Rechtliche und regulatorische Einflussfaktoren

Die Lufthansa Group unterliegt zahlreichen nationalen und europäischen Vorschriften. Diese haben Einfluss auf die Kosten und – sofern sie außereuropäische Wettbewerber nicht erfassen – die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die künftige Klimaschutzpolitik in Deutschland und Europa. Aber auch Gesetze zum Daten- und Verbraucherschutz sowie Luftverkehrsteuern, Luftsicherheitskosten, Start- und Landerechte oder Nachtflugverbote beeinflussen die Lufthansa Group ebenso wie die gesamte Luftfahrtbranche.

EU-Klimaschutzregularien führen zu Wettbewerbsnachteilen

Im Sommer 2021 hat die EU-Kommission mit ihrem „Fit for 55“-Legislativpaket regulatorische Vorschläge präsentiert, wie die europäischen Klimaschutzziele – die Senkung der CO2-Emissionen um 55 % im Vergleich zu 1990 – erreicht werden sollen. Von den insgesamt 13 Gesetzesinitiativen sind drei für den Luftverkehr besonders relevant: die Reform des Emissionshandels (EU-ETS), eine Beimischungsquote für nachhaltige Flugkraftstoffe (ReFuelEU Aviation) sowie der Vorschlag zur Einführung einer Kerosinsteuer (Energiesteuerrichtlinie).

Hinsichtlich des EU-ETS wurde entschieden, die Gesamtzahl der CO2-Zertifikate schrittweise zu reduzieren und die bisherigen kostenlosen („freien“) Zuteilungen ab 2026 komplett abzuschaffen. Vor allem durch den Wegfall der freien Zuteilungen erhöhten sich die Kosten im Zusammenhang mit EU-ETS-Zertifikaten im Geschäftsjahr 2024 um 134 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Die Regelungen in ihrer Gänze werden den Zubringerverkehr europäischer Airlines verteuern und bergen das Risiko, dass Langstreckenverbindungen verstärkt auf außereuropäische Drehkreuze verlagert werden und der Wettbewerb zwischen EU-Airlines und ihrer Konkurrenz aus dem Mittleren und Nahen Osten weiter verzerrt wird. Um einen Anreiz für das Tanken der wesentlich teureren nachhaltigen Kraftstoffe (SAF) zu schaffen, wurde beschlossen, zeitlich befristet ein begrenztes Kontingent an CO2-Zertifikaten als Ausgleich für die Mehrkosten von SAF zur Verfügung zu stellen. Hierdurch können jedoch weder die Mehrkosten in hinreichendem Maße ausgeglichen noch die notwendigen gleichen Wettbewerbsbedingungen mit Fluggesellschaften außerhalb der EU erreicht werden.

Auch die seit Januar 2025 geltende europäische Beimischungsquote für nachhaltige Flugkraftstoffe (ReFuelEU Aviation) wird nach Einschätzung der Lufthansa Group zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen im interkontinentalen Verkehr und stark steigenden Kosten für europäische Fluggesellschaften führen, da außereuropäische Fluggesellschaften mit Umsteigeflughäfen in der Nähe von Europa weiterhin für einen Teil der Reise ohne Quote tanken können. Dass SAF in absehbarer Zukunft weder in ausreichender Menge noch zu wettbewerbsneutralen Preisen erhältlich sein werden, bleibt bislang unberücksichtigt.

Auf EU-Ebene wird aktuell die Energiesteuerrichtlinie (ETD) überarbeitet. Sinnvoll ist, die Steuerbefreiung für Kerosin EU-weit zu verlängern, wie es aktuell von den EU-Mitgliedstaaten erwogen wird. Die Einführung einer europäischen Mindeststeuer auf Kerosin würde das globale Wettbewerbsproblem zusätzlich verschärfen.

Im weiteren Gesetzgebungsprozess sind daher aus Sicht der Lufthansa Group Nachbesserungen in der Klimaschutzregulatorik zwingend erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit der in der EU beheimateten Airlines zu erhalten und die Verlagerung von Verkehren und Emissionen – den sogenannten „Carbon-Leakage-Effekt“ – zu vermeiden. Die im Mai 2024 erhöhte nationale Luftverkehrsteuer steigert die im europäischen Vergleich ohnehin schon hohen Standortkosten des Luftverkehrs in Deutschland noch weiter und verschlechtert damit zusätzlich die Anbindung Deutschlands an den europäischen und globalen Luftverkehr – ohne Nutzen für das Klima. ↗ Zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung.

Verschärfungen in der Verbraucherpolitik können sich belastend auswirken

Europäische und nationale Verschärfungen in der Verbraucherpolitik können für die Lufthansa Group und ihre Kundinnen und Kunden zu steigenden Kosten führen. Hierzu zählen insbesondere Bestrebungen, eine Insolvenzabsicherung von Flugreisen einzuführen, Erstattungs- und Entschädigungszahlungen zu automatisieren und Vorauszahlungen von Tickets sowie No-show-Klauseln zu untersagen.

Potenzial eines Single European Sky vorerst nicht realisiert

Im Frühjahr 2024 wurde ein Kompromiss der Überarbeitung des Rechtsrahmens über den einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky) erreicht. Das Ziel einer Steigerung der Effizienz der Luftsicherung in der EU wurde nicht erreicht. Die Regelungen festigen lediglich den Status quo. Im Rahmen der Implementierung hat die EU-Kommission sich bereits dazu bekannt, daran zu arbeiten, das verbleibende Potenzial zu heben und damit nicht nur CO2-Emissionen zu reduzieren und Treibstoff zu sparen, sondern auch Flugverspätungen zu vermeiden. Ob diese Ziele kurzfristig erreichbar sind, bleibt ungewiss.

Vorübergehende Regelungen der Slot-Nutzung sind ausgelaufen

Im Zusammenhang mit der Nutzung von Start- und Landerechten (Slots) sind die vorübergehenden Anpassungen der EU-Slot-Verordnung anlässlich der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ausgelaufen. Die EU-Kommission evaluiert nun gesammelt, ob die Vorschriften über Slots, Flughafenentgelte und die Erbringung von Bodendienstleistungen weiterhin zeitgemäß sind. Der Prozess soll bis Ende 2025 dauern und könnte zu Revisionsvorschlägen führen.