Strategie
ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
Der Schutz der Interessen aller in der Wertschöpfungskette beschäftigten Arbeitskräfte ist für die Lufthansa Group von zentraler Bedeutung. Das Unternehmen ist sich der erheblichen Auswirkungen bewusst, die es gemeinsam mit seinen Lieferanten und Geschäftspartnern und durch ihre Auswahl und ihr Management auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards hat. Auch wenn die Lufthansa Group die politische Lage in den Ländern, in denen ihre Lieferanten tätig sind, nicht beeinflussen und Verstöße nicht ausschließen kann, trägt sie durch verschiedene Maßnahmen aktiv zur Achtung der Menschenrechte bei ihren Lieferanten bei.
Ziel der Lufthansa Group ist es, menschenrechts- und umweltbezogene potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und Verletzungen zu verhindern. Daher wählt das Unternehmen seine Lieferanten sorgfältig aus und verpflichtet sie vertraglich zur Einhaltung der Menschenrechte sowie von Arbeits-, Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben.
Da Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette eine zentrale und betroffene Interessengruppe darstellen, nimmt die Lufthansa Group ihre Sichtweisen bestmöglich auf und berücksichtigt ihre Rechte zudem bei bestimmten Entscheidungen. Diesbezüglich wurden verschiedene Verfahren etabliert, um die Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erfassen und sie in die Einkaufsstrategie und Lieferantenauswahl einfließen zu lassen. Zudem pflegt die Lufthansa Group eine enge Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten, um die Einhaltung von Rechten und Standards zu fördern.
ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Die im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette identifizierten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen beziehen sich in erster Linie auf folgende Themen. ↗ ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell.
- Menschen- und Arbeitsrechte
- Sozialer Dialog
- Training und Entwicklungsmöglichkeiten
- Diversität und Vielfalt
Auswirkungen auf Lieferanten und nachgelagerte Geschäftspartner sind identifiziert
Die Lufthansa Group ist sich als weltweit operierender Luftverkehrskonzern über den Einfluss bewusst, den sie gemeinsam mit ihren Lieferanten und nachgelagerten Geschäftspartnern auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten in der Wertschöpfungskette hat. Dabei geht es insbesondere um die nachfolgenden Rechte und Pflichten. Neben fairen Arbeitsbedingungen, sicherer Beschäftigung, angemessenen Löhnen, Vereinigungsfreiheit sowie Gesundheits- und Sicherheitsstandards spielen Aspekte wie Chancengleichheit und Inklusion, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sowie die Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit eine wesentliche Rolle. Lieferanten und Geschäftspartner können darüber hinaus maßgeblich zur Vielfalt und Diversität innerhalb der Wertschöpfungskette beitragen. Die Lufthansa Group kann dabei durch das Fördern einer Kultur der Vielfalt indirekten Einfluss auf ihre Lieferanten ausüben. Weiterhin liegen potenzielle positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in den Bereichen sozialer Dialog sowie in der Bereitstellung von Schulungen und Entwicklungsprogrammen für Lieferanten und Geschäftspartner.
Chancen fokussieren auf Richtlinien und mehr Transparenz
Basierend auf den beschriebenen potenziellen Auswirkungen bestehen die wesentlichen Chancen der Lufthansa Group insbesondere darin, bezüglich der Menschenrechte Richtlinien erlassen zu können und mehr Transparenz zu erlangen. Dies kann den Ruf des Unternehmens stärken, finanzielle und operative Stabilität sicherstellen und den Zugang zu regulierten Märkten ermöglichen, während gleichzeitig die Menschenrechte bei ihren Geschäftspartnern gefördert werden. Die Förderung von Vielfalt bei Lieferanten kann verbesserte Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeitender zur Folge haben und somit die Produktivität und Resilienz innerhalb der Wertschöpfungskette erhöhen. Chancen ergeben sich außerdem durch nachhaltigkeitsbezogene soziale Dialoge und Schulungsmöglichkeiten für Lieferanten. So können beispielsweise Arbeitsunfälle und damit verbundene Fehlzeiten sowie Verstöße gegen Richtlinien reduziert und die Effizienz in der Lieferkette erhöht werden.
Identifizierte Risiken können sowohl die Wertschöpfungskette als auch die Lufthansa Group selbst betreffen
Neben den beschriebenen Chancen kann die Missachtung von Menschenrechts- und Arbeitsrechtsstandards und von Diversitätsrichtlinien Risiken bergen. Diese können sowohl die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette als auch die Unternehmen der Lufthansa Group betreffen. Mögliche Folgen sind Reputationsschäden und Sanktionen gegen die Lufthansa Group, ihre Lieferanten und Geschäftspartner. Soziale Unruhen, wie Streiks aufgrund von Menschenrechtsverletzungen, können zudem Ineffizienzen und verringerte Produktivität sowie erhöhte Betriebskosten in der Wertschöpfungskette zur Folge haben. Die Nichtbeteiligung an sozialen Dialogen kann weiterhin zur unzureichenden Aufnahme der Standpunkte von Lieferanten und Geschäftspartnern führen, was wiederum weniger resiliente Wertschöpfungsketten und höhere Betriebskosten zur Folge haben kann.
Die Verpflichtung der Lufthansa Group zur Wahrung von Menschen- und Arbeitsrechten sowie die daraus hervorgehenden strategischen Implikationen sind im Rahmen der Erklärung zur Menschenrechtsstrategie, des Supplier Code of Conduct (Verhaltenskodex für Lieferanten) sowie in den Verfahrensbeschreibungen der Due-Diligence-Prozesse dargelegt. In diesem Zusammenhang strebt das Unternehmen an, auch zukünftig die identifizierten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen seines Handelns innerhalb der Ausarbeitung der nachhaltigkeitsbezogenen Strategien der Lufthansa Group und innerhalb ihrer Geschäftstätigkeiten in der Lieferkette zu berücksichtigen. Um Chancen zu nutzen und Risiken bestmöglich abzuschwächen, hat die Lufthansa Group im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Richtlinien und Due-Diligence-Prozesse implementiert. Diese umfassen beispielsweise den Supplier Code of Conduct und Verfahren zur menschenrechts- und umweltbezogenen Lieferantenrisikoanalyse. Insbesondere die Risikoanalyse dient dazu, potenzielle Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette frühzeitig zu erkennen und ihnen bestmöglich vorzubeugen. Ein weiterer Bestandteil der Due-Diligence-Prozesse ist die Umsetzung von Entwicklungs- und Korrekturmaßnahmen bei Lieferanten. In diesem Zusammenhang stellt die Durchführung von Schulungen und Weiterbildungen bei Geschäftspartnern in den Bereichen Umwelt, Arbeitssicherheit und Menschenrechte eine zentrale Möglichkeit zur Weiterentwicklung der Lieferanten dar. Als Unterzeichner der Charta der Vielfalt versteht sich die Lufthansa Group als Treiberin für Diversität und legt daher Wert auf die Achtung von Vielfalt bei Lieferanten und Geschäftspartnern. Etablierte Kanäle, wie das Beschwerdeverfahren, ermöglichen es der Lufthansa Group zudem, mit Lieferanten und Geschäftspartnern in Kontakt zu treten, Standpunkte abzufragen und mit ihnen in Dialog zu sozialen und umweltbezogenen Themen zu treten.
Die Lufthansa Group möchte die Rechte ihrer Mitarbeitenden sowie derjenigen, die über Dienstleister an den Betriebsstätten der Lufthansa Group und in der vor- und nachgelagerten Lieferkette tätig sind, wahren und ihre Sicherheit fördern. Grundlagen für die Achtung dieser Rechte sind unter anderem der Code of Conduct der Lufthansa Group, die Verordnungen zur Arbeitssicherheit sowie die Verfahren zum Beschwerdemanagement.
In der vorgelagerten Lieferkette der Lufthansa Group werden potenziell negative Auswirkungen und finanzielle Risiken entlang der Lieferkette betrachtet. Die relevanten Arbeitnehmertypen in der Wertschöpfungskette umfassen dabei: Arbeitnehmende, die für Geschäftspartner in der vorgelagerten Wertschöpfungskette arbeiten – dies sind insbesondere Arbeitnehmende, die verschiedene Dienstleistungen durchführen oder zur Produktion von technischen Komponenten oder Waren beitragen sowie Arbeitnehmende, die an den Betriebsstätten der Lufthansa Group beispielsweise über Dienstleister angestellt sind. ↗ S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens.
Arbeitnehmende von Lieferanten in der nachgelagerten Lieferkette werden insbesondere in den Bereichen der Logistik sowie des Bezugs und Vertriebs von Dienstleistungen betrachtet, ebenso wie Arbeitnehmende, die in vollkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen innerhalb der Lufthansa Group tätig sind. Alle betroffenen Gruppen unterliegen den Regelungen der Lufthansa Group, einschließlich des Zugangs zum Beschwerdeverfahren.
Menschenrechts- und umweltbezogene Risikoanalyse soll die Lufthansa Group und ihre Lieferanten schützen
Die Lufthansa Group hat ein Risikomanagement eingerichtet mit dem Ziel, menschenrechts- und umweltbezogene potenzielle negative Auswirkungen und Rechtsgutsverletzungen im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette zu erkennen, zu verhindern oder zu beenden. In diesem Rahmen führt das Unternehmen jährlich sowie anlassbezogen menschenrechts- und umweltbezogene Risikoanalysen für alle Bestandslieferanten der Lufthansa Group durch. Im Mittelpunkt stehen dabei die geschützten Rechtspositionen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), darunter das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, das Verbot aller Formen der Sklaverei, die Einhaltung von Arbeitsschutz und Koalitionsfreiheit, angemessene Löhne sowie das Verbot von Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit.
Die Nichteinhaltung von Gesetzen und Rahmenwerken in Bezug auf Menschen- und Arbeitsrechte kann zu Strafen und potenziell negativen finanziellen Auswirkungen bei der Lufthansa Group sowie zu weniger resilienten Lieferketten führen. Aufgrund der menschenrechts- und umweltbezogenen Risikoanalyse 2024 erachtet die Lufthansa Group in diesem Zusammenhang insbesondere die Themen Koalitionsfreiheit und Arbeitsschutz bei ihren Lieferanten als besonders relevant. Zusätzlich werden potenziell negative Auswirkungen der Lufthansa Group in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung sowie andere Arbeits- und Menschenrechte berücksichtigt. Um eine angemessene Ermittlung, Gewichtung und Priorisierung der potenziell negativen Auswirkungen vornehmen zu können, werden die Lieferanten einer Länder-, Branchen- und Medienhinweissichtung unterzogen. Die ermittelten potenziellen negativen Auswirkungen werden unter Einbeziehung der Angemessenheitskriterien des LkSG gewichtet und priorisiert. Die zuletzt im Berichtsjahr durchgeführte Analyse ergab, dass potenziell negative Auswirkungen insbesondere in den Branchen Transport und Logistik sowie Gastgewerbe auftreten. Alle direkten Lieferanten sind Teil der Risikoanalyse, in der sie nach Handlungspriorität gewichtet werden.
Die identifizierten potenziellen finanziellen Risiken und Chancen beziehen sich auf alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und beschränken sich nicht auf spezifische Gruppen. Indirekte Lieferanten werden zudem bei substanziierter Kenntnis einer Ad-hoc-Risikoanalyse unterzogen.
Zulieferer mit potenziell negativen Auswirkungen im Bereich der Kinderarbeit befinden sich zum Beispiel in den Ländern Senegal und Sierra Leone. Potenzielle negative Auswirkungen im Bereich der Zwangsarbeit und modernen Sklaverei wurden unter anderem im Vereinigten Königreich und in Indien identifiziert. Die identifizierten potenziell negativen Auswirkungen in den Bereichen Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie anderer arbeitsbezogener Rechte lassen nicht auf eine systemische Auswirkung schließen und basieren nicht auf individuellen Vorfällen, sondern auf den in der Risikoanalyse festgestellten potenziellen negativen Auswirkungen.
Der Menschenrechtsbeauftragte informiert den Vorstand der Lufthansa Group jährlich über die Ergebnisse der Risikoanalyse. Diese Ergebnisse werden zudem an weitere maßgebliche Entscheidungsträger, wie den Konzernbetriebsrat und den Konzernwirtschaftsausschuss, kommuniziert.