Anwendbarkeit und Angaben gemäss EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852

Die EU-Taxonomie-Verordnung stellt ein normiertes Klassifizierungssystem für grüne Wirtschaftstätigkeiten im Rahmen des EU-Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ dar und definiert Aktivitäten für die sechs EU-Umweltziele:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Gemäß EU-Taxonomie-Vorgaben sind Wirtschaftstätigkeiten „ökologisch nachhaltig“, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten („substantial contribution“/wesentlicher Beitrag), die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen („do no significant harm“/nicht erheblich beeinträchtigen) sowie die Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte („minimum safeguards“/Mindestschutz) einhalten.

Die Analyse, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu einem der Ziele leistet und die Erreichung der fünf weiteren Ziele nicht erheblich beeinträchtigt, ist anhand von technischen Bewertungskriterien vorzunehmen. Um Doppelzählung zwischen verschiedenen Wirtschaftsaktivitäten zu vermeiden, wurden mögliche Überschneidungsfelder identifiziert und analysiert.

Die Berichterstattung über die Art der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten erfolgt gemäß folgender Delegierten Verordnungen:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139
  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486

Wirtschaftstätigkeiten sind „taxonomiefähig“ (eligible), wenn sie sich einer der in der EU-Taxonomie-Verordnung beschriebenen Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen, und „taxonomiekonform“ (aligned), wenn sie die technischen Bewertungskriterien erfüllen und soziale Mindeststandards eingehalten werden.

Erstmals sind für das Geschäftsjahr 2024 gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 detaillierte Angaben zur Taxonomiekonformität der für die Lufthansa Group relevanten Wirtschaftsaktivitäten im Luftfahrtsektor zu machen. Durch die Einbeziehung dieser Wirtschaftsaktivitäten hat die Lufthansa Group erstmals eine Analyse der taxonomiekonformen Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) durchgeführt.

Entsprechend der EU-Taxonomie-Verordnung und relevanten delegierten Rechtsakten berichtet die Lufthansa Group nachfolgend über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der operativen Ausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen, taxonomiekonformen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten und macht ergänzende qualitative und quantitative Angaben.

Die EU-Taxonomie-Verordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden.

Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung
Analyse der Taxonomiefähigkeit

Die Wirtschaftstätigkeiten der Lufthansa Group wurden zunächst den Aktivitäten gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung zugeordnet und jene bestimmt, die anhand der in der Verordnung dargelegten Beschreibungen als taxonomiefähig gelten.

Anschließend wurden die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten der Lufthansa Group analysiert und diejenigen identifiziert, die für den Konzern wesentlich sind. Wie schon im Vorjahr, erstrecken sich die zu berichtenden Wirtschaftsaktivitäten der Lufthansa Group auf das Umweltziel 1 (Klimaschutz). Zu allen anderen Umweltzielen gibt es keine wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten.

Unter Berücksichtigung des DRS 20.32 wurden die folgenden relevanten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten der Lufthansa Group identifiziert:

  • 3.21 Herstellung von Flugzeugen
  • 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr
  • 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Entsprechend den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung wurde der Anteil der Umsatzerlöse, CapEx und OpEx der identifizierten Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf die gesamten Konzernaktivitäten ermittelt. Dabei sind die Umsatzerlöse definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Gesellschaften. Somit wurden Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, und sonstige Beteiligungen nicht berücksichtigt. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich im ↗ Konzernanhang, Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

Die Berechnung von CapEx erfolgt auf Bruttobasis, das heißt ohne Berücksichtigung von Neubewertungen oder planmäßigen beziehungsweise außerplanmäßigen Abschreibungen. CapEx umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte, einschließlich der im Rahmen von Asset oder Share Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die taxonomierelevanten CapEx wurden unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Konten in Kombination mit den Anlageklassen ermittelt.

OpEx berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, wie Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Vermögenswerte.

Analyse der Taxonomiekonformität

In einem ersten Schritt wurden die zu berichtenden Wirtschaftsaktivitäten anhand der jeweiligen technischen Bewertungskriterien daraufhin überprüft, ob sie einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies trifft für die Wirtschaftsaktivitäten 3.21 Herstellung von Flugzeugen und 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr zu.

Der Umfang, in dem die Wirtschaftsaktivität 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet, hängt auch vom Einsatz von Sustainable Aviation Fuel (SAF) ab. Bei der Bestimmung der Flugzeuge, die nur durch den Einsatz von SAF die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz erfüllen, wird die Konzernflotte herangezogen. Mit dem von der Lufthansa Group im Berichtsjahr für den Eigenverbrauch erworbenen SAF wird die Menge Flugkraftstoff mit einer rechnerischen neunprozentigen SAF-Beimischung (SAF-Blend) ermittelt. Anhand der tatsächlichen Treibstoffverbräuche je Flugzeug im Geschäftsjahr wurden die Flugzeuge identifiziert, die mit dem SAF-Blend hätten betrieben werden können und so die technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz erfüllen.

Für die Wirtschaftsaktivität 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden ergibt sich unter Zugrundelegung der technischen Bewertungskriterien kein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz.

In einem weiteren Schritt wurde die Einhaltung der „do no significant harm“-(DNSH-)Kriterien zu den weiteren Umweltzielen für die Wirtschaftstätigkeiten 3.21 Herstellung von Flugzeugen und 6.19 Personen- und Frachtluftverkehr analysiert. Für die Wirtschaftstätigkeit 3.21 wurde die Erfüllung dieser Kriterien im Wesentlichen auf Ebene der konsolidierten Produktionsstandorte von Lufthansa Technik überprüft, an denen Wartungs-, Reparatur- oder Überholungstätigkeiten an Flugzeugen oder Teilen hiervon, die den wesentlichen Beitrag erfüllen, vorgenommen werden. Für die Wirtschaftsaktivität 6.19 erfolgte die Überprüfung der DNSH-Kriterien im Wesentlichen durch die Airlines der Lufthansa Group beziehungsweise auf Konzernebene. Im Ergebnis wurde keine erhebliche Beeinträchtigung durch die Wirtschaftsaktivitäten 3.21 und 6.19 hinsichtlich der Umweltziele 2 – 4 sowie des Umweltziels 6 festgestellt.

Das generische DNSH-Kriterium 5 (Appendix C) legt fest, dass eine Wirtschaftstätigkeit nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von bestimmten chemischen Stoffen führen darf, um als taxonomiekonform eingestuft zu werden. Dazu gehören auch chemische Stoffe, die unter anderem aus sicherheitsrelevanten Gründen in der Luftfahrt verwendet werden. Die Lufthansa Group hat alle Anstrengungen unternommen, um die Einhaltung der Anforderungen zu analysieren, mit dem Ergebnis, dass eine Verwendung der Stoffe im Rahmen von nationalen oder europäischen Ausnahmegenehmigungen und unter streng kontrollierten Verwendungsbedingungen erfolgt.

Die Lufthansa Group weist darauf hin, dass sich nach eigener Auffassung und der Ansicht weiterer betroffener Unternehmen umstrittene Auslegungen der Anforderungen ergeben, die zu Unsicherheiten in der Ermittlung der Taxonomiekonformität führen. Nach aktueller Auffassung gehen die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung über die Anforderungen der in Appendix C genannten europäischen Verordnungen hinaus und machen somit eine taxonomiekonforme Ausübung der betroffenen Wirtschaftstätigkeiten faktisch unmöglich. Vor diesem Hintergrund wird in den offiziellen Meldebogen keine Taxonomiekonformität hinsichtlich der Luftfahrtkriterien ausgewiesen.

Es werden aber alternative Kennzahlen angegeben, welche die potenzielle Taxonomiekonformität wiedergeben, unter der Annahme, dass die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung den Anforderungen der in Appendix C genannten europäischen Verordnungen entsprechen.

Für die Wirtschaftsaktivität 7.7 erfolgte keine Überprüfung der DNSH-Kriterien, da bereits die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag nicht erfüllt wurden.

Bei der ebenfalls im Rahmen der Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung notwendigen Prüfung der Einhaltung der Mindestschutzvorschriften bedient sich die Lufthansa Group etablierter Prozesse und Dokumentationen auf Konzernebene. Über Richtlinien und die damit verbundenen Prozesse und Überwachungsmaßnahmen stellt die Lufthansa Group sicher, dass die Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung hinsichtlich der Beachtung der Menschenrechte (einschließlich Arbeitsrechten), der Vermeidung von Bestechung und Korruption, Besteuerung und eines fairen Wettbewerbs vollumfänglich erfüllt werden. Die Gesellschaften sind angehalten, Prozesse und Überwachungsmaßnahmen umzusetzen. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei den jeweiligen Gesellschaften.

Herleitung der Kennzahlen (KPI)
3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen

Die Lufthansa Technik AG und die zur Lufthansa Technik-Gruppe gehörenden Beteiligungen erbringen luftfahrttechnische Leistungen im Bereich Herstellung, Wartung, Reparatur und Überholung von luftfahrttechnischen Geräten.
↗ Geschäftsfeld Technik.

Taxonomiefähige Umsatzerlöse aus dieser Wirtschaftsaktivität werden im Zusammenhang mit Wartungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen sowie Ersatzteilverkäufen erzielt. Die daraus erzielten Umsätze in Höhe von 4.898 Mio. EUR entsprechen 13 % der gesamten Umsätze des Konzerns. ↗ T001 Kennzahlen Lufthansa Group.

Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die taxonomiefähigen Umsatzerlöse um 648 Mio. EUR aufgrund gestiegener Nachfrage nach Wartungs- und Reparaturleistungen sowie weiteren Produkten und Services von Lufthansa Technik. Der Anteil der potenziell taxonomiekonformen Umsätze betrug im Berichtsjahr 273 Mio. EUR und damit 1 % der gesamten Umsätze des Konzerns.

In den CapEx werden die Segmentinvestitionen im Geschäftsfeld Technik erfasst, die sich dieser Wirtschaftsaktivität zuordnen lassen. Sie umfassen im Wesentlichen sowohl immaterielle Vermögensgegenstände als auch technische Anlagen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die CapEx umfassen ausschließlich CapEx (a) und betrugen mit 97 Mio. EUR 2 % der Investitionen der Lufthansa Group im Berichtsjahr. Damit stiegen die taxonomiefähigen CapEx aufgrund zunehmender Investitionstätigkeit um 20 Mio. EUR. Die potenziell taxonomiekonformen Investitionsauszahlungen betragen 13 Mio. EUR oder 0,3 % der Investitionen der Lufthansa Group.

OpEx-Aufwendungen nach der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung umfassen die direkten Aufwendungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte. Auf diese Wirtschaftsaktivität entfallen 53 Mio. EUR (Vorjahr: 51 Mio. EUR) und damit 1 % der gesamten Instandhaltungsaufwendungen im Konzern. Potenziell taxonomiekonforme OpEx für diese Wirtschaftsaktivität fielen in Höhe von 4 Mio. EUR an, was einem Anteil von unter 1 % an den gesamten OpEx des Konzerns entspricht.

Zur Bestimmung der potenziell taxonomiekonformen OpEx wird der Gesamtbetrag der OpEx-Aufwendungen entsprechend der Quote der potenziell taxonomiekonformen Umsätze vor Anwendung der Globalen Ersatzrate gewichtet.

Im Vorjahr fand keine Überprüfung dieser Wirtschaftsaktivität auf Taxonomiekonformität statt.

6.19 Personen- und Frachtluftverkehr

Diese Wirtschaftsaktivität umfasst die wesentlichen Geschäftstätigkeiten der Lufthansa Group, die sich auf die Geschäftsfelder Passagier-Airlines ↗ Geschäftsfeld Passagier-Airlines und Logistik ↗ Geschäftsfeld Logistik erstrecken.

Die für diese Wirtschaftsaktivität als taxonomiefähig erfassten Umsätze entsprechen den im Rahmen der Finanzberichterstattung ausgewiesenen Verkehrserlösen, die mit 31.439 Mio. EUR einen Anteil von 84 % an den gesamten Umsatzerlösen der Lufthansa Group haben. ↗ T001 Kennzahlen Lufthansa Group

Gegenüber dem Vorjahr stiegen die taxonomiefähigen Erlöse um 1.513 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund gestiegener Passagier- und Frachtmengen. Die potenziell taxonomiekonformen Erlöse betragen 3.154 Mio. EUR und damit 8 % der gesamten Umsatzerlöse des Konzerns.

Die CapEx für diese Wirtschaftsaktivität umfassen ausschließlich CapEx (a) und beinhalten Ausgaben für Flugzeuge und Reservetriebwerke, Nutzungsrechte an Flugzeugen und Reservetriebwerken sowie Flugzeuge in Bau und Anzahlungen auf Flugzeug- und Reservetriebwerksbestellungen. Mit 3.912 Mio. EUR machen sie 86 % der Gesamtinvestitionen der Lufthansa Group aus. ↗ T115 Flugzeuge und Reservetriebwerke

Der Anstieg um 123 Mio. EUR resultiert aus der gestiegenen Anzahl neu bei den Airlines der Lufthansa Group in Dienst gestellter Flugzeuge. Die potenziell taxonomiekonformen Investitionsauszahlungen betragen 2.822 Mio. EUR oder 62 % der gesamten Investitionen.

Im Zusammenhang mit dieser Wirtschaftsaktivität umfassen die OpEx die direkten Aufwendungen zur Sicherstellung der laufenden Betriebsbereitschaft von Flugzeugen und Triebwerken der Lufthansa Group Airlines sowie die im Rahmen von Wet-Lease-Verträgen gezahlten Charterkosten. Soweit diese Leistungen nicht durch die Fluggesellschaften selbst, sondern durch Konzerngesellschaften erbracht werden, werden Konsolidierungseffekte bei der Ermittlung der OpEx berücksichtigt. Mit 3.366 Mio. EUR entfallen 93 % der gesamten OpEx der Lufthansa Group auf diese Wirtschaftsaktivität.

Neben Personal- und Materialkostensteigerungen resultiert der Anstieg der taxonomiefähigen OpEx um 765 Mio. EUR auch aus der erstmaligen Berücksichtigung von Wet-Lease-Kosten für den Einsatz von Flugzeugen von Drittanbietern.

Potenziell taxonomiekonforme OpEx für diese Wirtschaftsaktivität fielen in Höhe von 670 Mio. EUR an, was einem Anteil von 18 % an den gesamten OpEx des Konzerns entspricht.

Im Vorjahr fand keine Überprüfung dieser Wirtschaftsaktivität auf Taxonomiekonformität statt.

7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Mit dem Erwerb von und dem Eigentum an Gebäuden werden keine zu berichtenden Umsatzerlöse erzielt. Der Umfang dieser Wirtschaftsaktivität richtet sich ausschließlich an dem internen Bedarf aus.

Für die Ermittlung der taxonomiefähigen CapEx wurden alle unter dieser Wirtschaftsaktivität erfassten Gebäude sowie Nutzungsrechte an Gebäuden und Einbauten berücksichtigt. Diese CapEx sind, gemäß der Definition der EU-Taxonomie-Verordnung, ausschließlich der Kategorie (c) zuzuordnen. Die CapEx wurden dahingehend überprüft, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden (Konformitätsprüfung). Im Ergebnis konnte keine Taxonomiekonformität festgestellt werden.

Die ausgewiesenen taxonomiefähigen CapEx betragen im Berichtsjahr 202 Mio. EUR und liegen damit um 34 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Ihr Anteil an den Gesamtinvestitionen der Lufthansa Group beträgt 4 %.

Im Berichtsjahr erhöhten sich die in den OpEx erfassten taxonomiefähigen Gebäudeinstandhaltungsmaßnahmen gegenüber dem Vorjahr um 22 Mio. EUR auf 180 Mio. EUR. Deren Anteil beträgt damit 5 % der gesamten OpEx im Konzern.

T062 Anteile der taxonomiefähigen, nicht taxonomiefähigen und potenziell taxonomiekonformen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx
  Umsatz CapEx OpEx
in Mio. € 2024 in % 2023 in % Veränderung in % 2024 in % 2023 in % Veränderung in % 2024 in % 2023 in % Veränderung in %
                               
Taxonomiefähige und nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten                              
3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen 4.898 13% 4.250 12% 15% 97 2% 77 2% 26% 53 1% 51 2% 4%
6.19 Personen- und Frachtluftverkehr 31.439 84% 29.926 84% 5% 3.912 86% 3.789 88% 3% 3.366 93% 2.601 91% 29%
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden -   -     202 4% 236 5% -14% 180 5% 158 6% 14%
Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten 1.244 3% -     347 8% -     38 1% -    
Summe 37.581 100% -     4.558 100% -     3.637 100% -    
                               
Davon potenziell taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten                              
3.21 Herstellung von Luftfahrzeugen 273 1% -     13 0,3% -     4 0% -    
6.19 Personen- und Frachtluftverkehr 3.154 8% -     2.822 62% -     670 18% -    
Summe 3.427 9% -     2.835 62% -     674 19% -    
                               
Anmerkung: Die Prozentwerte bei den potenziell taxonomiekonformen Werten beziehen sich auf die Summe der taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten.

Die Lufthansa Group übt keine Geschäftstätigkeiten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 für die Bereiche Gas- und Kernenergie aus und verzichtet daher auf die Angabe der spezifischen Meldebogen. 

T063 EU-Taxonomie – Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
          Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("keine erheblichen Beeinträchtigungen") MS      
  Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter Umsatz Umsatzanteil Klimaschutz Anpassungen an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz Taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Anteil des Umsatzes, 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeiten" Kategorie "Übergangstätigkeiten"
      Mio. EUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T
                                         
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN     97 %                                
A.1 Taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten
                                     
n/a  
Umsatz (A.1)  
A.2 Taxonomiefähige, aber
nicht taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten
                                     
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 4.898 13% EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL                  
Personen- und Frachtluftverkehr CCM 6.19 31.439 84% EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL                  
Umsatz (A.2)   36.337 97%                  
Gesamt (A.1 + A.2)   36.337 97%                  
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN
                                     
Umsatz nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten (B)
  1.244 3%                                
Gesamt (A + B)   37.581 100 %                                
T064 EU-Taxonomie – Anteil des CapEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
          Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("keine erheblichen Beeinträchtigungen") MS      
  Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter CapEx Anteil CapEx Klimaschutz Anpassungen an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz Taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Anteil des CapEx, 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeiten" Kategorie "Übergangstätigkeiten"
      Mio. EUR in % J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J; N;
N/EL
J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T
                                         
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN     92%                           5%    
A.1 Taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten
                                     
n/a   -
CapEx (A.1)   -
A.2 Taxonomiefähige, aber
nicht taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten
                                     
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 97 2% EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL                  
Personen- und Frachtluftverkehr CCM 6.19 3.912 86% EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL                  
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 202 4% EL N / EL N / EL N / EL N / EL N / EL               5%    
CapEx (A.2)   4.211 92%               5%    
Gesamt (A.1 + A.2)   4.211 92%               5%    
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN
                                     
CapEx nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten (B)
  347 8%                                
Gesamt (A + B)   4.558 100%                                
T065 EU-Taxonomie – Anteil des OpEx aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind
          Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("keine erheblichen Beeinträchtigungen") MS      
  Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter OpEx Anteil OpEx Klimaschutz Anpassungen an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Wasser- und Meeresressourcen Kreislaufwirtschaft Umweltverschmutzung Biologische Vielfalt und Ökosysteme Mindestschutz Taxonomiekonformer (A.1.) oder taxonomiefähiger (A.2.) Anteil des OpEx, 2023 Kategorie "ermöglichende Tätigkeiten" Kategorie "Übergangstätigkeiten"
      Mio. EUR in % J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J; N; N/EL J/N J/N J/N J/N J/N J/N J/N in % E T
                                         
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN     99%                           6%    
A.1 Taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten
                                     
n/a  
OpEx (A.1)  
A.2 Taxonomiefähige, aber
nicht taxonomiekonforme
Wirtschaftstätigkeiten
                                     
Herstellung von Luftfahrzeugen CCM 3.21 53 1% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL                  
Personen- und Frachtluftverkehr CCM 6.19 3.366 93% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL                  
Erwerb von und Eigentum an Gebäuden CCM 7.7 180 5% EL N/EL N/EL N/EL N/EL N/EL               6%    
OpEx (A.2)   3.599 99%               6%    
Gesamt (A.1 + A.2)   3.599 99%               6%    
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE
WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN
                                     
OpEx nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten (B)
  38 1%                                
Gesamt (A + B)   3.637 100 %