Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Grundsatzerklärung zum LkSG beschreibt das Risikomanagement der Lufthansa Group
Die Lufthansa Group erwartet von ihren Beschäftigten und Lieferanten, dass sie die Menschen- und Umweltrechte achten, entsprechenden Auswirkungen und Risiken vorbeugen sowie Verletzungen verhindern, minimieren oder beenden. Um die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in diesen Bereichen zu fördern, hat die Lufthansa Group ein Risikomanagement etabliert. Es wird in der vom Vorstand verabschiedeten, jährlichen Grundsatzerklärung zum LkSG beschrieben. Sie bildet neben dem Code of Conduct, der Konzerneinkaufsrichtlinie und dem Supplier Code of Conduct die Grundlage für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG und spiegelt die Erwartungen der Lufthansa Group an ihre Führungskräfte, Mitarbeitenden und Zulieferer wider. Sie ist über die Website der Lufthansa Group öffentlich abrufbar.
Die Grundsatzerklärung gilt weltweit und für alle konsolidierten Gesellschaften der Lufthansa Group, außer wenn diese gesetzlich zu einer eigenen Erklärung verpflichtet sind. Zur Überwachung des LkSG-bezogenen Risikomanagements wurde die Funktion der/des Menschenrechtsbeauftragten in der Geschäftsleitung Personal und Infrastruktur geschaffen, die/der direkt an den Ressortvorstand und den Konzernvorstand berichtet. Die Konzernrevision prüft regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit der Umsetzung. Darüber hinaus wurde das Group Human Rights Steering Board als Lenkungsausschuss geschaffen, das Empfehlungen zum Risikomanagement abgeben kann. Die Grundsatzerklärung bezieht sich auf folgende im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities, IROs): Menschen- und Arbeitsrechte in der Wertschöpfungskette, Trainings- und Entwicklungsmöglichkeiten in der Wertschöpfungskette, sozialer Dialog in der Wertschöpfungskette.
Konzerneinkaufsrichtlinie verpflichtet Zulieferer zu sozialer und ökologischer Verantwortung
Die Lufthansa Group erwartet von ihren Zulieferern, dass sie Menschen- und Umweltrechte achten und die Lufthansa Group darin unterstützen, entsprechende Auswirkungen und Risiken vorzubeugen und Verletzungen zu verhindern, zu minimieren oder zu beenden. Die Verpflichtung zu sozialer und ökologischer Verantwortung ist somit ein Bestandteil der Konzerneinkaufsrichtlinie. Sie ist eine verpflichtende Vorgabe für alle Einkaufseinheiten der Konzerngesellschaften und ihre Beschäftigten im Beschaffungsprozess und wird zentral durch den Konzernvorstand freigegeben. Sie ist für alle Mitarbeitenden im Intranet zugänglich. Durch die Aufnahme von Verpflichtungen in Verträge mit Lieferanten strebt die Lufthansa Group an, ein verantwortungsvolles Handeln bei den unmittelbaren Zulieferern zu erreichen und somit auch der eigenen unternehmerischen Verantwortung gerecht zu werden und negativen Auswirkungen vorzubeugen. Zu den Verpflichtungen der Lieferanten gehören die Achtung der zehn Prinzipien des UN Global Compact und der fünf Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation sowie der vertraglichen Leistungen aus dem LkSG. Die Konzerneinkaufsrichtlinie bezieht sich auf folgende im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten IROs: Menschen- und Arbeitsrechte in der Wertschöpfungskette.
Supplier Code of Conduct beschreibt die Grundregeln der Zusammenarbeit für Zulieferer
Der Supplier Code of Conduct gilt für alle Zulieferer der Lufthansa Group. Er adressiert im Wesentlichen die drei Kernbereiche in Bezug auf Nachhaltigkeit: Umweltschutz, Soziales und verantwortliche Unternehmensführung. Er definiert Mindeststandards für Lieferanten, deren Beschäftigte sowie Subunternehmen. Im Fokus stehen die Achtung der Menschenrechte, die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsstandards, der Umweltschutz und ein integres wirtschaftliches Handeln. Die Lufthansa Group erwartet von ihren Lieferanten, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder einhalten, in denen sie Produkte oder Dienstleistungen beziehen, herstellen, anbieten oder liefern. Die Lufthansa Group toleriert kein unethisches Geschäftsverhalten, wie beispielsweise Korruption, Bestechung, Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder die Verletzung von Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards, und untersagt diese Aktivitäten ausdrücklich. Der Supplier Code of Conduct wird durch die Funktion des Senior Vice President Procurement Group freigegeben und ist über die Internetseite der Lufthansa Group öffentlich abrufbar. Zudem beziehen sich auch die Lieferantenverträge auf ihn. Der Supplier Code of Conduct berücksichtigt folgende im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse identifizierte IROs: Menschen- und Arbeitsrechte in der Wertschöpfungskette, Diversität und Vielfalt in der Wertschöpfungskette.
Richtlinien der Lufthansa Group berücksichtigen internationale Rahmenwerke
Die Verankerung von Menschenrechten und Nachhaltigkeit in den Geschäftsprozessen, den Richtlinien der Lufthansa Group sowie in ihren globalen Lieferketten ist eine kontinuierliche Aufgabe. Dabei orientiert sich das Unternehmen an zentralen internationalen Übereinkommen und Erklärungen, wie
- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
- dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR),
- dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR),
- den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO),
- den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
- den zehn Prinzipien des UN Global Compact,
- den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen,
- der Resolution der International Air Transport Association (IATA) zur Bekämpfung von Menschenhandel sowie
- an umweltbezogenen Abkommen, wie dem Minamata-Übereinkommen über Quecksilber, dem Stockholmer Abkommen über persistente organische Schadstoffe und dem Basler Übereinkommen über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gefährlichen Abfällen.
S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden in relevante Entscheidungen einbezogen
Die Lufthansa Group verfolgt einen bedarfsgerechten Ansatz zur Einbeziehung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. In diesem Zusammenhang berücksichtigt die Lufthansa Group die Perspektive von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette unter anderem durch Verfahren wie die menschen- und umweltbezogene Risikoanalyse im Rahmen der Due-Diligence-Prozesse und die bedarfsgerechte Einbindung von Lieferanten. Damit will sie sicherstellen, dass potenzielle wesentliche Auswirkungen proaktiv angegangen werden. Sichtweisen der Arbeitskräfte in der Lieferkette können zudem über Vor-Ort-Audits sowie Lieferantenfragebogen im Rahmen der Präventions- und Abhilfemaßnahmen mit aufgenommen werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer individuellen Kontaktaufnahme der Einkaufenden mit den Lieferanten und deren Arbeitskräften.
Die Einbeziehung von Interessenvertretern – wie zum Beispiel Betriebsräte und Gewerkschaften – stellt außerdem eine mögliche Maßnahme dar, um die Interessen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette aufzunehmen, potenzielle Auswirkungen abzuschwächen und Abhilfe bei Verstößen zu schaffen. Eine Einbeziehung erfolgt bei Bedarf und wird beispielsweise durch eine Beschwerde, eine ermittelte potenzielle Auswirkung oder einen Regelverstoß durch entsprechende Abhilfemaßnahmen veranlasst.
Vor dem Hintergrund des LkSG werden zudem branchenübergreifende Dialoge und Wirtschaftsgespräche genutzt, um Erfahrungen, Erkenntnisse und Sichtweisen auszutauschen. So nehmen das Lufthansa Group Human Rights and Non-Discrimination Team und das Group Procurement Team unter anderem regelmäßig an der „Peer Learning Group Menschenrechte“ des UN Global Compact Netzwerks Deutschland und dem econsense Forum für Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft teil. Der Menschenrechtsbeauftragte der Lufthansa Group hat zudem gemeinsam mit econsense einen Human Rights Officer Roundtable mit dem Ziel des Erfahrungsaustauschs über effektives Risikomanagement etabliert.
Das Human Rights and Non-Discrimination Team koordiniert übergreifend die Aktivitäten der Lufthansa Group in Bezug auf deren menschenrechtliche Verantwortung im Sinne des LkSG. Das Group Procurement Team steuert das Risikomanagement mit Blick auf die Lieferanten der Lufthansa Group. Beide Teams werden durch Ansprechpersonen aus Fachabteilungen, wie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Human Resources, Compliance und Einkauf, sowie durch Key-Accounts in priorisierten Lufthansa Group Gesellschaften unterstützt.
S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
Beschwerdeverfahren
Beschwerden und Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen potenziell negativen Auswirkungen oder zu Compliance-Verstößen bei Lieferanten können vertraulich über ein elektronisches Hinweisgebersystem oder die externe Ombudsperson der Lufthansa Group zur Kenntnis gebracht werden. Die Zulieferer werden zudem in den Verträgen aufgefordert, ihre eigenen Lieferanten und deren Mitarbeitende über die Hinweismeldewege der Lufthansa Group zu informieren. Die Verfahrensordnung der Lufthansa Group zum Umgang mit Hinweisen ist über die Website des Unternehmens abrufbar. Das Human Rights and Non-Discrimination Team führt alle Beschwerden zusammen und leitet sie an das Group Procurement Team weiter. Bei Bedarf unterstützt es das Group Procurement Team auch fachlich. Bei konkreten negativen Auswirkungen oder zugewiesenen Maßnahmen geht das Group Procurement Team direkt auf die Lieferanten zu. Das Human Rights and Non-Discrimination Team kann mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette unter anderem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens in Kontakt treten. Die Interaktion kann somit entweder über ein zentrales Expertenteam im Einkauf, über die verantwortlichen Einkäuferinnen und Einkäufer oder über die Human Rights Officer initiiert werden.
Das Beschwerdeverfahren ist für die hinweisgebende Person transparent gestaltet, wobei Vertraulichkeit, Datenschutz und rechtlich geschützte Interessen berücksichtigt werden. Wenn das Lufthansa Group Human Rights Team eine Beschwerde als nachvollziehbar bewertet, wird sie an die zuständige Abteilung weitergeleitet, die eine Ermittlung durchführt und sich mit der hinweisgebenden Person in Verbindung setzt, um die Beschwerde zu erörtern und eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Hinweisgebenden im Rahmen ihrer Beschwerde entweder Angaben zu ihrer Erreichbarkeit gemacht oder im Falle einer anonym über das elektronische Hinweisgebersystem erhobenen Beschwerde einen Briefkasten eingerichtet haben, über den eine Kommunikation möglich ist. Die Hauptermittlung kann, je nach Fall, die Befragung von Lieferanten, Zeuginnen und Zeugen oder anderen Parteien beinhalten, die Kenntnis über den Sachverhalt haben. Abhängig vom Ergebnis des Ermittlungsverfahrens wird entschieden, welche Abhilfe- oder Präventionsmaßnahmen notwendig sind, um die festgestellten negativen Auswirkungen oder Verstöße zu beenden, ihr Ausmaß zu minimieren oder eine Wiederholung der Verletzung zu verhindern. Diese Maßnahmen können bis hin zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Mitarbeitende oder zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen reichen. Die Hinweisgebenden werden über den Abschluss des Beschwerdeverfahrens und dessen Ergebnis unterrichtet. Nach Abschluss des Verfahrens findet eine Nachverfolgung der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen durch die Lufthansa Group statt. Die Ergebnisse der Umsetzung werden evaluiert. Dies kann, je nach Fall, im Austausch mit der hinweisgebenden Person erfolgen.
Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hat die Lufthansa Group verschiedene Beschwerdekanäle eingerichtet. So können Beschwerden schriftlich über das unternehmenseigene elektronische Hinweisgebersystem der Lufthansa Group (auch anonym), schriftlich, telefonisch oder persönlich über die Ombudsperson der Lufthansa Group, schriftlich per E-Mail an das Lufthansa Group Human Rights Office sowie schriftlich per Brief an die Geschäftsanschrift der Deutschen Lufthansa AG eingereicht werden.
Informationen zur Erreichbarkeit der Beschwerdekanäle – dazu zählen Telefonnummern, Weblinks, E-Mail-Adresse, Geschäftsanschriften und Angaben zur Ombudsperson – sind in der Verfahrensordnung für Beschwerdeverfahren enthalten, die auf der Internetseite der Lufthansa Group abrufbar ist. Das eigene, elektronische Hinweisgebersystem der Lufthansa Group und die Ombudsperson stehen den Hinweisgebenden in mehreren Sprachen zur Verfügung. Mitarbeitende der Lufthansa Group können Beschwerden darüber hinaus über alle Kanäle erheben, die zu diesem Zweck zwischen den Arbeitnehmervertretungen und dem jeweiligen Unternehmen der Lufthansa Group vereinbart wurden.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird mindestens einmal im Jahr sowie anlassbezogen überprüft. Eine anlassbezogene Überprüfung erfolgt, wenn die Lufthansa Group mit einer wesentlich veränderten oder erweiterten Risikolage im eigenen Geschäftsbereich oder bei ihren unmittelbaren Zulieferern rechnen muss, etwa durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfelds. Die Überprüfung umfasst unter anderem die tatsächliche Inanspruchnahme des Beschwerdeverfahrens durch Hinweisgebende, die Einhaltung der Verfahrensordnung, die Überwachung gegebenenfalls ergriffener Abhilfemaßnahmen und die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der nach dem LkSG erforderlichen Risikoanalysen. Die Überprüfung der Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens erfolgt durch den Menschenrechtsbeauftragten und die Konzernrevision der Lufthansa Group. Um die Einbeziehung von Zielnutzenden und Interessenträgern zu fördern, werden die Lieferanten der Lufthansa Group in ihren Vertragsdokumenten aufgefordert, ihre Beschäftigten sowie die eigenen Lieferanten und deren Beschäftigte darauf hinzuweisen, dass Beschwerdekanäle seitens der Lufthansa Group zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2024 wurden über den Lufthansa Group Beschwerdekanal sechs Vorfälle in den Bereichen sexuelle Belästigung (2), Vorenthalten eines angemessenen Lohns (2) und Ungleichbehandlung (2) gemeldet. Diese erhaltenen Beschwerden wurden eingehend geprüft und Rückmeldungen bei den entsprechenden Lieferanten eingeholt. Nach konkreter Prüfung konnte bis zur Berichtslegung keine der Beschwerden bestätigt werden, weshalb keine weiterführenden Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden. Somit konnten im Berichtsjahr ebenfalls keine realen Fälle der Nichteinhaltung der referenzierten internationalen Rahmenwerke im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette festgestellt werden.
Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen ist etabliert
Die Lufthansa Group verfolgt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Vergeltungsmaßnahmen gegenüber hinweisgebenden Personen und schützt, soweit rechtlich möglich, Hinweisgebende vor Benachteiligung aufgrund von Beschwerden. Grundsätzlich gilt, dass jedes Beschwerdeverfahren vertraulich durchgeführt wird und niemand außerhalb des Verfahrens über die Identität der hinweisgebenden Person informiert wird. Ausnahmen von dieser Regel bestehen in gesetzlich zulässigen Fällen im Rahmen des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes. Hinweisgebende, die Mitarbeitende der Lufthansa Group sind, sind in allen Unternehmen der Lufthansa Group vor Benachteiligungen, disziplinarischen Maßnahmen und Diskriminierungen wegen einer Beschwerde geschützt.
Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgebende werden nicht toleriert. Sie werden untersucht, wenn sie der Lufthansa Group über die genannten Beschwerdekanäle gemeldet werden. Disziplinarische Maßnahmen gegen Beschwerdegegnerinnen und -gegner können die Folge sein. Bei Hinweisen auf Vergeltungsmaßnahmen ist die Beschwerdestelle unverzüglich zu informieren. Entsprechend werden auch hinweisgebende Personen, die keine Mitarbeitenden der Lufthansa Group sind, geschützt. Die Lufthansa Group beabsichtigt, sich gegenüber Zulieferern dafür einzusetzen, dass weder Nachforschungen nach der Identität eines Hinweisgebenden angestellt noch Hinweisgebende benachteiligt oder bestraft werden. Personenbezogene Daten werden im Rahmen des Beschwerdeverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert. § 10 Abs. 1 LkSG findet Anwendung. Hinweisgebende werden auf der Internetseite, durch die auf das elektronische Hinweisgebersystem zugegriffen werden kann, darüber informiert, wie sie geschützt werden und anonym bleiben können. Weiterhin wird hier hervorgehoben, dass die Lufthansa Group Hinweisgebende vor Vergeltungsmaßnahmen schützt. Diese Vorkehrungen sind in der öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren beschrieben.
S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Nachhaltigkeitskriterien werden bei der Auswahl der Lieferanten berücksichtigt
Die Lufthansa Group hat ihre Beschaffungsprozesse so angepasst, dass Nachhaltigkeitskriterien bereits bei der Auswahl der Lieferanten eine wesentliche Rolle spielen. So sollen bereits im Ausschreibungsprozess in der Spezifikation menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen aufgenommen werden. Diese sind verpflichtend in die Bewertungsmatrix bei der Lieferantenauswahl aufzunehmen.
Lieferanten werden zudem grundsätzlich vor Vertragsabschluss auf die Einhaltung der Menschenrechte, von Arbeits- und Umweltstandards sowie Integrität geprüft. In diesem Zusammenhang wird ein Lieferantenüberprüfungsprozess durchgeführt, um mögliche Risiken und potenziell negative Auswirkungen beim Zulieferer zu erkennen. Fällt ein Zulieferer in eine Risikokategorie, wird eine tiefergehende Überprüfung durchgeführt, auch unter Hinzuziehung externer Quellen. Indem die Lufthansa Group Verpflichtungen in Verträge mit Zulieferern aufnimmt, soll ein verantwortungsvolles Handeln bei den unmittelbaren Zulieferern erreicht werden, sodass Risiken für negative Auswirkungen möglichst gar nicht erst entstehen. Neben externen Datenquellen werden bei dieser Prüfung auch interne Erkenntnisse, wie Hinweise über die Beschwerdekanäle inklusive des anonymen Hinweisgebersystems, berücksichtigt. Durch die Anforderungen zu Menschenrechten und Umweltaspekten im Einkaufsprozess möchte die Lufthansa Group sicherstellen, dass Geschäftsbeziehungen nur mit solchen Unternehmen eingegangen werden, die die Ansprüche der Lufthansa Group teilen und umsetzen. Ergänzend dazu sollen die Zulieferer mit den Ausschreibungsunterlagen über den Supplier Code of Conduct informiert werden, der die Erwartungshaltung der Lufthansa Group gegenüber ihren Zulieferern formuliert.
Koalitionsfreiheit für die Beschäftigten in der Wertschöpfungskette wurde von der Lufthansa Group als besonders relevant eingestuft. Als Teil der Risikoanalyse wird sie kontinuierlich überwacht und evaluiert. Globale Rahmenvereinbarungen mit internationalen Gewerkschaftsbünden wurden in diesem Zusammenhang bisher noch nicht abgeschlossen.
Abhilfemaßnahmen werden im Bedarfsfall gemeinsam mit dem betroffenen Unternehmen erarbeitet
Einmal wöchentlich findet ein Austausch zwischen den Expertinnen und Experten der Abteilung Menschenrechte und Group Procurement statt. Hier werden etwaige Beschwerden und wesentliche negative Auswirkungen sowie mögliche Maßnahmen und das weitere Vorgehen besprochen. Das zentrale Expertenteam im Group Procurement verfolgt die Durchführung der Maßnahmen nach.
Sollte die Lufthansa Group eine eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten feststellen, ergreift sie angemessene Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen. Sofern eine Beendigung, Verhinderung oder Minimierung einer Verletzung bei einem Zulieferer nicht möglich ist, entwickelt und implementiert die Lufthansa Group ein angemessenes Abhilfe- und/oder Präventionskonzept. Bei der Erstellung und Umsetzung eines Abhilfekonzepts werden verschiedene Maßnahmen in Betracht gezogen. Zunächst soll ein Plan zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung gemeinsam mit dem verursachenden Unternehmen erarbeitet und umgesetzt werden. Zur Risikominimierung kann ein temporäres Aussetzen der Geschäftsbeziehung erfolgen. Als letztes Mittel behält sich die Lufthansa Group vor, Geschäftsbeziehungen zu beenden.
Die Lufthansa Group verfolgt die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen nach. Die Ergebnisse der Umsetzung werden evaluiert. Dies kann, je nach Fall, unter anderem auch durch den Austausch mit der hinweisgebenden Person erfolgen.
Werden potenziell negative Auswirkungen bei einem Zulieferer festgestellt, können geeignete Maßnahmen nach einer definierten Logik basierend auf Risikokategorien ausgewählt werden. Dies erfolgt für Zulieferer durch ein zentrales Expertenteam im Einkauf. Gemeinsam mit den verantwortlichen Einkäuferinnen und Einkäufern werden daraufhin Maßnahmen mit dem Lieferanten vereinbart, besprochen und nachgehalten. Diese können beispielsweise Sensibilisierungsschulungen, Stellungnahmen oder Vertragsüberprüfungen mit etwaigen Anpassungen beinhalten.
Wird eine spezifische negative Auswirkung bei einem Zulieferer festgestellt, wird ebenfalls der eigene Verursachungsbeitrag überprüft. Darunter fällt auch die Prüfung von Lieferzeiten, Einkaufspreisen und die Dauer der Vertragsbeziehung. Unter Auswertung dieser Aspekte werden dann entsprechende Abhilfemaßnahmen direkt ergriffen oder gezielt Maßnahmenpläne zur Abhilfe erstellt.
In Bezug auf Geschäftspartner in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden im Jahr 2024 folgende Präventionsmaßnahmen durchgeführt, geplant oder befinden sich in Umsetzung: Über 200 interne und externe Überprüfungen von kritischen Lieferanten und externen Vorfällen wurden abgeschlossen und über 50 weitere initiiert. Weiterhin wurden über 25 Selbstbewertungsfragebogen von Geschäftspartnern sowie in zehn Fällen weiterführende Informationen in Form von individuellen Erklärungen und Lieferantenkontaktaufnahmen eingefordert. Zudem wurde ein Lieferantentraining durchgeführt, und es wurden in zehn Fällen weitergehende Dokumente bei Lieferanten angefordert, die in sieben Fällen bereits geprüft werden konnten. Dabei handelt es sich unter anderem um die Überprüfung von Zertifikaten, Codes of Conduct, Diskriminierungs- und Menschenrechtsverfahren oder Verfahrensordnungen für Beschwerdeverfahren der Lieferanten. Zusätzlich wurden bei sieben Lieferanten die mit der Lufthansa Group bestehenden Verträge inklusive deren Bedingungen geprüft und, sofern notwendig, bezüglich ESG-Kriterien angepasst oder erweitert. Die Umsetzung sowie Überwachung dieser Maßnahmen erfolgen durch ein zentrales Expertenteam im Group Procurement in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Einkäuferinnen und Einkäufern. Die ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Lieferantenbasis der Lufthansa Group insbesondere in Bezug auf Menschenrechtsaspekte kontinuierlich zu verbessern. Die Lufthansa Group hat bislang direkte Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette noch nicht im Detail betrachtet und entsprechend keine weiteren Maßnahmen hinterlegt.
Menschenrechtsbeauftragter stellt Verankerung im Unternehmen sicher
Um das Risikomanagement zu überwachen, wurde die Funktion der/des Menschenrechtsbeauftragten im Vorstandsressort „Personal und Infrastruktur“ mit direkter Berichtslinie an den Ressortvorstand geschaffen. Dieser wird vom Vice President Labor Relations Ground ausgeübt. Der Menschenrechtsbeauftragte informiert den Konzernvorstand in regelmäßigen Abständen und anlassbezogen über die Arbeit der zuständigen Beschäftigten. Zur Unterstützung des Menschenrechtsbeauftragten und um Kontrollen der Umsetzungsebene durchzuführen, wird die Konzernrevision eingesetzt. Die Konzernrevision prüft regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit der Umsetzung. Zudem wurde mit dem Group Human Rights Steering Board ein Lenkungsgremium geschaffen, das Empfehlungen und Entscheidungen zum Risikomanagement treffen kann. Es besteht aus den Leitenden der Nachhaltigkeits-, Compliance-, Revisions-, Einkaufs- und Arbeitssicherheitsabteilung unter Vorsitz des Menschenrechtsbeauftragten.
Einhaltung von menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wird mit Hilfe von Audits geprüft
Mit Hilfe von Audits wird innerhalb der Lufthansa Group geprüft, ob die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten tatsächlich eingehalten werden und ob das Risikomanagement der Lufthansa Group angemessen ist. Die Audits werden primär von der Konzernrevision durchgeführt. Bei unmittelbaren Lieferanten – und anlassbezogen bei mittelbaren Lieferanten – können Audits basierend in Einzelfällen durch externe Auditoren geprüft werden. Zusätzlich fließen die Erkenntnisse in die nachhaltigkeitsorientierte Ausgestaltung der Beschaffungsprozesse und Einkaufsstrategie ein.
Die Zuweisung und das Nachhalten von vorbeugenden, abschwächenden oder abhelfender Maßnahmen gegenüber direkten Zulieferern und die Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern werden darüber hinaus elektronisch verfolgt und bewertet. Dadurch wird eine kontinuierliche Nachverfolgung der Maßnahmen ermöglicht. Eine Maßnahme mit positivem Ergebnis kann zur Verbesserung der Risikobewertung beitragen, eine Maßnahme mit negativem Ergebnis – wie beispielsweise ein Audit mit kritischen Befunden – kann zur Verschlechterung der Risikobewertung beitragen. Zusätzlich finden bei risikobehafteten Lieferanten Medienauswertungen statt. Verletzungen, die durch eine Medienbeobachtung, über den Beschwerdemechanismus oder andere Befunde festgestellt werden, tragen ebenfalls zur Verschlechterung der Risikobewertung bei. Die Bewertung reflektiert damit stets die aktuelle Risikolage und hilft dabei, Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu evaluieren.
Lufthansa Group setzt sich für Arbeitssicherheit der Beschäftigten in der Wertschöpfungskette ein
Die Lufthansa Group setzt sich auch im Bereich der Arbeitssicherheit für die Beschäftigten in Gemeinschaftsunternehmen und bei Lieferanten ein. Neben den regulären Arbeitnehmenden will die Lufthansa Group auch Mitglieder besonders schutzbedürftiger Gruppen in den Fokus nehmen. Dies wird durch verschiedene Aktivitäten unterstützt, die unter anderem im Code of Conduct der Lufthansa Group, dem Supplier Code of Conduct und der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte festgehalten sind. Unter anderem beinhaltet der Supplier Code of Conduct die Einhaltung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und fordert die Einhaltung der jeweils geltenden Rechte am Arbeitsort der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.