Kennzahlen und Ziele

E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die Lufthansa Group setzt sich dauerhaft dafür ein, den Fluglärm zu mindern. Vorrangiges Ziel ist es, den Schall an der Quelle zu verringern und zusammen mit den Systempartnern optimierte Flugverfahren zu entwickeln. Hier engagiert sich die Lufthansa Group seit 2012 insbesondere in der Allianz für Lärmschutz am Standort Frankfurt. Seither verfolgt die Lufthansa Group zusammen mit den Beteiligten im Forum Flughafen und Region die Wirksamkeit von Maßnahmen zum aktiven Schallschutz. Die Wirkung von lärmmindernden Modifikationen am Flugzeug, wie beispielsweise Wirbelgeneratoren, kann, wo möglich, durch Messungen des Flughafens an seinen Fluglärmüberwachungsstationen bestimmt werden. Verbesserungen durch die Flottenmodernisierung lassen sich beispielsweise über die Änderungen der Lärmwerte im Lärmschutzzeugnis nachvollziehen. Die Prüfung der Wirksamkeit erfolgt jährlich ohne ein definiertes Enddatum. Darüber hinaus prüft das Unternehmen derzeit, ob die Festlegung eines an der bisherigen Kennzahl zum aktiven Schallschutz orientierten Ziels mit Blick auf den aktiven Lärmschutz ein geeignetes Steuerungsinstrument wäre. Die Kennzahl zum aktiven Schallschutz hängt vom Stand der Flottenerneuerung ab.

E2-4 - Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung
99,6 % der operativen Konzernflotte erfüllen 2024 den Fluglärmstandard

Verbesserungen im Schallschutz durch die Modernisierung der operativen Konzernflotte werden durch einen unternehmensspezifischen Leistungsindikator gemessen. Die Kennzahl zum aktiven Schallschutz beschreibt den Anteil der Flotte, der bestimmte Lärmgrenzwerte unterschreitet, und hängt damit von der Zusammensetzung der Flotte der Lufthansa Group sowie von entsprechenden Flottenerneuerungen ab. Da es sich bei den Flottenerneuerungen um einen langfristigen Prozess handelt, sind die jährlichen Veränderungen gering. Zum Stichtag 28. Oktober 2024 erfüllten 99,6 % der Flugzeuge – und damit nahezu die gesamte operative Konzernflotte - dieses Kriterium. Eine detaillierte Beschreibung der Berechnungsmethoden ist unter ↗ Berechnungsgrundlagen im Jahr 2024 – Umwelt aufgeführt.

E2-6 – Antizipierte finanzielle Effekte

Die Lufthansa Group macht von der in ESRS 1 §137 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, die in ESRS E2-6 vorgeschriebenen Angaben für das erste Jahr der Erstellung ihrer nichtfinanziellen Erklärung auszulassen.