10
Zinssicherung – Zinsswaps 3 ⁠–⁠ ⁠90 ⁠–⁠ ⁠124 ⁠–⁠ ⁠121 ⁠–⁠ ⁠3
Gesamt 575 ⁠–⁠ ⁠1.205 ⁠–⁠ ⁠1.776 222 181 ⁠–⁠ ⁠1.574 202 ⁠–⁠ ⁠19 19
davon kurzfristig 339 ⁠–⁠ ⁠462              
                     
T183 Zu sicherungszwecken eingesetzte derivate Finanzinstrumente 31.12.2024
in Mio. € Positive
Markt-
werte
Negative
Markt-
werte
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment auf Grund-geschäfte OCI –
Cashflow
Hedge
Rücklage
OCI –
Cost of
Hedging
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- designiertes Risiko
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- nicht designiertes Risiko
                   
Absicherung von Zeitwerten                  
Zinssicherung – Zinsswaps 90 ⁠–⁠ ⁠167 106 ⁠–⁠ ⁠108 ⁠–⁠ ⁠2 0
Absicherung von Cashflows                  
Treibstoffpreissicherung – Optionen 78 ⁠–⁠ ⁠50 ⁠–⁠ ⁠39 ⁠–⁠ ⁠33 ⁠–⁠ ⁠35 ⁠–⁠ ⁠37 ⁠–⁠ ⁠4 4
Devisensicherung – Termingeschäfte 1.386 ⁠–⁠ ⁠361 733 ⁠–⁠ ⁠100 743 ⁠–⁠ ⁠54 ⁠–⁠ ⁠9 ⁠-⁠46
Zinssicherung – Zinsswaps 65 ⁠–⁠ ⁠24 26 29 ⁠–⁠ ⁠3 0
Gesamt 1.619 ⁠–⁠ ⁠602 826 ⁠–⁠ ⁠133 ⁠–⁠ ⁠108 737 ⁠–⁠ ⁠91 ⁠–⁠ ⁠18 ⁠-⁠42
davon kurzfristig 799 ⁠–⁠ ⁠271              
                     

Die angegebenen Marktwerte der Finanzderivate entsprechen jeweils dem Preis, zu dem eine unabhängige Dritte/ein unabhängiger Dritter die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Finanzinstrument übernehmen würde. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsderivate entsprechen dem jeweiligen Marktwert, der durch geeignete finanzmathematische Verfahren, wie durch Diskontierung erwarteter künftiger Cashflows, bestimmt wird. Die Diskontierung berücksichtigt marktübliche Zinsen und die Restlaufzeiten der jeweiligen Instrumente. Devisentermingeschäfte und Zinsswaps werden einzeln mit ihren jeweiligen Terminkursen bewertet und auf Basis der entsprechenden Zinskurve auf den Stichtag diskontiert. Die Marktpreise von Optionen, die im Rahmen der Treibstoffpreissicherung verwendet werden, werden über anerkannte Optionspreismodelle ermittelt.

Zinssicherungsgeschäfte werden bei der Lufthansa Group, in Abhängigkeit des gesicherten Exposures, sowohl in Fair Value Hedges als auch in Cashflow Hedges designiert und bilanziell abgebildet. Zinsswaps werden dabei als Ganzes in einer Hedge-Beziehung designiert, ohne Trennung beziehungsweise Abspaltung einzelner Komponenten. Ineffektivitäten resultieren in diesen Sicherungsbeziehungen vor allem aus abweichenden Eckdaten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie dem Basis-Spread in Cross-Currency-Swaps. Ineffektivitäten aus Fair Value Hedges und Cashflow Hedges werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten erfasst und ausgewiesen.

Im Bereich der Treibstoffpreissicherungen sind abgeschlossene Derivate zur Absicherung künftiger Kerosineinkäufe in Cashflow Hedges designiert. Hierbei wendet die Lufthansa Group den Komponentenansatz nach IFRS 9 an, mit Rohöl/Gasoil, basierend auf der Sorte Brent ICE/Gasoil ICE, als designierter Risikokomponente im Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft wird durch einen weltweiten Rohölmix/Gasoilmix abgebildet. Das Basisrisiko zwischen einzelnen Rohölkomponenten/Gasoilkomponenten im Sicherungsgeschäft und dem Rohölmix/Gasoilmix im Grundgeschäft wird durch ein quartalsweises mengenmäßiges Rebalancing des Grundgeschäfts reduziert. Die Rebalancingfaktoren zur Anpassung des Grundgeschäfts lagen für Rohöl/Gasoil in den Quartalen 2025 bei 1,008/0,993 (Q1), 1,008/0,993 (Q2), 1,007/0,991 (Q3) und 1,006/0,990 (Q4). Die Lufthansa Group setzt für Treibstoffpreissicherungen in der Regel Optionen beziehungsweise Optionskombinationen ein. Dabei ist der innere Wert der Optionen als Sicherungsinstrument im Hedge designiert, sodass effektive Wertänderungen aus den inneren Werten in der Cashflow-Hedge-Rücklage im OCI erfasst werden. Der Zeitwert einer Option ist nicht als Sicherungsinstrument designiert und effektive Zeitwertänderungen werden dementsprechend als Cost of Hedging bilanziert. Ineffektivitäten im Treibstoff-Hedge resultieren aus dem Basisrisiko zwischen Rohölkomponente/Gasoilkomponente und Rohölmix/Gasoilmix im Komponentenansatz. Ineffektivitäten werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten erfasst und ausgewiesen.

Im Bereich der Devisensicherung mit Termingeschäften, die in Cashflow Hedges designiert sind, wendet die Lufthansa Group die Spot-to-Spot-Methode an. Dabei wird die Spot-Komponente eines Termingeschäfts als Sicherungsinstrument designiert und effektive Wertänderungen werden in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst. Die weiteren, effektiven Komponenten eines Termingeschäfts, die Terminkomponente und der Basis-Spread, werden den Vorgaben des Cost of Hedging folgend in einer separaten OCI-Komponente dargestellt. Ineffektivitäten aus den Sicherungsbeziehungen resultieren aus zeitlichen Verschiebungen der geplanten Flugzeugkäufe. Ineffektivitäten werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten ausgewiesen (↗ Erläuterung 13).

Die Wertänderungen von im Hedge Accounting designierten Grundgeschäften werden bei der Lufthansa Group mit der hypothetischen Derivate-Methode ermittelt.

T184 In Sicherungsbeziehungen designierte Grundgeschäfte
  2025 2024
in Mio. € Buchwert Verbindlichkeit Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment aus Fair Value Hedges auf Grundgeschäfte – kumuliert Buchwert Verbindlichkeit Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment aus Fair Value Hedges auf Grundgeschäfte – kumuliert
                 
Absicherung von Zeitwerten                
Zinssicherung – Zinsswaps ⁠-⁠4.209 181 339 ⁠-⁠4.247 ⁠-⁠108 70
Absicherung von Cashflows                
Treibstoffpreissicherung – Optionen 73 ⁠-⁠23 35 37
Devisensicherung – Termingeschäfte 1.480 ⁠-⁠346 ⁠-⁠818 44
Zinssicherung – Zinsswaps 126 ⁠-⁠29
Gesamt ⁠-⁠4.209 1.860 ⁠-⁠369 339 ⁠-⁠4.247 ⁠-⁠920 81 70
                   
T185 Eigenkapitalüberleitungsrechnung für Cashflow Hedges
  2025 2024
in Mio. € Stand 01.01.2025 Gewinne oder Verluste aus effektiven Sicherungs-beziehungen Umgliederung in den Gewinn oder Verlust Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Vorräten Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Flugzeugen Stand 31.12.2025 Stand 01.01.2024 Gewinne oder Verluste aus effektiven Sicherungs-beziehungen Umgliederung in den Gewinn oder Verlust Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Vorräten Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Flugzeugen Stand 31.12.2024
                         
OCI – Cashflow Hedge-Rücklage 1.278 ⁠-⁠1.433 52 48 ⁠-⁠86 ⁠-⁠141 486 1.040 ⁠-⁠6 ⁠-⁠98 ⁠-⁠144 1.278
Treibstoffpreissicherung – Optionen ⁠-⁠18 ⁠-⁠121 48 ⁠-⁠91 16 64 ⁠-⁠98 ⁠-⁠18
Devisensicherung – Termingeschäfte 1.314 ⁠-⁠1.337 52 ⁠-⁠86 ⁠-⁠57 475 989 ⁠-⁠6 ⁠-⁠144 1.314
Zinssicherung – Zinsswaps ⁠-⁠18 25 7 ⁠-⁠5 ⁠-⁠13 ⁠-⁠18
OCI - Cost of Hedging 299 30 ⁠-⁠25 210 ⁠-⁠20 494 378 ⁠-⁠79 299
Treibstoffpreissicherung – Optionen ⁠-⁠208 ⁠-⁠194 210 ⁠-⁠192 ⁠-⁠183 ⁠-⁠25 ⁠-⁠208
Devisensicherung – Termingeschäfte 507 224 ⁠-⁠25 ⁠-⁠20 686 561 ⁠-⁠54 507
Gesamt 1.577 ⁠-⁠1.403 27 258 ⁠-⁠106 353 864 961 ⁠-⁠6 ⁠-⁠98 ⁠-⁠144 1.577
                           

Die derivativen Finanzinstrumente, die nicht die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting erfüllen, werden zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet. In der Regel stehen diese Derivate ursprünglich zwar in einem ökonomischen Sicherungszusammenhang mit einem Exposure, das Exposure ist aber entweder für Hedge-Accounting-Zwecke nicht bewertbar oder es ist weggefallen.

Die beizulegenden Zeitwerte werden ausschließlich mithilfe anerkannter finanzmathematischer Methoden unter Verwendung öffentlich zugänglicher Marktinformationen ermittelt.

Die Marktwertentwicklung der Derivate, die nicht als wirksame Sicherungsgeschäfte nach IFRS 9 qualifiziert werden konnten, ist der Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise der Übersicht der übrigen Finanzposten (↗ Erläuterung 13) zu entnehmen.

Liquiditätsrisiko

Komplexe Finanzplanungssysteme sichern die frühzeitige Erkennung der künftigen Liquiditätssituation. Auf Basis der Ergebnisse der Konzernstrategie- und Konzernplanungsprozesse erfolgt eine monatliche rollierende und grundsätzlich währungsdifferenzierte Liquiditätsplanung mit einem Planungshorizont von 24 Monaten. Diese Planung bietet ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschafts- und Währungsebene.

Die Lufthansa Group verfügte zum 31. Dezember 2025 über freie Kreditlinien in Höhe von 2.567 Mio. EUR (Vorjahr: 2.549 Mio. EUR).

Zur Vermeidung möglicher Liquiditätsbeschränkungen, die sich aus exogenen Entwicklungen ergeben könnten, nutzt der Konzern spezifische und übergreifende Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und -steuerung. Unter anderem wird ein Monitoring auf Basis detaillierter rollierender kurzfristiger Cash-Planungen durchgeführt, um die Liquidität effektiv zu steuern und die Mittel für den jeweils aktuellen Finanzierungsbedarf ausreichend nachzuhalten. Zudem werden die speziellen Liquiditätsrisiken aus Rückerstattungen aufgrund von Flugannullierungen analysiert und gesteuert. Daneben wird die Steuerung der Liquidität in Verbindung mit dem aktuellen Bedarf an Waren und Dienstleistungen aus Bestellungen vorgenommen. Des Weiteren liegt eine konzernweite Transparenz inklusive Frühwarnsystem und Maßnahmenkaskade bei offenen Forderungen vor und es gelten scharfe Genehmigungsanforderungen im Bestellprozess.

Eine Laufzeitenanalyse für die finanziellen Verbindlichkeiten sowie die derivativen Finanzinstrumente, basierend auf undiskontierten Bruttozahlungsströmen inklusive zugehöriger Zinszahlungen, zeigt die folgenden zu erwartenden Zahlungszu- und -abflüsse vom Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 aus betrachtet. Aufgrund der eingesetzten Sicherungsgeschäfte bestehen zum überwiegenden Teil unmittelbare Zusammenhänge zwischen den dargestellten Zahlungsmittelzuflüssen und -abflüssen der derivativen Finanzinstrumente.

T186 Laufzeitenanalyse von Verbindlichkeiten aus derivaten Finanzinstrumenten
in Mio. € Aus Treibstoffderivaten Mittelzufluss aus Bruttoausgleich für Zins- und Devisenderivate Mittelabfluss aus Bruttoausgleich für Zins- und Devisenderivate Netto
         
Im 1. Quartal ⁠-⁠33 2.796 ⁠-⁠2.909 ⁠-⁠146
Bis 1 Jahr 1) ⁠-⁠56 5.607 ⁠-⁠5.818 ⁠-⁠267
1–5 Jahre ⁠-⁠2 9.466 ⁠-⁠9.859 ⁠-⁠395
Später 1.177 ⁠-⁠1.258 ⁠-⁠81
           
1) Ohne Zahlungen des ersten Quartals.
T187 Laufzeitenanalyse von Verbindlichkeiten aus nicht derivaten Finanzinstrumenten
in Mio. € Abflüsse
   
Im 1. Quartal ⁠-⁠5.991
Bis 1 Jahr 1) ⁠-⁠3.233
1–5 Jahre ⁠-⁠7.325
Später ⁠-⁠2.785
     
1) Ohne Zahlungen des ersten Quartals.
Kreditrisiko

Der Verkauf von Passage- und Frachtdokumenten wird größtenteils über Agenturen abgewickelt. Diese Agenturen sind überwiegend länderspezifischen Clearingsystemen für die Abrechnung von Passage- beziehungsweise Frachtverkäufen angeschlossen. Die Bonität der Agenturen wird von den jeweiligen Clearingstellen überprüft. Das Kreditrisiko bei Verkaufsagenten ist aufgrund der breiten Streuung weltweit relativ gering. Zur weiteren Reduzierung der Kreditrisiken gegenüber den Agenturen beobachtet die Lufthansa Group das Zahlungsverhalten und versucht – wo möglich und begleitet von der International Air Transport Association (IATA) – Verkürzungen der Zahlungsziele zu erreichen.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Luftverkehrsgesellschaften werden auf bilateraler Basis oder mittels Verrechnung über ein Clearing-Haus der IATA beglichen, soweit die einer Leistung zugrunde liegenden Verträge nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen. Die grundsätzliche Verrechnung mittels Saldierung aller Forderungen und Verbindlichkeiten in wöchentlichen Intervallen führt zu einer deutlichen Reduzierung des Ausfallrisikos. Zusätzlich besteht eine Vertrauensschadensversicherung, die Teilrisiken innerhalb einer bestimmten Bandbreite abdeckt. Im Einzelfall wird im jeweiligen Leistungsvertrag bei sonstigen Geschäften eine gesonderte Sicherheit gefordert. Für alle übrigen Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Vermeidung von Zahlungsausfällen in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Kreditrisiken aus dem MRO-Geschäft werden mittels eines eigenständigen Kreditrisikomanagement-Systems überwacht und gesteuert. Dies umfasst sowohl die Ermittlung, Vergabe und Überwachung von kundenspezifischen Kreditlimits als auch die tägliche Überwachung von Zahlungseingängen und überfälligen Forderungen.

Kontrahentenrisiken im Zusammenhang mit Kreditkartengesellschaften werden eng überwacht, Zahlungseingänge werden täglich überprüft. Zur weiteren Risikominimierung erfolgt permanent eine Analyse einer möglichen weiteren Reduzierung der Zahlungsziele mit einzelnen Abrechnungspartnern. Neben dem Forderungsmonitoring auf Gesellschafts- beziehungsweise Geschäftsfeldebene besteht ein konzernweites Kontrahentenmonitoring mit individuell zugeordneten Limits, um konzernübergreifende, sich akkumulierende Risiken im Portfolio zu erkennen und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das maximale Kreditrisiko von finanziellen Vermögenswerten aus einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern entspricht grundsätzlich dem bilanzierten Buchwert.

Neben zu bildenden Einzelwertberichtigungen für Forderungen im Fall eines Ausfallereignisses ist unter IFRS 9 ebenfalls eine Risikovorsorge für erwartete Verluste zu erfassen. Die Lufthansa Group unterliegt im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen externen Kreditrisiken, für die nach IFRS 9 neben Einzelwertberichtigungen bereits erwartete Verluste berücksichtigt werden. Hierbei wird für den Teil des Forderungsportfolios, der externen Kreditrisiken unterliegt, das vereinfachte Wertminderungsmodell mittels einer Wertminderungsmatrix angewendet. Das Portfolio wird dabei nach Debitorengruppen, Regionen und Überfälligkeiten geclustert. Basierend auf historisch beobachtbaren Ausfallereignissen im Forderungsportfolio der Lufthansa Group wird eine Ausfallmatrix berechnet, die um zukunftsorientierte, öffentlich verfügbare Insolvenzprognosen ergänzt wird. Diese Wertminderungsmatrix findet Anwendung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ein externes Kreditrisiko aufweisen. Hierbei werden Forderungen gegenüber Kreditkartenanbietern aufgrund ihrer sehr geringen Ausfallwahrscheinlichkeit exkludiert. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im MRO-Segment wird ebenfalls eine Wertminderungsmatrix angewendet. Hierzu wird das Kundenportfolio in vier Risikoklassen mit geringem, mittlerem, hohem und sehr hohem Ausfallrisiko aufgeteilt. Die kontrahentenspezifische Zuordnung erfolgt hierbei anhand des MRO-segmenteigenen Kreditrisikomanagementsystems, das sowohl Fundamentaldaten und Marktinformationen als auch das Zahlungsverhalten nutzt. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden aus historisch beobachtbaren Ausfallereignissen sowie aktuellen Marktinformationen abgeleitet. Zur Verfügung stehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Lufthansa Group wendet eine Ausfalldefinition von 90 Tagen Überfälligkeit einer Forderung an, die im Ausfallereignis grundsätzlich zu 100 % einzelwertberichtigt wird, wovon jedoch in begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf.

Die Tabelle T188 stellt den Bestand der Einzelwertberichtigungen und der Wertberichtigung durch erwartete Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie deren Veränderung dar. Daneben werden die Bruttobuchwerte der Forderungen mit erwarteten Verlusten sowie die Bruttobuchwerte der Forderungen mit Einzelwertberichtigung ausgewiesen.

T188 Risikovorsorgespiegel 2025
in Mio. € Anfangsbestand Risikovorsorge zum 01.01.2025 Ergebniswirksame Zuführung Ergebniswirksame Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Risikovorsorge zum 31.12.2025 Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01.01.2025 Endbestand Bruttobuchwert zum 31.12.2025
                 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(vereinfachter Ansatz)
267 74 ⁠-⁠26 0 315 1.919 1.982
davon aus erwarteten Verlusten 35 1 ⁠-⁠2 0 34 1.692 1.581
davon aus Einzelwertberichtigungen 232 73 ⁠-⁠24 0 281 227 401
T188 Risikovorsorgespiegel 2024
in Mio. € Anfangsbestand Risikovorsorge zum 01.01.2024 Ergebniswirksame Zuführung Ergebniswirksame Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Risikovorsorge zum 31.12.2024 Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01.01.2024 Endbestand Bruttobuchwert zum 31.12.2024
                 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(vereinfachter Ansatz)
334 35 ⁠-⁠22 ⁠-⁠80 267 1.934 1.919
davon aus erwarteten Verlusten 34 6 ⁠-⁠5 0 35 1.654 1.692
davon aus Einzelwertberichtigungen 300 29 ⁠-⁠17 ⁠-⁠80 232 280 227
                 

Im Rahmen der Wertminderungsmatrix für den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodells wendet die Lufthansa Group im Geschäftsjahr die in Tabelle T189 dargestellten Ausfallquoten pro Überfälligkeitsband an.

T189 Wertminderungsmatrix für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
      2025 2024
    nicht überfällig 1–30 Tage überfällig 31–60 Tage überfällig 61–90 Tage überfällig mehr als 90 Tage überfällig Summe nicht überfällig 1–30 Tage überfällig 31–60 Tage überfällig 61–90 Tage überfällig mehr als 90 Tage überfällig Summe
                           
Ausfallquote % 1,4 2,0 3,9 3,9 17,5 1,5 1,0 2,5 3,5 14,9
Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Mio. € 1.203 270 35 11 53 1.572 1.369 215 21 10 77 1.692
Erwarteter Verlust Mio. € 17 5 1 9 32 20 3 1 11 35
                             

Die Wertpapiere, die Fremdkapitaltitel sind, weisen die in Tabelle T190 ausgewiesenen Ratings (Standard & Poor’s) auf.

T190 Ratings der Wertpapiere – Fremdkapital
in Mio. €  
   
AAA 180
AA+ 6
AA 17
AA– 100
A+ 128
A 200
A– 277
BBB+ 137
BBB 135
Unter BBB bzw. kein Rating 77
Gesamt 1.257
     

Das Kreditrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren, die erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Das maximale Kreditrisiko aus diesen Instrumenten entspricht dem bilanzierten Buchwert. Das Kontrahentenausfallrisiko aus Finanzmarktgeschäften ist durch die Festlegung des maximalen Risikos unter Berücksichtigung der Bonitätseinstufung anerkannter Ratingagenturen begrenzt.

46. Erfolgsunsicherheiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
T191 Haftungsverhältnisse
in Mio. € 31.12.2025 31.12.2024
     
Aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 2.185 2.180
davon gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 1 1
Aus Gewährleistungsverträgen 313 339
davon gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 85 111
Aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 15 16
  2.513 2.535
       

Insgesamt 2.141 Mio. EUR (Vorjahr: 2.134 Mio. EUR) entfallen auf die Übernahme gesamtschuldnerischer Bürgschaften und Gewährleistungen. Diesem Betrag stehen Ausgleichsansprüche gegen die übrigen Gesamtschuldner in Höhe von 2.080 Mio. EUR (Vorjahr: 2.059 Mio. EUR) gegenüber. Soweit Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen, sind die vorgenannten Beträge vorläufig.

Im Übrigen wurde wegen geringer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf die Bildung von Rückstellungen für sonstige Risiken mit einer gesamten möglichen finanziellen Ergebnisauswirkung von 17 Mio. EUR (Vorjahr: 25 Mio. EUR) verzichtet.

Zum 31. Dezember 2025 wurden Forderungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 135 Mio. EUR (Vorjahr: 97 Mio. EUR) nicht angesetzt, da der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens vom Ausgang der zugrunde liegenden Gerichtsprozesse abhängt.

Rechtliche Risiken

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Lufthansa Group einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich daraus über die für Prozessrisiken gebildeten Rückstellungen (↗ Erläuterung 36) hinaus keine wesentlichen, nachhaltigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben werden.

Allerdings sind Rechtsstreitigkeiten und andere geltend gemachte Ansprüche stets mit Unsicherheiten verbunden. Darüber hinaus können sich die Einschätzungen des Managements zu diesen Risiken im Zeitablauf verändern. Der tatsächliche Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten kann von früheren Einschätzungen des Managements abweichen, was zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation unseres Unternehmens führen könnte.

Aufgrund der bestehenden und im Folgenden beschriebenen Unsicherheiten können wir die Höhe der jeweiligen Eventualverbindlichkeiten beziehungsweise Gruppe von Eventualverbindlichkeiten nicht schätzen. Zu den Rechtsstreitigkeiten, auf die sich diese Ausführungen beziehen, gehören unter anderem:

Risiko aus erfolgreicher Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche in laufenden Kartellverfahren

Verschiedene Frachtfluggesellschaften haben sich unter Beteiligung der Lufthansa Cargo AG und der Swiss International Air Lines AG im Zeitraum zwischen Dezember 1999 und Februar 2006 an einem Cargo-Kartell beteiligt. In der Folge gab es weltweit zahlreiche Schadensersatzklagen sowohl seitens direkter als auch indirekter Kundinnen und Kunden, die sich gegen die Fluggesellschaften als Gesamtschuldner richteten. Nach Beilegung weiterer Verfahren im Wege von außergerichtlichen Vergleichen im Jahr 2025 besteht ein nennenswertes Risiko aus zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren für die Deutsche Lufthansa AG, die Lufthansa Cargo AG und die Swiss International Air Lines AG nur noch aus einem Verfahren in den Niederlanden. Über die Erfolgsaussichten dieser anhängigen Klage lässt sich aufgrund einer Vielzahl ungeklärter Sach- und Rechtsfragen sowie über Anzahl und Höhe möglicher weiterer Ansprüche zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage treffen.

Ein Unterliegen in dieser Rechtsstreitigkeit beziehungsweise die Beendigung im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs mit nicht unwesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist nicht vollkommen auszuschließen. Für potenzielle Ergebnisse von Vergleichsverhandlungen wurden bei den betroffenen Gesellschaftern der Lufthansa Group Rückstellungen gebildet.

Ryanair-Klage gegen Beihilfeentscheidung der EU-Kommission

Ryanair hat gegen die Beihilfeentscheidung, mit der die Europäische Kommission die Stabilisierungsmaßnahmen für Gesellschaften der Lufthansa Group genehmigt hat, Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Betroffen sind die Stabilisierungsmaßnahmen der Deutschen Lufthansa AG, der Austrian Airlines AG und der Brussels Airlines SA/NV in Höhe von insgesamt rund 7,6 Mrd. EUR. Die Klagen im Hinblick auf die Beihilfen für Austrian Airlines AG und Brussels Airlines SA/NV wurden rechtskräftig abgewiesen. Im Mai 2023 hat das Gericht der Europäischen Union der Nichtigkeitsklage im Hinblick auf die der Deutschen Lufthansa AG vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland gewährte Stabilisierung in Höhe von 6 Mrd. EUR stattgegeben und die entsprechende Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission wegen materieller Rechtsfehler aufgehoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil oder dem Erlass einer neuen Beihilfeentscheidung besteht Unsicherheit über die rechtlichen Folgen der Aufhebung der Beihilfeentscheidung. Da die Stabilisierungsmaßnahmen bereits beendet sind und die Deutsche Lufthansa AG die ihr vom WSF gewährten stillen Einlagen bereits vollständig zurückgezahlt hat, besteht kein unmittelbares Rückzahlungsrisiko. Mittelbare Folgen können die Forderung von Rückforderungszinsen für den Zeitraum zwischen Gewährung und Rückzahlung der Stabilisierungsmittel, aber auch Auflagen einer neuen Beihilfeentscheidung sein. Die Deutsche Lufthansa AG hat gegen das erstinstanzliche Urteil ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegt. Die Europäische Kommission und die Bundesrepublik Deutschland beteiligen sich als Streithelfer an dem Rechtsmittel. Der Generalanwalt hat am 16. Oktober 2025 seine Stellungnahme abgegeben, in der er empfiehlt, das Rechtsmittel der Lufthansa vollumfänglich zurückzuweisen. Ein Urteil war zum Berichtszeitpunkt noch nicht ergangen. Ryanair hat darüber hinaus im Dezember 2024 eine Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission eingereicht. Danach soll die Europäische Kommission gegenüber Deutschland eine einstweilige Rückforderung der Staatshilfe von der Deutschen Lufthansa AG erlassen. Wie in ähnlich gelagerten Fällen hat die Europäische Kommission im Juli 2024 ein förmliches Prüfverfahren eröffnet. Zu welchen Ergebnissen die Europäische Kommission im Umgang mit dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union gelangt, ist zum Berichtszeitpunkt noch nicht abzusehen.

Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Mittelgewährung des WSF

Der inzwischen beendete Rahmenvertrag mit dem WSF sah neben Informations- und Prüfrechten für den WSF auch umfassende Verhaltensverpflichtungen für die Lufthansa Group unter anderem in Bezug auf das Verbot von Dividendenzahlungen sowie das Verbot der Quersubventionierung von Gesellschaften der Lufthansa Group vor, die bereits am 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten im Sinne der EU VO Nr. 651/2014 waren. Durch das Urteil des EuG vom 10. Mai 2023 wurde der Genehmigungsbeschluss und damit auch die rechtliche Grundlage des Dividendenverbots zwar aufgehoben, die unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Lufthansa Group und der Europäischen Kommission über die Anwendbarkeit dieser Verhaltensverpflichtungen könnten aber potenzielle Risiken darstellen, sollte die Europäische Kommission eine neue, gegebenenfalls an das Urteil des EuG angepasste Genehmigungsentscheidung für die Stabilisierung erlassen und dabei an ihrer Auffassung festhalten.

Dieser Dissens betraf insbesondere das Verbot von Dividendenzahlungen. Hierzu liegen der Lufthansa Group vorläufige Stellungnahmen der Dienststellen der Europäischen Kommission vor, in denen der Argumentation des Konzerns zur Nichtanwendbarkeit des Verbots auf bestimmte Gesellschaften nicht gefolgt wird. In diesem Zusammenhang sind im Konzernabschluss 2025 unter Berücksichtigung von Zinsen Rückstellungen in Höhe von 55 Mio. EUR insbesondere aufgrund von Ausschüttungen von Beteiligungsgesellschaften an externe Gesellschafter erfasst. Die Deutsche Lufthansa AG rechnet damit, dass die Europäische Kommission im Rahmen einer eventuellen neuen Genehmigungsentscheidung die Auszahlung der Dividenden entsprechend ihren vorläufigen Stellungnahmen unverändert als Verstoß gegen die genannte Verhaltensverpflichtung bewerten und deshalb die Zahlung eines entsprechenden Betrags in einem förmlichen Beschluss fordern könnte. Durch die noch nicht erfolgte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Beihilfebescheids verzögert sich der weitere Verfahrensablauf.

Ausgehend von der Argumentation des Konzerns und der Würdigung der gegenteiligen Äußerungen der Dienststellen der Europäischen Kommission geht die Lufthansa Group für nahezu sämtliche Dividendenzahlungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Vorwurf der Europäischen Kommission eines Verstoßes gegen die genannte Verhaltensverpflichtung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Ein mögliches Urteil, mit dem die Zahlungspflicht rückgängig gemacht würde, erginge erst zu einem späteren Zeitpunkt. Da jedoch eine für die Bilanzierung einer Rückerstattungsforderung nach IAS 37 geforderte nahezu vollständige Sicherheit eines Gerichtsurteils zugunsten des Unternehmens nicht unterstellt werden kann, wurde für die wahrscheinliche Zahlungsverpflichtung die vorgenannte Rückstellung in Vorjahren gebildet und aufgrund der weiterhin bestehenden Ungewissheit beibehalten.

Steuerrechtliche Risiken

Steuerrechtliche Risiken bestehen im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen der bundesdeutschen Finanzverwaltung und dem Unternehmen. Bislang strittige Punkte aus den Betriebsprüfungen für die Jahre 2003 bis 2012 wurden einer einvernehmlichen Lösung zugeführt. Die Prüfungen konnten für diesen Zeitraum finalisiert werden.

Für die Jahre 2013 bis 2021 sind die Betriebsprüfungen noch nicht abgeschlossen. Für strittige Sachverhalte wurden, soweit von einer Inanspruchnahme auszugehen ist, entsprechend Rückstellungen gebildet. Für Sachverhalte, die nach Einschätzung der Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu ihren Gunsten entschieden werden, wurden keine Rückstellungen gebildet.

Aufgrund von Stellungnahmen der Finanzbehörde im Rahmen der laufenden Betriebsprüfungen, die die Besteuerung von bestimmten ausländischen Einkünften nach dem Außensteuergesetz infrage stellt, ergaben sich zusätzliche steuerliche Risiken, wobei das Unternehmen weiterhin davon ausgeht, dass die bisherige steuerliche Behandlung korrekt ist. Hierfür könnten negative Steuereffekte in Höhe von insgesamt rund 700 Mio. EUR (Vorjahr: 700 Mio. EUR) entstehen.

Die betragsmäßige Schätzung ist mit Unsicherheiten behaftet. Dabei verteilt sich das Risiko sowohl auf steuerliche Gewinnjahre als auch auf Jahre mit steuerlichen Verlusten im Verhältnis 60 % zu 40 %. Entsprechend wären damit potenzielle Nachzahlungen beziehungsweise reduzierte Steuerlatenzen aus Verlustvorträgen verbunden. Die Zahlungsabflüsse sind jeweils abhängig von der jeweiligen Beendigung der eingelegten Rechtsmittel.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Seit dem 31. Dezember 2025 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten ist.

47. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2025 besteht ein Bestellobligo für Investitionen in das Sachanlagevermögen inklusive reparaturfähiger Ersatzteile sowie für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 17,9 Mrd. EUR (Vorjahr: 21,6 Mrd. EUR). Darüber hinaus bestehen aus Beteiligungsverhältnissen Eigenkapital- beziehungsweise Gesellschafterdarlehenszusagen in Höhe von 163 Mio. EUR (Vorjahr: 516 Mio. EUR), wovon 155 Mio. EUR (Vorjahr: 508 Mio. EUR) auf Gemeinschaftsunternehmen entfallen.

Des Weiteren bestehen zum 31. Dezember 2025 die folgenden Zahlungsverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen, für die die geleasten Gegenstände noch nicht zugegangen sind:

T192 Zahlungsverpflichtungen aus noch nicht zugegangenen Nutzungsrechten
in Mio. € 31.12.2025 31.12.2024
     
Lease-Raten 2026 (Vorjahr: 2025) 6
Lease-Raten 2027 bis 2030 (Vorjahr: 2026 bis 2029) 53 53
Lease-Raten nach 2030 (Vorjahr: 2029) 87 114
Gesamt 146 167
       
48. Berechnetes Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

T193 Honorar des Abschlussprüfers
in Mio. € 2025 2024
     
Abschlussprüfungsleistungen 5,4 5,4
Andere Bestätigungsleistungen 0,9 0,7
Sonstige Leistungen 0,8 0,4
Gesamt 7,1 6,5
       

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Deutschen Lufthansa AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sowie Entgelte für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses. Unter den Nichtprüfungsleistungen sind unter anderem das Honorar für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Leistungen im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und Kapitalmarktmaßnahmen erfasst.

Zusätzlich wurden mit Gesellschaften des weltweiten EY-Verbunds, insbesondere im Ausland, folgende Honorare als Aufwand erfasst:

T194 Zusätzliche Honorare des Abschlussprüfers
in Mio. € 2025 2024
     
Abschlussprüfungsleistungen 2,0 2,0
Andere Bestätigungsleistungen
Sonstige Leistungen
Gesamt 2,0 2,0
       

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bei der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Lufthansa Group ist Jörg Bösser. Er hat diese Funktion im Geschäftsjahr 2025 zum vierten Mal wahrgenommen.