Sonstige Erläuterungen

45. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungskategorien

Zum aktuellen Stichtag lassen sich die finanziellen Vermögenswerte in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern:

T168 FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE IN DER BILANZ
31.12.2024 31.12.2023
in Mio. € Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Zum beizulegen-
den Zeitwert
über die GuV
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
mit Recycling
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
ohne Recycling
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil
einer Sicherungs-
beziehung sind
Gesamt Fortgeführte
Anschaffungs-
kosten
Zum beizulegen-
den Zeitwert
über die GuV
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
mit Recycling
Erfolgsneutral
zum beizulegen-
den Zeitwert
ohne Recycling
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil
einer Sicherungs-
beziehung sind
Gesamt
Übrige Beteiligungen 24 24 24 24
Langfristige Wertpapiere 7 14 21 20 20
davon Eigenkapitalinstrumente
davon Fremdkapitalinstrumente 7 14 21 20 20
Ausleihungen 253 253 213 213
Langfristige Forderungen 601 601 756 756
Langfristige derivative Finanzinstrumente 821 821 659 659
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige kurzfristige Forderungen 3.899 3.899 3.694 3.694
Kurzfristige derivative Finanzinstrumente 6 798 804 2 435 437
Kurzfristige Wertpapiere und ähnliche Geldanlagen 675 4.818 1.203 6.696 275 5.263 1.136 6.674
davon Eigenkapitalinstrumente 4.818 4.818 5.263 5.263
davon Fremdkapitalinstrumente 675 1.203 1.878 275 1.136 1.411
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-Äquivalente 1.790 1.790 1.590 1.590
Summe 7.225 4.862 1.203 1.619 14.909 6.548 5.289 1.136 1.094 14.067

In der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert über die GuV“ sind Derivate klassifiziert, die die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting nicht erfüllen und damit als frei stehende Derivate bilanziert werden. Daneben enthält diese Kategorie Eigenkapitalinstrumente, bestehend aus Geldmarktfonds und Beteiligungen, für die das instrumentenspezifische Wahlrecht der erfolgsneutralen Bewertung zum Zeitwert ohne Recycling nicht ausgeübt wurde. Die Fremdkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert mit Recycling designiert waren, betreffen Anleihepositionen im Rahmen der Liquiditätsanlage.

Finanzielle Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien

Die finanziellen Verbindlichkeiten lassen sich in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern, wobei in der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert über die GuV“ Derivate klassifiziert sind, die die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting nicht erfüllen und damit als frei stehende Derivate bilanziert werden. Daneben wurde für die 2020 emittierte Wandelanleihe das instrumentenspezifische Wahlrecht ausgeübt, diese zum beizulegenden Zeitwert über die GuV zu designieren, der zum Stichtag 600 Mio. EUR beträgt. Die gesamte Marktwertveränderung der Wandelanleihe in Höhe von -43 Mio. EUR wurde dementsprechend aufgeteilt in einen kreditrisikoinduzierten Anteil von 6 Mio. EUR, der als Aufwand in den erfolgsneutralen Aufwendungen und Erträgen erfasst wird, und einen kursinduzierten Anteil von 49 Mio. EUR, der als Ertrag im Handelsergebnis erfasst wird.

T169 FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN IN DER BILANZ
31.12.2024 31.12.2023
in Mio. € Verbindlichkeiten
zum beizulegenden
Zeitwert über die GuV
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil einer
Sicherungsbeziehung
sind
Andere finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten Gesamt Verbindlichkeiten
zum beizulegenden
Zeitwert über die GuV
Derivative Finanz-
instrumente, die
wirksamer Teil einer
Sicherungsbeziehung
sind
Andere finanzielle Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten Gesamt
Finanzschulden (ohne IFRS-16-Leasingverbindlichkeiten) 600 10.737 11.337 643 10.733 11.376
Derivative Finanzinstrumente 2 602 604 7 751 758
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.472 4.472 4.125 4.125
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.570 1.570 1.835 1.835
Summe 602 602 16.779 17.983 650 751 16.693 18.094

Das Nettoergebnis der verschiedenen Kategorien von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten setzt sich wie in Tabelle T170 dargestellt zusammen.

T170 NETTOERGEBNIS FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN
2024 2023
in Mio. € Zins-
aufwand
Zins-
ertrag
Abschrei-
bungen
Ergebnis aus
Bewertung und Veräußerungen
Währungs-
ergebnis
Netto-
ergebnis
Zins-
aufwand
Zins-
ertrag
Abschrei-
bungen
Ergebnis aus
Bewertung und Veräußerungen
Währungs-
ergebnis
Netto-
ergebnis
Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 7 -26 24 5 7 17 -135 -111
Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (mit Recycling) -3 31 25 1 54 -5 22 59 -1 75
Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling)
Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert über die GuV1) 103 78 181 135 73 208
Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten -399 -153 -552 -408 93 -315
Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert über die GuV -12 43 31 -12 13 1
Summe -414 141 -26 146 -128 -281 -425 164 17 145 -43 -142
1) Der negative Zinsertrag der in dieser Kategorie enthaltenen Geldmarktfonds ergab sich im Vorjahr aus den Negativzinsen auf Geldmarktanlagen.

Tabelle T171 enthält die Buch- und Marktwerte der einzelnen Klassen von Finanzschulden. Die angegebenen Marktwerte der Anleihen entsprechen deren Börsennotierungen (Level 1 der Fair-Value-Hierarchie). Die Marktwerte für die übrigen Finanzschulden wurden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze für entsprechende Restlaufzeiten/Tilgungsstrukturen unter Zugrundelegung zugänglicher Marktinformationen (Bloomberg) ermittelt (Level 2 der Fair-Value-Hierarchie). Für die weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, langfristige Forderungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Kassenbestände wird der Buchwert als angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert angesehen.

T171 FINANZSCHULDEN
in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023
Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
Anleihen 6.969 6.915 6.224 6.018
Commercial Paper gegenüber Kreditinstituten
Schuldscheindarlehen 395 409 1.143 1.152
Kreditlinien 26 25 21 18
Flugzeugfinanzierungen 3.798 3.932 3.802 3.965
Übrige Finanzschulden 148 123 185 192
Summe 11.336 11.404 11.375 11.345
Leasingverbindlichkeiten 2.887 2.568
Summe 14.223 13.943
Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte nach Bewertungsstufen

In den Tabellen T172 und T173 sind die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungsstufen gegliedert. Die Bewertungsstufen sind dabei folgendermaßen definiert:

  • Stufe 1: auf aktiven Märkten gehandelte Finanzinstrumente, deren notierte Preise unverändert für die Bewertung übernommen wurden.
  • Stufe 2: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren direkt oder indirekt aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet werden.
  • Stufe 3: Die Bewertung erfolgt auf Basis von Bewertungsverfahren, deren verwendete Einflussfaktoren nicht ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Für die Geschäftsjahre 2024 und 2023 ergaben sich folgende Untergliederungen der zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungsstufen:

T172 FAIR-VALUE-HIERARCHIE VON VERMÖGENSWERTEN
31.12.2024 31.12.2023
in Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value über die GuV 4.832 6 24 4.862 5.160 105 24 5.289
Als Handelsgeschäfte klassifizierte Finanzderivate 6 6 2 2
Wertpapiere 4.832 4.832 5.160 103 5.263
Beteiligungen 24 24 24 24
Derivative Finanzinstrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind 1.619 1.619 1.094 1.094
Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum Fair Value 1.203 1.203 1.136 1.136
Eigenkapitalinstrumente
Fremdkapitalinstrumente 1.203 1.203 1.136 1.136
Vermögenswerte gesamt 4.832 2.828 24 7.684 5.160 2.335 24 7.519
T173 FAIR-VALUE-HIERARCHIE VON VERBINDLICHKEITEN
31.12.2024 31.12.2023
in Mio. € Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Finanzielle Verbindlichkeiten zum Fair Value über die GuV -600 -600 -643 -643
Derivative Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über die GuV -2 -2 -7 -7
Derivative Finanzinstrumente, die wirksamer Teil einer Sicherungsbeziehung sind -602 -602 -751 -751
Verbindlichkeiten gesamt -1.204 -1.204 -1.401 -1.401

Unter den Beteiligungen in Stufe 3, die zum Fair Value über die GuV ausgewiesen sind, befanden sich zum aktuellen Stichtag insgesamt 37 Einzelbeteiligungen (Vorjahr: 36), deren Anschaffungskosten, aus Wesentlichkeitsgründen, als bester Schätzwert für den Fair Value angesehen werden.

Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die nachfolgenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegen Globalverrechnungsverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

T174 SALDIERUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN
31.12.2024 31.12.2023
in Mio. € Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen 4.092 193 3.899 111 3.788 3.818 124 3.694 164 3.530
Derivative Finanzinstrumente – Aktiva 1.625 1.625 132 63 1.430 1.096 1.096 183 32 881
Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-Äquivalente 1.790 1.790 1.790 1.590 1.590 1.590
Summe Aktiva 7.507 193 7.314 132 174 7.008 6.504 124 6.380 183 196 6.001
T175 SALDIERUNGEN VON FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN
31.12.2024 31.12.2023
in Mio. € Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Brutto-
betrag
Vorgenommene
Saldierungen
Ausgewiesener
Nettobetrag
Nicht saldierte
Beträge
Barsicher-
heiten
Netto-
betrag
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.665 193 4.472 63 4.409 4.249 124 4.125 32 4.093
Derivative Finanzinstrumente – Passiva 604 604 132 111 361 758 758 183 164 411
Summe Passiva 5.269 193 5.076 132 174 4.770 5.007 124 4.883 183 196 4.504
Grundsätze der Sicherungspolitik

Die Lufthansa Group ist als international tätiger Luftverkehrskonzern Wechselkurs-, Zins- und Treibstoffpreisänderungsrisiken sowie Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Finanzmanagement ist Bestandteil der Unternehmenspolitik.

Marktrisiko

Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen Währungen, Zinsschwankungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie Preisschwankungen an den Märkten für Rohöl und Ölprodukte stellen die wesentlichen Markt- beziehungsweise Preisrisiken für die Lufthansa Group dar. Die Sicherungspolitik zur Eingrenzung dieser Risiken wird vom Vorstand vorgegeben und ist in konzerninternen Richtlinien dokumentiert. Sie sieht auch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente vor. Die entsprechenden Finanztransaktionen werden nur mit bonitätsmäßig erstklassigen Kontrahenten abgeschlossen.

Währungsrisiko

Im Hinblick auf Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft befindet sich die Lufthansa Group im US-Dollar aufgrund der dollarabhängigen Treibstoffzahlungen in einer Nettozahlerposition. In den übrigen Währungen liegen grundsätzlich Nettoüberschüsse vor. Dies gilt insbesondere für den Chinesischen Renminbi, das Britische Pfund, den Japanischen Yen und die Indische Rupie. Abhängig von der Marktliquidität werden Währungsrisiken aus dem geplanten operativen Exposure in der Regel schrittweise über einen Zeitraum von 24 Monaten mittels Termingeschäften gesichert, die bilanziell als Cashflow Hedge abgebildet werden. Das Exposure zum Ende des Geschäftsjahres 2024 zeigt im operativen Geschäft für die nächsten 24 Monate die in Tabelle T176 dargestellten Werte.

T176 WÄHRUNGSEXPOSURE, STAND 2024
in Mio.  USD CNY JPY GBP INR
Exposure (Währung) -9.168 9.869 145.046 892 76.245
Exposure (EUR zum Kassakurs) -8.821 1.301 888 1.077 858
Sicherungen (Währung) 2.662 -2.906 -44.521 -290 -13.266
Sicherungsgrad 29 % 29 % 31 % 33 % 17 %
Sicherungskurs 1,11 7,73 155,71 0,87 93,10

Währungsrisiken aus Flugzeuginvestitionen werden in der Regel zu 50 % unmittelbar nach Vertragsabschluss gesichert. Der Sicherungsgrad wird überprüft und gegebenenfalls erhöht, wenn während der Vertragslaufzeit der Kalkulationskurs des Investitionsvorhabens deutlich über- oder unterschritten wird. In den letzten 24 Monaten vor Zahlung wird der Sicherungsgrad in halbjährlichen 10 %-Schritten erhöht, sodass er am Ende 90 % entspricht. Die bilanzielle Abbildung dieser Investitionssicherungen erfolgt damit ebenfalls als Cashflow Hedge. Flugzeuginvestitionen werden in US-Dollar getätigt und, abhängig von der funktionalen Währung der beziehenden Konzerngesellschaft, entweder in Euro oder in Schweizer Franken gesichert, wobei es zum Stichtag kein Exposure in Schweizer Franken gab.

Tabelle T177 zeigt das US-Dollar-Exposure für Investitionen am Jahresende 2024, aufgeteilt nach gesicherter Währung.

T177 USD-INVESTITIONSEXPOSURE, GESICHERT IN EUR
in Mio.  2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033
Exposure Nettoinvestitionen (USD) -4.639 -3.796 -2.794 -2.196 -1.820 -1.524 -652 -87
Exposure Nettoinvestitionen (EUR zum Kassakurs) -4.464 -3.653 -2.688 -2.113 -1.751 -1.466 -627 -84
Sicherungen (USD) 4.079 2.765 1.849 1.314 936 804 326 44
Sicherungsgrad 88 % 73 % 66 % 60 % 51 % 53 % 50 % 50 %
Sicherungskurs EUR/USD 1,18 1,20 1,21 1,17 1,17 1,17 1,19 1,21

Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T178 zeigt, wie Ergebnis und Eigenkapital sich verändert hätten, wenn die Währungen, die als Preisrisikovariablen identifiziert wurden, aus Sicht des Bilanzstichtags anders ausgefallen wären.

T178 SENSITIVITÄTSANALYSE NACH WÄHRUNGEN
Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern1) Auswirkungen auf das Eigenkapital1)
in Mio. € Abweichung um +10 % Abweichung um -10 % Abweichung um +10 % Abweichung um -10 %
USD 37 356 1.093 -894
JPY -80 25 -23 18
CHF 9 43 -1 1
GBP 6 -5 -28 23
CNY 7 -9 -31 25
INR 4 -5 -12 10
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital.
Zinsrisiko

Die Lufthansa Group verfolgt das Ziel, Zinsrisiken durch eine ausgewogene Mischung aus fest und variabel verzinsten Finanzinstrumenten zu steuern, um Zinsschwankungen zu begrenzen und das Zinsergebnis zu optimieren. Zur Steuerung des Zinsrisikos werden zinsbezogene Derivate, einschließlich Cross-Currency-Zinsswaps, eingesetzt, um das Portfolio aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu ergänzen. Dabei wird angestrebt, Finanzverbindlichkeiten vorrangig in der funktionalen Währung der Lufthansa Group zu verzinsen. Die Festlegung des Verhältnisses zwischen fester und variabler Verzinsung der Nettoverschuldung erfolgt durch ein zuständiges Finanzgremium.

Die Tabellen T179 und T180 beschreiben die Float/Fix-Ratio der langfristigen Geldaufnahmen aus Sicht des Geschäftsjahresendes 2024 nach Berücksichtigung von Zinssicherungsgeschäften sowie die Verteilung der Nominalvolumina der Zinssicherungen.

T179 ZINSEXPOSURE NACH ZINSSICHERUNGEN
in Mio. € 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Fix 7.769 5.231 3.550 2.425 1.505 988 143 129
Variabel 3.533 4.016 3.520 3.186 2.329 1.774 1.340 902 270 246 221
Float/Fix-Ratio 31 % 43 % 50 % 57 % 61 % 64 % 90 % 87 % 100 % 100 % 100 %
T180 NOMINALVOLUMEN DER ZINSSICHERUNGSGESCHÄFTE
in Mio. € 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035
Fix -2.393 -3.076 -2.749 -2.517 -1.769 -1.338 -1.007 -708 -115 -116 -118
Variabel 2.302 3.043 2.723 2.507 1.758 1.313 998 709 107 108 110

Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T181 zeigt, wie Ergebnis und Eigenkapital sich verändert hätten, wenn das als Preisrisikovariable identifizierte Zinsniveau aus Sicht des Bilanzstichtags anders ausgefallen wäre. Wegen des aktuell volatilen Zinsniveaus wird eine symmetrische Sensitivierung um 100 Basispunkte angesetzt. Dabei sind freistehende Zinsderivate sowie Zinsderivate im Cashflow Hedge Accounting einbezogen worden, da sich Zinsderivate im Fair Value Hedge Accounting mit den Bewegungen der entsprechenden Grundgeschäfte im Ergebnis ausgleichen.

T181 SENSITIVITÄTSANALYSE NACH ZINSNIVEAU
in Mio. € Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern1) Auswirkungen auf das Eigenkapital1)
Zinsniveau + 100 Basispunkte -26 -17
Zinsniveau - 100 Basispunkte 27 16
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital.
Treibstoffpreisrisiko

Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Anteil der Treibstoffaufwendungen an den betrieblichen Aufwendungen der Lufthansa Group 19,9 % (Vorjahr: 22,1 %). Starke Veränderungen der Treibstoffpreise können daher das Ergebnis der Lufthansa Group erheblich beeinflussen.

Zur Begrenzung des Treibstoffpreisrisikos werden Rohöl- sowie Gasoil-Preissicherungsgeschäfte abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt hierbei eine monatliche Absicherung von bis zu 4 % des Exposures für bis zu 24 Monate in Bandbreitenoptionen und sonstigen Sicherungskombinationen. Parallel können Terminsicherungen der Preisdifferenz zwischen Kerosin und Rohöl beziehungsweise Gasoil und Rohöl abgeschlossen werden. Zur Wahrnehmung von Marktgegebenheiten kann über eine Vorstandsentscheidung der Sicherungszeitraum verlängert und das monatliche Sicherungsvolumen erhöht werden. Der angestrebte Zielsicherungsgrad beträgt zum 31. Dezember 2024 bis zu 85 %.

Tabelle T182 stellt das Treibstoffexposure am Geschäftsjahresende dar.

T182 TREIBSTOFFEXPOSURE
2025 2026
Treibstoffbedarf Tsd. t 9.853 10.189
Sicherungen Tsd. t 7.462 2.813
Sicherungsgrad in % 76 % 28 %
Sicherungskurs USD/bbl 92,25 91,41

Die Sensitivitätsanalyse in Tabelle T183 zeigt, wie sich das Eigenkapital durch die reine Marktwertänderung der zum Bilanzstichtag gehaltenen Sicherungsgeschäfte verändert hätte, wenn der als Risikovariable identifizierte Treibstoffpreis zum Stichtag anders ausgefallen wäre. Da sich Marktwertänderungen der Instrumente durch die Anwendung der Hedge-Accounting-Regelungen nur erfolgsneutral im Eigenkapital auswirken, entsteht aus der reinen Treibstoffpreisänderung der Hedges kein Ergebniseffekt.

T183 SENSITIVITÄTSANALYSE DES TREIBSTOFFPREISES
in Mio. € Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern1) Auswirkungen auf das Eigenkapital1)
Treibstoffpreis
+ 10 % 261
– 10 % -237
1) Alle Beträge nach Berücksichtigung latenter Steuereffekte; Vorzeichen stehen in Bezug zum Ergebnis bzw. Eigenkapital.
Marktwerte der zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente

Zur Absicherung der Wechselkurs-, Zins- und Treibstoffpreisrisiken bestehen zum Bilanzstichtag Sicherungsgeschäfte, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind und die sich im Geschäftsjahr wie in Tabelle T184 veranschaulicht verändert haben.

T184 ZU SICHERUNGSZWECKEN EINGESETZTE DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 31.12.2024
in Mio. € Positive
Markt-
werte
Negative
Markt-
werte
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment auf Grund-geschäfte OCI –
Cashflow
Hedge
Rücklage
OCI –
Cost of
Hedging
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- designiertes Risiko
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- nicht designiertes Risiko
Absicherung von Zeitwerten
Zinssicherung – Zinsswaps 90 – 167 106 – 108 – 2
Absicherung von Cashflows
Treibstoffpreissicherung – Optionen 78 – 50 – 39 – 33 – 35 – 37 – 4 4
Devisensicherung – Termingeschäfte 1.386 – 361 733 – 100 743 – 54 – 9 -46
Zinssicherung – Zinsswaps 65 – 24 26 29 – 3
Gesamt 1.619 – 602 826 – 133 – 108 737 – 91 – 18 – 42
davon kurzfristig 799 – 271
T184 ZU SICHERUNGSZWECKEN EINGESETZTE DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE 31.12.2023
in Mio. € Positive
Markt-
werte
Negative
Markt-
werte
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Sicherungs-instrument
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment auf Grund-geschäfte OCI –
Cashflow
Hedge
Rücklage
OCI –
Cost of
Hedging
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- designiertes Risiko
Erfolgs-wirksame Hedge-Ineffektivität
- nicht designiertes Risiko
Absicherung von Zeitwerten
Zinssicherung – Zinsswaps 42 – 244 – 42 41 0
Absicherung von Cashflows
Treibstoffpreissicherung – Optionen 164 – 34 5 – 142 5 – 138 -4
Devisensicherung – Termingeschäfte 838 – 447 – 433 – 59 – 398 11 – 35 -70
Zinssicherung – Zinsswaps 51 – 26 – 52 – 46 – 6 0
Gesamt 1.095 – 751 – 522 – 201 41 – 439 – 127 – 41 -74
davon kurzfristig 436 – 258

Die angegebenen Marktwerte der Finanzderivate entsprechen jeweils dem Preis, zu dem eine unabhängige Dritte/ein unabhängiger Dritter die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Finanzinstrument übernehmen würde. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsderivate entsprechen dem jeweiligen Marktwert, der durch geeignete finanzmathematische Verfahren, wie durch Diskontierung erwarteter künftiger Cashflows, bestimmt wird. Die Diskontierung berücksichtigt marktübliche Zinsen und die Restlaufzeiten der jeweiligen Instrumente. Devisentermingeschäfte und Zinsswaps werden einzeln mit ihren jeweiligen Terminkursen bewertet und auf Basis der entsprechenden Zinskurve auf den Stichtag diskontiert. Die Marktpreise von Optionen, die im Rahmen der Treibstoffpreissicherung verwendet werden, werden über anerkannte Optionspreismodelle ermittelt.

Zinssicherungsgeschäfte werden bei der Lufthansa Group, in Abhängigkeit des gesicherten Exposures, sowohl in Fair Value Hedges als auch in Cashflow Hedges designiert und bilanziell abgebildet. Zinsswaps werden dabei als Ganzes in einer Hedge-Beziehung designiert, ohne Trennung beziehungsweise Abspaltung einzelner Komponenten. Ineffektivitäten resultieren in diesen Sicherungsbeziehungen vor allem aus abweichenden Eckdaten zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft sowie dem Basis-Spread in Cross-Currency-Swaps. Ineffektivitäten aus Fair Value Hedges und Cashflow Hedges werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten erfasst und ausgewiesen.

Im Bereich der Treibstoffpreissicherungen sind abgeschlossene Derivate zur Absicherung künftiger Kerosineinkäufe in Cashflow Hedges designiert. Hierbei wendet die Lufthansa Group den Komponentenansatz nach IFRS 9 an, mit Rohöl/Gasoil, basierend auf der Sorte Brent ICE/Gasoil ICE, als designierter Risikokomponente im Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft wird durch einen weltweiten Rohölmix/Gasoilmix abgebildet. Das Basisrisiko zwischen einzelnen Rohölkomponenten/Gasoilkomponenten im Sicherungsgeschäft und dem Rohölmix/Gasoilmix im Grundgeschäft wird durch ein quartalsweises mengenmäßiges Rebalancing des Grundgeschäfts reduziert. Die Rebalancingfaktoren zur Anpassung des Grundgeschäfts lagen für Rohöl/Gasoil in den Quartalen 2024 bei 1,011/0,989 (Q1), 1,009/0,991 (Q2), 1,007/0,992 (Q3) und 1,007/0,994 (Q4). Die Lufthansa Group setzt für Treibstoffpreissicherungen in der Regel Optionen beziehungsweise Optionskombinationen ein. Dabei ist der innere Wert der Optionen als Sicherungsinstrument im Hedge designiert, sodass effektive Wertänderungen aus den inneren Werten in der Cashflow-Hedge-Rücklage im OCI erfasst werden. Der Zeitwert einer Option ist nicht als Sicherungsinstrument designiert, und effektive Zeitwertänderungen werden dementsprechend als Cost of Hedging bilanziert. Ineffektivitäten im Treibstoff-Hedge resultieren aus dem Basisrisiko zwischen Rohölkomponente/Gasoilkomponente und Rohölmix/Gasoilmix im Komponentenansatz. Ineffektivitäten werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten erfasst und ausgewiesen.

Im Bereich der Devisensicherung mit Termingeschäften, die in Cashflow Hedges designiert sind, wendet die Lufthansa Group die Spot-to-Spot-Methode an. Dabei wird die Spot-Komponente eines Termingeschäfts als Sicherungsinstrument designiert und effektive Wertänderungen werden in der Cashflow-Hedge-Rücklage erfasst. Die weiteren, effektiven Komponenten eines Termingeschäfts, die Terminkomponente und der Basis-Spread, werden den Vorgaben des Cost of Hedging folgend in einer separaten OCI-Komponente dargestellt. Ineffektivitäten aus den Sicherungsbeziehungen resultieren aus zeitlichen Verschiebungen der geplanten Flugzeugkäufe. Ineffektivitäten werden bilanziell innerhalb des Finanzergebnisses unter den übrigen Finanzposten ausgewiesen (↗ Erläuterung 13).

Die Wertänderungen von im Hedge Accounting designierten Grundgeschäften werden bei der Lufthansa Group mit der hypothetischen Derivate-Methode ermittelt.

T185 IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN DESIGNIERTE GRUNDGESCHÄFTE
2024 2023
in Mio. € Buchwert Verbindlichkeit Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment aus Fair Value Hedges auf Grundgeschäfte – kumuliert Buchwert Verbindlichkeit Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- designiertes Risiko
Fair Value-Änderung Grundgeschäft
- nicht designiertes Risiko
Basis Adjustment aus Fair Value Hedges auf Grundgeschäfte – kumuliert
Absicherung von Zeitwerten
Zinssicherung – Zinsswaps -4.247 -108 70 -4.204 41 295
Absicherung von Cashflows
Treibstoffpreissicherung – Optionen 35 37 -5 138
Devisensicherung – Termingeschäfte -818 44 518 -21
Zinssicherung – Zinsswaps -29 54
Gesamt -4.247 -920 81 70 -4.204 608 117 295
T186 EIGENKAPITALÜBERLEITUNGSRECHNUNG FÜR CASHFLOW HEDGES
2024 2023
in Mio. € Stand 01.01.2024 Gewinne oder Verluste aus effektiven Sicherungs-beziehungen Umgliederung in den Gewinn oder Verlust Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Vorräten Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Flugzeugen Stand 31.12.2024 Stand 01.01.2023 Gewinne oder Verluste aus effektiven Sicherungs-beziehungen Umgliederung in den Gewinn oder Verlust Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Vorräten Umgliederung in die Anschaffungs-kosten von Flugzeugen Stand 31.12.2023
OCI – Cashflow Hedge-Rücklage 486 1.040 -6 -98 -144 1.278 853 -178 -65 -12 -112 486
Treibstoffpreissicherung – Optionen 16 64 -98 -18 11 17 -12 16
Devisensicherung – Termingeschäfte 475 989 -6 -144 1.314 840 -188 -65 -112 475
Zinssicherung – Zinsswaps -5 -13 -18 2 -7 -5
OCI - Cost of Hedging 378 -79 299 509 -131 378
Treibstoffpreissicherung – Optionen -183 -25 -208 -41 -142 -183
Devisensicherung – Termingeschäfte 561 -54 507 550 11 561
Gesamt 864 961 -6 -98 -144 1.577 1.362 -309 -65 -12 -112 864

Die derivativen Finanzinstrumente, die nicht die Voraussetzungen zur Anwendung des Hedge Accounting erfüllen, werden zum beizulegenden Zeitwert über die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet. In der Regel stehen diese Derivate ursprünglich zwar in einem ökonomischen Sicherungszusammenhang mit einem Exposure, das Exposure ist aber entweder für Hedge Accounting-Zwecke nicht bewertbar oder es ist weggefallen.

Die beizulegenden Zeitwerte werden ausschließlich mit Hilfe anerkannter finanzmathematischer Methoden unter Verwendung öffentlich zugänglicher Marktinformationen ermittelt.

Die Marktwertentwicklung der Derivate, die nicht als wirksame Sicherungsgeschäfte nach IFRS 9 qualifiziert werden konnten, ist der Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise der Übersicht der übrigen Finanzposten (↗ Erläuterung 13) zu entnehmen.

Liquiditätsrisiko

Komplexe Finanzplanungssysteme sichern die frühzeitige Erkennung der künftigen Liquiditätssituation. Auf Basis der Ergebnisse der Konzernstrategie- und Konzernplanungsprozesse erfolgt eine monatliche rollierende und grundsätzlich währungsdifferenzierte Liquiditätsplanung mit einem Planungshorizont von 24 Monaten. Diese Planung bietet ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschafts- und Währungsebene.

Die Lufthansa Group verfügte zum 31. Dezember 2024 über freie Kreditlinien in Höhe von 2.549 Mio. EUR (Vorjahr: 2.097 Mio. EUR).

Zur Vermeidung möglicher Liquiditätsbeschränkungen, die sich aus exogenen Entwicklungen ergeben könnten, nutzt der Konzern spezifische und übergreifende Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und -steuerung. Unter anderem wird ein Monitoring auf Basis detaillierter rollierender kurzfristiger Cash-Planungen durchgeführt, um die Liquidität effektiv zu steuern und die Mittel für den jeweils aktuellen Finanzierungsbedarf ausreichend nachzuhalten. Zudem werden die speziellen Liquiditätsrisiken aus Rückerstattungen aufgrund von Flugannullierungen analysiert und gesteuert. Daneben wird die Steuerung der Liquidität in Verbindung mit dem aktuellen Bedarf an Waren und Dienstleistungen aus Bestellungen vorgenommen. Des Weiteren liegt eine konzernweite Transparenz inklusive Frühwarnsystem und Maßnahmenkaskade bei offenen Forderungen vor und es gelten scharfe Genehmigungsanforderungen im Bestellprozess.

Eine Laufzeitenanalyse für die finanziellen Verbindlichkeiten sowie die derivativen Finanzinstrumente, basierend auf undiskontierten Bruttozahlungsströmen inklusive zugehöriger Zinszahlungen, zeigt die folgenden zu erwartenden Zahlungszu- und -abflüsse vom Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 aus betrachtet. Aufgrund der eingesetzten Sicherungsgeschäfte bestehen zum überwiegenden Teil unmittelbare Zusammenhänge zwischen den dargestellten Zahlungsmittelzuflüssen und -abflüssen der derivativen Finanzinstrumente.

T187 LAUFZEITENANALYSE VON VERBINDLICHKEITEN AUS DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN
in Mio. € Aus Treibstoffderivaten Mittelzufluss aus Bruttoausgleich für Zins- und Devisenderivate Mittelabfluss aus Bruttoausgleich für Zins- und Devisenderivate Netto
Im 1. Quartal -3 558 -612 -57
Bis 1 Jahr 1) -12 1.299 -1.416 -129
1–5 Jahre -2 6.018 -6.466 -450
Später 584 -584
1) Ohne Zahlungen des ersten Quartals.
T188 LAUFZEITENANALYSE VON VERBINDLICHKEITEN AUS NICHT DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEN
in Mio. € Abflüsse
Im 1. Quartal -5.878
Bis 1 Jahr 1) -3.172
1–5 Jahre -8.788
Später -1.600
1) Ohne Zahlungen des ersten Quartals.
Kreditrisiko

Der Verkauf von Passage- und Frachtdokumenten wird größtenteils über Agenturen abgewickelt. Diese Agenturen sind überwiegend länderspezifischen Clearingsystemen für die Abrechnung von Passage- beziehungsweise Frachtverkäufen angeschlossen. Die Bonität der Agenturen wird von den jeweiligen Clearingstellen überprüft. Das Kreditrisiko bei Verkaufsagenten ist aufgrund der breiten Streuung weltweit relativ gering. Zur weiteren Reduzierung der Kreditrisiken gegenüber den Agenturen beobachtet die Lufthansa Group das Zahlungsverhalten und versucht – wo möglich und begleitet von der International Air Transport Association (IATA) – Verkürzungen der Zahlungsziele zu erreichen.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Luftverkehrsgesellschaften werden auf bilateraler Basis oder mittels Verrechnung über ein Clearing-Haus der IATA beglichen, soweit die einer Leistung zugrunde liegenden Verträge nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen. Die grundsätzliche Verrechnung mittels Saldierung aller Forderungen und Verbindlichkeiten in wöchentlichen Intervallen führt zu einer deutlichen Reduzierung des Ausfallrisikos. Zusätzlich besteht eine Vertrauensschadensversicherung, die Teilrisiken innerhalb einer bestimmten Bandbreite abdeckt. Im Einzelfall wird im jeweiligen Leistungsvertrag bei sonstigen Geschäften eine gesonderte Sicherheit gefordert. Für alle übrigen Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Vermeidung von Zahlungsausfällen in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, Kreditauskünfte/Referenzen eingeholt oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Kreditrisiken aus dem MRO-Geschäft werden mittels eines eigenständigen Kreditrisikomanagement-Systems überwacht und gesteuert. Dies umfasst sowohl die Ermittlung, Vergabe und Überwachung von kundenspezifischen Kreditlimits als auch die tägliche Überwachung von Zahlungseingängen und überfälligen Forderungen.

Kontrahentenrisiken im Zusammenhang mit Kreditkartengesellschaften werden eng überwacht, Zahlungseingänge täglich überprüft. Zur weiteren Risikominimierung erfolgt permanent eine Analyse einer möglichen weiteren Reduzierung der Zahlungsziele mit einzelnen Abrechnungspartnern. Neben dem Forderungsmonitoring auf Gesellschafts- beziehungsweise Geschäftsfeldebene besteht ein konzernweites Kontrahentenmonitoring mit individuell zugeordneten Limits, um konzernübergreifende, sich akkumulierende Risiken im Portfolio zu erkennen und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Das maximale Kreditrisiko von finanziellen Vermögenswerten aus einer möglichen Zahlungsunfähigkeit von Schuldnern entspricht grundsätzlich dem bilanzierten Buchwert.

Neben zu bildenden Einzelwertberichtigungen für Forderungen im Fall eines Ausfallereignisses ist unter IFRS 9 ebenfalls eine Risikovorsorge für erwartete Verluste zu erfassen. Die Lufthansa Group unterliegt im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen externen Kreditrisiken, für die nach IFRS 9 neben Einzelwertberichtigungen bereits erwartete Verluste berücksichtigt werden. Hierbei wird für den Teil des Forderungsportfolios, der nicht aus Kreditkartenforderungen besteht, aber externen Kreditrisiken unterliegt, das vereinfachte Wertminderungsmodell mittels einer Wertminderungsmatrix angewendet. Das Portfolio wird dabei nach Debitorengruppen, Regionen und Überfälligkeiten geclustert. Basierend auf historisch beobachtbaren Ausfallereignissen im Forderungsportfolio der Lufthansa Group wird eine Ausfallmatrix berechnet, die um zukunftsorientierte, öffentlich verfügbare Insolvenzprognosen ergänzt wird. Diese Wertminderungsmatrix findet Anwendung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ein externes Kreditrisiko aufweisen und keine Kreditkartenforderung darstellen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im MRO-Segment wird ebenfalls eine Wertminderungsmatrix angewendet. Hierzu wird das Kundenportfolio in vier Risikoklassen mit geringem, mittlerem, hohem und sehr hohem Ausfallrisiko aufgeteilt. Die kontrahentenspezifische Zuordnung erfolgt hierbei anhand des MRO-segmenteigenen Kreditrisikomanagement-Systems, das sowohl Fundamentaldaten und Marktinformationen als auch das Zahlungsverhalten nutzt. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden aus historisch beobachtbaren Ausfallereignissen sowie aktuellen Marktinformationen abgeleitet. Zur Verfügung stehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Die Lufthansa Group wendet eine Ausfalldefinition von 90 Tagen Überfälligkeit einer Forderung an, die im Ausfallereignis grundsätzlich zu 100 % einzelwertberichtigt wird, wovon jedoch in begründeten Ausnahmen abgewichen werden darf.

Die Tabelle T189 stellt den Bestand der Einzelwertberichtigungen und der Wertberichtigung durch erwartete Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie deren Veränderung dar. Daneben werden die Bruttobuchwerte der Forderungen mit erwarteten Verlusten sowie die Bruttobuchwerte der Forderungen mit Einzelwertberichtigung ausgewiesen. Mit dem Abgang der AirPlus im Jahr 2024 existieren zum Stichtag keine Risikovorsorgebestände mehr für Kreditkartenforderungen.

T189 RISIKOVORSORGESPIEGEL 2024
in Mio. € Anfangsbestand Risikovorsorge zum 01.01.2024 Ergebniswirksame Zuführung Ergebniswirksame Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Risikovorsorge zum 31.12.2024 Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01.01.2024 Endbestand Bruttobuchwert zum 31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(vereinfachter Ansatz)
334 35 -22 -80 267 1.934 1.919
davon aus erwarteten Verlusten 34 6 -5 0 35 1.654 1.692
davon aus Einzelwertberichtigungen 300 29 -17 -80 232 280 227
T189 RISIKOVORSORGESPIEGEL 2023
in Mio. € Anfangsbestand Risikovorsorge zum 01.01.2023 Ergebniswirksame Zuführung Ergebniswirksame Auflösung Inanspruchnahme Endbestand Risikovorsorge zum 31.12.2023 Anfangsbestand Bruttobuchwert zum 01.01.2023 Endbestand Bruttobuchwert zum 31.12.2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(vereinfachter Ansatz)
430 35 -54 -77 334 1.888 1.934
davon aus erwarteten Verlusten 42 -3 -5 0 34 1.530 1.654
davon aus Einzelwertberichtigungen 388 38 -49 -77 300 358 280
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(Kreditkartenforderungen)
10 5 -9 -1 5 741 1.050
davon Stufe 1 7 3 -6 0 4 734 1.036
davon Stufe 2 0 0 0 0 0 1 7
davon Stufe 3 3 2 -3 -1 1 6 7
Summe 440 40 -63 -78 339 2.629 2.984

Im Rahmen der Wertminderungsmatrix für den vereinfachten Ansatz des Wertminderungsmodells wendet die Lufthansa Group im Geschäftsjahr die in Tabelle T190 dargestellten Ausfallquoten pro Überfälligkeitsband an.

T190 WERTMINDERUNGSMATRIX FÜR FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
2024 2023
nicht überfällig 1–30 Tage überfällig 31–60 Tage überfällig 61–90 Tage überfällig mehr als 90 Tage überfällig Summe nicht überfällig 1–30 Tage überfällig 31–60 Tage überfällig 61–90 Tage überfällig mehr als 90 Tage überfällig Summe
Ausfallquote % 1,5 1,0 2,5 3,5 14,9 1,6 1,2 3,7 6,1 9,9
Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Mio. € 1.369 215 21 10 77 1.692 1.206 318 24 3 103 1.654
Erwarteter Verlust Mio. € 20 3 1 11 35 19 4 1 10 34

Die Wertpapiere, die Fremdkapitaltitel sind, weisen die in Tabelle T191 ausgewiesenen Ratings (Standard & Poor’s) auf.

T191 RATINGS DER WERTPAPIERE – FREMDKAPITAL
in Mio. €
AAA 175
AA+ 21
AA 14
AA– 79
A+ 120
A 184
A– 268
BBB+ 120
BBB 135
Unter BBB bzw. kein Rating 108
Gesamt 1.224

Das Kreditrisiko aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren, die erfolgswirksam oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Das maximale Kreditrisiko aus diesen Instrumenten entspricht dem bilanzierten Buchwert. Das Kontrahentenausfallrisiko aus Finanzmarktgeschäften ist durch die Festlegung des maximalen Risikos unter Berücksichtigung der Bonitätseinstufung anerkannter Ratingagenturen begrenzt.

46. Erfolgsunsicherheiten und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
T192 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023
Aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften 2.180 2.038
davon gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 1 3
Aus Gewährleistungsverträgen 339 199
davon gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 111 160
Aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 16 19
davon gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 3
2.535 2.256

Insgesamt 2.134 Mio. EUR (Vorjahr: 1.876 Mio. EUR) entfallen auf die Übernahme gesamtschuldnerischer Bürgschaften und Gewährleistungen. Diesem Betrag stehen Ausgleichsansprüche gegen die übrigen Gesamtschuldner in Höhe von 2.059 Mio. EUR (Vorjahr: 1.823 Mio. EUR) gegenüber. Soweit Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen, sind die vorgenannten Beträge vorläufig.

Im Übrigen wurde wegen geringer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf die Bildung von Rückstellungen für sonstige Risiken mit einer gesamten möglichen finanziellen Ergebnisauswirkung von 25 Mio. EUR (Vorjahr: 49 Mio. EUR) verzichtet.

Zum 31. Dezember 2024 wurden Forderungen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 97 Mio. EUR (Vorjahr: 119 Mio. EUR) nicht angesetzt, da der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens vom Ausgang der zugrunde liegenden Gerichtsprozesse abhängt.

Rechtliche Risiken

Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist die Lufthansa Group einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass sich daraus über die für Prozessrisiken gebildeten Rückstellungen (↗ Erläuterung 36) hinaus keine wesentlichen, nachhaltigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben werden.

Allerdings sind Rechtsstreitigkeiten und andere geltend gemachte Ansprüche stets mit Unsicherheiten verbunden. Darüber hinaus können sich die Einschätzungen des Managements zu diesen Risiken im Zeitablauf verändern. Der tatsächliche Ausgang dieser Rechtsstreitigkeiten kann von früheren Einschätzungen des Managements abweichen, was zu wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation unseres Unternehmens führen könnte.

Aufgrund der bestehenden und im Folgenden beschriebenen Unsicherheiten können wir die Höhe der jeweiligen Eventualverbindlichkeiten beziehungsweise Gruppe von Eventualverbindlichkeiten nicht schätzen. Zu den Rechtsstreitigkeiten, auf die sich diese Ausführungen beziehen, gehören unter anderem:

Risiko aus erfolgreicher Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche in laufenden Kartellverfahren

Verschiedene Frachtfluggesellschaften haben sich unter Beteiligung der Lufthansa Cargo AG und der Swiss International Air Lines AG im Zeitraum zwischen Dezember 1999 und Februar 2006 an einem Cargo-Kartell beteiligt. Risiken für die Deutsche Lufthansa AG, die Lufthansa Cargo AG und die Swiss International Air Lines AG ergeben sich aus zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren in Norwegen, Israel, Südkorea und den Niederlanden. Die Klagen wurden sowohl seitens direkter als auch indirekter Kunden erhoben und richten sich gegen die Fluggesellschaften als Gesamtschuldner.

Über die Erfolgsaussichten der noch anhängigen Klagen sowie über Anzahl und Höhe möglicher weiterer Ansprüche lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage treffen. Bei der Risikobewertung ist aber zu berücksichtigen, dass die EU-Kommissionsentscheidung zum Cargo-Kartell, auf die sich die Kläger in den zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren unter anderem berufen, weiterhin nicht rechtskräftig ist. Nach Kassation dieser Entscheidung aus dem Jahr 2010 durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2015 hat die EU-Kommission im März 2017 revidierte Bußgeldbescheide zugestellt, die inhaltsgleich, aber mit angepasster Begründung ergangen sind. Diese wurden von den Fluggesellschaften inklusive der Lufthansa Group Airlines erneut angefochten. Die Einsprüche wurden mittlerweile abgelehnt, wogegen die Gesellschaften Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof eingelegt haben, sodass sich die Rechtskraft der Bescheide weiterhin verzögert.

Ferner liefert ein von der Lufthansa Cargo AG und der Swiss International Air Lines AG in Auftrag gegebenes ökonomisches Gutachten das Ergebnis, dass bei Kunden kein tatsächlicher Schaden durch das Kartell entstanden sei. Selbst bei Vorliegen eines Schadens wäre zu prüfen, ob Kläger behauptete Schäden (durch angeblich erhöhte Kartellpreise) an ihre Kunden weitergeleitet haben (im Fall von Spediteuren) beziehungsweise ob solche an diese Kläger weitergeleitet wurden (im Fall von Endkundinnen und Endkunden). Gleichwohl ist ein Unterliegen in einzelnen dieser Rechtsstreitigkeiten mit nicht unwesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht vollkommen auszuschließen. Zu den Schadenersatzverfahren in den Niederlanden sind mittlerweile einige bilaterale außergerichtliche Einigungen zwischen betroffenen Fluggesellschaften und Klägern erzielt worden. Für potenzielle Ergebnisse solcher Verhandlungen wurden bei den betroffenen Gesellschaftern der Lufthansa Group Rückstellungen gebildet.

Ryanair-Klage gegen Beihilfeentscheidung der EU-Kommission

Ryanair hat gegen die Beihilfeentscheidung, mit der die Europäische Kommission die Stabilisierungsmaßnahmen für Gesellschaften der Lufthansa Group genehmigt hat, Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Betroffen sind die Stabilisierungsmaßnahmen der Deutschen Lufthansa AG, der Austrian Airlines AG und der Brussels Airlines SA/NV in Höhe von insgesamt rund 7,6 Mrd. EUR. Die Klagen im Hinblick auf die Beihilfen für Austrian Airlines AG und Brussels Airlines SA/NV wurden rechtskräftig abgewiesen. Im Mai 2023 hat das Gericht der Europäischen Union der Nichtigkeitsklage im Hinblick auf die der Deutschen Lufthansa AG vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland gewährte Stabilisierung in Höhe von 6 Mrd. EUR stattgegeben und die entsprechende Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission wegen materieller Rechtsfehler aufgehoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil oder dem Erlass einer neuen Beihilfeentscheidung besteht Unsicherheit über die rechtlichen Folgen der Aufhebung der Beihilfeentscheidung. Da die Stabilisierungsmaßnahmen bereits beendet sind und die Deutsche Lufthansa AG die ihr vom WSF gewährten stillen Einlagen bereits vollständig zurückgezahlt hat, besteht kein unmittelbares Rückzahlungsrisiko. Mittelbare Folgen können die Forderung von Rückforderungszinsen für den Zeitraum zwischen Gewährung und Rückzahlung der Stabilisierungsmittel, aber auch Auflagen einer neuen Beihilfeentscheidung sein. Die Deutsche Lufthansa AG hat gegen das erstinstanzliche Urteil ein Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegt. Die Europäische Kommission und die Bundesrepublik Deutschland beteiligen sich als Streithelfer an dem Rechtsmittel. Ryanair hat im Dezember 2024 eine Untätigkeitsklage gegen die Europäische Kommission eingereicht. Danach soll die Europäische Kommission gegenüber Deutschland eine einstweilige Rückforderung der Staatshilfe von der Deutschen Lufthansa AG erlassen. Wie in ähnlich gelagerten Fällen hat die Europäische Kommission im Juli 2024 ein förmliches Prüfverfahren eröffnet. Zu welchen Ergebnissen die Europäische Kommission im Umgang mit dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union gelangt, ist zum Berichtszeitpunkt noch nicht abzusehen.

Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Mittelgewährung des WSF

Der inzwischen beendete Rahmenvertrag mit dem WSF sah neben Informations- und Prüfrechten für den WSF auch umfassende Verhaltensverpflichtungen für die Lufthansa Group unter anderem in Bezug auf das Verbot von Dividendenzahlungen sowie das Verbot der Quersubventionierung von Gesellschaften der Lufthansa Group vor, die bereits am 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten im Sinne der EU VO Nr. 651/2014 waren. Mögliche unterschiedliche Auffassungen zwischen der Lufthansa Group und der Europäischen Kommission über die Anwendbarkeit dieser Verhaltensverpflichtungen könnten daher potenzielle Risiken darstellen, sollte die Europäische Kommission eine neue, gegebenenfalls an das Urteil des EuG angepasste Genehmigungsentscheidung für die Stabilisierung erlassen und dabei an ihrer Auffassung festhalten.

Dieser Dissens betraf insbesondere das Verbot von Dividendenzahlungen. Hierzu liegen der Lufthansa Group vorläufige Stellungnahmen der Dienststellen der Europäischen Kommission vor, in denen der Argumentation des Konzerns zur Nichtanwendbarkeit des Verbots auf bestimmte Gesellschaften nicht gefolgt wird. In diesem Zusammenhang sind im Konzernabschluss 2024 Rückstellungen in Höhe von 55 Mio. EUR insbesondere aufgrund von Ausschüttungen von Beteiligungsgesellschaften an externe Gesellschafter erfasst. Die Deutsche Lufthansa AG rechnet damit, dass die Europäische Kommission im Rahmen einer allfälligen neuen Genehmigungsentscheidung die Auszahlung der Dividenden entsprechend ihren vorläufigen Stellungnahmen unverändert als Verstoß gegen die genannte Verhaltensverpflichtung bewerten und deshalb die Zahlung eines Betrags in der oben genannten Höhe durch die Gesellschaft in einem förmlichen Beschluss fordern könnte. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Nichtigkeit des zugrunde liegenden Beihilfebescheids verzögert sich der weitere Verfahrensablauf.

Ausgehend von der Argumentation des Konzerns und der Würdigung der gegenteiligen Äußerungen der Dienststellen der Europäischen Kommission geht die Lufthansa Group für nahezu sämtliche Dividendenzahlungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Vorwurf der Europäischen Kommission eines Verstoßes gegen die genannte Verhaltensverpflichtung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Ein mögliches Urteil, mit dem die Zahlungspflicht rückgängig gemacht würde, erginge erst zu einem späteren Zeitpunkt. Da jedoch eine für die Bilanzierung einer Rückerstattungsforderung nach IAS 37 geforderte nahezu vollständige Sicherheit eines Gerichtsurteils zugunsten des Unternehmens nicht unterstellt werden kann, wurde für die wahrscheinliche Zahlungsverpflichtung die vorgenannte Rückstellung in Vorjahren gebildet und aufgrund der weiterhin bestehenden Ungewissheit beibehalten.

Zum Ausgang der Diskussionen um unterschiedliche Auffassungen bezüglich der Verhaltensverpflichtung „Verbot der Quersubventionierung“ können auch aufgrund der stattgegebenen Nichtigkeitsklage derzeit keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Es ist daher weiterhin nicht auszuschließen, dass sich daraus weitere wesentliche finanzielle Risiken für das Unternehmen aus letztlich festgestellten Verstößen gegen vereinbarte Verhaltensverpflichtungen ergeben könnten.

Steuerrechtliche Risiken

Steuerrechtliche Risiken bestehen im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen zwischen der bundesdeutschen Finanzverwaltung und dem Unternehmen. Im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen für die Geschäftsjahre 2001 bis 2018 ergaben sich von den Steuererklärungen abweichende Feststellungen der Finanzbehörden, insbesondere im Zusammenhang mit Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen, der Behandlung verschiedener Leasingkonstruktionen, dem Erwerb einer ausländischen Tochtergesellschaft sowie der Erfassung beziehungsweise Bewertung bestimmter Rückstellungen und Vermögenswerte.

Gegen entsprechend ergangene Steuerbescheide für die Jahre bis 2012 hat die Lufthansa Group Rechtsmittel eingelegt. Ohne Aufgabe der Rechtsposition erfolgte für nahezu alle strittigen Punkte die Zahlung der behördlich beschiedenen Nachforderungen. Soweit für die strittigen Punkte mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit von einem Obsiegen ausgegangen wird, wurden gemäß IFRIC 23 entsprechend eine Forderung gegenüber der Finanzverwaltung bilanziert. Hinsichtlich des strittigen Sachverhalts zu Teilwertabschreibungen konnte, nach zunächst gerichtlichen Auseinandersetzungen, Ende des Jahres 2024 eine erste außergerichtliche Einigung erzielt werden. Diese wurde entsprechend bilanziell abgebildet.

Für die Jahre ab 2013 sind die Betriebsprüfungen noch nicht abgeschlossen. Für strittige Sachverhalte wurden, soweit von einer Inanspruchnahme auszugehen ist, entsprechend Rückstellungen gebildet. Für Sachverhalte, die nach Einschätzung der Gesellschaft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu ihren Gunsten entschieden werden, wurden keine Rückstellungen gebildet.

Aufgrund von bislang nur mündlichen Stellungnahmen der Finanzbehörde im Rahmen der laufenden Betriebsprüfungen, die die Besteuerung von bestimmten ausländischen Einkünften nach dem Außensteuergesetz infrage stellt, ergaben sich zusätzliche steuerliche Risiken, wobei das Unternehmen weiterhin davon ausgeht, dass die bisherige steuerliche Behandlung korrekt ist. Hierfür könnten negative Steuereffekte in Höhe von insgesamt rund 700 Mio. EUR (Vorjahr: 400 Mio. EUR) entstehen. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich insbesondere durch die streitige Beurteilung von grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Die betragsmäßige Schätzung ist mit Unsicherheiten behaftet. Dabei verteilt sich das Risiko sowohl auf steuerliche Gewinnjahre als auch auf Jahre mit steuerlichen Verlusten im Verhältnis 60 % zu 40 %. Entsprechend wären damit potenzielle Nachzahlungen beziehungsweise reduzierte Steuerlatenzen aus Verlustvorträgen verbunden. Die Zahlungsabflüsse sind jeweils abhängig von der jeweiligen Beendigung der eingelegten Rechtsmittel.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Deutsche Lufthansa AG hat am 8. Januar 2025 eine unbesicherte Euro-Hybridanleihe über 500 Mio. EUR begeben. Die Anleihe wird mit 5,25 % pro Jahr verzinst und hat eine Laufzeit von 30 Jahren, ist jedoch seitens der Deutschen Lufthansa AG erstmals zum 15. Januar 2031 rückzahlbar. Des Weiteren hat die Deutsche Lufthansa AG am 11. Februar 2025 eine Anleihe aus dem EMTN-Programm über 750 Mio. EUR aus dem Jahr 2021 getilgt.

Das italienische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) und die Deutsche Lufthansa AG haben am 17. Januar 2025 den Erwerb von 41 % an der ITALIA TRASPORTO AEREO S.P.A (ITA Airways) vollzogen, den beide Parteien im Mai 2023 vereinbart hatten und der mit der Genehmigung der wettbewerblichen Zugeständnisse durch die Europäische Kommission am 29. November 2024 freigegeben wurde. Der erste Beteiligungsschritt erfolgte durch eine von der Deutschen Lufthansa AG gezeichnete Kapitalerhöhung der ITA Airways in Höhe von 325 Mio. EUR. Optionen für den Erwerb der verbleibenden Anteile an ITA Airways sind zwischen den Beteiligten vereinbart und können erstmals im Verlauf des Jahres 2025 ausgeübt werden. Aufgrund der gemeinschaftlichen Führung durch das MEF und die Deutsche Lufthansa AG wird ITA Airways als Gemeinschaftsunternehmen nach der at-equity-Methode in den Konzernabschluss der Lufthansa Group einbezogen.

Die Lufthansa Group hat am 29. Januar 2025 eine Vereinbarung über den Erwerb von Wandelaktien unterzeichnet, die einem Anteil von 10 % an der lettischen Fluggesellschaft airBaltic entsprechen. Der Transaktionspreis beträgt 14 Mio. EUR. Zusätzlich erhält die Lufthansa Group einen Sitz im Aufsichtsrat von airBaltic. Mit der Transaktion soll die bestehende Wet-Lease-Partnerschaft intensiviert werden. Der Vollzug der Transaktion ist für das zweite Quartal dieses Jahres geplant und unterliegt der kartellrechtlichen Prüfung.

47. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2024 besteht ein Bestellobligo für Investitionen in das Sachanlagevermögen inklusive reparaturfähiger Ersatzteile sowie für immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 21,6 Mrd. EUR (Vorjahr: 20,5 Mrd. EUR). Darüber hinaus bestehen aus Beteiligungsverhältnissen Eigenkapital- beziehungsweise Gesellschafterdarlehenszusagen in Höhe von 516 Mio. EUR (Vorjahr: 520 Mio. EUR), wovon 508 Mio. EUR (Vorjahr: 512 Mio. EUR) auf Gemeinschaftsunternehmen entfallen.

Des Weiteren bestehen zum 31. Dezember 2024 die folgenden Zahlungsverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen, für die die geleasten Gegenstände noch nicht zugegangen sind:

T193 ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN AUS NOCH NICHT ZUGEGANGENEN NUTZUNGSRECHTEN
in Mio. € 31.12.2024 31.12.2023
Lease-Raten 2025 (Vorjahr: 2024)
Lease-Raten 2026 bis 2029 (Vorjahr: 2025 bis 2028) 53 34
Lease-Raten nach 2029 (Vorjahr: 2028) 114 121
Gesamt 167 155
48. Berechnetes Honorar des Abschlussprüfers

Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

T194 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
in Mio. € 2024 2023
Abschlussprüfungsleistungen 5,4 6,5
Andere Bestätigungsleistungen 0,7 0,4
Sonstige Leistungen 0,4 0,6
Gesamt 6,5 7,5

Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Deutschen Lufthansa AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sowie Entgelte für die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses.

Zusätzlich wurden mit Gesellschaften des weltweiten EY-Verbunds, insbesondere im Ausland, folgende Honorare als Aufwand erfasst:

T195 ZUSÄTZLICHE HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS
in Mio. € 2024 2023
Abschlussprüfungsleistungen 2,0 2,1
Andere Bestätigungsleistungen
Sonstige Leistungen 0,1
Gesamt 2,0 2,2

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer bei der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Lufthansa Group ist Jörg Bösser. Er hat diese Funktion im Geschäftsjahr 2024 zum dritten Mal wahrgenommen.