Über diese nichtfinanzielle erklärung

Die Deutsche Lufthansa AG erstellt und veröffentlicht die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung in Übereinstimmung mit § 315b und § 315c HGB in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB und der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und Art. 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung).

CSRD und ESRS als neuer europäischer Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt eine erhebliche Erweiterung der bisherigen EU-Richtlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung dar. Sie trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und ist durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Hierbei sollen unter anderem große kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung dazu verpflichtet werden, umfassend über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie über die Einflüsse von Nachhaltigkeitsaspekten auf den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens zu berichten. Zu diesem Zweck hat die EU eine Reihe europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), als delegierte Verordnung verabschiedet, die unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt.

Das nationale CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UmsG) ist in Deutschland bis zum 31. Dezember 2024 noch nicht in Kraft getreten, weshalb für die Lufthansa Group weiterhin die bisher geltenden Anforderungen des aktuellen Rechtsrahmens anzuwenden sind.

Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Deutschen Lufthansa AG ist erstmals unter vollständiger Beachtung der ESRS erstellt

Die Lufthansa Group hat sich in Erwartung einer rechtzeitigen Umsetzung der CSRD in deutsches Recht umfassend auf die erstmalige Berichterstattung gemäß der CSRD beziehungsweise den ESRS vorbereitet. In Anbetracht dessen hat das Unternehmen beschlossen, bereits ab dem Jahr 2024 einen Wechsel vom international anerkannten GRI-Standard (Global Reporting Initiative) auf die künftig anzuwendenden ESRS als europäisches Rahmenwerk für die Erstellung ihres Berichts vorzunehmen. Die Anforderungen der ESRS werden für das Geschäftsjahr 2024 freiwillig unter Anwendung der verfügbaren Übergangsregelungen vollständig umgesetzt.

Struktur und Methodik der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung

Die Deutsche Lufthansa AG legt eine nichtfinanzielle Erklärung auf Gesellschaftsebene sowie eine nichtfinanzielle Konzernerklärung gemeinsam als zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung vor. Die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung der Lufthansa Group ist integraler Bestandteil des Lageberichts und ergänzt das Management-Kapitel. In Einklang mit den Anforderungen der ESRS wurden die wesentlichen Themen anhand ihrer Auswirkungen, ihrer Relevanz sowie der Bewertung potenzieller finanzieller Auswirkungen ausgewählt. Wesentliche Aspekte und Sachverhalte zu Umweltbelangen, Kundenbelangen, Arbeitnehmerbelangen, Sozialbelangen, Geschäftsethik und Compliance inklusive der Bekämpfung von Korruption und Bestechung und der Achtung der Menschenrechte sowie Nachhaltigkeit in der Lieferkette werden inhaltlich zusammengefasst und entsprechend den strukturellen Anforderungen der ESRS in vier Abschnitte gegliedert: allgemeine Angaben, Umwelt, Soziales und Governance.

Die einzelnen Abschnitte der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung orientieren sich ebenfalls an der Struktur der ESRS. Sämtliche ESRS-Anforderungen enthalten direkte Verweise auf relevante Abschnitte und Paragrafen des entsprechenden ESRS. Von der Möglichkeit der Referenzierung außerhalb der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung wurde kein Gebrauch gemacht.

Im ersten Abschnitt wird ein Überblick über die grundlegende Vorgehensweise bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, einschließlich der Darstellung der Wertschöpfungskette, der Einbindung der Stakeholder sowie der Wesentlichkeitsanalyse und angewandten Methodik gegeben. Angaben zu der Lufthansa Group Strategie, dem Geschäftsmodell und der Unternehmensführung aus dem übergreifenden Standard ESRS 2 sind ebenfalls in den allgemeinen Angaben enthalten.

Im Bereich Umwelt werden umfassende Informationen zu den ökologischen Maßnahmen bereitgestellt sowie den Anforderungen der Berichterstattungspflichten im Sinne der geltenden EU-Taxonomie-Verordnungen Rechnung getragen. Der Abschnitt umfasst unter anderem Klimaschutz, Umweltverschmutzung sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie die EU-Taxonomie. Neben den ESRS- und EU-Taxonomie-Anforderungen stellt die Lufthansa Group auch weiterführende unternehmensspezifische Informationen zu den Themen Lärmverschmutzung sowie Austausch von Einwegplastikartikeln und Einwegaluminiumartikeln bereit.

Der Abschnitt Soziales enthält Angaben zu den Lufthansa Group eigenen Mitarbeitenden sowie zu Arbeitsbedingungen innerhalb der Wertschöpfungskette und Maßnahmen im Bereich der Kundinnen und Kunden.

Der Bereich Governance widmet sich den Maßnahmen zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Dazu gehören unter anderem die Compliance- und Risikomanagementsysteme sowie Maßnahmen zur Förderung von ethischem Geschäftsverhalten.

Überleitung der Nachhaltigkeitsaspekte zwischen den HGB-Anforderungen und dem ESRS-Rahmenwerk sowie Verortung der Aspekte
T046 Nachhaltigkeitsaspekte der Lufthansa Group im Jahr 2024 I §§ 289c und 315c HGB
HGB-Nachhaltigkeitsaspekte Themenkapitel im Bericht
Umweltbelange E1 Klimawandel
E2 Umweltverschmutzung
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
EU-Taxonomie
Arbeitnehmerbelange S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sozialbelange S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S4 Kunden und Endverbraucher
Einhaltung der Menschenrechte S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
S4 Kunden und Endverbraucher
Bekämpfung von Korruption und Bestechung G1 Unternehmensführung

Ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Bericht über die Lage der Gesellschaft zusammengefasst ist, hat der Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf freiwilliger Basis damit beauftragt, eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung durchzuführen.

Bedeutsamste nichtfinanzielle Kennzahlen der Deutschen Lufthansa AG

Die Deutsche Lufthansa AG ist als Mutterunternehmen zudem zu weiterführenden nichtfinanziellen Angaben verpflichtet. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die durch das 2017 in Kraft getretene deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auch für die Deutsche Lufthansa AG als Mutterunternehmen verpflichtend wurde.

Für die im Berichtsjahr abzugebende nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b bis e HGB wurde im Lagebericht die integrierte Darstellung gewählt. Bei den vorstehenden Ausführungen im Lagebericht gelten alle Angaben, Regelungen, dargestellten Prozesse und Kennzahlen stets für die Lufthansa Group einschließlich der Deutschen Lufthansa AG. Es wurden keine zusätzlichen Aspekte nach dem deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz identifiziert, die ausschließlich für die Deutsche Lufthansa AG gelten.

T047 Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der Deutschen Lufthansa AG im Jahr 2024 I §§ 289b bis e HGB
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 2024
Gesamtanzahl der Beschäftigten Personenanzahl 37.903
Boden Personenanzahl 13.439
Kabine Personenanzahl 19.590
Cockpit Personenanzahl 4.874
Beschäftige nach Geschlecht
Männlich % 40,4%
Weiblich % 59,6%
Anteil der Frauen in oberen Führungspositionen („Leadership Circle1") % 26,3%
Quote berichtspflichtiger Arbeitsunfälle Pro 1 Mio. Arbeitsstunden 11,0
Engagement Index Index 3,7
Gramm CO2 pro Revenue-Tonnenkilometer (RTK) gCO2 pro RTK 861
Scope-1-Treibhausgasemissionen aus dem Flugbetrieb CO2e in Tausend Tonnen 14.256
1) „Leadership Circle" beinhaltet die oberste Führungsebene in Form des Konzernvorstands sowie die drei untergeordneten Führungsebenen.