Kennzahlen und Ziele
G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung
Im Jahr 2024 gab es 0 Verurteilungen beziehungsweise 0 EUR an Geldstrafen gegen die Lufthansa Group wegen Verstößen gegen Korruptions- oder Bestechungsvorschriften.
Die Lufthansa Group duldet keine Verstöße gegen geltende Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsvorschriften. Sollte eine Untersuchung einen Verstoß gegen geltende Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsvorschriften bestätigen, wird die Lufthansa Group unter Berücksichtigung der individuellen Umstände des Falles angemessene individuelle Maßnahmen ergreifen. Diese können zum Beispiel Disziplinarmaßnahmen, Schadensersatzforderungen, verstärkte Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, außerordentliche interne Audits, Verbesserungen der betroffenen Standards und Verfahren zur Vermeidung zukünftiger Verstöße umfassen.
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Nachfolgend sind Vertretende der Lufthansa Group aufgeführt, die im Zusammenhang von politischer Einflussnahme oder Lobbytätigkeiten des Konzerns tätig sind:
T077 | ESRS G1-5 | 29a Vertretung der Lufthansa Group, im Zusammenhang politischer Einflussnahme oder Lobbytätigkeiten im Jahr 2024 |
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Gesellschaft | Vertretung |
Deutsche Lufthansa AG | Bartels, Andreas |
Benedict, Tom | |
Benz, Tabea | |
Brückmann, Axel | |
Bulling, Andreas | |
Courant, Sandra | |
Faust, Jürgen | |
Dr. Göbel, Matthias | |
Heinecke, Anton | |
Holzrichter, Alexander | |
Hug, Marcel | |
Karassek, Markus | |
Kiewel, Maximilian | |
Kindler, Holger | |
Körner, Jan | |
Dr. Kreuzpaintner, Stefan | |
Leutke, Martin | |
Dr. Lindemann, Kay | |
Linke, Markus | |
Lumnitzer, Frank | |
Malliaras, Thrasivoulos | |
Dr. Muhle, Christoph | |
Müller, Robert Karl | |
Dr. Niggemann, Michael | |
Pechstein, Jan | |
Pordomm, Marcel | |
Raepple, Christian | |
Sauerwein, Albert | |
Schmid, Michael | |
Schulz, Kerstin | |
Schuster, Ruben | |
Sellmaier, Stephan | |
Singh, Karan | |
Spohr, Carsten | |
Dr. Streichert, Till | |
Tubes, Yannick | |
von Angern, Wolf-Hagen | |
von Eicke und Polwitz, Steffen | |
Vittadini, Grazia | |
Vranckx, Dieter | |
Wallisch, Astrid | |
Zill, Alexandra | |
Dr. Zilles, Stephan | |
Lufthansa Cargo AG | Archer, Julia |
Bauer, Frank | |
Bhat, Ashwin | |
Braun, Annette | |
Dr. Breithaupt, Jan-Wilhelm | |
Engelbart, Grit | |
Focke, Dietmar | |
Grychta, Oliver | |
Jansen, Bettina | |
Dr. Menges, Volker | |
Mies, Nicole | |
Pacher, Sonja | |
Rauchhaus, Marc-Philip | |
Lufthansa Technik AG | Aringhoff, Hans-Bernd |
Gloy, Harald | |
Dr. Krüger, Jens | |
Maaßen, Anna | |
Stark, Sören | |
von Puttkamer, Michael | |
Dr. Willms, William | |
Eurowings | Bischof, Jens |
Austrian Airlines | Reimann, Walter |
Brussels Airlines | von Boxberg, Dorothea |
Öwerdieck, Nina | |
Reinshagen, Tilman | |
Saeys-Desmedt, Philippe | |
Van Der Kamp, Menno | |
T078 | ESRS G1-5 | 29b) i) Realisierte (ggf. geleistete) finanzielle Beiträge und politische Sachleistungen im Jahr 2024 |
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Kategorie | Höhe in TEUR |
Finanziell | 334 |
Politische Sachleistung | 0 |
Für die Erhebung der Daten in der Tabelle G1-5 29b) i) waren keine Schätzungen notwendig.
Nachfolgend sind die wichtigsten Themen der Lufthansa Group aufgeführt, die Gegenstand ihrer Lobbytätigkeit sind:
Reform der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 entsprechend dem Kommissionsvorschlag von 2013
Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Kommissionsvorschlag zur Reform der EU-Verordnung 261/2004 aus dem Jahr 2013 in der vorliegenden Form umzusetzen. Dies beinhaltet insbesondere die Definition außergewöhnlicher Umstände sowie die Anpassung der Verspätungsschwellenwerte.
SAF-Quote durch einheitliche Abgabe finanzieren
Die Quote für Sustainable Aviation Fuel (SAF) gilt ab 2025 für Flüge von und zu europäischen Flughäfen. Die Lufthansa Group wirkt darauf hin, die Finanzierung der Quote für SAF gleichermaßen auf europäische und nichteuropäische Luftverkehrsunternehmen zu verteilen, wie beispielsweise durch eine einheitliche europäische SAF-Abgabe, die auf Grundlage der gesamten Reisedistanz berechnet wird.
SAF-Freizertifikate ausweiten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, Zeitraum und Anzahl der SAF-Freizertifikate für den Luftverkehr im europäischen Zertifikatshandel auszuweiten.
Luftverkehrsteuer für SAF-Förderung verwenden
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Einnahmen der Luftverkehrsteuer im Haushaltsgesetz 2025 für die Förderung von SAF verwendet werden.
Europäische Förderstrategie für SAF einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, eine Förderstrategie für die Produktion und Nutzung von SAF auf europäischer Ebene einzuführen.
„Book & Claim“-Mechanismus zur SAF-Nutzung einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, zur Erfüllung der SAF-Quoten einen „Book & Claim“-Mechanismus einzuführen. Dabei werden SAF-Zertifikate gehandelt, um standortunabhängig ausreichend SAF in den Verkehr zu bringen.
Einheitlichen europäischen Luftraum einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, einen einheitlichen europäischen Luftraum mit politisch unabhängigen europäischen Regulierungsbehörden und unabhängigen nationalen Aufsichtsbehörden einzuführen.
Vorauszahlungspraxis beibehalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Vorauszahlungspraxis für den Flugticketkauf beizubehalten.
Bereitstellung von Flugzeugdaten an Airlines verpflichtend ermöglichen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass Flugzeughersteller den Fluggesellschaften Zugang, Kontrolle und Nutzung der im Flugbetrieb generierten Daten ermöglichen müssen.
Europäische Verordnung über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Slots auf Flughäfen beibehalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die europäische Verordnung über die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in ihrer jetzigen Form beibehalten wird und sie, wenn überhaupt, nur anhand von Empfehlungen internationaler Organisationen einheitlich anzupassen.
Rechtliche Grundlage zur Modernisierung der Luftsicherheitskontrollen schaffen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass auf europäischer Ebene eine regulatorische Grundlage für die automatische Erkennung von gefährlichen Gegenständen bei der Sicherheitskontrolle geschaffen und die Zertifizierung vorangetrieben wird.
EU-Verordnung 1069/2009 (Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte) überarbeiten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die EU-Verordnung (1069/2009) dahingehend überarbeitet wird, dass Abfälle auf internationalen Flügen, die tierische (Neben-)Produkte enthalten, nicht verbrannt oder deponiert werden müssen.
Flugroutentechnologie ADS-C EPP Verpflichtung beibehalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Verpflichtung zur Nutzung der Flugroutentechnologie Automatic Dependent Surveillance – Contract Extended Projected Profile (ADS-C EPP) europaweit verpflichtend bleibt.
Deutsche Flughäfen an Hochgeschwindigkeitsstrecken der Bahn anbinden
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass deutsche Flughäfen an die Hochgeschwindigkeitsstrecken und das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn AG angebunden werden.
Anwendung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Luftverkehr prüfen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Anwendung dieses CO₂-Grenzausgleichssystems im Rahmen der EU-Klimapolitik im Luftverkehr zu prüfen.
Priorisierte Flugverkehrskontrollfreigaben einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, eine Rechtsgrundlage zur Erteilung von priorisierten Flugverkehrskontrollfreigaben nach Maßgabe des Verkehrssteuerungsprinzips „Best Equipped Best Served“ (BEBS) in die Flugsicherungsdurchführungsverordnung einzufügen. BEBS setzt Anreize für die Luftfahrtunternehmen, ihre Flotte schneller auf innovative Technologien umzustellen. Im Gegenzug wird den Luftfahrtunternehmen eine Vorrangbehandlung in Aussicht gestellt, um den klimaschonenden Effekt nicht in einem langwierigen Landeverfahren zu verlieren.
Nicht-CO2-Effekte im EU-Emissionshandelssystem (ETS) begrenzen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Geltungsbereich des EU ETS für Nicht-CO2-Effekte auf innereuropäische Flüge zu begrenzen.
Streichung der nationalen Quote für „Power-to-Liquid“-Kraftstoffe im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Die Lufthansa Group plädiert dafür, im Rahmen der nationalen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie die nationale „Power-to-Liquid“(PtL)-Kraftstoffquote für den Luftverkehr im § 37a Absatz 4a BImSchG zu streichen.
Kerosinsteuer nicht einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, im Rahmen der Energiesteuerrichtlinie keine Kerosinsteuer einzuführen.
Luftverkehr in deutscher und europäischer Carbon-Management-Strategie berücksichtigen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, den Luftverkehr in der Carbon-Management-Strategie Deutschlands und der EU zu berücksichtigen.
EU-Gesetzgebungslücken bei Arbeitsbedingungen schließen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, Gesetzeslücken, die fiktive Heimatbasen, Scheinselbstständigkeit und die missbräuchliche Entsendung von Beschäftigten ermöglichen, zu schließen.
Streikrecht reformieren
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass das Streikrecht hinsichtlich der Ankündigungsfristen, Notdienstvereinbarungen und verpflichtenden Schlichtungsverfahren reformiert wird.
Arbeitszeugnis via Textform übermittelbar machen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Gewerbeordnung dahingehend angepasst wird, Arbeitszeugnisse auch via Textform (statt ausschließlich in Schriftform) übermitteln zu können.
Wesentliche Vertragsbedingungen in Textform übermittelbar machen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass wesentliche Vertragsbedingungen von Arbeitsverhältnissen anstatt in Schriftform auch in Textform – also beispielsweise per E–Mail – übermittelt werden können.
Wochenarbeitszeit einführen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Betrachtung der Arbeitszeit von einer täglichen zu einer wöchentlichen Betrachtung geändert wird.
Berichtspflichten in der Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie bürokratiearm gestalten
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die Berichtspflichten in der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz unbürokratisch umgesetzt und Privilegien für Tarifparteien geschaffen werden.
Kosten bei Dokumentenänderungen anlässlich des Selbstbestimmungsgesetzes nicht auf Arbeitgeber übertragen
Mit dem deutschen Selbstbestimmungsgesetz soll es leichter werden, den Geschlechtseintrag und den eigenen Vornamen ändern zu lassen. Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die finanziellen Kosten für die Änderungen von Dokumenten zukünftig nicht mehr vom Arbeitgeber getragen werden müssen.
Privilegierung von Tarifparteien in der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass Tarifparteien in der nationalen Umsetzung der CSDDD eine Privilegierung erhalten.
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD unverändert in deutsches Recht umsetzen
Die Lufthansa Group plädiert dafür, dass die nationale Umsetzung der CSRD eins zu eins ins deutsche Recht erfolgt.
Keine weitere Erhöhung von Standortkosten durch staatliche Gebühren
Die Lufthansa Group fordert ein Belastungsmoratorium für den Luftverkehr. Konkret sollen absehbar keine Gebührenerhöhungen erfolgen. Zudem sollten die Kosten für Gefahrenabwehr durch den Staat getragen werden.
Import von Huftierarten per Luftfracht in die EU zulassen
Die Lufthansa Group plädiert für die Zulassung einer zeitlichen Trennung von verschiedenen Huftierarten in Tiergrenzkontrollstellen und anderen Einrichtungen des Imports in die EU als effektiver Schutz vor Kreuzinfektionen zusätzlich zur räumlichen Trennung gemäß EU DVO 2019/1014 und EU VO 2017/62.
Verhältnismäßigkeit bei deutschen Vorgaben zu Luftsicherheitsschulungen wahren
Die Lufthansa Group plädiert für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei den deutschen Vorgaben zu Luftsicherheitsschulungen gemäß Luftsicherheits-Schulungsverordnung vom 6. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 193) im Zuge der DVO (EU) 2015/1998, Ziff. 11.4.3 wie in EU-Nachbarstaaten.
Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland
Die Lufthansa Group plädiert für die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie 2006/112/EG Artikel 211 – wie in den meisten EU-Nachbarstaaten – für fairere Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU, Kostensenkung für die Wirtschaft, die Stärkung der Logistik und die Vermeidung unnötig langer Transportwege beim Güterimport.
Digitalisierung des Datenaustauschs unter anderem mit Behörden entlang der Luftfracht-Transportkette
Entlang der Luftfracht-Transportkette sollte der Datenaustausch zum Beispiel mit Behörden vollständig und möglichst nach einem internationalen Datenstandard digitalisiert werden. Dies kann für mehr Transparenz, Effizienz und Sicherheit in der Transportkette sorgen. Dazu trägt das vom deutschen Bundesministerium für Digitales und Verkehr geförderte „Digitale Testfeld Air Cargo“ mit Beteiligung von Lufthansa Cargo bei.
Beibehaltung und Anwendung von Regelungen des Luftverkehrsgesetzes
Die Lufthansa Group plädiert für die Beibehaltung der Genehmigungsverfahren für Gelegenheitsverkehre beziehungsweise Ad-hoc-Charterflüge im Bereich der Luftfracht für Drittstaaten-Airlines gemäß den Regelungen vor allem im Luftverkehrsgesetz.
Förderung der Luftfahrtforschung insbesondere für eine nachhaltigere Luftfahrtindustrie
Lufthansa Technik setzt sich dafür ein, dass die Bereiche Flugzeugwartung, -reparatur und -überholung einen größeren Stellenwert im Kontext der Luftfahrtforschung erhalten, um neben langfristigen Innovationen auch mit kurz- und mittelfristigen Technologien eine nachhaltigere Luftfahrt früher erreichen beziehungsweise verfolgen zu können.
Lufthansa Group als strategische Partnerin für die sicherheitspolitische „Zeitenwende“etablieren
Ein zentrales Element der sogenannten „Zeitenwende“ ist die Suche nach industriellen Partnern, um die deutsche Verteidigungsfähigkeit langfristig zu sichern. Für die Lufthansa Group ist werteorientiertes und verantwortungsvolles Handeln nicht nur ein Anspruch, sondern ein fester Bestandteil ihres Selbstverständnisses. Als ein in Deutschland verwurzeltes Unternehmen sieht sie sich in einer Schlüsselrolle, um die politische und wirtschaftliche Souveränität sowie die Resilienz der Bundesrepublik und ihrer Streitkräfte langfristig zu stärken.
Eintragungen der Lufthansa Group in Transparenzregister
Die Lufthansa Group ist in folgenden Transparenzregistern eingetragen:
Europäische Union
- Lufthansa Group, EU Transparency Register 0714344663-32
- Brussels Airlines, EU Transparency Register 755555322381-50
Deutschland
- Deutsche Lufthansa AG, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R001474
- Eurowings GmbH, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R001213
- Lufthansa Cargo AG, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R000854
- Lufthansa Technik AG, Lobbyregister des Deutschen Bundestags, Registernummer R003164
Österreich
- Austrian Airlines, Lobbying- und Interessenvertretungsregister, LIVR-00193
Ehemalige Mitarbeitende aus der öffentlichen Verwaltung in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Lufthansa Group
Die folgenden Mitarbeitenden in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Lufthansa Group hatten in den beiden Jahren vor ihrer Ernennung im laufenden Berichtszeitraum eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich Regulierungsbehörden, inne:
- Tom Benedict
- Alexander Holzrichter
- Anna Maaßen
G1-6 – Zahlungspraktiken
Die Lufthansa Group verfolgt das Ziel, Zahlungen bei allen Zulieferern in dem vertraglich vereinbarten Zahlungsrahmen sowie im Einklang mit den Zahlungsbedingungen der Lufthansa Group umzusetzen. Dabei unterscheidet die Lufthansa Group nicht zwischen unterschiedlichen Lieferanten.
Das Standard-Zahlungsziel des Lufthansa Konzerns beträgt 30 Tage, wenn es weder im Vertrag noch auf der Rechnung angegeben ist. Die weiteren beiden Standard-Zahlungsbedingungen sind 60 und 90 Tage. Hierbei erfolgt in Bezug auf die Zahlungsbedingungen bei der Lufthansa Group im Allgemeinen keine weitere Kategorisierung der Lieferanten. Zudem beträgt die durchschnittliche Zahlungsfrist 41 Tage bei der Lufthansa Group.
Bei den Standard-Vertragszahlungsbedingungen werden die Zahlungen ab dem Datum des Rechnungseingangs berechnet. Im Standardportfolio können auch Zahlungsfristen gewählt werden, die sich ab dem Datum der Rechnungsstellung berechnen. Darüber hinaus ist die pünktliche Zahlung ein Kontrollindikator mit einem Ziel von 92 %, basierend auf der Anzahl der Rechnungen. Für alle Lieferanten im Geltungsbereich gewährt die Lufthansa Group zusätzlich eine Nachfrist von sieben Tagen, was immer noch als pünktliche Zahlung gezählt wird. Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen erfordern in einigen Ländern individuelle Vereinbarungen.
T079 | ESRS G1-6 | 33b Standardzahlungsbedingungen & Zahlungen1), die mit diesen Standardbedingungen übereinstimmen, im Jahr 2024 |
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Standard-Zahlungsbedingungen | Konforme Zahlungen in % |
30 Tage | 24,32% |
60 Tage | 5,38% |
90 Tage | 0,54% |
1) Weitere Zahlungen erfolgen auf Grundlage individuell vereinbarter Vertragsbedingungen und werden entsprechend diesen von der Lufthansa Group beglichen, wodurch eine vollständige Abdeckung in der Tabelle nicht gegeben ist. |
Die Lufthansa Group überwacht die Zahlungsausgänge und damit die Dauer bis zur Begleichung einer Rechnung konzernweit anhand von Systemberichten auf monatlicher Basis. Die Ergebnisse werden mit den Geschäftsbereichen der Lufthansa Group im Rahmen von monatlichen Abstimmungsrunden zur kontinuierlichen Verbesserung ausgetauscht und Handlungsbedarf wird diskutiert. Darüber hinaus sind die Zahlungsläufe so eingerichtet, dass ein regelmäßiger Zahlungsverkehr über die bestehenden Banksysteme möglich ist.
Die derzeitige Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs beträgt 0 für das Jahr 2024 bei der Lufthansa Group.
Lieferanten haben mehrere Möglichkeiten, sich bei Zahlungsfragen an die Lufthansa Group zu wenden – zum Beispiel durch Kontaktaufnahme mit dem Buchhaltungsteam oder durch die Statusabfrage in einem System für Lieferanten, in dem die Daten selbst verwaltet und eingesehen werden können.
T080 | Berechnungsgrundlagen im Jahr 2024 – Governance | ||||||
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ESRS-Offenlegungsanforderung | Paragraf | Datenpunkt/Metrik | Grundlage für die Erstellung und Beschreibung der verwendeten Parameter, Beschreibung der Annahmen und Methodik | Ggf. Beschreibung der Quellen für Messunsicherheit | Resultierender Genauigkeitsgrad | Externe Validierung | Ggf. geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit |
G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | 21b | Prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten Funktionen | Erfassung der Daten der Lufthansa Group auf Basis der Auswertungen des zentralen Lerntools sowie der vorherigen Risikoanalyse, welche Funktionen besonders betroffen sein könnten. | Geringe Unsicherheit durch die systemseitig angebundene direkte Erfassung der Daten | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig |
G1-4 – Fälle von Korruption oder Bestechung | 24a | Anzahl der Verurteilungen und die Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Erfassung der Daten erfolgt durch die Lufthansa Compliance-Abteilung, basierend auf den Verurteilungen und Bußgeldern gegen Unternehmen des Lufthansa Konzerns. | Geringe Unsicherheit dadurch, dass die Rechtsschriften direkt an die einzelnen Legaleinheiten adressiert sind und aufgenommen werden | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig |
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten | 29b | Gesamter monetärer Wert der direkt und indirekt von dem Unternehmen getätigten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen |
Basis der Datenerhebung sind die einzelnen monetären Werte der einzelnen Legaleinheiten. Durch die Implementierung einer gruppenweiten Richtlinie, wodurch direkte monetäre Werte ausgeschlossen werden, erfolgt keine weitere Betrachtung dieses Sachverhalts. | Geringe Unsicherheit durch die vorhandene Richtlinie in Bezug auf direkte monetäre Werte und die zentrale Funktion innerhalb der Lufthansa Group, die sich mit der politischen Einflussnahme direkt auseinandersetzt | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig |
G1-6 – Zahlungspraktiken | 33a | Durchschnittliche Zeit (in Tagen), die das Unternehmen benötigt, um eine Rechnung ab dem Zeitpunkt des Beginns der vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsfrist zu begleichen |
Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der Rechnungs- und Zahlungsdaten der Lufthansa Group, die in einer zentralen Datenbank konsolidiert und verwaltet werden. Die Auswertungen basieren entsprechend auf diesen zentral bereitgestellten und gepflegten Informationen. | Geringe Unsicherheit durch die systemseitig angebundene direkte Erfassung der Daten | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig |
G1-6 – Zahlungspraktiken | 33b | Prozentsatz der Zahlungen, bei denen die Standardbedingungen angewandt werden |
Die Datenerhebung erfolgt auf Grundlage der Standardzahlungsbedingungen und der einzelnen Zahlungsdaten der Lufthansa Group, die in einer zentralen Datenbank konsolidiert und verwaltet werden. Die Auswertungen basieren entsprechend auf diesen zentral bereitgestellten und gepflegten Informationen. | Geringe Unsicherheit durch die systemseitig angebundene direkte Erfassung der Daten | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig |
G1-6 – Zahlungspraktiken | 33c | Zahl der derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wegen Zahlungsverzugs | Die Datenerhebung basiert auf Daten der einzelnen Rechtsabteilungen der Legaleinheiten der Lufthansa Group. | Geringe Unsicherheit dadurch, dass die Rechtsschriften direkt an die einzelnen Legaleinheiten adressiert sind und aufgenommen werden | Hoch | Keine | Keine weiteren Maßnahmen notwendig |